„Alexa! (Siri) kannst Du mir für Montag, den 14. Mai, einen Flug nach Sydney buchen mit anschließender Übernachtung und Rückflug am nächsten Tag. Vielen Dank”. Kein Problem. Sydney Australien oder Kanada? Mit Reiserücktrittversicherung oder ohne? Eine Stadtrundfahrt im offenen Touristen-Bus ist zurzeit wg. Feinstaubalarm leider nicht möglich. Du verfügst über ein gültiges Australien-Visum. Dein Reisepass ist aber zwischenzeitlich abgelaufen. Aufgrund Deiner SmartWatch-Daten-Übermittlung haben wir für Dich gebucht: 2 Tickets für die Deutsche Bahn AG nach Bad Marienberg am 12. Mai und 4 Übernachtungen mit Halbpension für 2 Personen im Parkhotel zu einem Wanderurlaub im Westerwald. Das ist besser für Dich. Früher war einfacher. Mit freundlichen Grüßen.
Kategorie: Volkelt-Briefe
Plattformen und Bewertungsportale sind die Kaufhäuser und Gelben Seiten der digitalen Zeiten: Ob Hotelunterkünfte, Restaurants, Stromanbieter oder Konsumgüter – überall werden Punkte, Sterne oder Noten vergeben, an denen sich die Kunden orientieren können. Oder auch nicht: Überall sind auch Fake- und Eigenbewertungen unterwegs. Die Gerichte sind beschäftigt. Es geht aber auch ausgesprochen hilfreich: Und zwar für Unternehmer, Führungskräfte und Arbeitnehmer, die sich weiterentwickeln wollen und dafür den „passenden” Coach suchen.
Problem: Es gilt, die Spreu vom Weizen zu trennen. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt und deswegen sind Qualitätsbewertungen nicht ganz einfach. Das Berliner StartUp CoachHub hat hierzu jetzt ein Portal mit bisher rund 500 Coaches aufgebaut. In 2020 sollen bis zu 1.000 Coaches aus ganz Europa rekrutiert werden. Man legt großen Wert auf Qualitätsstandards, 90 Mitarbeiter suchen die Coaching-Partner handverlesen aus. Es werden nur Coaches gelistet, die eine Zertifizierung bei einem deutschen oder europäischen Dachverband nachweisen können, die mindestens eine 6‑jährige Erfahrung als Manager in der jeweiligen Branche haben und die mindestens 500 Coaching-Stunden belegen können. Der Einstieg ins Coaching erfolgt dann mit einem digitalen Fragebogen, die ersten Sitzungen finden „online” statt, ebenso eine erste Bewertung durch den Coaching-Aspiranten. Erhält der Coach 4,5 von 5 möglichen Punkten, wird er im Pool von CoachHub auf Dauer gelistet.
Geschäftsführer können in der Regel jederzeit abberufen werden. Unangenehme Begleiterscheinung: Der ehemalige Arbeitgeber stellt sofort – aus welchen Gründen auch immer – jegliche Zahlungen ein. In der Praxis bedeutet das: Der gekündigte Geschäftsführer muss juristisch vorgehen, um ausstehende Gehaltsansprüche zu sichern. Je nach Fall, juristischer Beratung und Vorgehensweise kann das dauern.
Die Rechtslage: Grundsätzlich hat der Geschäftsführer Anspruch auf ein sog. Eilverfahren (§ 592 Zivilprozessordnung). Das ist nur wenig bekannt, ist aber zwischenzeitlich auch gerichtlich so bestätigt (so z. B. zuletzt OLG Rostock, Urteil v. 5.1.2005, 6 U 122/04). Damit soll vermeiden werden, dass es wegen der zu erwartenden Dauer des Verfahrens zu Nachteilen oder fortgesetzten Rechtsverletzungen durch den ehemaligen Arbeitgeber kommt. Danach muss das Gericht das Schnellverfahren zulassen und auf Grundlage des vorgelegten Anstellungsvertrages über die Gehaltsansprüche innerhalb von 1 bis spätestens 2 Monaten entscheiden. Das Gericht entscheidet dann anhand der vorgelegten Urkunde – sprich der Vereinbarungen im Anstellungsvertrag.
Wird das Fahrrad erstmals nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer überlassen, gibt es ab sofort Ermäßigungen für die Ermittlung des monatlichen Durchschnittswerts der privaten Nutzung. Für 2019 gilt: Bewertung mit 1 % der auf volle 100 € abgerundeten halbierten unverbindlichen Preisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrades einschließlich der Umsatzsteuer. Für 2020 gilt: Bewertung mit 1 % des auf volle 100 € abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Fahrrads einschließlich der Umsatzsteuer (Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder v. 9.1.2020 – 3‑S233.4/187).
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Erfassung und Aufzeichnung der Arbeitszeiten der Arbeitnehmer hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erste Schritte zur Umsetzung in deutsches Arbeitsrecht eingeleitet. Ein Sachverständigengutachten des Passauer Rechtswissenschaftlers Frank Bayreuther stellt dazu fest: „Das deutsche Recht kennt derzeit keine generelle Verpflichtung aller Arbeitgeber, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten aufzuzeichnen”. Bislang müssen in Deutschland nur Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeit dokumentiert werden. Nach dem EuGH-Urteil sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit der Beschäftigten systematisch zu erfassen (vgl. Nr. 21/2019 zum EuGH, Urteil v. 14.5.2019, C‑55/18).
Das Internet-Portal www.yelp.de betreibt ein Bewertungsportal, in dem angemeldete Nutzer Unternehmen durch die Vergabe von einem bis zu fünf Sternen und einen Text bewerten können. Das Portal zeigt dann alle Nutzerbeiträge an und stuft sie per Algorithmus tagesaktuell entweder als „empfohlen” oder als „(momentan) nicht empfohlen” ein. Bei Aufruf eines Unternehmens werden mit dessen Bezeichnung und Darstellung bis zu 5 Sterne angezeigt, die dem Durchschnitt der Vergabe in den „empfohlenen” Nutzerbeiträgen entsprechen (Bewertungsdurchschnitt). Unmittelbar daneben steht „Anzahl der Beiträge” (BGH, Urteil v. 14.1.2020, VI ZR 496/18).
Ein Ehepartner ist auch nach der Trennung verpflichtet, in eine für die Zeit des Zusammenlebens gewünschte Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer einzuwilligen, wenn dadurch dessen Steuerschuld verringert wird und der auf Zustimmung in Anspruch genommene Ehepartner keiner zusätzlichen steuerlichen Belastung ausgesetzt ist. Nach Scheitern der Ehe kann ein Ehegatte aber grundsätzlich nicht den Mehrbetrag, den er zuvor wegen der Besteuerung seines Einkommens nach der ungünstigeren Lohnsteuerklasse V im Vergleich zur Besteuerung bei getrennter Veranlagung geleistet hat, von dem anderen Ehegatten ersetzt verlangen (OLG Koblenz, Urteil v. 12.6.2019, 13 UF 617/18).
Das Handelsblatt und ausgewählte Juroren vergeben jährlich den HB-Wirtschafts-Buchpreis. Ausgezeichnet in diesem Jahr: Der britische Wirtschaftswissenschaftler Paul Collier mit dem Titel „Sozialer Kapitalismus” > ausführlich zur Buchpreis-Verleihung > Hier anklicken.
Aus der Amazon-Rezension: „Paul Collier, einer der bedeutendsten Ökonomen unserer Zeit und besonders in Deutschland hochgeschätzt, legt ein Manifest für einen erneuerten Kapitalismus vor. Seine Diagnose: Es geht nicht nur um Verteilung zwischen Arm und Reich, viel gefährlicher ist der neue Riss durch das Fundament unserer Gesellschaft – zwischen den städtischen Metropolen und dem Rest des Landes, zwischen den meist urbanen Eliten und der Mehrheit der Bevölkerung. Eine Ideologie des Einzelnen greift um sich, die auf Selbstbestimmung beharrt, auf Konsum abzielt und sich dabei von der Idee gegenseitiger Verpflichtungen verabschiedet. „Die Rottweiler-Gesellschaft“, so Collier, „verliert den Sinn für sozialen Zusammenhalt” – und in dieses Vakuum stoßen Populisten und Ideologen. Schonungslos und leidenschaftlich verurteilt der konservative Ökonom diese neue soziale und kulturelle Kluft. Und er präsentiert ein sehr persönliches Manifest für einen sozialen Kapitalismus, der auf einer neuen Ethik der Gemeinschaft beruht.”
Eine Berufung aus dem Führungsteam in die Geschäftsführung der GmbH ist für jede/n etwas Besonderes. Es ist Wertschätzung, aber auch Herausforderung. Ein sich Einstellen auf eine neue Sichtweise im Unternehmen. Mit allen Facetten. Fakt ist aber auch, dass die neue Position nicht nur Chancen, sondern auch Risiken birgt. In der Regel kann der Geschäftsführer jederzeit abberufen werden. Ist vereinbart, dass die Abberufung zugleich auch Grund für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses ist, steht der vorher gut abgesicherte Angestellte schnell vor dem Nichts.
Die BBE-Unternehmensberatung hat die neuesten Zahlen zur GmbH-Geschäftsführer-Vergütung veröffentlicht (Handelsblatt vom 16.12.2019). Abgefragt wurde auch die Gehaltsentwicklung aus dem aktuellen Geschäftsjahr und den sich aus den vorläufigen Zahlen zum Jahresergebnis ergebenden Werten für die Tantieme. Wir haben die Gehaltsentwicklung für die Handwerks-GmbHs etwas genauer angeschaut.
Gegenüber dem Geschäftsjahr 2018 musste in einigen Segmenten beim Festgehalt mit einem Abschlag gerechnet werden (Genuss/Nahrung, Metall, Büro). Im Durchschnitt wird unterdessen im Handwerk rund ein Fünftel (ca. 18 %) des Gehalts als Erfolgsbeteiligung ausgezahlt. Ein Grund für die meist nur leicht steigenden Festbezüge dürfte darin zu sehen sein, dass in immer mehr Handwerks-GmbHs Tantiemen gezahlt werden.
Wir gehen davon aus, dass sich in der Gehaltsentwicklung auch Strukturveränderungen im Handwerk abbilden. Stichworte: zunehmende Konzentration des Marktes mit einem Trend zu größeren Handwerksbetrieben in der Rechtsform GmbH mit arbeitsteiliger Geschäftsführung. Im Segment „Bauen” (das betrifft 6 der hier aufgeführten 13 Gewerke) waren die meisten Betriebe auch in diesem Jahr bis zum Anschlag ausgelastet. Den dicksten Zuschlag gab es in den Segmenten Elektroinstallation (+ 10%), im Tief- und Straßenbau (+ 7 %) und in den Gesundheitsberufen (+ 4,5 %).
Gewerk … | Festgehalt
2018/19 |
Festgehalt
2019/20 |
Anteil
Tantieme |
Gesamtvergütung
inkl. Tantieme 2019/20 |
Gesundheit | 131.000 EUR | 137.000 EUR | 13 % | 155.000 EUR |
Nahrung/Genuss | 122.000 EUR | 118.000 EUR | 16 % | 133.000 EUR |
Elektroinstallation | 112.000 EUR | 124.000 EUR | 26 % | 156.000 EUR |
Metall/Maschinen | 116.000 EUR | 111.000 EUR | 14 % | 127.000 EUR |
Straßen-/Tiefbau | 112.000 EUR | 120.000 EUR | 22 % | 147.000 EUR |
Druckerei | 114.000 EUR | 115.000 EUR | 16 % | 133.000 EUR |
Bauunternehmen | 101.000 EUR | 109.000 EUR | 20 % | 131.000 EUR |
Baunebengewerbe | 99.000 EUR | 99.000 EUR | 22 % | 120.000 EUR |
Dachdecker | 99.000 EUR | 103.000 EUR | 19 % | 123.000 EUR |
Büroelektronik | 106.000 EUR | 100.000 EUR | 10 % | 110.000 EUR |
Heizung/Sanitär/Klima | 96.000 EUR | 101.000 EUR | 16 % | 117.000 EUR |
Dentallabor | 93.000 EUR | 98.000 EUR | 20 % | 118.000 EUR |
Tischler/Ladenbau | 93.000 EUR | 104.000 EUR | 17 % | 122.000 EUR |