Wird das steuerfrei als Erbe auf den Ehegatten übertragene sog. Familienheim (als Wohnung selbst genutzte Immobilie) vor Ablauf von 10 Jahren auf einen Dritten gegen Einräumung eines lebenslangen Nießbrauchs durch den Ehegatten übertragen, entfällt die Steuerbefreiung nachträglich. ACHTUNG: Das gilt auch, wenn vereinbart wird, dass die Immobilie im Wege des vorweggenommenen Erbes gegen Nießbrauch auf die Kinder übertragen wird (BFH, Urteil v. 11.7.2019, II R 38/16).
Kategorie: Volkelt-Briefe
Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer kommt laut Finanzgericht (FG) Köln nicht in Betracht. Das Verfahren bildet ein Musterverfahren für eine Vielzahl derzeit noch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anhängiger Streitfälle. Dem Rechtsstreit liegen Aktiengeschäfte zugrunde, die außerbörslich im Rahmen eines sog. Leerverkaufs abgeschlossen wurden. Die Aktiengeschäfte wurden vor dem Dividendenstichtag mit einem Anspruch auf die zu erwartende Dividende abgeschlossen und nach dem Dividendenstichtag vereinbarungsgemäß mit Aktien ohne Dividendenanspruch angedient.
Zu entscheiden war, ob dem Aktienkäufer (Leerkäufer) ein Anspruch auf Erstattung der Kapitalertragsteuer zustand. Dazu das FG Köln: „Der Aktienkäufer wird bei einem außerbörslichen Leerverkauf nicht bereits durch Abschluss des Kaufvertrags wirtschaftlicher Eigentümer der ihm später zu liefernden Aktien. Er hat keinen Anspruch auf Anrechnung der Kapitalertragsteuer. Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer scheide im Übrigen bereits denknotwendig aus” (FG Köln, Urteil v. 19.7.2019, 2 K 2672/17).
Angaben zu den Gesellschaftern der GmbH müssen an das Transparenzregister gemeldet werden, sofern die Namen dieser Gesellschafter (natürliche Personen) nicht aus einem anderen gesetzlich vorgegebenen Register (Handelsregister, Unternehmensregister) öffentlich einsehbar sind. In einigen Regionen werden derzeit Formulare an GmbHs verschickt (bekannt: Rheinland-Pfalz, Franken, Saarland). Die Unternehmen werden aufgefordert, ihre Gesellschafter unter Hinweis auf die Veröffentlichungspflicht einem Transparenzregister zu melden und erheben dazu eine Gebühr (49 EUR). ACHTUNG: Dabei handelt es sich nicht um das offizielle Transparenzregister. Weisen Sie die zuständigen Mitarbeiter an, die Unterlagen an die Rechtsabteilung Ihrer IHK/HK weiterzuleiten und auf keinen Fall zu zahlen.
Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch und die Transparenz-Initiative FragdenStaat haben jetzt eine Plattform freigeschaltet, auf der Verbraucher mittels Formularfragebogen direkt bei der zuständigen Behörde anfragen können, wann der Betrieb (Lebensmittelhandel, Discounter, Gastronomiebetrieb) zuletzt geprüft wurde und welche Mängel festgestellt wurden. Dazu klickt der Verbraucher den gesuchten Betrieb auf der Internet-Landkarten-Seite TopfSecret an. Anschließend öffnet sich ein Formular mit Fragen zu dem gesuchten Betrieb, das dann direkt an die Behörde zur Auskunft/Beantwortung verschickt werden kann. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat das Verfahren jetzt für rechtmäßig erklärt. Die Behörden dürfen die Daten an die Plattform herausgeben (OVG Lüneburg, Beschluss v. 16.1.2020, 2 ME 707/19).
Wenn StartUp-Gründer ihren Einsatz vergolden wollen oder wenn der Kapitalmarkt nicht mehr an das Geschäftsmodell der Gründer glaubt, hilft der Gang zur Börse. Das kann gut gehen, wie in den Fällen Wirecard AG oder der TeamViewer AG. Muss aber nicht. Der Fall Vapiano etwa belegt derzeit sehr eindrucksvoll und öffentlichkeitswirksam, wie man über Jahre das Geld der Anleger mehr oder weniger systematisch verbrennen kann. Der Börsengang – mithin die Gründung einer Aktiengesellschaft – ist also kein Allheilmittel, wenn es darum geht, ein Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen.
Das hat die Politik jetzt auch in Sachen Deutsche Bahn AG erkannt. Die Gesellschafter – sprich der Bund – trauen dem Vorstand der Bahn nicht mehr zu, die anstehenden Probleme lösen zu können. Stichworte: Infrastruktur, Pünktlichkeit, Kapazitäten, Personal oder Güterverkehr auf der Schiene. Jetzt berät man über eine dauerhafte Lösung. Über eine Strukturveränderung, die das Unternehmen dynamischer macht und die den Gesellschaftern einen besseren und schnelleren Durchgriff auf Entscheidungen der Geschäftsführung sichert. Das Alles soll nun die Umwandlung in die Rechtsform einer „GmbH” bringen. Als Mehrheits-Gesellschafter kann der Bund dann den Geschäftsführern der zukünftigen Deutsche Bahn GmbH jederzeit Weisungen zur konkreten Umsetzung vorgeben. Ein klarer Vorteil der GmbH, wenn es schneller gehen muss.
Die BBE-Media hat die neuesten Zahlen zur GmbH-Geschäftsführer-Vergütung veröffentlicht (Handelsblatt vom 16.12.2019). Abgefragt wurden Festgehalt und Tantiemeanteil. Hier die aktuellen Werte für Dienstleister-GmbHs. Auffällig: In einigen Sektoren gab es Steigerungen (Architekten/Ingenieure + 23 %, Finanzen/Versicherungen + 11,5 %). In wenigen Sektoren sogar Abschläge (Unterhaltung/TV – 6 %, EDV/Software – 5,5 %).
| Branche/Sektor … | Festgehalt
2018/19 |
Festgehalt
2019/20 |
Anteil
Tantieme |
Gesamtvergütung
2019/20 |
| Verlag | 127.000 EUR | 130.000 EUR | 44 % | 187.000 EUR |
| Unterhaltung/TV-Produktion | 132.000 EUR | 124.000 EUR | 27 % | 158.000 EUR |
| Leasing/Vermietung | 137.000 EUR | 137.000 EUR | 18 % | 161.000 EUR |
| Finanzen/Versicherungen | 138.000 EUR | 154.000 EUR | 17 % | 180.000 EUR |
| EDV/Software | 126.000 EUR | 119.000 EUR | 17 % | 139.000 EUR |
| Unternehmensberatung | 133.000 EUR | 125.000 EUR | 20 % | 150.000 EUR |
| Gesundheitswesen | 130.000 EUR | 131.000 EUR | 23 % | 161.000 EUR |
| Reisebüro/Verkehr | 127.000 EUR | 115.000 EUR | 17 % | 135.000 EUR |
| Zeitarbeit/Wachdienste | 133.000 EUR | 136.000 EUR | 12 % | 152.000 EUR |
| Werbung/Medien | 119.000 EUR | 123.000 EUR | 20 % | 146.000 EUR |
| Gastronomie/Hotel | 120.000 EUR | 121.000 EUR | 23 % | 149.000 EUR |
| Telekommunikation/Internet | 123.000 EUR | 118.000 EUR | 19 % | 141.000 EUR |
| Ausbildung/Schulung | 116.000 EUR | 111.000 EUR | 21 % | 134.000 EUR |
| Steuerberater/Wirtschaftsprüfer | 117.000 EUR | 116.000 EUR | 14 % | 132.000 EUR |
| Architekten/Ingenieure | 110.000 EUR | 136.000 EUR | 22 % | 166.000 EUR |
| Spedition | 106.000 EUR | 108.000 EUR | 18 % | 127.000 EUR |
| Reinigung | 104.000 EUR | 119.000 EUR | 19 % | 141.000 EUR |
| Immobilien | 102.000 EUR | 100.000 EUR | 13 % | 113.000 EUR |
| Bauträger | 105.000 EUR | 108.000 EUR | 15 % | 124.000 EUR |
| Sonstige Dienstleister | 95.000 EUR | 112.000 EUR | 22 % | 137.000 EUR |
| Umwelttechnik/Entsorgung | 100.000 EUR | 112.000 EUR | 13 % | 127.000 EUR |
Quellen: GmbH-Geschäftsführer Vergütungen 2019, BBE Media, Werte gerundet, eigene Berechnungen
„Alexa! (Siri) kannst Du mir für Montag, den 14. Mai, einen Flug nach Sydney buchen mit anschließender Übernachtung und Rückflug am nächsten Tag. Vielen Dank”. Kein Problem. Sydney Australien oder Kanada? Mit Reiserücktrittversicherung oder ohne? Eine Stadtrundfahrt im offenen Touristen-Bus ist zurzeit wg. Feinstaubalarm leider nicht möglich. Du verfügst über ein gültiges Australien-Visum. Dein Reisepass ist aber zwischenzeitlich abgelaufen. Aufgrund Deiner SmartWatch-Daten-Übermittlung haben wir für Dich gebucht: 2 Tickets für die Deutsche Bahn AG nach Bad Marienberg am 12. Mai und 4 Übernachtungen mit Halbpension für 2 Personen im Parkhotel zu einem Wanderurlaub im Westerwald. Das ist besser für Dich. Früher war einfacher. Mit freundlichen Grüßen.
Plattformen und Bewertungsportale sind die Kaufhäuser und Gelben Seiten der digitalen Zeiten: Ob Hotelunterkünfte, Restaurants, Stromanbieter oder Konsumgüter – überall werden Punkte, Sterne oder Noten vergeben, an denen sich die Kunden orientieren können. Oder auch nicht: Überall sind auch Fake- und Eigenbewertungen unterwegs. Die Gerichte sind beschäftigt. Es geht aber auch ausgesprochen hilfreich: Und zwar für Unternehmer, Führungskräfte und Arbeitnehmer, die sich weiterentwickeln wollen und dafür den „passenden” Coach suchen.
Problem: Es gilt, die Spreu vom Weizen zu trennen. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt und deswegen sind Qualitätsbewertungen nicht ganz einfach. Das Berliner StartUp CoachHub hat hierzu jetzt ein Portal mit bisher rund 500 Coaches aufgebaut. In 2020 sollen bis zu 1.000 Coaches aus ganz Europa rekrutiert werden. Man legt großen Wert auf Qualitätsstandards, 90 Mitarbeiter suchen die Coaching-Partner handverlesen aus. Es werden nur Coaches gelistet, die eine Zertifizierung bei einem deutschen oder europäischen Dachverband nachweisen können, die mindestens eine 6‑jährige Erfahrung als Manager in der jeweiligen Branche haben und die mindestens 500 Coaching-Stunden belegen können. Der Einstieg ins Coaching erfolgt dann mit einem digitalen Fragebogen, die ersten Sitzungen finden „online” statt, ebenso eine erste Bewertung durch den Coaching-Aspiranten. Erhält der Coach 4,5 von 5 möglichen Punkten, wird er im Pool von CoachHub auf Dauer gelistet.
Geschäftsführer können in der Regel jederzeit abberufen werden. Unangenehme Begleiterscheinung: Der ehemalige Arbeitgeber stellt sofort – aus welchen Gründen auch immer – jegliche Zahlungen ein. In der Praxis bedeutet das: Der gekündigte Geschäftsführer muss juristisch vorgehen, um ausstehende Gehaltsansprüche zu sichern. Je nach Fall, juristischer Beratung und Vorgehensweise kann das dauern.
Die Rechtslage: Grundsätzlich hat der Geschäftsführer Anspruch auf ein sog. Eilverfahren (§ 592 Zivilprozessordnung). Das ist nur wenig bekannt, ist aber zwischenzeitlich auch gerichtlich so bestätigt (so z. B. zuletzt OLG Rostock, Urteil v. 5.1.2005, 6 U 122/04). Damit soll vermeiden werden, dass es wegen der zu erwartenden Dauer des Verfahrens zu Nachteilen oder fortgesetzten Rechtsverletzungen durch den ehemaligen Arbeitgeber kommt. Danach muss das Gericht das Schnellverfahren zulassen und auf Grundlage des vorgelegten Anstellungsvertrages über die Gehaltsansprüche innerhalb von 1 bis spätestens 2 Monaten entscheiden. Das Gericht entscheidet dann anhand der vorgelegten Urkunde – sprich der Vereinbarungen im Anstellungsvertrag.
Wird das Fahrrad erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer überlassen, gibt es ab sofort Ermäßigungen für die Ermittlung des monatlichen Durchschnittswerts der privaten Nutzung. Für 2019 gilt: Bewertung mit 1 % der auf volle 100 € abgerundeten halbierten unverbindlichen Preisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrades einschließlich der Umsatzsteuer. Für 2020 gilt: Bewertung mit 1 % des auf volle 100 € abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer (Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 9.1.2020 – 3‑S233.4/187).