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Steuer/GmbH – privat: FG Münster bietet Steuer-Podcast

Einen inter­es­san­ten Ser­vice bie­tet das Finanz­ge­richt (FG) Müns­ter für Steu­er­be­ra­ter und Steu­er-inter­es­sier­te Unter­neh­mer. Sie kön­nen sich ab sofort per Pod­cast über aktu­el­le Ent­wick­lun­gen im Steu­er­recht infor­mie­ren – und zwar nicht nur für Steu­er-Infos aus dem Bezirk des Finanz­ge­richts Müns­ter oder aus NRW, son­dern zu allen Gebie­ten des Steu­er­rechts. Im Ein­zel­fall durch­aus infor­ma­tiv – wir ver­wei­sen an die­ser Stel­le auf Urtei­le, die GmbHs/Geschäftsführer betref­fen. Den Zugang zum Audio-Pod­cast gibt es über die Inter­net-Sei­ten des Finanz­ge­richts unter > www.fg-muenster.nrw.de.

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Mitarbeiter: Mindestlohn gilt auch für ausländische Speditionen

Eine pol­ni­sche Spe­di­ti­on ließ gericht­lich prü­fen, inwie­weit sie die Arbeits­zei­ten für die in Deutsch­land ein­ge­setz­ten Fah­rer für die Behör­den bereit­stel­len muss. Dazu das Gericht: „Die Spe­di­ti­on unter­liegt den Doku­men­ta­ti­ons- und Bereit­hal­tungs­pflich­ten, denn das Min­dest­lohn­ge­setz fin­det auf sie Anwen­dung, obwohl sie in Polen ansäs­sig und auf die mit ihren Fah­rern geschlos­se­nen Arbeits­ver­trä­ge grund­sätz­lich pol­ni­sches Recht anwend­bar ist” (FG Ber­lin-Bran­den­burg, Urteil v. 16.1.2019, 1 K 1161/17).

Nach Auf­fas­sung des Gerichts ist nicht ent­schei­dend, wo der Arbeit­ge­ber sei­nen Fir­men­sitz hat bzw. nach wel­chen Regeln ein Arbeits­ver­trag abge­schlos­sen wur­de. Viel­mehr kommt es ein­zig dar­auf an, wo die Beschäf­ti­gung erbracht wird. Und die wird – ob Trans­port- oder Tran­sit­leis­tung – eben in Deutsch­land erbracht. Damit gel­ten die Vor­schrif­ten für den deut­schen Min­dest­lohn und die damit ver­bun­de­nen Neben­pflich­ten. Revi­si­on ist zugelassen.

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Internet/soziale Medien: „Taggen” mit Verweisen ist Werbung

Wer­den in den Sozia­len Medi­en (Face­book, Insta­gram usw.) pri­va­te Fotos mit Links zu den damit in Ver­bin­dung zu brin­gen­den Unter­neh­men (Hier: Beau­ty Mar­ken, Hotels) ver­se­hen, han­delt es sich um anzei­gen­pflich­ti­ge Wer­bung. Und zwar auch dann, wenn die Links ohne Gegen­leis­tung (Bezah­lung) gesetzt wer­den. Das Urteil, das gegen die Karls­ru­her Blog­ge­rin Pame­la Reif gefällt wur­de, ist noch nicht rechts­kräf­tig Die Anwäl­te der Blog­ge­rin haben Revi­si­on ein­ge­legt. Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den – u. U. erge­ben sich dar­aus auch Kon­se­quen­zen für Links, die Sie auf Ihren Web­sei­ten ver­wen­den (LG Karls­ru­he, Urteil v. 21.3.2019, 13 O 38/18).

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Employer-Branding: geben Sie Ihrer GmbH Ihr Gesicht

Als Geschäfts­füh­rer sind Sie das Gesicht des Unter­neh­mens. Für die Öffent­lich­keit, für die Pres­se, für die Ban­ken und für Ihre Kun­den. Aber auch für Ihre Mit­ar­bei­ter und alle zukünf­ti­gen Mit­ar­bei­ter. Das sog. Employ­er Bran­ding – deutsch: Arbeit­ge­ber-Mar­ken­bin­dung – wird gera­de in klei­ne­ren Fir­men unter­schätzt oder ein­fach abge­tan. Dabei ist es bei klei­ne­ren Fir­men oft gera­de die Per­son des Chefs, der den Unter­schied als Arbeit­ge­ber ausmacht. … 

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Ehegatten-GmbH: Was tun, wenn die Ehe in die Brüche geht?

Jede drit­te Ehe schei­tert. Beson­ders schwie­rig sind Tren­nun­gen, wenn die Ehe­part­ner nicht nur pri­vat son­dern auch geschäft­lich auf­ein­an­der ange­wie­sen sind. Nur die wenigs­ten Men­schen schaf­fen es im Kri­sen­fall, eine sol­che Situa­ti­on sach­lich, ver­ant­wort­lich und kon­struk­tiv zu lösen. Beson­ders schwie­rig wird es, wenn es im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH kei­ne Rege­lung gibt, die für einen sol­chen Kri­sen­fall Lösun­gen anbietet.

Die Rechts­la­ge:

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Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (II)

Die Wäh­rung zur Beur­tei­lung der Kun­den­bin­dung im Online-Geschäft ist die „Kun­den­zu­frie­den­heit” – das ist zum einen die Fre­quenz, mit der Kun­den zum Wie­der­ho­lungs­käu­fer wer­den und zum ande­ren die Bewer­tung, wie sie vom Online-Anbie­ter behan­delt wer­den. Dazu gibt es jetzt eine inter­es­san­te Stu­die des Han­dels­for­schungs­in­sti­tuts IFH Köln. Titel: „Die bes­ten Online-Händ­ler Deutsch­lands”. Über­ra­schen­des Ergebnis: … 

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Die GmbH in der Krise: So bleibt privates Vermögen Privatsache

In vie­len Urtei­len, die zur GmbH-Insol­venz ent­schie­den wer­den, geht es um den Zugriff des Insol­venz­ver­wal­ters auf das pri­va­te Ver­mö­gen des (Gesell­schaf­ter-) Geschäfts­füh­rers. Ziel des Ver­wal­ters: Er ver­sucht in der Regel mit allen Mit­teln, die Gläu­bi­ger der GmbH auch aus dem pri­va­ten Ver­mö­gen zu bedie­nen. Fakt ist aller­dings auch, dass vie­le Urtei­le bele­gen, dass der ein­ge­setz­te Insol­venz­ver­wal­ter sei­ne Rech­te sehr oft zu weit aus­legt und der Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer nicht pri­vat ein­ste­hen muss. Achtung: … 

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Diskussion um Pflichtmitgliedschaft in der Rentenversicherung geht in die nächste Runde

Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Huber­tus Heil (SPD) will bis Ende des Jah­res einen Gesetz­ent­wurf zur Neu­re­ge­lung der Ver­si­che­rungs­pflicht von Selbst­stän­di­gen vor­le­gen. Noch gibt es kei­ne Aus­sa­gen dazu, ob auch nicht pflicht­ver­si­cher­te (beherr­schen­de) Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer von GmbHs oder Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten (UG) davon betrof­fen sein wer­den. Für vie­le UG-Grün­der ist die­se Rechts­form eben genau des­we­gen inter­es­sant, weil sie nicht die hohen Pflicht­bei­trä­ge ver­die­nen und abfüh­ren müs­sen und sich par­al­lel dazu eine eige­ne Alters­ver­sor­gung mit bes­se­rer Ren­di­te erwirt­schaf­ten wol­len. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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GmbH/Fuhrpark: Daimler muss Lkw-Käufer entschädigen

Wegen Preis­ab­spra­chen zwi­schen den Lkw-Her­stel­lern in den Jah­ren zwi­schen 1997 bis 2011 haben die Käu­fer von Daim­ler-Lkw-Fahr­zeu­gen Anspruch auf Kar­tell­scha­dens­er­satz. Das hat das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Stutt­gart jetzt ent­schie­den. Unklar ist aller­dings noch, in wel­cher Höhe der Scha­dens­er­satz anzu­set­zen ist. Das wird in einem anschlie­ßen­den Betrags­ver­fah­ren geklärt. Daim­ler hat gegen das Urteil Beru­fung ein­ge­legt. Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den (OLG Stutt­gart, Urteil v. 4.4.2019, 2 U 101/18).

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GF-Job: Wie steht es bei Ihnen mit Know-How/Aus- und Weiterbildung?

Sehr Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

zu den zeit­li­chen Belas­tun­gen der Geschäfts­füh­rung haben wir Sie bereits befragt (vgl. Nr. 9/2019). „Gewusst wie!” – war und ist der Erfolgs­fak­tor (fast) jeder Unter­neh­mens-Sto­ry. Auch und ganz beson­ders in Zei­ten von Dis­rup­ti­on, Start­Ups und beschleu­nig­ter Digi­ta­li­sie­rung. Dabei sind nicht nur die Mit­ar­bei­ter gefor­dert. Auch die Anfor­de­run­gen an die Geschäfts­füh­rung und jeden ein­zel­nen Geschäfts­füh­rer sind gestie­gen und wer­den wei­ter stei­gen. Kei­ne ein­fa­che Auf­ga­be – schon gar­nicht, wenn dane­ben das All­tags­ge­schäft erle­digt wer­den muss und der Tag ohne­hin nur 24 Stun­den hat. Wie hal­ten Sie es mit Know-How und Weiterbildung?

Fakt ist: Vie­le Ent­schei­dun­gen müs­sen heu­te wesent­lich schnel­ler als noch vor weni­gen Jah­ren getrof­fen wer­den. Es gibt immer mehr neue und unvor­be­rei­te­te Ent­schei­dungs­si­tua­tio­nen. Fehl­ent­schei­de wer­den umge­hend abge­straft. Geschäft­li­che und pri­va­te Ver­net­zung wer­den immer wich­ti­ger. Wer sein Wis­sen nicht oder zu spät aktua­li­siert, ist immer mehr auf exter­ne Bera­ter und Exper­ten ange­wie­sen – und damit immer abhän­gi­ger und feh­ler­an­fäl­li­ger. Wir star­ten dazu heu­te eine klei­ne Online-Umfra­ge: Wie gehen die Kollegen/Innen mit dem The­ma Know-How, Aus- und Wei­ter­bil­dung um?

Hier gehts zur Umfra­ge: Hier ankli­cken

Die Daten­er­he­bung erfolgt anonym und es ist sicher­ge­stellt, dass die Daten­ver­ar­bei­tung nach den Vor­ga­ben der DSGVO erfolgt. Nach Abschluss der Erhe­bung erhal­ten Sie von uns an die­ser Stel­le eine aus­führ­li­che Aus­wer­tung – die Sie in Ihrer per­sön­li­chen Argu­men­ta­ti­on zur Arbeits­si­tua­ti­on von Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern nut­zen kön­nen. Vie­len Dank für´s Mit­ma­chen. Hier geht es zur Umfa­ge > Hier anklicken.