Ein Steuer sparendes Vergütungsmodell ist die Zuführung von Zeitgutschriften auf ein sog. Zeitwertkonto. Danach kann vertraglich bestimmt werden, dass Arbeitszeiten vorgetragen werden und die dafür fällige Vergütung erst später ausgezahlt und entsprechend später versteuert wird. Die Finanzbehörden akzeptieren solche Vereinbarungen unter bestimmten Voraussetzungen generell für Arbeitnehmer.
Etwas komplizierter sieht das für Geschäftsführer aus. Danach gilt: …




