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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 01/2019

GF-Haf­tung: Kei­ne Risi­ko-Ent­schei­dun­gen ohne exter­nes Know-How + GmbH-Pla­nung 2019: Die wich­tigs­ten Plan­da­ten im Über­blick + Digi­ta­les: Wann braucht Ihre GmbH einen Digi­ta­li­sie­rungs­be­auf­trag­ten?  +  Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Janu­ar 2019 + Geschäfts­füh­rer pri­vat: Steu­er­erklä­run­gen und Rück­zah­lung 2018 + ACHTUNG: DRV prüft Son­der­zah­lun­gen an Mini- und Midi-Job­ber + Neu­es Urteil: Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer-Ehen mit gro­ßem Alters­un­ter­schied + Mar­ke­ting: Uner­laub­te Tele­fon-Akqui­se kos­tet bis zu 300.000 EUR

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Frei­burg, 4. Janu­ar 2019

Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

so viel exter­nen Bera­tungs­be­darf wie bei der Bun­des­wehr – immer­hin über 200 Mio. EUR pro Jahr –  muss es zwar nicht sein. Aber: Geschäfts­füh­rung ist in der Tat in den letz­ten Jah­ren und Jahr­zehn­ten immer anspruchs­vol­ler gewor­den. Was nicht hei­ßen soll, dass es in der Ver­gan­gen­heit ein­fach war, ein Unter­neh­men zu grün­den, erfolg­reich zu eta­blie­ren und in die nächs­te Gene­ra­ti­on zu füh­ren. Das war schon immer eine Sisy­phus-Auf­ga­be mit vie­len Hindernissen.

Aber die Beschleu­ni­gung aller Pro­zes­se – auch der Ent­schei­dungs­pro­zes­se in der Unter­neh­mens­füh­rung – hat eige­ne Geset­ze. Wer schnell ent­schei­det und dabei weni­ger Feh­ler macht, hat die Nase vor­ne. Dem­entspre­chend dia­gnos­ti­zie­ren die gro­ßen Unter­neh­mens­be­ra­tun­gen: Ins­be­son­de­re der Bera­tungs­be­darf in Sachen IT, Digi­ta­li­sie­rung und Com­pli­ance wird auch in 2019 wei­ter stei­gen und den Bera­tungs­fir­men ein schö­nes Wachs­tum besche­ren. Die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den haben der­weil in den letz­ten Jah­ren die Anfor­de­run­gen an Geschäfts­füh­rer suk­zes­si­ve und dras­tisch erhöht. So zuletzt etwa im Fall des Ex-Audi-CEOs Rupert Stad­ler (vgl. Nr. 27/2018). Grund­sätz­lich gilt: Als Geschäfts­füh­rer sind Sie ver­pflich­tet, sich bei kom­ple­xen Fra­gen und Ent­schei­dun­gen exter­nen Rat ein­zu­ho­len – ansons­ten über­schrei­ten Sie das Ihnen zuge­bil­lig­te „wei­te Ermes­sen“ (so z. B OLG  Olden­burg, Urteil v. 22.6.2006, 1 U 34/03).

Recht­lich kom­pli­zier­te Ent­schei­dungs-Sach­ver­hal­te soll­ten Sie grund­sätz­lich vor­her juris­tisch prü­fen und beglei­ten las­sen (Zukäu­fe, Fusio­nen, Bau­vor­ha­ben, Kün­di­gun­gen, Geneh­mi­gun­gen usw.) – auch wenn fun­dier­te Bera­tung ihren Preis hat. Wir wer­den auch in 2019 den Fokus wei­ter­hin auf recht­li­che Beson­der­hei­ten, Fall­stri­cke und Haf­tungs­pro­ble­ma­ti­ken Ihrer Geschäfts­füh­rer-Tätig­keit legen.

 

GmbH-Planung 2019: Die wichtigsten Plandaten im Überblick 

Pla­nung Füh­ren Sie die Teil­plä­ne (Finan­zen, Kos­ten, Umsatz, Per­so­nal, Mar­ke­ting) zusam­men. Prü­fen Sie anhand der Pla­nung 2017/2018: Ist der Unter­neh­mens­plan voll­stän­dig und rea­lis­tisch? Hän­di­gen Sie die Pla­nung den ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­tern aus. Das The­ma „Digi­ta­li­sie­rung” ist Chef­sa­che. Wei­sen Sie die zustän­di­gen Mit­ar­bei­ter an, das The­ma zum TOP in den Res­sort-Bespre­chun­gen zu machen und über Ent­wick­lun­gen, Erkennt­nis­se und Maß­nah­men regel­mä­ßig der Geschäfts­füh­rung zu berichten.
Mar­ke­ting Prü­fen Sie anhand des Soll-Ist-Ver­gleichs aus der lau­fen­den Planungsperiode:
  • Wel­che Mar­ke­ting-Maß­nah­men waren wenig erfolg­reich und müs­sen durch inno­va­ti­ve Aktio­nen ersetzt werden?
  • Sind CI, CD, Wer­be­mit­tel und Pro­spek­te noch aktuell?
  • Kön­nen Sie mit Mar­ke­ting-Koope­ra­tio­nen einsparen?
  • Nut­zen Sie kos­ten­güns­ti­ge PR-Maßnahmen
Füh­rung Konn­ten in 2018 nicht alle Per­so­nal­ge­sprä­che durch­ge­führt wer­den, soll­te das bis Ende Janu­ar nach­ge­holt wer­den. Das betrifft alle Mit­ar­bei­ter mit Schlüs­sel­funk­tio­nen und Per­so­nal­ver­ant­wor­tung. Prü­fen Sie, ob sol­che Gesprä­che mit Ziel­ver­ein­ba­run­gen auch in den Abteilungen/Projekten durch­ge­führt wurden.
Per­so­nal Per­so­nal bleibt der Eng­pass. Prü­fen Sie:
  • Kön­nen Tei­le aus­ge­glie­dert werden?
  • Kön­nen Sie Pro­zes­se Per­so­nal spa­rend umorganisieren?
  • Pla­nen Sie die Per­so­nal­be­schaf­fung (Mes­se­teil­nah­me, Hoch­schul-Koope­ra­tio­nen, Internet-Ausschreibungen)
  • Müs­sen Ihre Ver­gü­tungs­sys­te­me und alle Rege­lun­gen zum Arbeits­platz aktua­li­siert wer­den         (Arbeits­ver­trä­ge, Inter­net-Nut­zung, Vor­ga­ben zum Umgang mit betrieb­li­chem Eigen­tum, Annah­me von Geschenken)?
  • Ermit­teln Sie den Wei­ter­bil­dungs­be­darf (Aus­wahl und Timing der Maßnahmen/Veranstaltungen)
  • Das gilt auch für den Geschäfts­füh­rer (Bran­chen-Know-how, neue Märk­te, Führungs-Know-how)
Urlaub Bis Ende Janu­ar soll­te die Urlaubs­pla­nung 2019 abge­schlos­sen sein. Ach­tung: Geschäfts­füh­rer, die ihren Urlaub in 2018 nicht antre­ten konn­ten, haben Anspruch auf Urlaubs­ab­gel­tung. Besteht kein Anspruch auf Urlaubs­ab­gel­tung laut Anstel­lungs­ver­trag, soll­ten Sie die Aus­zah­lung (ab 1.4.2019) erst nach Rück­spra­che mit dem Steu­er­be­ra­ter veranlassen
Steu­ern Für Ihre GmbH wird sich in 2019 in Sachen Kör­per­schaft­steu­er (15 %) / Soli­da­ri­täts­zu­schlag (5,5 % der KSt-Schuld) / Abgel­tungs­steu­er (25 %) nichts ändern. Aller­dings sind eini­ge lohn­steu­er­li­che Ände­run­gen umzu­set­zen (Rechen­grö­ßen in der Sozi­al­ver­si­che­rung, Job-Ticket, Kin­der­geld usw.). Prü­fen Sie zusam­men mit Ihrem Steuerberater:
  • Wie viel Gewinn aus 2018 soll in die Rücklagen?
  • Wie viel Gewinn soll an die Gesell­schaf­ter aus­ge­schüt­tet werden?
  • Ist es vor­teil­haft, für 2019 die Besteue­rung nach dem Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren zu beantragen?
  • Wol­len Sie Ihr Gehalt für 2019 erhö­hen (Gesell­schaf­ter­be­schluss)?
Ter­mi­ne
  • Fest­le­gung der Ter­mi­ne für Auf­stel­lung und Beschluss des Jah­res­ab­schlus­ses 2018 – beach­ten Sie dazu die unter­schied­li­chen Fris­ten gemäß GmbH-Grö­ßen­klas­se (gemäß § 267 HGB)
  • Erstel­lung und Abga­be der Steu­er­erklä­run­gen 2017/2018
  • Beschluss über die Gewinnverwendung
  • Beschluss über das Geschäfts­füh­rer-Gehalt 2019

 

Digitales: Wann braucht Ihre GmbH einen Digitalisierungsbeauftragten? 

Für die IT und Daten­schutz im Unter­neh­men ist der Daten­schutz­be­auf­trag­te Pflicht. Ganz so prag­ma­tisch sieht der Gesetz­ge­ber sei­ne Auf­ga­ben in Sachen Digi­ta­li­sie­rung (noch) nicht. Den­noch: Ohne Spe­zia­li­sie­rung und Exper­ten­wis­sen ist die digi­ta­le Zukunft nicht zu stem­men.  Grö­ße­re Unter­neh­men leis­ten sich einen Digi­ta­li­se­rungs-Vor­stand (Chief Digi­tal Offi­cer).

Auch und gera­de klei­ne­re Unter­neh­men sind gut bera­ten, das The­ma zur Chef­sa­che zu machen. Im Betrieb und nach außen kön­nen Sie das deut­lich machen und signa­li­sie­ren, indem Sie einen Digi­ta­li­sie­rungs­be­auf­trag­ten ein­set­zen und – wich­tig – die­sen auch so nen­nen.  Je nach Bran­che legt die Geschäfts­füh­rung kon­kre­te Pro­jek­te vor: Ver­bes­se­rung der Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Kun­den, Orga­ni­sa­ti­on eines papier­lo­sen Büros (Doku­men­ta­ti­on), Resour­cen ein­spa­ren und Nach­hal­tig­keit eta­blie­ren, Klä­rung der Rechts­fra­gen rund um die Digi­ta­li­sie­rung usw.  Wich­tig ist, dass der Beauf­trag­te aus­ge­spro­chen gute Fähig­kei­ten in Sachen Kom­mu­ni­ka­ti­on, Projekte/Teamarbeit und Netz­wer­ken mit­bringt – schließ­lich geh­te es dar­um, das The­ma für alle zu bündeln.

Wie in ande­ren Bera­ter-Märk­ten tum­meln sich auch hier mehr oder weni­ger qua­li­fi­zier­te Anbie­ter, die Digi­ta­li­sie­rungs-Beauf­trag­te schu­len. Ach­ten Sie dar­auf, dass eine IHK-Zer­ti­fi­zie­rung vor­liegt – dann muss der Teil­neh­mer z. B. eine schrift­li­che Pro­jekt­ar­beit zu einem bestimm­ten The­ma anfer­ti­gen. Als Geschäfts­füh­rer kön­nen Sie dann z. B. eine von Ihnen vor­ge­ge­be­ne Pro­blem­lö­sung erar­bei­ten las­sen (Ent­wer­fen einer Digi­ta­li­sie­rungs­stra­te­gie für Ihre Bran­che, Mit­ar­bei­ter in den Ver­än­de­rungs­pro­zess ein­be­zie­hen, die tech­ni­schen Anfor­de­run­gen für Ihren Betrieb aus­lo­ten usw.).

 

NEU: Geschäfts­füh­rung in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung, Dipl. Vw. L. Vol­kelt, 155 Sei­ten (Info + Bestel­len > Cover anklicken)

Für vie­le Bran­chen – Dienst­leis­tung, Hand­werk, Han­del – sind der inter­na­tio­na­le Wett­be­werb, die zuneh­men­de digi­ta­le Dyna­mik und die gren­zen­lo­se Kon­kur­renz nicht selbst­ver­ständ­lich. Auch nicht für die Chefs und Geschäfts­füh­rer die­ser Unternehmen.Wir haben das The­ma für Sie gebün­delt. Aus Ihrer Sicht­wei­se – aus der Sicht­wei­se und Inter­es­sen­la­ge der Geschäfts­füh­rung – sys­te­ma­tisch dar­ge­stellt, mit den Aus­wir­kun­gen auf alle Funk­tio­nen, Abtei­lun­gen und Pro­jek­te, die in der GmbH zusam­men­wir­ken. Und geben Ihnen dazu ganz anschau­lich, unter­legt mit zahl­rei­chen Bei­spie­len (Bench­mar­king), und hilf­rei­chen Ver­wei­sen Anlei­tun­gen und Anre­gun­gen, wie Sie die (Dau­er-) Her­aus­for­de­rung „Digi­ta­li­sie­rung“ in Ihrem Unter­neh­men erfolg­reich ange­hen und umsetzen.

 

Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Januar 2019 

Der Blick in die Bör­sen – und damit in die Zukunft – offen­bart: Dow-Jones, Euro­s­tox, DAX und Kon­sor­ten wei­sen den Weg nach „unten”. Noch gibt es (welt­wei­tes) Wachs­tum, aber die Mar­gen schrump­fen. Die Auto­mo­bil-Bran­che ist der größ­te Pati­ent 2019. Die Sym­pto­me sind bekannt. An der The­ra­pie wird gearbeitet.

Betrifft … Trend
Kon­junk­tur Die oben auf­ge­zeig­ten Ent­wick­lun­gen bele­gen auch die neu­es­ten IfO-Zah­len. Die Aus­sich­ten für Janu­ar 2019 wer­den nur noch mit 98,7 Pro­zent­punk­ten bewer­tet, nach 99 Punk­ten im Vor­mo­nat. Trend: Die Geschäfts­er­war­tun­gen der Unter­neh­men lie­gen damit erneut deut­lich unter der aktu­el­len Kli­ma-Bewer­tung (IfO-Geschäfts­kli­ma-Index im Novem­ber: 102,0, Ten­denz: fallend).
Zin­sen In der Geld­po­li­tik der US-Noten­bank FED deu­tet sich eine grund­sätz­li­che Ver­än­de­rung an. Ab sofort wird die FED noch fle­xi­bler auf Ent­wick­lun­gen auf den Kapi­tal­märk­ten reagie­ren kön­nen. In Zukunft wer­den Zins­schrit­te monat­lich bera­ten und bekannt gege­ben. Das dürf­te die Euro­päi­sche Zen­tral­bank (EZB) in Sachen Null­zins-Poli­tik noch stär­ker als bis­her unter Zug­zwang setzen.
Auto­mo­bi­le und Automobilzulieferer Kapa­zi­täts­plä­ne wer­den nach unten kor­ri­giert – auch in den Zulie­fe­rer­be­trie­ben wer­den Schich­ten umor­ga­ni­siert oder aus­ge­setzt. In der Bran­che hat man die Zei­chen der Zeit bereits anti­zi­piert und steu­ert gegen. Wich­ti­ge Mit­ar­bei­ter müs­sen jetzt ver­ant­wor­lich ein­ge­bun­den und mit­ge­nom­men werden.
Fir­men­wa­gen Fah­rer von Elek­tro- und extern auf­lad­ba­ren Hybrid­elek­tro­fahr­zeu­gen wer­den bei der Pri­vat­nut­zung die­ser Fahr­zeu­ge steu­er­lich ent­las­tet. Für Elek­tro­fahr­zeu­ge und für extern auf­lad­ba­re Hybrid­elek­tro­fahr­zeu­ge, die nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2022 ange­schafft oder geleast wer­den, wird der Vor­teil aus der pri­va­ten Nut­zung sol­cher Fahr­zeu­ge monat­lich nur noch mit 0,5 % des Brut­to­lis­ten­prei­ses berech­net (vgl. Nr. 36/2018).
Pri­va­te Krankenversicherung Der Ver­band der Pri­va­ten Kran­ken­ver­si­che­rer (PKV) hat für 2019 eine Bei­trags­er­höh­nung um durch­schnitt­lich 1,9 % für die pri­va­te KV ange­kün­digt. U. U. lohnt der Bei­trags­ver­gleich bzw. ein Wech­sel der Versicherung.

 

Geschäftsführer privat: Steuererklärungen und Rückzahlung 2018

Die Finanz­äm­ter wer­den die ESt-Erklä­run­gen 2018 auch in die­sem Jahr wie­der erst ab März 2019 bear­bei­ten. Je nach Bear­bei­tungs­dau­er kön­nen Sie also frü­hes­tens im Mai 2019 mit einer Rück­zah­lung rech­nen. Dazu gibt es Zah­len: Im Jahr 2017 betrug die Bear­bei­tungs­zeit durch die Finanz­be­hör­den im bun­des­wei­ten Durch­schnitt 50 Tage. Die längs­te Bear­bei­tungs­zeit hat­ten die Finanz­be­hör­den in Nord­rhein-West­fa­len. Hier konn­te es schon ein­mal bis zu 90 Tagen bis zur Rück­zah­lung dau­ern.. Am schnells­ten waren die Ber­li­ner Finanz­be­hör­den (35 Tage). Auch das Saar­land und das dritt­pla­zier­te Rhein­land-Pfalz erle­dig­ten die Steu­er­erklä­run­gen für Arbeit­neh­mer unter 40 Tagen.

Aller­dings kön­nen Sie sich nach wie vor nicht auf das Wind­hund-Prin­zip ver­las­sen. Gibt es in den Steu­er­un­ter­la­gen unkla­re Sach­ver­hal­te oder recht­lich strit­ti­ge Punk­te, müs­sen Sie davon aus­ge­hen, dass Ihre Steu­er­erklä­run­gen erst ein­mal bis zur Rück­spra­che mit der zustän­di­gen Steu­er-Fach­ab­tei­lung lie­gen blei­ben. Soll­te das Finanz­amt Rück­fra­gen zu Ihrer Steu­er­erklä­rung haben, fah­ren Sie am bes­ten, wenn Sie den/die zustän­di­ge Sachbearbeiter/in sofort tele­fo­nisch kon­tak­tie­ren. Ver­su­chen Sie freund­lich zu blei­ben, ohne in der Sache vor­ei­lig nach­zu­ge­ben. In der Regel führt das zu einer (noch) zügi­ge­ren Bear­bei­tung, wenn die Akte ohne­hin schon im Bear­bei­tungs­mo­dus ist.

 

ACHTUNG: DRV prüft Sonderzahlungen an Mini- und Midi-Jobber

Nach dem Gleich­be­hand­lungs­grund­satz haben Mini- und Midi-Job­ber Anspruch auf Son­der­zah­lun­gen, wenn die­se ande­ren Mit­ar­bei­tern gewährt wer­den und wenn ver­gleich­ba­re Tätig­kei­ten aus­ge­übt wer­den. Ach­tung: Müs­sen Sie des­we­gen Nach­zah­lun­gen leis­ten, prüft die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung unter­des­sen flä­chen­de­ckend, inwie­weit die­se Zusatz­zah­lun­gen dazu füh­ren, dass die Begüns­ti­gun­gen bei der Steuer/Sozialversicherung ver­lo­ren gehen, u. U. sogar nach­träg­lich, also rück­wir­kend. Das kann zu erheb­li­chen Nach­zah­lun­gen führen.

Wollen/müssen Sie sol­che Son­der­zah­lun­gen (Urlaubs-/Weih­nachts­geld) zah­len, müs­sen Sie genau rech­nen: Ent­spre­chen­de Nach­zah­lun­gen zur Sozi­al­ver­si­che­rung kön­nen Sie nur ver­mei­den, wenn Sie die Stun­den­zahl der Mit­ar­bei­ter ent­spre­chend kür­zen, so dass die 450-EUR-Gren­ze bzw. die Gren­ze für Midi-Jobs (bis 800 EUR) nicht über­schrit­ten wird. U. U. müs­sen Sie also zusätz­li­che Mit­ar­bei­ter einstellen.

 

Neues Urteil: Gesellschafter-Geschäftsführer-Ehen mit großem Altersunterschied

Laut Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) ist eine Rege­lung in einer betrieb­li­chen Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung (z. B. Pen­si­ons­zu­sa­ge), nach der die Leis­tun­gen des jün­ge­ren hin­ter­blie­be­nen Ehe­part­ners für jedes vol­le, über 10 Jah­re hin­aus­ge­hen­de Jahr des Alters­un­ter­schieds der Ehe­gat­ten um 5% gekürzt wird, nicht zu bean­stan­den (sog. Altersabstandsklausel).

Auch hier ist wie in vie­len ande­ren offe­nen Rechts­fra­gen davon aus­zu­ge­hen, dass die Finanz­be­hör­den die­se Rechts­la­ge zu ihren Guns­ten nut­zen wer­den. Etwa, indem das Finanz­amt ver­langt, dass eine Kür­zung auch in der Pen­si­ons­zu­sa­ge für den Gesell­schaf­ter-Ehe­gat­ten umge­setzt wer­den muss und ansons­ten eine ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung wegen unüblicher/unangemessener Ver­trags­ge­stal­tung  unter­stellt wird. Wir prü­fen und hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den, falls sich dar­aus Hand­lungs­be­darf für bestehen­de Pen­si­ons­zu­sa­gen ergibt  (BAG, Urteil v. 11.12.2018, 3 AZR 400/17).

 

Marketing: Unerlaubte Telefon-Akquise kostet bis zu 300.000 EUR

In einem Mus­ter­ver­fah­ren hat die Bun­des­netz­agen­tur jetzt gegen die ENER­GYs­parks GmbH wegen uner­laub­ter Tele­fon-Akqui­se erst­mals das Höchst-Buß­geld von 300.000 EUR ange­ord­net. Ins­ge­samt hat­ten sich ca. 6.000 Ver­brau­cher über das Unter­neh­men beschwert. Die­ses ließ tele­fo­nisch für einen Wech­sel des Strom- bzw. Gas­ver­sor­gers wer­ben, ohne die Zustim­mung der Betrof­fe­nen ein­ge­holt zu haben. Dem Unter­neh­men waren die Ver­stö­ße bekannt. Den­noch hat die Geschäfts­füh­rung nichts unter­nom­men, um die­se abzu­stel­len. Das Amts­ge­richt Bonn wird abschlie­ßend ent­schei­den. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

einen guten Start in ein erhol­sa­mes Wochen­en­de wünscht

Ihr

Lothar Volkelt

Dipl. Volks­wirt, Her­aus­ge­ber + Chef­re­dak­teur Volkelt-Brief

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