Schlagwort: AG München
Volkelt-Brief 04/2019
Krisen-Management: Wie viele Gesellschafter hat Ihre GmbH? + GmbH kompakt: Wichtige Rechtsprechung zur GmbH/Geschäftsführung 2018 (II) + Digitales: Die neuen Aufgaben der Geschäftsführung (I) + GmbH/Energierisiken: Wann lohnt die Stromausfallversicherung? + Verträge mit Angehörigen: Hier macht das Finanzamt Probleme + DSGVO: Schützt nicht gegen Einsichts-Anspruch des Betriebsrates + GmbH/Steuer: Gewinn aus KSt-Guthaben ist steuerpflichtig + NEU: Grundsteuer belastet Gewerbe- und Industrie-Immobilien + Winter: Haftung bei unterlassener Streukontrolle
BISS … die Wirtschaft-Satire
Unterlässt ein mit Räum- und Streupflichten befasstes Unternehmen bei Temperaturen nur knapp über 0 Grad Celsius die Streu-Kontrolle trotz nachweislich vorhandener Glätte, so begründet dies die volle Haftung des Verkehrssicherungspflichtigen. Im Verfahren ging es um einen Fahrradsturz auf dem Parkplatz eines Supermarktes. Achtung: Das Gericht sprach dem Unfallopfer auch Schadensansprüche aus möglichen Folgeschäden der Verletzung zu. Im Zweifel müssen Sie vor Ort den Zustand der Gehwege/Parkplätze kontrollieren und danach über eine Streuung entscheiden (AG München, Urteil v. 8.8.2018, 154 C 20100/17).