Schwerpunkt für die Steuerprüfungen bei GmbHs in Nordrhein-Westfalen (NRW) für die Steuerveranlagung 2018 wird die steuerliche Behandlung von Gewinnen und Verlusten im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften sein. Daneben haben die Finanzämter in NRW jetzt die Prüffelder aufgelistet (geordnet nach Steuerarten bzw. Vorschriften oder Themen), die im abgelaufenen und schwerpunktmäßig auch im laufenden Steuerjahr besonders im Fokus der Behörden stehen werden. Danach wird im Zusammenhang mit geschäftlicher und beruflicher Betätigung bei der Einkommensteuer insbesondere geprüft: …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Immer mehr Transaktionen – Einkäufe, Buchungen, Terminvereinbarungen usw. – werden online abgewickelt. Dabei steigt kontinuierlich der Anteil der Bestellungen, die direkt über das Mobiltelefon abgewickelt werden – für die jüngere Generation ist dieses Handling selbstverständlich. Problem für die Anbieter von Onlineshops: Die Software muss permanent auf die Smartphone-Technologie angepasst werden, damit alle Funktionen und Features mediengerecht auf dem Display angezeigt werden. Schon kleinste Programmierfehler können dazu führen, dass dem Nutzer nicht alle Produkte abgezeigt werden, dass er sie an der richtigen Stelle auffindet oder dass der Bezahlvorgang nicht korrekt ausgeführt wird und der Bestellvorgang abbricht. Ein mögliches Geschäft kommt dann nicht zustande.
Wesentlich einfacher …
Ein für die Kollegen interessanter Fall wird derzeit vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Mannheim (22 KLs 616 Js 32544/10) verhandelt: Der Geschäftsführer einer Handels-GmbH (hier: Kfz-Handel) hatte Umsatzsteuer nicht ordnungsgemäß angemeldet und abgeführt. Brisant: Es waren nicht die zuständigen Behörden, die das Vergehen aufdeckten. Es war die Ex-Ehefrau des Geschäftsführers, die dem Finanzamt den entscheidenden Tipp gab. Und dass, obwohl der Geschäftsführer seine Ex in seiner GmbH noch weiter beschäftigt hatte – um deren finanzielles Auskommen abzusichern. Was ist in einem solchen Fall zu beachten?
Die Rechtslage: …
Nur weil die Gesellschafterversammlung nicht satzungsgemäß geleitet wurde, sind dort gefassten Beschlüsse weder nichtig noch anfechtbar (BGH, Urteil v. 20.11.2018, II ZR 12/17).
Haben Sie sich mit einem Mitarbeiter auf einen Aufhebungsvertrag verständigt und wird dieser von beiden Seiten schriftlich bestätigt (Unterschrift), dann gilt das so. Laut Bundesarbeitsgericht gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür, diesen anzufechten oder rückgängig zu machen (Widerrufsrecht) (BAG, Urteil v. 7.2.2019, 6 AZR 75/18).
Verkaufen die zwei Gesellschafter ihre Beteiligungen an der im Privatvermögen gehaltenen GmbH an eine ebenfalls von ihnen gehaltene GmbH, handelt es sich um einen steuerschädlichen Beteiligungserwerb. Ein vorhandener gewerbesteuerlicher Verlust geht damit verloren (FG Düsseldorf, Beschluss v. 15.10.2018, 12 V 1531/18 A, Beschwerde ist zugelassen).
Auch nach der seit dem 19.10.2017 gültigen Neuregelung der Pflichten des Fahrzeugführenden (hier: § 23 Ia StVO) ist bei Verwirklichung des Bußgeldtatbestandes der verbotenen Nutzung elektronischer Geräte bei eingeschaltetem Motor (auch: Abschaltautomatik) regelmäßig von einer vorsätzlichen Tatbegehung auszugehen, was im Schuldspruch zum Ausdruck zu bringen ist. Im Klartext: Handytelefonieren ist grundsätzlich eine vorsätzliche Tat – das rechtfertigt in der Regel ein Bußgeld in der Höhe von bis zu 200 EUR. Da hilft Ihnen nur noch eine Freisprechanlage weiter (OLG Bamberg, Beschluss v. 15.1.2019, 3 Ss OWi 1756/18).
„Die Aufzeichnung der Arbeitszeiten nach dem Mindestlohn-Gesetz kostet uns bei 50 Mitarbeitern wöchentlich 4 Stunden, im Jahr über 200 Stunden. Da ist eine Arbeitskraft einen ganzen Monat mit beschäftigt”. So das Fazit eines Kollegen, der überwiegend Teilzeit- und Mini-Jobber beschäftigt. Damit ist das Ende der bürokratischen Fahnenstange aber noch nicht erreicht. Jetzt will die EU alle Unternehmen dazu verpflichten, ein (flächendeckendes) System zur Erfassung der effektiven Arbeitszeiten einzuführen. Der EU-Generalanwalt Giovanni Pitruzella hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) jetzt einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt. Es ist davon auszugehen, dass der EuGH diesen Vorschlag aufgreifen wird und die Mitgliedsstaaten zur Umsetzung verpflichten wird. Dies ist – so die juristische Begründung – zur Einhaltung aller Verpflichtungen der EU-Richtlinie 2003/88 notwendig. Nur so ist die Einhaltung der Grenzen der täglichen Arbeitszeit und der Erfassung von Überstunden möglich.
Fakt ist, dass …
Ob Lebensmittel, Strom oder Rohstoffe: Die Preise steigen. Welche Auswirkungen hat das auf Gewinn und Rendite des Unternehmens? Rechnet sich das Geschäft überhaupt noch? Auf vielen Beschaffungsmärkten (Energie, Rohstoffe, Baustoffe) agieren Mono- und Oligopole, die die Preise vorgeben, ohne Konkurrenz fürchten zu müssen. Für diese Unternehmen sind die Preise Rechengrößen zur Erreichung des angestrebten Rendite-Zieles. Geschäftsführer von kleineren und mittelgroßen GmbHs haben da keine große Wahl. Entweder gelingt es, mit persönlichem Einsatz, guten Argumenten und bestem Service Kunden zu binden und Preiserhöhungen weiterzugeben. Wichtig ist dabei, je nach Geschäftsmodell mit dem richtigen Kalkulationsansatz zu rechnen: …
Traditionelle Unternehmen rechnen – vereinfacht gesagt – in Aufwand und Ertrag. Damit ist nicht nur das kalkulatorische Denken in einem statischen Maßstab gemeint, sondern in erster Linie eine Einstellung: Die Chance eines Geschäftsmodells orientiert sich in Zeiten der Digitalisierung und Skalierung aber nicht mehr an der Fortschreibung real erzielbarer Umsätze, sondern an den in der Zukunft möglichen Wachstumsraten. Die Bewertung der StartUps an den Kapitalmärkten richtet sich damit in erster Linie an der Wachstumsrate. Konkret: Unternehmen mit 10 bis 30 Mio. Umsatz sollten in den vergangenen 3 Jahren ein jährliches Wachstum um jeweils 80 % schaffen, um für die nächsten Finanzierungsrunden vorzeigbare Karten zu haben. Unternehmen mit 30 bis 100 Mio. Umsatz sollten in den vergangenen 3 Jahren ein jährliches Wachstum von 50 % vorzeigen können.
Unterdessen …