GF-Haftung: Keine Risiko-Entscheidungen ohne externes Know-How + GmbH-Planung 2019: Die wichtigsten Plandaten im Überblick + Digitales: Wann braucht Ihre GmbH einen Digitalisierungsbeauftragten? + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Januar 2019 + Geschäftsführer privat: Steuererklärungen und Rückzahlung 2018 + ACHTUNG: DRV prüft Sonderzahlungen an Mini- und Midi-Jobber + Neues Urteil: Gesellschafter-Geschäftsführer-Ehen mit großem Altersunterschied + Marketing: Unerlaubte Telefon-Akquise kostet bis zu 300.000 EUR
BISS … die Wirtschaft-Satire
Der Volkelt-Brief 01/2019 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg, 4. Januar 2019
Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
so viel externen Beratungsbedarf wie bei der Bundeswehr – immerhin über 200 Mio. EUR pro Jahr – muss es zwar nicht sein. Aber: Geschäftsführung ist in der Tat in den letzten Jahren und Jahrzehnten immer anspruchsvoller geworden. Was nicht heißen soll, dass es in der Vergangenheit einfach war, ein Unternehmen zu gründen, erfolgreich zu etablieren und in die nächste Generation zu führen. Das war schon immer eine Sisyphus-Aufgabe mit vielen Hindernissen.
Aber die Beschleunigung aller Prozesse – auch der Entscheidungsprozesse in der Unternehmensführung – hat eigene Gesetze. Wer schnell entscheidet und dabei weniger Fehler macht, hat die Nase vorne. Dementsprechend diagnostizieren die großen Unternehmensberatungen: Insbesondere der Beratungsbedarf in Sachen IT, Digitalisierung und Compliance wird auch in 2019 weiter steigen und den Beratungsfirmen ein schönes Wachstum bescheren. Die Strafverfolgungsbehörden haben derweil in den letzten Jahren die Anforderungen an Geschäftsführer sukzessive und drastisch erhöht. So zuletzt etwa im Fall des Ex-Audi-CEOs Rupert Stadler (vgl. Nr. 27/2018). Grundsätzlich gilt: Als Geschäftsführer sind Sie verpflichtet, sich bei komplexen Fragen und Entscheidungen externen Rat einzuholen – ansonsten überschreiten Sie das Ihnen zugebilligte „weite Ermessen“ (so z. B OLG Oldenburg, Urteil v. 22.6.2006, 1 U 34/03).
GmbH-Planung 2019: Die wichtigsten Plandaten im Überblick
Planung | Führen Sie die Teilpläne (Finanzen, Kosten, Umsatz, Personal, Marketing) zusammen. Prüfen Sie anhand der Planung 2017/2018: Ist der Unternehmensplan vollständig und realistisch? Händigen Sie die Planung den verantwortlichen Mitarbeitern aus. Das Thema „Digitalisierung” ist Chefsache. Weisen Sie die zuständigen Mitarbeiter an, das Thema zum TOP in den Ressort-Besprechungen zu machen und über Entwicklungen, Erkenntnisse und Maßnahmen regelmäßig der Geschäftsführung zu berichten. |
Marketing | Prüfen Sie anhand des Soll-Ist-Vergleichs aus der laufenden Planungsperiode:
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Führung | Konnten in 2018 nicht alle Personalgespräche durchgeführt werden, sollte das bis Ende Januar nachgeholt werden. Das betrifft alle Mitarbeiter mit Schlüsselfunktionen und Personalverantwortung. Prüfen Sie, ob solche Gespräche mit Zielvereinbarungen auch in den Abteilungen/Projekten durchgeführt wurden. |
Personal | Personal bleibt der Engpass. Prüfen Sie:
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Urlaub | Bis Ende Januar sollte die Urlaubsplanung 2019 abgeschlossen sein. Achtung: Geschäftsführer, die ihren Urlaub in 2018 nicht antreten konnten, haben Anspruch auf Urlaubsabgeltung. Besteht kein Anspruch auf Urlaubsabgeltung laut Anstellungsvertrag, sollten Sie die Auszahlung (ab 1.4.2019) erst nach Rücksprache mit dem Steuerberater veranlassen |
Steuern | Für Ihre GmbH wird sich in 2019 in Sachen Körperschaftsteuer (15 %) / Solidaritätszuschlag (5,5 % der KSt-Schuld) / Abgeltungssteuer (25 %) nichts ändern. Allerdings sind einige lohnsteuerliche Änderungen umzusetzen (Rechengrößen in der Sozialversicherung, Job-Ticket, Kindergeld usw.). Prüfen Sie zusammen mit Ihrem Steuerberater:
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Termine |
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Digitales: Wann braucht Ihre GmbH einen Digitalisierungsbeauftragten?
Für die IT und Datenschutz im Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht. Ganz so pragmatisch sieht der Gesetzgeber seine Aufgaben in Sachen Digitalisierung (noch) nicht. Dennoch: Ohne Spezialisierung und Expertenwissen ist die digitale Zukunft nicht zu stemmen. Größere Unternehmen leisten sich einen Digitaliserungs-Vorstand (Chief Digital Officer).
Auch und gerade kleinere Unternehmen sind gut beraten, das Thema zur Chefsache zu machen. Im Betrieb und nach außen können Sie das deutlich machen und signalisieren, indem Sie einen Digitalisierungsbeauftragten einsetzen und – wichtig – diesen auch so nennen. Je nach Branche legt die Geschäftsführung konkrete Projekte vor: Verbesserung der Kommunikation mit den Kunden, Organisation eines papierlosen Büros (Dokumentation), Resourcen einsparen und Nachhaltigkeit etablieren, Klärung der Rechtsfragen rund um die Digitalisierung usw. Wichtig ist, dass der Beauftragte ausgesprochen gute Fähigkeiten in Sachen Kommunikation, Projekte/Teamarbeit und Netzwerken mitbringt – schließlich gehte es darum, das Thema für alle zu bündeln.
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Für viele Branchen – Dienstleistung, Handwerk, Handel – sind der internationale Wettbewerb, die zunehmende digitale Dynamik und die grenzenlose Konkurrenz nicht selbstverständlich. Auch nicht für die Chefs und Geschäftsführer dieser Unternehmen.Wir haben das Thema für Sie gebündelt. Aus Ihrer Sichtweise – aus der Sichtweise und Interessenlage der Geschäftsführung – systematisch dargestellt, mit den Auswirkungen auf alle Funktionen, Abteilungen und Projekte, die in der GmbH zusammenwirken. Und geben Ihnen dazu ganz anschaulich, unterlegt mit zahlreichen Beispielen (Benchmarking), und hilfreichen Verweisen Anleitungen und Anregungen, wie Sie die (Dauer-) Herausforderung „Digitalisierung“ in Ihrem Unternehmen erfolgreich angehen und umsetzen.
Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Januar 2019
Der Blick in die Börsen – und damit in die Zukunft – offenbart: Dow-Jones, Eurostox, DAX und Konsorten weisen den Weg nach „unten”. Noch gibt es (weltweites) Wachstum, aber die Margen schrumpfen. Die Automobil-Branche ist der größte Patient 2019. Die Symptome sind bekannt. An der Therapie wird gearbeitet.
Betrifft … | Trend |
Konjunktur | Die oben aufgezeigten Entwicklungen belegen auch die neuesten IfO-Zahlen. Die Aussichten für Januar 2019 werden nur noch mit 98,7 Prozentpunkten bewertet, nach 99 Punkten im Vormonat. Trend: Die Geschäftserwartungen der Unternehmen liegen damit erneut deutlich unter der aktuellen Klima-Bewertung (IfO-Geschäftsklima-Index im November: 102,0, Tendenz: fallend). |
Zinsen | In der Geldpolitik der US-Notenbank FED deutet sich eine grundsätzliche Veränderung an. Ab sofort wird die FED noch flexibler auf Entwicklungen auf den Kapitalmärkten reagieren können. In Zukunft werden Zinsschritte monatlich beraten und bekannt gegeben. Das dürfte die Europäische Zentralbank (EZB) in Sachen Nullzins-Politik noch stärker als bisher unter Zugzwang setzen. |
Automobile und Automobilzulieferer | Kapazitätspläne werden nach unten korrigiert – auch in den Zuliefererbetrieben werden Schichten umorganisiert oder ausgesetzt. In der Branche hat man die Zeichen der Zeit bereits antizipiert und steuert gegen. Wichtige Mitarbeiter müssen jetzt verantworlich eingebunden und mitgenommen werden. |
Firmenwagen | Fahrer von Elektro- und extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen werden bei der Privatnutzung dieser Fahrzeuge steuerlich entlastet. Für Elektrofahrzeuge und für extern aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 angeschafft oder geleast werden, wird der Vorteil aus der privaten Nutzung solcher Fahrzeuge monatlich nur noch mit 0,5 % des Bruttolistenpreises berechnet (vgl. Nr. 36/2018). |
Private Krankenversicherung | Der Verband der Privaten Krankenversicherer (PKV) hat für 2019 eine Beitragserhöhnung um durchschnittlich 1,9 % für die private KV angekündigt. U. U. lohnt der Beitragsvergleich bzw. ein Wechsel der Versicherung. |
Geschäftsführer privat: Steuererklärungen und Rückzahlung 2018
Die Finanzämter werden die ESt-Erklärungen 2018 auch in diesem Jahr wieder erst ab März 2019 bearbeiten. Je nach Bearbeitungsdauer können Sie also frühestens im Mai 2019 mit einer Rückzahlung rechnen. Dazu gibt es Zahlen: Im Jahr 2017 betrug die Bearbeitungszeit durch die Finanzbehörden im bundesweiten Durchschnitt 50 Tage. Die längste Bearbeitungszeit hatten die Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen. Hier konnte es schon einmal bis zu 90 Tagen bis zur Rückzahlung dauern.. Am schnellsten waren die Berliner Finanzbehörden (35 Tage). Auch das Saarland und das drittplazierte Rheinland-Pfalz erledigten die Steuererklärungen für Arbeitnehmer unter 40 Tagen.
ACHTUNG: DRV prüft Sonderzahlungen an Mini- und Midi-Jobber
Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz haben Mini- und Midi-Jobber Anspruch auf Sonderzahlungen, wenn diese anderen Mitarbeitern gewährt werden und wenn vergleichbare Tätigkeiten ausgeübt werden. Achtung: Müssen Sie deswegen Nachzahlungen leisten, prüft die Deutsche Rentenversicherung unterdessen flächendeckend, inwieweit diese Zusatzzahlungen dazu führen, dass die Begünstigungen bei der Steuer/Sozialversicherung verloren gehen, u. U. sogar nachträglich, also rückwirkend. Das kann zu erheblichen Nachzahlungen führen.
Neues Urteil: Gesellschafter-Geschäftsführer-Ehen mit großem Altersunterschied
Laut Bundesarbeitsgericht (BAG) ist eine Regelung in einer betrieblichen Hinterbliebenenversorgung (z. B. Pensionszusage), nach der die Leistungen des jüngeren hinterbliebenen Ehepartners für jedes volle, über 10 Jahre hinausgehende Jahr des Altersunterschieds der Ehegatten um 5% gekürzt wird, nicht zu beanstanden (sog. Altersabstandsklausel).
Marketing: Unerlaubte Telefon-Akquise kostet bis zu 300.000 EUR
In einem Musterverfahren hat die Bundesnetzagentur jetzt gegen die ENERGYsparks GmbH wegen unerlaubter Telefon-Akquise erstmals das Höchst-Bußgeld von 300.000 EUR angeordnet. Insgesamt hatten sich ca. 6.000 Verbraucher über das Unternehmen beschwert. Dieses ließ telefonisch für einen Wechsel des Strom- bzw. Gasversorgers werben, ohne die Zustimmung der Betroffenen eingeholt zu haben. Dem Unternehmen waren die Verstöße bekannt. Dennoch hat die Geschäftsführung nichts unternommen, um diese abzustellen. Das Amtsgericht Bonn wird abschließend entscheiden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
einen guten Start in ein erholsames Wochenende wünscht
Ihr
Lothar Volkelt
Dipl. Volkswirt, Herausgeber + Chefredakteur Volkelt-Brief