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GmbH/Recht: Sitzverlegung einer aufgelösten GmbH

Nach einem Beschluss des Kam­mer­ge­richts (KG) Ber­lin ist eine Sitz­ver­le­gung einer auf­ge­lös­ten GmbH grund­sätz­lich nicht mög­lich.  Es ist näm­lich davon aus­zu­ge­hen, dass eine Sitz­ver­le­gung das Auf­fin­den der GmbH für Gläu­bi­ger der Gesell­schaft, die ihre For­de­run­gen noch nicht ange­mel­det oder noch nicht in Rech­nung gestellt haben,   erschwert. (KG Ber­lin, Beschluss vom 24.4.2018, 22 W 63/17).

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Erfolgsgeschichte: 10 Jahre Mini-GmbH

Seit 2007 gibt es jetzt die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) oder kurz: UG. Die Mini-GmbH, die bereits mit 1 EUR Stamm­ka­pi­tal gegrün­det wer­den kann, war die deut­sche Ant­wort auf die eng­li­sche Limi­t­ed, die beson­ders für Unter­neh­mens­grün­der – mit unge­wis­sem Aus­gang – attrak­tiv war. Unter­des­sen gibt es in Deutsch­land rund 140.000 Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten. Etwa 20.000 UGs wur­den in Voll-GmbHs umge­wan­delt. Ca. 40.000 UGs haben den Geschäfts­be­trieb wie­der ein­ge­stellt und wur­den gelöscht. Fazit des Gesetz­ge­bers, der Fach­pres­se und der meis­ten Gesell­schafts­recht­ler: Die UG war und ist die rich­ti­ge Ant­wort auf die – mit vie­len recht­li­chen Unsi­cher­hei­ten ver­bun­de­ne – eng­li­sche Limi­t­ed und eine gute Alter­na­ti­ve gera­de für StartUp-Gründungen.

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Rückerstattung von zu viel gezahlten Zinsen an das Finanzamt

In Sachen Zin­sen für Steu­er­nach­zah­lun­gen wird es kon­kre­ter. Zunächst hat­te der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den, dass die Nach­zah­lungs­zin­sen in Höhe von 6 % zu hoch ange­setzt sind. Auch das Finanz­amt muss die aktu­el­le Preis- und Zins­si­tua­ti­on berück­sich­ti­gen (vgl. dazu Nr. 26/2018). Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat reagiert und wird die Zin­sen ab 1. April 2015 rück­wir­kend erstat­ten. Das Finanz­ge­richt Müns­ter hat jetzt aber dazu ent­schie­den, dass die zuviel gezahl­ten Zin­sen bereits für das gesam­te Geschäfts­jahr 2014 rück­wir­kend erstat­tet wer­den müs­sen. Nicht abschlie­ßend geklärt ist, ob die Rück­erstat­tung auch erfol­gen muss, wenn gegen den ent­spre­chen­den Steu­er­be­scheid kein Ein­spruch ein­ge­legt wur­de (Quel­le: FG Müns­ter, Beschluss vom 31.8.2018, 9 V 2360/18 E).

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Geschäftsführer-Firmenwagen: Dieselgate-Software ist „sittenwidrige Manipulation”

Unter­des­sen zeich­net sich eine kla­re Argu­men­ta­ti­ons­li­nie der Gerich­te ab, wonach die Scha­dens­er­satz­an­sprü­che von Ver­brau­chern juris­tisch schlüs­sig begrün­det wer­den kön­nen. So jetzt z. B. auch das Land­ge­richt (LG) Heil­bronn. Da heißt es klipp und klar: „Bringt ein Kraft­fahr­zeug­her­stel­ler in einer Viel­zahl von Fäl­len Fahr­zeu­ge mit einem den Ver­brau­chern bewusst ver­schwie­ge­nen Betriebs­mo­dus in Ver­kehr, des­sen allei­ni­ger Zweck dar­in besteht, die Ein­hal­tung von Emis­si­ons­wer­ten zu Geneh­mi­gungs­zwe­cken vor­zu­täu­schen, so han­delt es sich nicht ledig­lich um eine unvoll­stän­di­ge oder unrich­ti­ge Auf­klä­rung, son­dern um eine geziel­te Mani­pu­la­ti­on zum Zweck der Täu­schung, die als sit­ten­wid­rig im Sin­ne von § 826 BGB ein­zu­ord­nen ist” (LG Heil­bronn, Urteil vom 9.8.,2018, Sp 2 O 278/17).

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GroKo-Wirtschaftspolitik: zu wenig für die Praxis …

Sie erin­nern sich: Im Herbst 2017 stand in die­sen Tagen „Jamai­ka” auf der Tages­ord­nung. Unse­re Befürch­tung damals: „Müs­sen wir uns auf Jah­re des wirt­schafts­po­li­ti­schen Still­stands ein­rich­ten” (vgl. Nr. 42/2017). 12 Mona­te spä­ter müs­sen wir feststellen: … 

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Geschäftsführer-Verdienst: Zusätzliche Leistungen für die GmbH richtig vergüten

Darf ich neben mei­ner Geschäfts­füh­rungs-Tätig­keit zusätz­li­che Leis­tun­gen für die GmbH erbrin­gen und die­se geson­dert in Rech­nung stel­len?“ – so die Anfra­ge eines Kol­le­gen, der  für sei­ne GmbH eine Markt­ana­ly­se erstel­len will und die­se geson­dert abrech­nen will. Ant­wort: JA – grund­sätz­lich geht das. Aber Sie müs­sen ein paar Din­ge berück­sich­ti­gen, damit das Finanz­amt mit­macht und damit Sie haf­tungs­recht­lich auf der siche­ren Sei­te sind. Ins­be­son­de­re müs­sen Sie die Grund­sät­ze beach­ten, die die Recht­spre­chung für einen sol­chen Fall auf­ge­stellt hat (vgl. dazu OLG Naum­burg, Urteil vom 23.1.2014, 2 U 57/13). Danach gilt: … 

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Digitales: Muss jetzt auch der Chef weg? – die neuen Prioritäten der Geschäftsführung

Vie­le Ver­wal­tungs­tä­tig­kei­ten, die mit der Füh­rung der Geschäf­te einer GmbH ver­bun­den sind, sind bereits „digi­tal” – Stich­wort: Infor­ma­ti­ons­sys­te­me, Berichts­we­sen, Mel­de­we­sen, Lohn­ab­rech­nung usw. Was aber nicht heißt, dass die Geschäfts­füh­rer von die­sen Auf­ga­ben ent­las­tet sind. In der Pra­xis ins­be­son­de­re von klei­ne­ren Unter­neh­men sind es immer noch gera­de die­se Auf­ga­ben, die viel Zeit in Anspruch nehmen.

Anders for­mu­liert: …

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Geschäftsführer-Gehalt: Nutzen Sie die guten Zahlen aus 2018

Als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer sind Sie gut bera­ten, wenn Sie Ihr Gehalt jähr­lich bis zur steu­er­lich mach­ba­ren Gren­ze anhe­ben. Hin­ter­grund: In der Regel kommt Sie die Gewinn­aus­schüt­tung teu­rer als die Aus­zah­lung von Ertrag als Geschäfts­füh­rer-Gehalt. So gese­hen ist ein hohes Geschäfts­füh­rer-Gehalt die ein­fachs­te Steu­er­ver­mei­dungs-Stra­te­gie in der GmbH. Wich­tig – und dar­auf wei­sen wir an die­ser Stel­le regel­mä­ßig zum Jah­res­en­de hin – ist es, dass die for­ma­len Vor­aus­set­zun­gen für die Gehalts­er­hö­hung (Gesell­schaf­ter­be­schluss) stim­men und dass Ihre Gesamt­ver­gü­tung die steu­er­li­che Ange­mes­sen­heits-Gren­ze nicht übersteigt.

Grund­sätz­lich haben die Finanz­be­hör­den nicht ein­zu­wen­den, wenn … 

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IT-Sicherheit: Der Virus kommt mit der Online-Bewerbung

Meh­re­re Lan­des­kri­mi­nal­äm­ter (LKA) war­nen der­zei vor Bewer­ber-E-Mails mit Anhang. Sind hier „exe-” oder „js”-Dateien  ange­hängt, han­delt es sich sehr wahr­schein­lich um Troya­ner-Soft­ware, die das Fir­men-Netz­werk lahm legen. Sen­si­bi­li­sie­ren Sie Ihre per­so­nal­ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­ter, aber auch alle Pro­jek­te und Teams, die auf der Mit­ar­bei­ter-Suche sind und auf Bewer­bun­gen war­ten (Quel­le: LKA Baden-Würt­tem­berg Pres­se­mit­tei­lung vom 6.9.2018).

Das LKA ver­weist in die­sem Zusam­men­hang aus­drück­lich auch auf die Zunah­me der sog. CEO-Fraud-Masche hin (vgl. dazu Nr. 36/2018). Sie sind also gut bera­ten, ihre Anti­vi­ren-Soft­ware immer aktu­ell zu hal­ten, SPAM-Fil­ter zu nut­zen und alle Mit­ar­bei­ter für das The­ma IT-Sicher­heit zu sensibilisieren.

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Brexit: Umwandlung einer Limited in eine GmbH/UG & Co. KG

Mit dem Brexit (ange­streb­ter Umset­zungs­zeit­punkt: Mai 2019) kön­nen sich Unter­neh­men in der Rechts­form „Limi­t­ed”, die ihren Sitz in Deutsch­land haben, nicht mehr auf die EU-Nie­der­las­sungs­frei­heit beru­fen. Sie müs­sen ihren Ver­wal­tungs­sitz nach Eng­land ver­le­gen (dann: EU-Aus­land mit allen Fol­gen) oder sie kön­nen in eine deut­sche Rechts­form umwan­deln. Dazu wird das Umwand­lungs­ge­setz geän­dert. Die Umwand­lung der Limi­t­ed in eine KG mit einer GmbH oder UG als Kom­ple­men­tär ist dann ohne grö­ße­ren Auf­wand und ohne steu­er­li­che Nach­tei­le mög­lich (Quel­le: Refe­ren­ten­ent­wurf des BMJV).