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Volkelt-Briefe

Finanzen/Geld: Neue Vergütungsregeln für AG-Vorstände

Ab 2020 sind nicht nur den Gehäl­tern von GmbH-Geschäfts­füh­rern (steu­er­li­che) Gren­zen gesetzt. Auch für die Ver­gü­tung der Vor­stän­de von bör­sen­no­tier­ten Akti­en­ge­sell­schaf­ten wird es ver­bind­li­che recht­li­che Rah­men­be­din­gun­gen geben (Gesetz zur Umset­zung der 2. Aktio­närs­richt­li­nie). Danach muss der Auf­sichts­rat eine Maxi­mal­ver­gü­tung der Vor­stands­mit­glie­der fest­le­gen. Die Haupt­ver­samm­lung kann die­se Maxi­mal­ver­gü­tung per Beschluss her­ab­set­zen. Das betrifft aber nur den (gede­ckel­ten) Maxi­mal­be­trag, nicht aber die Auf­tei­lung der Ver­gü­tung auf Fest­ver­gü­tung, Bonus, Akti­en­op­tio­nen usw. Lau­fen­de Ver­trä­ge sind von der Neu­re­ge­lung nicht betroffen

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