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Sommer 2019: Aushilfen, Vertretungen, Mini- und Midi-Jobber – „nur keine Fehler machen“

In den nächs­ten Wochen star­tet Deutsch­land in die Som­mer­fe­ri­en. Wie jedes Jahr wer­den in die­ser Zeit in vie­len Unter­neh­men Aus­hilfs­kräf­te ein­ge­setzt. Wich­tig ist, dass Sie Ihren per­so­nal­ver­ant­wort­li­chen Mit­ar­bei­ter bzw. Ihren ein­stel­len­den Abtei­lungs- und Pro­jekt­lei­tern kla­re Vor­ga­ben machen, wie und wel­che Aus­hilfs­kräf­te beschäf­tigt wer­den dür­fen, damit kei­ne zusätz­li­chen und unge­plan­ten Steu­ern bzw. Sozi­al­ab­ga­ben anfal­len oder arbeits­recht­li­che Vor­schrif­ten ver­letzt werden.

In der Pra­xis müs­sen Sie die fol­gen­den Rah­men­be­din­gun­gen beachten: … 

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Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (X)

Der Online-Han­del boomt und gewinnt Markt­an­tei­le. Aber: Selbst der größ­te deut­sche Online-Händ­ler Zalan­do schreibt nach über 10 Jah­ren immer noch kei­ne Gewin­ne. Die neu­es­ten Markt­ent­wick­lun­gen eröff­nen auch kei­ne Aus­sich­ten auf Ren­di­te. Hin­ter­grund: Die hohen Zustell­kos­ten und die hohen Rück­sen­de­quo­ten zwin­gen vie­le Online-Händ­ler umzu­den­ken. Bis­her konn­te man neue Kun­den recht ein­fach mit kos­ten­lo­ser Lie­fe­rung und groß­zü­gi­gen Rück­nah­me­ver­spre­chen akqui­rie­ren. Die­se Zei­ten sind vorbei. … 

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Geschäftsführer privat: Widerruf einer Schenkung / Wegfall der Geschäftsgrundlage

Wer einem (unver­hei­ra­te­ten) Lebens­ge­fähr­ten (auch: Kin­dern oder sons­ti­gen Per­so­nen) Ver­mö­gens­wer­te schenkt, hat nach einem neu­en Urteil des Bun­des­ge­richts­ho­fe (BGH) ab sofort bes­se­re Chan­cen auf einen Rück­ga­be­an­spruch, wenn die Bezie­hung schei­tert oder wenn die Geschäfts­grund­la­ge der Schen­kung ent­fal­len ist. Danach gilt: „Haben sich Umstän­de, die zur Grund­la­ge des Ver­trags gewor­den sind, nach Ver­trags­schluss schwer­wie­gend ver­än­dert und hät­ten die Par­tei­en den Ver­trag nicht oder mit ande­rem Inhalt geschlos­sen, wenn sie die­se Ver­än­de­rung vor­aus­ge­se­hen hät­ten, so kann Anpas­sung des Ver­trags ver­langt wer­den, soweit einem Teil unter Berück­sich­ti­gung aller Umstän­de des Ein­zel­falls, ins­be­son­de­re der ver­trag­li­chen oder gesetz­li­chen Risi­ko­ver­tei­lung, das Fest­hal­ten am unver­än­der­ten Ver­trag nicht zuge­mu­tet wer­den kann” (BGH, Urteil v. 18.6.2019 – X ZR 107/16).

 

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GF/Risiko: Schutz nur, wenn Sie das Kleingedruckte einhalten

Unter­des­sen sichern auch vie­le mit­tel­stän­di­sche GmbHs ihre Geschäfts­füh­rer gegen die immer kom­ple­xe­ren Anfor­de­run­gen an die Geschäfts­füh­rungs-Tätig­keit und die damit ver­bun­de­nen Haf­tungs­ri­si­ken ab. Sie schlie­ßen für den oder die Geschäfts­füh­rer eine Ver­mö­gens­scha­den-Ver­si­che­rung (D & O – Poli­ce) ab. Damit ist auch sicher­ge­stellt, dass der GmbH aus Fehl­ent­schei­dun­gen der Geschäfts­füh­rer kein finan­zi­el­ler Scha­den ent­steht (außer: gro­be Fahr­läs­sig­keit oder aus vor­sätz­li­cher Handlung).

Wich­tig:

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GmbH/UG: Solidaritätszuschlag bleibt (vorerst)

Der Koali­ti­ons­aus­schuss der Gro­Ko hat sich dar­auf ver­stän­digt, den Soli­da­ri­täts­zu­schlag für Unter­neh­men bei­zu­be­hal­ten. Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten zah­len in Deutsch­land (wei­ter­hin) rund 30 Mrd. EUR (2017) Steu­ern. Das ent­spricht einem Steu­er­auf­kom­men aus dem Soli­da­ri­täts­zu­schlag von ca. 1,5 Mrd. EUR, mit dem die Unter­neh­men auch noch in den fol­gen­den Jah­ren belas­tet wer­den. Wir gehen davon aus, dass die geplan­te Neu­re­ge­lung ver­fas­sungs­recht­lich geprüft wird und es even­tu­ell doch noch zu einer Nach­bes­se­rung für Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten kommt.

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Mitarbeiter: Nachzahlungen für Überstunden sind steuerbegünstigt

Zahlt der Arbeit­ge­ber­ne zum Aus­schei­den eines Mit­ar­bei­ters eine Nach­zah­lung (sog. Ein­mal­zah­lung) für die in den letz­ten Jah­ren geleis­te­ten Über­stun­den, dann kann der Arbeit­neh­mer die­se Ein­künf­te gemäß der sog. Fünf­tel­re­ge­lung (§ 34 Abs. 1 EStG) auf meh­re­re Jah­re ver­tei­len. Vor­teil: Statt dem vol­len Steu­er­satz ergibt sich regel­mä­ßig eine rech­ne­ri­sche Steu­er­ver­güns­ti­gung  (FG Müns­ter, Urteil v. 23.5.2019, 3 K 1007/18 E).

Für den Arbeit­neh­mer „Geschäfts­füh­rer” gilt die­ser Steu­er­vor­teil aller­dings nur bedingt. Und zwar dann, wenn er kein Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer ist, wenn im Anstel­lungs­ver­trag aus­drück­lich eine Stun­den­be­gren­zung vor­ge­se­hen ist, wenn die Über­stun­den kon­kret auf­ge­zeich­net wer­den und wenn die Über­stun­den­ver­gü­tung für nicht geschäfts­füh­ren­de Leis­tun­gen, son­dern für typi­sche Arbeits­leis­tun­gen gezahlt wird – etwa für den Geschäfts­füh­rer einer Ver­triebs-GmbH, der zugleich auch im Ver­trieb tätig ist.

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Aufgepasst: Betrügerische Anlageangebote per Telefon

In der Ver­brau­cher­zen­tra­le Hes­sen sind in den letz­ten Wochen ver­mehrt Hin­wei­se ein­ge­gan­gen, wonach Per­so­nen mit ver­meint­li­chem Ver­mö­gen tele­fo­nisch zu kon­kre­ten Anla­gen in Akti­en­ge­sell­schaf­ten, die über­wie­gend an aus­län­di­schen Bör­sen gehan­delt wer­den, ani­miert wer­den. Zunächst wer­den stim­mi­ge Lock­an­ge­bo­te plat­ziert. Anschlie­ßend wird die Inves­ti­ti­ons­sum­me erhöht, das Geld ein­be­hal­ten und der Kon­takt abge­bro­chen (hier: Chris Gard­ner Grou­pe, Kopen­ha­gen). Die Ver­brau­cher­zen­tra­le rät grund­sätz­lich, von tele­fo­ni­schen Anla­ge­be­ra­tun­gen oder Wert­pa­pier­han­dels-Ange­bo­ten abzu­se­hen und sol­che Geschäf­te nur über einem per­sön­lich bekann­ten Bera­ter abzuschließen.

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Absprachen mit der Konkurrenz: Risiken kennen und nicht klein beigeben

Sta­gnie­ren die Umsät­ze, sind Preis­er­hö­hun­gen – zumin­dest auf den ers­ten Blick – ein pro­ba­tes Mit­tel. Jeden­falls solan­ge die Kon­kur­renz mit­zieht. In man­chen Bran­chen klappt das ganz gut – auch ohne beson­de­re Abspra­chen und ent­ge­gen kar­tell­recht­li­cher Vor­ga­ben. Wenn das aber nicht klappt, steigt regel­mä­ßig die Ver­su­chung. Ger­ne prak­ti­zier­te Stra­te­gie: Der Markt­füh­rer lädt zu einem Tref­fen ein, bei dem man „über Alles spre­chen kann”. Den klei­ne­ren Unter­neh­men bleibt dann aus Angst vor den Fol­gen eines anschlie­ßen­den rui­nö­sen Wett­be­werbs nicht mehr viel übrig, als die Abspra­chen abzu­ni­cken und im Stil­len dar­auf zu hof­fen, dass alles gut geht. Im bes­ten Fall steigt der Umsatz tat­säch­lich. In der Pra­xis ist das aber die Ausnahme. … 

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Strategien gegen die Krise: Neues Geschäftsmodell – JA, wenn die Gesellschafter mitmachen!

Für Unter­neh­men, deren Geschäfts­mo­dell „in die Jah­re gekom­men ist”, ist die (ange­kün­dig­te) Wirt­schafts­kri­se immer auch eine Chan­ce für einen Neu­start. Zum Bei­spiel dann, wenn abseh­bar ist, dass das Pro­dukt­port­fo­lio nicht mehr zukunfts­fä­hig ist. In Umbruch­zei­ten kön­nen bestehen­de Ver­trä­ge leich­ter und ohne wei­ter rei­chen­de Fol­gen gekün­digt wer­den. Es ist ein­fa­cher, neue Geschäfts­be­zie­hun­gen her­zu­stel­len, weil auch in vie­len ande­ren Chef-Eta­gen nach neu­en Wegen und Kon­tak­ten gesucht wird. Es gibt sie – die Chan­ce zum Neu­an­fang. Vor­aus­set­zung: Alle Ent­schei­dungs­trä­ger in der GmbH – Gesell­schaf­ter und Mit-Geschäfts­füh­rer – machen mit. Zur Durch­set­zung einer neu­en Stra­te­gie ist in der Regel viel Über­zeu­gungs­ar­beit not­wen­dig. Dazu müs­sen Sie die Rah­men­be­din­gun­gen ken­nen und die Wei­chen früh­zei­tig in die rich­ti­ge Rich­tung len­ken. Wor­auf kommt es an? … 

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Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (IX)

Die Gesund­heits­bran­che boomt und das bereits seit vie­len Jah­ren. Ob Phar­ma, Fit- und Well­ness, sta­tio­nä­re Behand­lun­gen, Vor­sor­ge­leis­tun­gen oder sons­ti­ge chir­ur­gi­sche Ein­grif­fe: Die Bran­che zeigt über­durch­schnitt­li­che Zuwäch­se und gute Ren­di­ten. 2017 setz­te die Bran­che in Deutsch­land rund 75 Mrd. EUR um. In 2020 wer­den es vor­aus­sicht­lich rund 80 Mrd. EUR sein. Die Bran­che ist inno­va­tiv und die Zusam­men­ar­beit zwi­schen den Markt­füh­rern, den Uni­ver­si­tä­ten und frei­en For­schungs­ein­rich­tun­gen ist bewährt. Alles in allem sind das bes­te Vor­aus­set­zun­gen, um im Zusam­men­spiel mit den dort ent­ste­hen­den und ent­stan­de­nen Start­Ups die neu­en Mög­lich­kei­ten der Digi­ta­li­sie­rung gezielt zu nutzen.

Zum Bei­spiel: …