Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Erfassung und Aufzeichnung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erste Schritte zur Umsetzung in deutsches Arbeitsrecht eingeleitet. Ein Sachverständigengutachten des Passauer Rechtswissenschaftlers Frank Bayreuther stellt dazu fest: „Das deutsche Recht kennt derzeit keine generelle Verpflichtung aller Arbeitgeber, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen”. Bislang müssen in Deutschland nur Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeit dokumentiert werden. Nach dem EuGH-Urteil sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten systematisch zu erfassen (vgl. Nr. 21/2019 zum EuGH, Urteil v. 14.5.2019, C‑55/18).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Das Internet-Portal www.yelp.de betreibt ein Bewertungsportal, in dem angemeldete Nutzer Unternehmen durch die Vergabe von einem bis zu fünf Sternen und einen Text bewerten können. Das Portal zeigt dann alle Nutzerbeiträge an und stuft sie per Algorithmus tagesaktuell entweder als „empfohlen” oder als „(momentan) nicht empfohlen” ein. Bei Aufruf eines Unternehmens werden mit dessen Bezeichnung und Darstellung bis zu 5 Sterne angezeigt, die dem Durchschnitt der Vergabe in den „empfohlenen” Nutzerbeiträgen entsprechen (Bewertungsdurchschnitt). Unmittelbar daneben steht „Anzahl der Beiträge” (BGH, Urteil v. 14.1.2020, VI ZR 496/18).
Ein Ehepartner ist auch nach der Trennung verpflichtet, in eine für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer einzuwilligen, wenn dadurch dessen Steuerschuld verringert wird und der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehepartner keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt ist. Nach Scheitern der Ehe kann ein Ehegatte aber grundsätzlich nicht den Mehrbetrag, den er zuvor wegen der Besteuerung seines Einkommens nach der ungünstigeren Lohnsteuerklasse V im Vergleich zur Besteuerung bei getrennter Veranlagung geleistet hat, von dem anderen Ehegatten ersetzt verlangen (OLG Koblenz, Urteil v. 12.6.2019, 13 UF 617/18).
Das Handelsblatt und ausgewählte Juroren vergeben jährlich den HB-Wirtschafts-Buchpreis. Ausgezeichnet in diesem Jahr: Der britische Wirtschaftswissenschaftler Paul Collier mit dem Titel „Sozialer Kapitalismus” > ausführlich zur Buchpreis-Verleihung > Hier anklicken.
Aus der Amazon-Rezension: „Paul Collier, einer der bedeutendsten Ökonomen unserer Zeit und besonders in Deutschland hochgeschätzt, legt ein Manifest für einen erneuerten Kapitalismus vor. Seine Diagnose: Es geht nicht nur um Verteilung zwischen Arm und Reich, viel gefährlicher ist der neue Riss durch das Fundament unserer Gesellschaft – zwischen den städtischen Metropolen und dem Rest des Landes, zwischen den meist urbanen Eliten und der Mehrheit der Bevölkerung. Eine Ideologie des Einzelnen greift um sich, die auf Selbstbestimmung beharrt, auf Konsum abzielt und sich dabei von der Idee gegenseitiger Verpflichtungen verabschiedet. „Die Rottweiler-Gesellschaft“, so Collier, „verliert den Sinn für sozialen Zusammenhalt” – und in dieses Vakuum stoßen Populisten und Ideologen. Schonungslos und leidenschaftlich verurteilt der konservative Ökonom diese neue soziale und kulturelle Kluft. Und er präsentiert ein sehr persönliches Manifest für einen sozialen Kapitalismus, der auf einer neuen Ethik der Gemeinschaft beruht.”
Eine Berufung aus dem Führungsteam in die Geschäftsführung der GmbH ist für jede/n etwas Besonderes. Es ist Wertschätzung, aber auch Herausforderung. Ein sich Einstellen auf eine neue Sichtweise im Unternehmen. Mit allen Facetten. Fakt ist aber auch, dass die neue Position nicht nur Chancen, sondern auch Risiken birgt. In der Regel kann der Geschäftsführer jederzeit abberufen werden. Ist vereinbart, dass die Abberufung zugleich auch Grund für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses ist, steht der vorher gut abgesicherte Angestellte schnell vor dem Nichts.
Die BBE-Unternehmensberatung hat die neuesten Zahlen zur GmbH-Geschäftsführer-Vergütung veröffentlicht (Handelsblatt vom 16.12.2019). Abgefragt wurde auch die Gehaltsentwicklung aus dem aktuellen Geschäftsjahr und den sich aus den vorläufigen Zahlen zum Jahresergebnis ergebenden Werten für die Tantieme. Wir haben die Gehaltsentwicklung für die Handwerks-GmbHs etwas genauer angeschaut.
Gegenüber dem Geschäftsjahr 2018 musste in einigen Segmenten beim Festgehalt mit einem Abschlag gerechnet werden (Genuss/Nahrung, Metall, Büro). Im Durchschnitt wird unterdessen im Handwerk rund ein Fünftel (ca. 18 %) des Gehalts als Erfolgsbeteiligung ausgezahlt. Ein Grund für die meist nur leicht steigenden Festbezüge dürfte darin zu sehen sein, dass in immer mehr Handwerks-GmbHs Tantiemen gezahlt werden.
Wir gehen davon aus, dass sich in der Gehaltsentwicklung auch Strukturveränderungen im Handwerk abbilden. Stichworte: zunehmende Konzentration des Marktes mit einem Trend zu größeren Handwerksbetrieben in der Rechtsform GmbH mit arbeitsteiliger Geschäftsführung. Im Segment „Bauen” (das betrifft 6 der hier aufgeführten 13 Gewerke) waren die meisten Betriebe auch in diesem Jahr bis zum Anschlag ausgelastet. Den dicksten Zuschlag gab es in den Segmenten Elektroinstallation (+ 10%), im Tief- und Straßenbau (+ 7 %) und in den Gesundheitsberufen (+ 4,5 %).
| Gewerk … | Festgehalt
2018/19 |
Festgehalt
2019/20 |
Anteil
Tantieme |
Gesamtvergütung
inkl. Tantieme 2019/20 |
| Gesundheit | 131.000 EUR | 137.000 EUR | 13 % | 155.000 EUR |
| Nahrung/Genuss | 122.000 EUR | 118.000 EUR | 16 % | 133.000 EUR |
| Elektroinstallation | 112.000 EUR | 124.000 EUR | 26 % | 156.000 EUR |
| Metall/Maschinen | 116.000 EUR | 111.000 EUR | 14 % | 127.000 EUR |
| Straßen-/Tiefbau | 112.000 EUR | 120.000 EUR | 22 % | 147.000 EUR |
| Druckerei | 114.000 EUR | 115.000 EUR | 16 % | 133.000 EUR |
| Bauunternehmen | 101.000 EUR | 109.000 EUR | 20 % | 131.000 EUR |
| Baunebengewerbe | 99.000 EUR | 99.000 EUR | 22 % | 120.000 EUR |
| Dachdecker | 99.000 EUR | 103.000 EUR | 19 % | 123.000 EUR |
| Büroelektronik | 106.000 EUR | 100.000 EUR | 10 % | 110.000 EUR |
| Heizung/Sanitär/Klima | 96.000 EUR | 101.000 EUR | 16 % | 117.000 EUR |
| Dentallabor | 93.000 EUR | 98.000 EUR | 20 % | 118.000 EUR |
| Tischler/Ladenbau | 93.000 EUR | 104.000 EUR | 17 % | 122.000 EUR |
Bei Casino-Managern – das weiß man – liegt die Scheidungsquote bei 52,9 % und ist die höchste in Deutschland, bei Buchhaltern mit 17 % am niedrigsten. Bei Geschäftsführern wird sie irgendwo dazwischen liegen. Aber: Aufgrund der Dauerbelastung und des notwendigen beruflichen Engagements ist nicht auszuschließen, dass die Quote eher am oberen als am unteren Wert liegt.
Mit einer Besonderheit: Will der/die Gesellschafter-Geschäftsführer/in ihren/seinen GmbH-Anteil während des Scheidungsverfahrens verkaufen, muss sie/er aufpassen. Gibt es keine ein-eindeutigen schriftlichen – eventuell notariellen – Vermögens- und Trennungsvereinbarungen, kann er/sie den GmbH-Anteil nur mit der Zustimmung des (Noch-) Ehepartners veräußern – das ergibt sich aus den Vorgaben des BGB (hier: § 1365 Zustimmungserfordernisse). Verweigert der Ehepartner die Zustimmung, muss der Verkauf u. U. rückabgewickelt werden. Auch das noch! Womöglich mit zusätzlichen Schadensersatzforderungen des Käufers. Mit freundlichen Grüßen
| Betrifft … | Darum geht es … | to do … |
| Mitarbeiter/ Gesundheit | Zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter können bis zu einem Freibetrag von 600 EUR (bisher: 500 EUR) steuerfrei gezahlt werden. Die Änderung gilt seit dem 1.1.2020. | Informieren Sie die Mitarbeiter entsprechend und prüfen Sie, welche Angebote Sie zusätzlich machen können (z. B. Hansefit) |
2020 wird – so jedenfalls die offiziellen Planungen – die Dateninfrastruktur in Deutschland einen großen Schritt nach vorne machen. Inwieweit die Pläne umgesetzt werden, wird allerdings vor Ort entschieden und ist dementsprechend nur schwer vorherzusagen. Fakt ist: Der Mobilfunkstandard 5G kommt und wird alle Kommunikationsprozesse weiter beschleunigen. Er ist Voraussetzung für flächendeckende Industrie 4.0‑Konzepte, für autonomes Fahren und für KI-basierte Prozesstechnik.
Der Standard definiert sich in Datenmengen. Konkret: Jede Basisstation muss Downloadgeschwindigkeiten von mindestens 20 Gbit/s und Uploads mit minimal 10 Gbit/s zur Verfügung stellen können. Das sind die Datenvolumen, an denen sich auch die Infrastruktur in kleineren Unternehmen in Zukunft messen lassen muss. Auch kleinere Unternehmen haben dann die Möglichkeit, ihr eigenes Datennetz zu konfektionieren und für ihre spezifischen Anwendungen zu optimieren. Gerade für die mittelständischen Unternehmen der Zukunft (smart factory) wird das allerdings zusätzliche finanzielle Belastungen bringen.
Für ein kleineres Unternehmen (ein Bürogebäude, 2 kleinere Produktionshallen) rechnet z. B. der Mobilfunkdienstleister Mugler für einen Planungshorizont von 10 Jahren für die Umsetzung des 5G-Standards mit Gesamtkosten von rund 350.000 EUR (Frequenzgebühr: 1.500 EUR, Planung und Einrichtung: 15.000 EUR, Kosten der Systemtechnik: 150.000 EUR und laufende Betriebskosten: 180.000 EUR), jährlich also rund 35.000 EUR. Dabei sind die Kosten für die notwendigen Endgeräte (Hardware, Roboter) nicht berücksichtigt.
Ob AGG-Verstoß bei einer Stellenausschreibung oder im Bewerbungsverfahren oder wettbewerbswidrige Aussagen in Werbetexten: Wer hier Fehler macht riskiert Abmahngebühren und Geldbußen. Unterdessen wird mit entsprechenden Algorithmen in den Suchmaschinen gezielt nach Urheberrechtsverletzungen gefahndet. Auch die Abmahnbranche hat das Terrain entdeckt. Das betrifft z. B. auch alle Internet-Shops, die Bilder von Produkten einstellen, ohne vorab geprüft zu haben, ob die Bildrechte vorliegen bzw. entsprechende Texte urheberrechtlich freigegeben sind. Gibt es keine Genehmigungen für die Bildveröffentlichungen kann das schnell einen fünfstelligen Betrag kosten. Das Thema ist unterdessen Chefsache. Weisen Sie die IT/Internet- bzw. Marketing-Verantwortlichen entsprechend an:
- Bilder (Bildausschnitte, Clips) dürfen nur eingestellt werden, wenn es sich um eigene Rechte handelt, wenn eine nachweisbare Veröffentlichungsgenehmigung vorliegt oder wenn sie belegbar erworben wurde
- Vorsicht auch bei der Übernahme von Texten. Werden Textpassagen übernommen, muss die Quelle gekennzeichnet werde Werden längere Texte übernommen, muss eine Freigabe vom Urheber eingeholt werden.