Weil sich die EU nicht auf ein einheitliches Vorgehen in Sachen Besteuerung der Internet-Konzerne einigen konnte, setzen die ersten Nationalstaaten Lösungen um. Österreich wird eine Digitalsteuer in Höhe von 5 % bezogen auf alle inländischen Online-Umsätze einführen. Das betrifft Unternehmen mit einem weltweiten Jahresumsatz < 750 Mio. Auch Frankreich, Spanien und Italien planen Alleingänge in Sachen Internet-Steuern. Hier geht es um Unternehmen mit einem Umsatz < 500 Mio. EUR und einer Digitalsteuer in Höhe von 3 % auf inländische Online-Umsätze.
Kategorie: Volkelt-Briefe
Union und SPD hatten sich im Koalitionsvertrag zwar auf einen weiteren Bürokratieabbau verständigt (3. Bürokratieentlastungsgesetz). Bisher hat das Bundeswirtschaftsministerium unter Federführung von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier weder Eckpunkt noch einen Gesetzentwurf dazu vorgelegt. Laut Destatis zahlen die Unternehmen jährlich rund 50 Mrd. EUR zur Bewältigung der sog. Overheadkosten. Die Groko hatte sich auf Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten nach dem Mindestlohngesetz (hier: Senkung der Schwelle zur Dokumentation der Arbeitszeiten für Mitarbeiter mit einer Vergütung von 2.958 EUR auf 2.000 EUR; Einsparung: 5,6 Mio. EUR), bei den Dokumentationspflichten für Überstunden (hier: wöchentlich statt täglich; Einsparung: 63 Mio. EUR) und auf eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen der Steuerunterlagen (von 10 auf 8 Jahre; Einsparung 1,7 Mrd. EUR) verständigt.
Nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zum „Bruttolistenpreis” des Firmenwagens ist davon auszugehen, dass die Finanzbehörden in Sachen Besteuerung der Privatnutzung genauer rechnen werden – im Zweifel zum Nachteil des Steuerpflichtigen. Danach ist der Bruttolistenpreis der Preis, den der Steuerpflichtige für die Anschaffung des Pkw als „Privatkunde” zahlen muss. Abschläge für Firmenkunden (hier: für die GmbH als gewerblichen Kunden) werden nicht berücksichtigt (BFH, Urteil v. 8.11.2018, III R 13/16).
Ab dem Jahr 2020 müssen Registrierkassen mit einem elektronischen Aufzeichnungssystem und einem zertifizierten Sicherungssystem ausgerüstet sein. Damit sind Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung nicht mehr oder fast nicht mehr möglich. Kritisiert werden die hohen Umstellungskosten für Großbetriebe, den Einzelhandel und die Gastronomie. Auch die sehr kurz bemessene Übergangsfrist steht in der Kritik. Die Bundesregierung sieht sich im Zeitplan, so dass die Umstellung bis zu diesem Zeitpunkt dann auch durchgesetzt wird.
Bei Unternehmensver- und ‑zukäufen kommt es nicht nur auf die Zahlen und Fakten aus dem Jahresabschluss oder dem Lagebericht des Unternehmens an. Auch die Bewertung von Kundenstrukturen oder die Marktchancen von Produkten, die Innovationsfähigkeit (auch: Grad der Digitalisierung) und das Know how eines Unternehmens wird dazu genutzt. Verbreitet ist die sog. balanced scorecard („ausgewogener Berichtsbogen“). Auch zur Bewertung und Steuerung von mittelständischen Unternehmen wird dieses Verfahren zunehmend angewandt.
Die balanced scorecard wurde ursprünglich mit dem Ziel eingeführt, die in Unternehmen mit finanziellen Größen gemessene Leistungsfähigkeit durch zusätzliche Informationen über die Kunden, die internen Geschäftsprozesse sowie die Anpassungsfähigkeit des Unternehmens zu ergänzen. Inzwischen wird dieses Verfahren in vielen Unternehmen auch als Instrument des strategischen Managements eingesetzt, insoweit kommt ihr auch die Funktion zu, die Auswertungen aus den unterschiedlichen Bereichen zu integrieren. Die Grundidee der balanced scorecard beruht auf der Annahme, dass eine eindimensionale Beschreibung und Steuerung eines Unternehmens aus dem Zahlenwerk des Rechungswesens der Realität nicht gerecht wird. Mit ihrer Hilfe sollen die wesentlichen Dimensionen eines Unternehmens abgebildet und die für die Steuerung des Unternehmens benötigten Informationen verfügbar gemacht werden. Die als relevant erachteten Dimensionen eines Unternehmens sind: …
Der Online-Handel nimmt stetig zu, liegt bei 63 Mrd. EUR und macht unterdessen 10 % des Gesamtumsatzes im Handel aus. Gleichzeitig testen immer mehr Online-Händler zusätzlich den stationären Verkauf (vgl. Nr. 13/2019). Der stationäre Einzelhandel schaut aber nicht mehr tatenlos zu. Im Gegenteil: Überall entstehen – meist auf Initiative der mittelständischen, Familien geführten Kaufhäuser – neue Konzepte. Man setzt auf Events, Mitmachen und All-inklusiv-Angebote. …
Dass Mitarbeiter bei Bagatell-Vergehen gekündigt werden können, hat sich unterdessen herumgesprochen und hat sicherlich auch eine gewisse Präventivwirkung entfaltet. Aber auch als Geschäftsführer müssen Sie bei vermeintlichen Kleinigkeiten aufpassen. Ist das Vertrauensverhältnis zwischen den Gesellschafter und dem (Fremd-) Geschäftsführer erst einmal gestört, werden in der Regel auch kleine Vergehen auf die Goldwaage gelegt.
Beispiele: …
Gesetzestexte und deren Erläuterungen sollen verständlicher werden. Dazu hat der Petitionsausschuss jetzt eine Vorlage eingebracht, wonach alle offiziellen Texte künftig in sog. „leichter Sprache” formuliert werden sollen. Unter Leichter Sprache versteht man eine besondere Form der textlichen Darstellung, die aus kurzen Sätzen mit einfachen, anschaulichen Wörtern – unterstützt durch Bildelemente – besteht. Zum Beispiel: das „Starke-Familien-Gesetz” oder das „Gute Kita Gesetz”. U. E. eine erfreuliche Initiative. Allerdings ist zu befürchten, dass das streng definitorische Juristendeutsch dem Vorhaben doch gewisse Grenzen setzen wird.
Um den Kontakt zu den Enkeln nicht zu verlieren, sollte eine Erbschaft an die Enkel nur möglich sein, wenn diese ihn regelmäßig besuchen – er koppelte Erbschaft und Besuchspflicht. Eine solche Vereinbarung ist – so das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt – sittenwidrig. Die Enkel sind auch ohne Erfüllung der Besuchspflicht Miterben (OLG Frankfurt, Urteil v. 5.2.2019, 20 W 98/18).