Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Perspektive: KI im Chefbüro

Ale­xa! (Siri) kannst Du mir für Mon­tag, den 14. Mai, einen Flug nach Syd­ney buchen mit anschlie­ßen­der Über­nach­tung und Rück­flug am nächs­ten Tag. Vie­len Dank”. Kein Pro­blem. Syd­ney Aus­tra­li­en oder Kana­da? Mit Rei­se­rück­tritt­ver­si­che­rung oder ohne? Eine Stadt­rund­fahrt im offe­nen Tou­ris­ten-Bus ist zur­zeit wg. Fein­staub­alarm lei­der nicht mög­lich. Du ver­fügst über ein gül­ti­ges Aus­tra­li­en-Visum. Dein Rei­se­pass ist aber zwi­schen­zeit­lich abge­lau­fen. Auf­grund Dei­ner Smart­Watch-Daten-Über­mitt­lung haben wir für Dich gebucht: 2 Tickets für die Deut­sche Bahn AG nach Bad Mari­en­berg am 12. Mai und 4 Über­nach­tun­gen mit Halb­pen­si­on für 2 Per­so­nen im Park­ho­tel zu einem Wan­der­ur­laub im Wes­ter­wald. Das ist bes­ser für Dich. Frü­her war ein­fa­cher. Mit freund­li­chen Grüßen.

Kategorien
Volkelt-Briefe

Digitales: Neues Portal für den passenden Coach

Platt­for­men und Bewer­tungs­por­ta­le sind die Kauf­häu­ser und Gel­ben Sei­ten der digi­ta­len Zei­ten: Ob Hotel­un­ter­künf­te, Restau­rants, Strom­an­bie­ter oder Kon­sum­gü­ter – über­all wer­den Punk­te, Ster­ne oder Noten ver­ge­ben, an denen sich die Kun­den ori­en­tie­ren kön­nen. Oder auch nicht: Über­all sind auch Fake- und Eigen­be­wer­tun­gen unter­wegs. Die Gerich­te sind beschäf­tigt. Es geht aber auch aus­ge­spro­chen hilf­reich: Und zwar für Unter­neh­mer, Füh­rungs­kräf­te und Arbeit­neh­mer, die sich wei­ter­ent­wi­ckeln wol­len und dafür den „pas­sen­den” Coach suchen.

Pro­blem: Es gilt, die Spreu vom Wei­zen zu tren­nen. Die Berufs­be­zeich­nung ist nicht geschützt und des­we­gen sind Qua­li­täts­be­wer­tun­gen nicht ganz ein­fach. Das Ber­li­ner Start­Up Coach­Hub hat hier­zu jetzt ein Por­tal mit bis­her rund 500 Coa­ches auf­ge­baut. In 2020 sol­len bis zu 1.000 Coa­ches aus ganz Euro­pa rekru­tiert wer­den. Man legt gro­ßen Wert auf Qua­li­täts­stan­dards, 90 Mit­ar­bei­ter suchen die Coa­ching-Part­ner hand­ver­le­sen aus. Es wer­den nur Coa­ches gelis­tet, die eine Zer­ti­fi­zie­rung bei einem deut­schen oder euro­päi­schen Dach­ver­band nach­wei­sen kön­nen, die min­des­tens eine 6‑jährige Erfah­rung als Mana­ger in der jewei­li­gen Bran­che haben und die min­des­tens 500 Coa­ching-Stun­den bele­gen kön­nen. Der Ein­stieg ins Coa­ching erfolgt dann mit einem digi­ta­len Fra­ge­bo­gen, die ers­ten Sit­zun­gen fin­den „online” statt, eben­so eine ers­te Bewer­tung durch den Coa­ching-Aspi­ran­ten. Erhält der Coach 4,5 von 5 mög­li­chen Punk­ten, wird er im Pool von Coach­Hub auf Dau­er gelistet.

Die Brü­der Yan­nis und Mat­ti Nie­bel­schütz – Grün­der des Start­Ups Coach­Hup – sehen gro­ßes Poten­zi­al im Bereich New Work – der neu­en, pro­jekt­be­zo­ge­nen Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on in digi­ta­len Unter­neh­men. Hier kommt es ent­schei­dend dar­auf an, dass jeder Mit­ar­bei­ter sich auch unter­neh­me­risch posi­tio­niert und die damit ver­bun­de­nen Kom­pe­ten­zen und Ver­ant­wort­lich­kei­ten pro­fes­sio­nell kom­mu­ni­ziert – zum Woh­le des StartUps.
Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer/Abberufung: Was tun, wenn die GmbH nicht mehr zahlt?

Geschäfts­füh­rer kön­nen in der Regel jeder­zeit abbe­ru­fen wer­den. Unan­ge­neh­me Begleit­erschei­nung: Der ehe­ma­li­ge Arbeit­ge­ber stellt sofort – aus wel­chen Grün­den auch immer – jeg­li­che Zah­lun­gen ein. In der Pra­xis bedeu­tet das: Der gekün­dig­te Geschäfts­füh­rer muss juris­tisch vor­ge­hen, um aus­ste­hen­de Gehalts­an­sprü­che zu sichern. Je nach Fall, juris­ti­scher Bera­tung und Vor­ge­hens­wei­se kann das dauern.

Die Rechts­la­ge: Grund­sätz­lich hat der Geschäfts­füh­rer Anspruch auf ein sog. Eil­ver­fah­ren (§ 592 Zivil­pro­zess­ord­nung). Das ist nur wenig bekannt, ist aber zwi­schen­zeit­lich auch gericht­lich so bestä­tigt (so z. B. zuletzt OLG Ros­tock, Urteil v. 5.1.2005, 6 U 122/04). Damit soll ver­mei­den wer­den, dass es wegen der zu erwar­ten­den Dau­er des Ver­fah­rens zu Nach­tei­len oder fort­ge­setz­ten Rechts­ver­let­zun­gen durch den ehe­ma­li­gen Arbeit­ge­ber kommt. Danach muss das Gericht das Schnell­ver­fah­ren zulas­sen und auf Grund­la­ge des vor­ge­leg­ten Anstel­lungs­ver­tra­ges über die Gehalts­an­sprü­che inner­halb von 1 bis spä­tes­tens 2 Mona­ten ent­schei­den. Das Gericht ent­schei­det dann anhand der vor­ge­leg­ten Urkun­de – sprich der Ver­ein­ba­run­gen im Anstellungsvertrag.

Ach­ten Sie dar­auf, dass Ihr Anwalt sofort das „Schnell­ver­fah­ren“ bean­tragt und das damit begrün­det, dass fort­ge­setz­te Rechts­ver­let­zun­gen durch den ehe­ma­li­gen Arbeit­ge­ber befürch­tet wer­den müs­sen. Als geschass­ter Geschäfts­füh­rer kom­men Sie damit schnel­ler an Ihr Geld als bis­her. Aller­dings: Inwie­weit Ihre Ansprü­che tat­säch­lich gerecht­fer­tigt sind, wird erst abschlie­ßend im regu­lä­ren Gerichts­ver­fah­ren ent­schie­den – und das kann dau­ern. Bis dahin erhal­ten Sie jedoch Ihre Bezü­ge wei­ter – das ist damit sichergestellt.
Kategorien
Volkelt-Briefe

GmbH/Steuer: Besteuerung der Privatfahrten mit dem Firmen-Bike

Wird das Fahr­rad erst­mals nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031 vom Arbeit­ge­ber an den Arbeit­neh­mer über­las­sen, gibt es ab sofort Ermä­ßi­gun­gen für die Ermitt­lung des monat­li­chen Durch­schnitts­werts der pri­va­ten Nut­zung. Für 2019 gilt: Bewer­tung mit 1 % der auf vol­le 100 € abge­run­de­ten hal­bier­ten unver­bind­li­chen Preis­emp­feh­lung im Zeit­punkt der Inbe­trieb­nah­me des Fahr­ra­des ein­schließ­lich der Umsatz­steu­er. Für 2020 gilt: Bewer­tung mit 1 % des auf vol­le 100 € abge­run­de­ten Vier­tels der unver­bind­li­chen Preis­emp­feh­lung im Zeit­punkt der Inbe­trieb­nah­me des Fahr­rads ein­schließ­lich der Umsatz­steu­er (Erlas­se der obers­ten Finanz­be­hör­den der Län­der v. 9.1.2020 – 3‑S233.4/187).

Das gilt auch für Elek­tro­fahr­rä­der, wenn die­se ver­kehrs­recht­lich als Fahr­rad ein­zu­ord­nen (u. a. kei­ne Kenn­zei­chen- und Ver­si­che­rungs­pflicht) sind. Ein Elek­tro­fahr­rad wird ver­kehrs­recht­lich als Kraft­fahr­zeug ein­ge­stuft, wenn der Motor Geschwin­dig­kei­ten über 25 km/h unterstützt.
Kategorien
Volkelt-Briefe

Mitarbeiter: BMAS bereitet „lückenlose Erfassung der Arbeitszeiten” vor

Nach dem Urteil des Euro­päi­schen Gerichts­hofs (EuGH) zur Erfas­sung und Auf­zeich­nung der Arbeits­zei­ten der Arbeit­neh­mer hat das Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les (BMAS) ers­te Schrit­te zur Umset­zung in deut­sches Arbeits­recht ein­ge­lei­tet. Ein Sach­ver­stän­di­gen­gut­ach­ten des Pas­sau­er Rechts­wis­sen­schaft­lers Frank Bay­reu­ther stellt dazu fest: „Das deut­sche Recht kennt der­zeit kei­ne gene­rel­le Ver­pflich­tung aller Arbeit­ge­ber, die gesam­te Arbeits­zeit ihrer Beschäf­tig­ten auf­zu­zeich­nen”.  Bis­lang müs­sen in Deutsch­land nur Über­stun­den und Sonn- und Fei­er­tags­ar­beit doku­men­tiert wer­den. Nach dem EuGH-Urteil sol­len Arbeit­ge­ber ver­pflich­tet wer­den, die gesam­te Arbeits­zeit der Beschäf­tig­ten sys­te­ma­tisch zu erfas­sen (vgl. Nr. 21/2019 zum EuGH, Urteil v. 14.5.2019, C‑55/18).

Kategorien
Volkelt-Briefe

Marketing: Bewertung von Unternehmen in Internet-Portalen

Das Inter­net-Por­tal www.yelp.de betreibt ein Bewer­tungs­por­tal, in dem ange­mel­de­te Nut­zer Unter­neh­men durch die Ver­ga­be von einem bis zu fünf Ster­nen und einen Text bewer­ten kön­nen. Das Por­tal zeigt dann alle Nut­zer­bei­trä­ge an und stuft sie per Algo­rith­mus tages­ak­tu­ell ent­we­der als „emp­foh­len” oder als „(momen­tan) nicht emp­foh­len” ein. Bei Auf­ruf eines Unter­neh­mens wer­den mit des­sen Bezeich­nung und Dar­stel­lung bis zu 5 Ster­ne ange­zeigt, die dem Durch­schnitt der Ver­ga­be in den „emp­foh­le­nen” Nut­zer­bei­trä­gen ent­spre­chen (Bewer­tungs­durch­schnitt). Unmit­tel­bar dane­ben steht „Anzahl der Bei­trä­ge” (BGH, Urteil v. 14.1.2020, VI ZR 496/18).

Eine sol­che Bewer­tungs­me­tho­de (Voting der Nut­zer + Durch­schnitts­be­wer­tung) und die dar­aus abge­lei­te­ten Emp­feh­lun­gen sind zuläs­sig. Ein Unter­neh­men muss Kri­tik ertragen.
Kategorien
Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Anspruch auf Zusammenveranlagung nach der Trennung

Ein Ehe­part­ner ist auch nach der Tren­nung ver­pflich­tet, in eine für die Zeit des Zusam­men­le­bens gewünsch­te Zusam­men­ver­an­la­gung zur Ein­kom­men­steu­er ein­zu­wil­li­gen, wenn dadurch des­sen Steu­er­schuld ver­rin­gert wird und der auf Zustim­mung in Anspruch genom­me­ne Ehe­part­ner kei­ner zusätz­li­chen steu­er­li­chen Belas­tung aus­ge­setzt ist. Nach Schei­tern der Ehe kann ein Ehe­gat­te aber grund­sätz­lich nicht den Mehr­be­trag, den er zuvor wegen der Besteue­rung sei­nes Ein­kom­mens nach der ungüns­ti­ge­ren Lohn­steu­er­klas­se V im Ver­gleich zur Besteue­rung bei getrenn­ter Ver­an­la­gung geleis­tet hat, von dem ande­ren Ehe­gat­ten ersetzt ver­lan­gen (OLG Koblenz, Urteil v. 12.6.2019, 13 UF 617/18).

Kategorien
Volkelt-Briefe

Für SIE gelesen: HB-Wirtschafts-Buchpreis 2019

Das Han­dels­blatt und aus­ge­wähl­te Juro­ren ver­ge­ben jähr­lich den HB-Wirt­schafts-Buch­preis. Aus­ge­zeich­net in die­sem Jahr: Der bri­ti­sche Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler Paul Col­lier mit dem Titel „Sozia­ler Kapi­ta­lis­mus” > aus­führ­lich zur Buch­preis-Ver­lei­hung > Hier ankli­cken.

Aus der Ama­zon-Rezen­si­on: „Paul Col­lier, einer der bedeu­tends­ten Öko­no­men unse­rer Zeit und beson­ders in Deutsch­land hoch­ge­schätzt, legt ein Mani­fest für einen erneu­er­ten Kapi­ta­lis­mus vor. Sei­ne Dia­gno­se: Es geht nicht nur um Ver­tei­lung zwi­schen Arm und Reich, viel gefähr­li­cher ist der neue Riss durch das Fun­da­ment unse­rer Gesell­schaft – zwi­schen den städ­ti­schen Metro­po­len und dem Rest des Lan­des, zwi­schen den meist urba­nen Eli­ten und der Mehr­heit der Bevöl­ke­rung. Eine Ideo­lo­gie des Ein­zel­nen greift um sich, die auf Selbst­be­stim­mung beharrt, auf Kon­sum abzielt und sich dabei von der Idee gegen­sei­ti­ger Ver­pflich­tun­gen ver­ab­schie­det. „Die Rott­wei­ler-Gesell­schaft“, so Col­lier, „ver­liert den Sinn für sozia­len Zusam­men­halt” – und in die­ses Vaku­um sto­ßen Popu­lis­ten und Ideo­lo­gen. Scho­nungs­los und lei­den­schaft­lich ver­ur­teilt der kon­ser­va­ti­ve Öko­nom die­se neue sozia­le und kul­tu­rel­le Kluft. Und er prä­sen­tiert ein sehr per­sön­li­ches Mani­fest für einen sozia­len Kapi­ta­lis­mus, der auf einer neu­en Ethik der Gemein­schaft beruht.”


Kategorien
Volkelt-Briefe

Als Angestellter zum Geschäftsführer … und zurück

Eine Beru­fung aus dem Füh­rungs­team in die Geschäfts­füh­rung der GmbH ist für jede/n etwas Beson­de­res. Es ist Wert­schät­zung, aber auch Her­aus­for­de­rung. Ein sich Ein­stel­len auf eine neue Sicht­wei­se im Unter­neh­men. Mit allen Facet­ten. Fakt ist aber auch, dass die neue Posi­ti­on nicht nur Chan­cen, son­dern auch Risi­ken birgt. In der Regel kann der Geschäfts­füh­rer jeder­zeit abbe­ru­fen wer­den. Ist ver­ein­bart, dass die Abbe­ru­fung zugleich auch Grund für die Kün­di­gung des Anstel­lungs­ver­hält­nis­ses ist, steht der vor­her gut abge­si­cher­te Ange­stell­te schnell vor dem Nichts.

Kategorien
Volkelt-Briefe

Handwerker-GmbHs: Gut verdient, viel gearbeitet und wenig Personal

Die BBE-Unter­neh­mens­be­ra­tung hat die neu­es­ten Zah­len zur GmbH-Geschäfts­füh­rer-Ver­gü­tung ver­öf­fent­licht (Han­dels­blatt vom 16.12.2019). Abge­fragt wur­de auch die Gehalts­ent­wick­lung aus dem aktu­el­len Geschäfts­jahr und den sich aus den vor­läu­fi­gen Zah­len zum Jah­res­er­geb­nis erge­ben­den Wer­ten für die Tan­tie­me. Wir haben die Gehalts­ent­wick­lung für die Hand­werks-GmbHs etwas genau­er angeschaut.

Gegen­über dem Geschäfts­jahr 2018 muss­te in eini­gen Seg­men­ten beim Fest­ge­halt mit einem Abschlag gerech­net wer­den (Genuss/Nahrung, Metall, Büro). Im Durch­schnitt wird unter­des­sen im Hand­werk rund ein Fünf­tel (ca. 18 %)  des Gehalts als Erfolgs­be­tei­li­gung aus­ge­zahlt. Ein Grund für die meist nur leicht stei­gen­den Fest­be­zü­ge dürf­te dar­in zu sehen sein, dass in immer mehr Hand­werks-GmbHs Tan­tie­men gezahlt werden.

Wir gehen davon aus, dass sich in der Gehalts­ent­wick­lung auch Struk­tur­ver­än­de­run­gen im Hand­werk abbil­den. Stich­wor­te: zuneh­men­de Kon­zen­tra­ti­on des Mark­tes mit einem Trend zu grö­ße­ren Hand­werks­be­trie­ben in der Rechts­form GmbH mit arbeits­tei­li­ger Geschäfts­füh­rung. Im Seg­ment „Bau­en” (das betrifft 6 der hier auf­ge­führ­ten 13 Gewer­ke) waren die meis­ten Betrie­be auch in die­sem Jahr bis zum Anschlag aus­ge­las­tet. Den dicks­ten Zuschlag gab es in den Seg­men­ten Elek­tro­in­stal­la­ti­on (+ 10%), im Tief- und Stra­ßen­bau (+ 7 %) und in den Gesund­heits­be­ru­fen (+ 4,5 %).

Gewerk … Fest­ge­halt

2018/19

Fest­ge­halt

2019/20

Anteil

Tan­tie­me

Gesamt­ver­gü­tung

inkl. Tan­tie­me 2019/20

Gesund­heit 131.000 EUR 137.000 EUR 13 % 155.000 EUR
Nahrung/Genuss 122.000 EUR 118.000 EUR  16 % 133.000 EUR
Elek­tro­in­stal­la­ti­on 112.000 EUR 124.000 EUR  26 % 156.000 EUR
Metall/Maschinen 116.000 EUR 111.000 EUR 14 % 127.000 EUR
Stra­ßen-/Tief­bau 112.000 EUR 120.000 EUR 22 % 147.000 EUR
Dru­cke­rei 114.000 EUR 115.000 EUR 16 %  133.000 EUR
Bau­un­ter­neh­men 101.000 EUR 109.000 EUR 20 % 131.000 EUR
Bau­ne­ben­ge­wer­be 99.000 EUR 99.000 EUR 22 % 120.000 EUR
Dach­de­cker 99.000 EUR 103.000 EUR 19 % 123.000 EUR
Büro­elek­tro­nik 106.000 EUR 100.000 EUR 10 % 110.000 EUR
Heizung/Sanitär/Klima 96.000 EUR 101.000 EUR 16 % 117.000 EUR
Den­tal­la­bor 93.000 EUR 98.000 EUR 20 % 118.000 EUR
Tischler/Ladenbau 93.000 EUR 104.000 EUR 17 % 122.000 EUR

Quel­le: BBE Media Geschäfts­füh­rer Gehäl­ter 2019/2020