In regelmäßigen Abständen informieren die Zollbehörden die Öffentlichkeit über ihre Arbeit. Dazu gehört die Überprüfung der Arbeitsberechtigungen, des Mindestlohns und der vorschriftsgemäßen Dokumentation der Arbeitszeiten. Die in erster Linie betroffenen Branchen – Transport und Logistik, Sicherheitsunternehmen, Bau, Gastronomie, Hotel, Dienstleister (Frisöre usw.) und des verarbeitenden Gewerbes (Fleisch) – haben sich unterdessen an die zum Teil martialischen Auftritte der Behörden gewöhnt. Für die Behörden gehören solche Kontrollen unterdessen zur Routine, so dass professionelles Vorgehen der meisten Kontrolleure die Gesamtsituation etwas entspannt.
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