Gesetzestexte und deren Erläuterungen sollen verständlicher werden. Dazu hat der Petitionsausschuss jetzt eine Vorlage eingebracht, wonach alle offiziellen Texte künftig in sog. „leichter Sprache” formuliert werden sollen. Unter Leichter Sprache versteht man eine besondere Form der textlichen Darstellung, die aus kurzen Sätzen mit einfachen, anschaulichen Wörtern – unterstützt durch Bildelemente – besteht. Zum Beispiel: das „Starke-Familien-Gesetz” oder das „Gute Kita Gesetz”. U. E. eine erfreuliche Initiative. Allerdings ist zu befürchten, dass das streng definitorische Juristendeutsch dem Vorhaben doch gewisse Grenzen setzen wird.
Kategorie: Volkelt-Briefe
Um den Kontakt zu den Enkeln nicht zu verlieren, sollte eine Erbschaft an die Enkel nur möglich sein, wenn diese ihn regelmäßig besuchen – er koppelte Erbschaft und Besuchspflicht. Eine solche Vereinbarung ist – so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt – sittenwidrig. Die Enkel sind auch ohne Erfüllung der Besuchspflicht Miterben (OLG Frankfurt, Urteil v. 5.2.2019, 20 W 98/18).
Nach US-Vorbild („Creditcarma”) sind jetzt auch in Deutschland die ersten Bonitäts-Plattformen entstanden. Damit verfügen kleine und mittlere Unternehmen (KMU) jederzeit über ein aktuelles Bonitäts-Scoring. Kreditanfragen können damit schneller und zuverlässig bearbeitet und entsprechende Angebote zeitnah und ohne bürokratischen Aufwand vorgelegt werden. Banken und andere potentielle Kreditgeber orientieren sich an den dort hinterlegten Scoring-Daten.
Die Preissteigerungen für Wohnen zeigen immer stärker auch Wirkungen auf Gewerbeimmobilien. Auch hier wollen die Vermieter zusätzliche Rendite erwirtschaften. So sind zum Beispiel in Berlin in den 1‑B-Lagen die Mieten für Läden in den letzten 9 Jahren um 267 % gestiegen – das entspricht einer jährlichen Mietpreiserhöhung um fast 30 %. In 1‑A-Lagen gab es bei großen Ladenflächen in Erfurt die größten Steigerungen mit einem Plus von 217 %. In Magdeburg müssen Einzelhändler 150 % mehr Miete zahlen als noch vor 9 Jahren.
Zunächst einmal vielen Dank an die Kollegen/Innen, die sich an unserer Befragung zur Arbeitsbelastung der Geschäftsführung beteiligt haben (vgl. Nr. 9/2019). Die Ergebnisse sind wenig überraschend und bestätigen, dass Geschäftsführer deutlich mehr Einsatz bringen müssen als es von den meisten angestellten Mitarbeitern erwartet werden kann. Zwei von drei Geschäftsführern arbeiten täglich 10 und mehr Stunden. Das ist eine Dauerbelastung, die sich zwar nicht sofort, aber mit fortschreitendem Alter bemerkbar machen wird. Fast jeder fünfte Kollege/In arbeitet Tag für Tag mehr als 12 Stunden. Dazu kommen regelmäßige Abendtermine. Jeder zweite Kollege/in ist mindestens einmal in der Woche abends für die GmbH gefordert. Dazu kommen Termine am Wochenende. Jeder fünfte Kollege/In ist zusätzlich regelmäßig an den Wochenenden für die GmbH unterwegs.
Thema „Erreichbarkeit”: Fast alle Kollegen/Innen sind – jedenfalls soweit sich dies möglich ermöglichen lässt – jederzeit erreichbar. Die hohe Belastung wirkt sich auch in Sachen Urlaub aus. Jeder fünfte Kollege/In kann sich gerade einmal 10 Tage Abwesenheit bzw. Urlaub im Jahr leisten. Schwacher Trost: Die Mehrzahl der Kollegen/Innen (55 %) gönnen sich 20 freie Tage und mehr im Jahr – allerdings ist davon auszugehen, dass die Kollegen/Innen auch in dieser Zeit „jederzeit erreichbar” sind.
Um den Umsatz anzukurbeln, stimmte die Geschäftsleitung der Unternehmensgruppe Schwan-Stabilo dem Vorschlag eines Außendienstmitarbeiters zu, in Zukunft neben den Textmarkern mit Leuchtfarben auch solche mit gedeckten Farben anzubieten – mit ungewissem Ausgang. Den Durchbruch brachte virales Marketing.…
Viele Geschäftsführer sehen ihre Zukunftssicherung darin, die GmbH später einmal zu veräußern. Idealvorstellung dabei: Solange der Geschäftsführer gesundheitlich fit ist, bleibt er weiter im Konzern als (abhängig beschäftigter) Geschäftsführer tätig – am besten auf der Grundlage des bestehenden Anstellungsvertrages unter den neuen Gesellschaftern. Das kann gut gehen – muss es aber nicht. Gehen Sie immer auch davon aus, dass die neuen Besitzer/Gesellschafter eigene strategische Pläne mit dem Erwerb Ihrer GmbH verfolgen. Darauf sollten Sie vorbereitet sein.
Vorsicht: …
Zu Nachweisproblemen mit Geschäftsunterlagen (siehe oben) kommt es nicht nur mit Geschäftspartnern sondern oft auch zwischen den Beteiligten in der GmbH – z. B. zwischen den Geschäftsführern und den (Nur-) Gesellschaftern. Wie können Sie sich in diesen Fällen absichern, wenn es z. B. darum geht, eine konkrete Anweisung der Gesellschafter an die Geschäftsführer später einmal vor Gericht nachzuweisen?
Die Rechtslage: …
Ein wichtiges Urteil für alle Geschäftsführer ohne Beteiligung an der GmbH kommt soeben vom Bundesarbeitsgericht. Danach gilt: Ob der Geschäftsführer Arbeitnehmer ist, richtet sich nach den nationalen arbeitsrechtlichen Vorgaben. Es gilt also deutsches Arbeitsrecht. Folge: Der Geschäftsführer ist grundsätzlich kein Arbeitnehmer (BAG, Beschluss v. 21.1.2019, 9 AZB 23/18).
Einen interessanten Service bietet das Finanzgericht (FG) Münster für Steuerberater und Steuer-interessierte Unternehmer. Sie können sich ab sofort per Podcast über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht informieren – und zwar nicht nur für Steuer-Infos aus dem Bezirk des Finanzgerichts Münster oder aus NRW, sondern zu allen Gebieten des Steuerrechts. Im Einzelfall durchaus informativ – wir verweisen an dieser Stelle auf Urteile, die GmbHs/Geschäftsführer betreffen. Den Zugang zum Audio-Podcast gibt es über die Internet-Seiten des Finanzgerichts unter > www.fg-muenster.nrw.de.