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Gesellschafter-Geschäftsführer: Finanzämter bewerten Zeitwertkonto als vGA

Ein Steu­er spa­ren­des Ver­gü­tungs­mo­dell ist die Zufüh­rung von Zeit­gut­schrif­ten auf ein sog. Zeit­wert­kon­to. Danach kann ver­trag­lich bestimmt wer­den, dass Arbeits­zei­ten vor­ge­tra­gen wer­den und die dafür fäl­li­ge Ver­gü­tung erst spä­ter aus­ge­zahlt und ent­spre­chend spä­ter ver­steu­ert wird. Die Finanz­be­hör­den akzep­tie­ren sol­che Ver­ein­ba­run­gen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen gene­rell für Arbeitnehmer.

Etwas kom­pli­zier­ter sieht das für Geschäfts­füh­rer aus. Danach gilt: … 

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Strategisches: In die EU-Steuerpolitik kommt Bewegung

Für die EU-Steu­er­ge­setz­ge­bung gilt das natio­na­le Veto­recht – der Haupt­grund dafür, dass es seit Jahr­zehn­ten kei­ne Steu­er­be­schlüs­se gibt, die euro­pa­wei­te Gel­tung und Wir­kung haben – Stich­wor­te: Besteue­rung der inter­na­tio­na­len Kon­zer­ne (Goog­le, Face­book, Star­bucks) und Gesetz­ent­wurf für eine ein­heit­li­che Bemes­sungs­grund­la­ge zur Erhe­bung der Kör­per­schaft­steu­er. Hier gibt es ers­te Anzei­chen für eine Locke­rung. Die EU-Kom­mis­si­on wird noch im ers­ten Quar­tal 2019 einen Vor­schlag zur Ände­rung der Abstim­mungs­mo­da­li­tä­ten vor­le­gen. Danach sol­len Steu­er­ge­set­ze in Zukunft per Mehr­heits-Ent­scheid ver­ab­schie­det werden.

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GmbH/Recht: Anmeldung der UG/GmbH durch den Geschäftsführer

Mit der Anmel­dung muss der Geschäfts­füh­rer ver­si­chern, dass kei­ne Umstän­de dafür vor­lie­gen, die sei­ner Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer ent­ge­gen­ste­hen. Das Regis­ter­ge­richt in Pader­born ver­lang­te jetzt zusätz­lich zu den in § 6 GmbH-Gesetz auf­ge­führ­ten Bestell­hin­der­nis­sen, dass der Geschäfts­füh­rer auch aus­drück­lich ver­si­chern muss, dass er nichts mit der Mani­pu­la­ti­on von Sport­wet­ten (§ 265 c,d StGB) zu tun hat­te. Zu Unrecht. Die­se Ver­si­che­rung muss der Geschäfts­füh­rer zur Ein­tra­gung nicht abge­ben (OLG Cel­le, Beschluss v. 27.9.2018, 29 W 93/18).

Sport­wet­ten­be­trug ist erst mit der 51. Ände­rung des Straf­ge­setz­bu­ches zum 1.1.2018 ein Straf­de­likt und als neue §§ 265 c und d. ein­ge­führt. Das bleibt für § 6 GmbH-Gesetz ohne Auswirkung.

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Firmenrecht: „Partners” ist keine zulässige Firmierung für eine UG/GmbH

Zwar gibt es für die Wahl der „Fir­ma” (hier: des Namens des Unter­neh­mens) der UG/GmbH unter­des­sen nur noch weni­ge Vor­schrif­ten bzw. Aus­schlüs­se – bis hin zum Fan­ta­sie­na­men ist vie­les mög­lich. Aber: Das  Kam­mer­ge­richt (KG) Ber­lin unter­sag­te jetzt die Ein­tra­gung einer GmbH, weil die im Namen der Fir­ma den Begriff „Part­ners” ver­wen­det hat, obwohl es sich offen­sicht­lich nicht um einen Zusam­men­schluss von meh­re­ren Per­so­nen han­del­te. Das ist aber z. B. dann zuläs­sig, wenn es sich um eine Frei­be­ruf­ler-GmbH (Steu­er­be­ra­tung, Wirt­schafts­prü­fung, Archi­tek­ten) han­delt – sich also meh­re­re Per­so­nen zu einer gemein­sa­men Berufs­aus­übung zusam­men­schlie­ßen (Quel­le: KG Ber­lin, Urteil v. 17.9.2018, 22 W 57/18).

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Geschäftsführer-privat: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Erstellt ein Hand­werks­be­trieb eine Ein­zel­an­fer­ti­gung (hier: Tür) und mon­tiert die­se Tür im Haus des Auf­trag­ge­bers, dann kann der nicht nur die Kos­ten der Arbeits­zeit für die Mon­ta­ge son­dern auch die Kos­ten der Arbeits­zeit für die Fer­ti­gung der Tür gemäß § 35a EStG steu­er­lich berück­sich­ti­gen (FG Sach­sen-Anhalt, Urteil v. 26.2.2018, 1 K 1200/17).

Die Finanz­be­hör­den wol­len das aber nicht so ste­hen las­sen und haben Revi­si­on ein­ge­legt. Akten­zei­chen des BFH-Ver­fah­rens: VI R 7/18. Laut Geset­zes­be­grün­dung kann die Steu­er­ermä­ßi­gung für Hand­wer­kerleis­tun­gen auch dann bean­sprucht wer­den, wenn die Leis­tung außer­halb des Haus­hal­tes, aber mit Bezug zum Haus­halt erbracht wer­den. Dar­aus erge­ben sich neue Mög­lich­kei­ten zur Steu­er­ge­stal­tung: Kos­ten für die Ein­bau­kü­che und sons­ti­ge Maßanfertigungen.

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NEU: Keine Lohnsteuer für Wertguthabeneinzahlung des Fremd-Geschäftsführers

Gut­schrif­ten auf einem Wert­gut­ha­ben zur Finan­zie­rung eines vor­zei­ti­gen Ruhe­stands sind kein gegen­wär­tig zuflie­ßen­der Arbeits­lohn. Das gilt auch für Gut­schrif­ten auf ein Wert­gut­ha­ben­kon­to des Fremd-Geschäfts­füh­rers einer GmbH (BFH, Urteil v. 22.2.2018, VI R 17/16).

Die Finanz­ver­wal­tung teilt die­se Auf­fas­sung bis­her aus­drück­lich nicht (vgl. dazu BMF-Schrei­ben vom 17.6.2009, IV C 5 – S 2332/07/0004, vgl. dazu S. 3). Es bleibt abzu­war­ten, wie die Finanz­be­hör­den reagie­ren wer­den. Eine Anpas­sung der BMF-Vor­schrif­ten ist bis­her noch nicht erfolgt. Gehen Sie davon aus, dass die Finanz­be­hör­den einen nächs­ten Fall abwar­ten, um die­sen exem­pla­risch (höchst-) gericht­lich klä­ren zu lassen.

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GF-Haftung: Wie Sie vor Gericht eine gute Figur machen

Ein inter­es­san­ter Fall zur Geschäfts­füh­rer-Haf­tung wur­de jetzt vor dem Amts­ge­richt Frei­burg ver­han­delt. Ganz offen­sicht­lich konn­te der Staats­an­walt dem Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen „die Nicht­ab­füh­rung von Sozi­al­bei­trä­gen” (hier: Schwarz­ar­beit). Mit der Fol­ge, dass die Sozi­al­ab­ga­ben nach­ge­for­dert wur­den. Und zwar in nicht unbe­trächt­li­cher Höhe (hier: 70.000 EUR). Der Anwalt des Kol­le­gen ließ das aber nicht auf sich beru­hen. Er ließ den Betriebs­prü­fer als Zeu­gen vor­la­den. Der muss­te den Scha­den detail­liert darlegen.

Ergeb­nis: … 

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Geschäftsführer-Tantieme: Steuerprüfer beanstanden Bemessungsgrundlage

Immer wie­der berich­ten uns Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, wie peni­bel die Finanz­be­hör­den gezielt nach (kleins­ten) Form­feh­lern in den GmbH-Ver­trä­gen – und ganz beson­ders im Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag – suchen. Das gilt auch für alle die Feh­ler, wenn es zu Abwei­chun­gen zwi­schen der schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung und der tat­säch­li­chen Durch­füh­rung eines Vor­gangs kommt. Pro­ble­me gibt es aber auch dann, wenn für die Bemes­sungs­grund­la­ge der Tan­tie­me unkla­re Begrif­fe ver­wen­det wer­den (Bilanz­ge­winn, Roh­ge­winn). Nach eini­gen Hin­wei­sen von Bera­tern sieht es der­zeit so aus, als ob die Finanz­be­hör­den jetzt die For­mu­lie­run­gen für die Tan­tie­me-Bemes­sungs­grund­la­ge „Gewinn“ ins Visier neh­men. Im kon­kre­ten Fall hat­te der Geschäfts­füh­rer eine For­mu­lie­rung aus einem Ver­trags­mus­ter in sei­nen Anstel­lungs­ver­trag über­nom­men, wonach „sons­ti­ge Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen, die den Gewinn unmit­tel­bar beein­flus­sen und betriebs­wirt­schaft­lich nicht gebo­ten sind, den Tan­tie­me­an­spruch des Geschäfts­füh­rers auf den GmbH-Gewinn nicht mindern“.

Im Klar­text:

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Digitales: Neue ideen für die Firmen-Mobilität

Fahr­ten von der Woh­nung zur Arbeit oder zum Kun­den­ter­min brau­chen immer mehr Zeit. Die Staus in den Städ­ten neh­men zu, immer mehr Land- und Bun­des­stra­ßen sind Bau­stel­len, wich­ti­ge Brü­cken müs­sen gesperrt wer­den. Ver­kehrs­exper­ten suchen nach neu­en Mobi­li­täts­kon­zep­ten. Auch in vie­len Start­Ups wird an Lösun­gen gear­bei­tet. Der Geni­us Award zeich­net regel­mä­ßig die bes­ten Mobi­li­täts-Ideen aus – mit neu­en Anre­gun­gen auch für die betrieb­li­che Logis­tik und Orga­ni­sa­ti­on. Hier ein paar gute Ideen für Ihre Mobilität: …

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GmbH-Vertrags-Check: Nutzen Sie den Projekt-Juristen

Nicht zuletzt die Umset­zung der Daten­schutz­grund­ver­or­dung (DSGVO) war für vie­le Kol­le­gen Anlass, das Ver­trags­werk ihrer GmbH unter die juris­ti­sche Lupe zu neh­men. Z. B. die auf den Inter­net-Sei­ten aus­ge­wie­se­nen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB), aber auch die Umset­zung und Aus­for­mu­lie­rung der Daten­schutz­er­klä­rung. Für die meis­ten Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen war das ohne anwalt­li­che Bera­tung nicht mehr rechts­si­cher und com­pli­ance-fest umzu­set­zen. Auch von den IT-Abtei­lun­gen gab es hier­zu meist nur all­ge­mei­ne For­mu­lie­rungs­hil­fen, die nicht unbe­dingt die unter­neh­mens-indi­vi­du­el­len Ver­hält­nis­se ein­zel­fall­be­zo­gen wie­der­ge­ben und damit auch nicht abmahn­si­cher sind.

Wir haben bereits dar­auf ver­wie­sen, dass …