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Volkelt-Briefe

Gesetzgebung: Bürokratieabbau lässt auf sich warten

Uni­on und SPD hat­ten sich im Koali­ti­ons­ver­trag zwar auf einen wei­te­ren Büro­kra­tie­ab­bau ver­stän­digt (3. Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz). Bis­her hat das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um unter Feder­füh­rung von Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Peter Alt­mai­er weder Eck­punkt noch einen Gesetz­ent­wurf dazu vor­ge­legt. Laut Desta­tis zah­len die Unter­neh­men jähr­lich rund 50 Mrd. EUR zur Bewäl­ti­gung der sog. Over­head­kos­ten. Die Gro­ko hat­te sich auf Erleich­te­run­gen bei den Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten nach dem Min­dest­lohn­ge­setz (hier: Sen­kung der Schwel­le zur Doku­men­ta­ti­on der Arbeits­zei­ten für Mit­ar­bei­ter mit einer Ver­gü­tung von 2.958 EUR auf 2.000 EUR; Ein­spa­rung: 5,6 Mio. EUR), bei den Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten für Über­stun­den (hier: wöchent­lich statt täg­lich; Ein­spa­rung: 63 Mio. EUR) und auf eine Ver­kür­zung der Auf­be­wah­rungs­fris­ten der Steu­er­un­ter­la­gen (von 10 auf 8 Jah­re; Ein­spa­rung 1,7 Mrd. EUR) verständigt.

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