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Finanzen/Geld: Neue Vergütungsregeln für AG-Vorstände

Ab 2020 sind nicht nur den Gehäl­tern von GmbH-Geschäfts­füh­rern (steu­er­li­che) Gren­zen gesetzt. Auch für die Ver­gü­tung der Vor­stän­de von bör­sen­no­tier­ten Akti­en­ge­sell­schaf­ten wird es ver­bind­li­che recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen geben (Gesetz zur Umset­zung der 2. Aktio­närs­richt­li­nie). Danach muss der Auf­sichts­rat eine Maxi­mal­ver­gü­tung der Vor­stands­mit­glie­der fest­le­gen. Die Haupt­ver­samm­lung kann die­se Maxi­mal­ver­gü­tung per Beschluss her­ab­set­zen. Das betrifft aber nur den (gede­ckel­ten) Maxi­mal­be­trag, nicht aber die Auf­tei­lung der Ver­gü­tung auf Fest­ver­gü­tung, Bonus, Akti­en­op­tio­nen usw. Lau­fen­de Ver­trä­ge sind von der Neu­re­ge­lung nicht betroffen

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AG-Vorstand und GmbH-Geschäftsführer: Noch immer eine Zweiklassen-Gesellschaft

Pro­vo­zie­ren­de Fra­ge eines Kol­le­gen: „Kann einer allei­ne so viel Ver­ant­wor­tung tra­gen, dass er 10,3 Mio. EUR wert ist“? Gemeint war damit der ehe­ma­li­ge VW-Vor­stands­vor­sit­zen­de Mat­thi­as Mül­ler , des­sen Gehalts­an­spruch gera­de in Zei­ten von Die­sel­ga­te im gesell­schaft­li­chen Umfeld hef­tig dis­ku­tiert wur­de. Zwar hat der VW-Auf­sichts­rat zuletzt eine Gehalts-Ober­gren­ze von 10 Mio. EUR fest­ge­legt – aller­dings sind in der Ober­gren­ze weder Zuflüs­se zur Pen­si­ons­kas­se noch sons­ti­ge Neben­leis­tun­gen wie Dienst­vil­la, Fir­men­wa­gen samt Chauf­feur oder Flü­ge ein­ge­rech­net. Den­noch bleibt ein sol­cher Gehalts­an­spruch unter den kri­ti­sier­ten Bedin­gun­gen trotz Gewinn­sprung bei VW höchst umstritten. … 

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Glatteis: Ex-VW-Chef Winterkorn wird zum Präzedenzfall

Auch für Sie als GmbH-Geschäfts­füh­rer gel­ten Vor­ga­ben des Akti­en­ge­set­zes – so etwa zur Haf­tung des Vor­stan­des bzw. der Geschäfts­lei­tung. Lässt sich z. B. nach­wei­sen, dass VW-Vor­stand Mar­tin Win­ter­korn frü­her in die Abgas-Affä­re invol­viert war, besteht u. U. ein Scha­dens­er­satz­an­spruch des Unter­neh­mens (vgl. Nr. 41/2015). Für den Ex-VW-Chef wird es jetzt eng. Der Auf­sichts­rat prüft, ob gegen ihn Scha­dens­er­satz­kla­ge erho­ben wer­den muss. Womög­lich erle­ben wir einen Prä­ze­denz­fall. Stel­len Sie sich dar­auf ein, dass der in der Insol­venz ein­ge­setz­te Insol­venz­ver­wal­ter prü­fen wird, ob Sie (Risi­ko-) Geschäf­te ein­ge­gan­gen sind, die Sie bes­ser nicht abge­schlos­sen hätten. … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 10/2013

The­men heu­te: Steu­er: Müs­sen Sie als GmbH-Gesell­schaf­ter eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung der GmbH erstat­ten? + „Wesent­li­che Betei­li­gung“: BFH-Urteil klärt Besteue­rungs­pra­xis + Kar­tell-Stra­fen: Immer mehr Bran­chen sind betrof­fen + Zin­sen und Prei­se: Wie Sie als Unter­neh­mer jetzt rich­tig reagie­ren (2) + Recht: Als GmbH-Geschäfts­füh­rer haben Sie die glei­chen Orga­ni­sa­ti­ons­pflich­ten wie ein AG-Vor­stand + Abzo­cker-Initia­ti­ve: Was kommt für deut­sche Fir­men – Was mei­nen Sie? + BISS