Gesellschafter-Geschäftsführer, die in 2012 privat eine Immobilie anschaffen wollen, dafür aber nicht dauerhaft ihr Gehalt erhöhen wollen, können die Finanzierung aus einer Vorauszahlung auf die nächste Gewinn-Tantieme verbessern. Vorsicht: …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Am 12.1.2012 startet die Bewerbungsrunde für die neuen Internet-Adressen. Neben den bisher üblichen Bezeichnungen wie de, com, org, eu wird es dann auch möglich sein, z. B. die Firmenbezeichnung oder andere Begrifflichkeiten als Internet-Adresse zu wählen. Beispiele: www.auto.vw und www.maschinen.bosch oder www.brotaufstrich.nutella oder www.golf. Ab 1.1.2013 solle es laut Internet-Behörde ICANN möglich sein, mit den neuen Domains im Internet erreichbar zu sein.
Für die Praxis: Die Behörde lässt sich die Vergabe der neuen Domains „versilbern“ – d. h. zum Start sind extrem hohe Gebühren fällig. Eine Registrierung lohnt also nur für größere Unternehmen oder bekannte Marken, die unbedingt geschützt werden müssen. Zu den konkreten Bedingungen lesen Sie unter Die Information für den Volkelt-Brief Nr. 26/2011. Kostengünstiger und damit interessant für kleinere Unternehmen …
Äußert sich einer der Gesellschafter des Unternehmens kritisch in der Öffentlichkeit über die Geschäftspolitik des Unternehmens, kann das Auswirklungen auf sein Auskunfts- und Einsichtsrecht haben. Begründung: …
Geschäftsführer, die erst seit kurzem im Amt sind, sollten unbedingt noch vor dem Jahresende prüfen, ob Sie bereits die Voraussetzungen für die Erteilung einer Pensionszusage erfüllen. Die Pensionszusage der GmbH an ihren Geschäftsführer ist für kleinere und mittelgroße GmbH immer noch eine der besten Möglichkeiten, die Steuerbemessungsgrundlage der GmbH dauerhaft zu mindern. Der Vorteil: Die Pensionsrückstellung wirkt sich in der Bilanz der GmbH Gewinn mindernd aus. Voraussetzung: …
Neben der Finanz- und Bankenkrise und den eingetrübten Konjunkturaussichten für 2012 gibt es noch ganz andere Themen, die für nicht wenige Unternehmer eine existenzielle Bedrohung sind. Und zwar insbesondere für kleinere Unternehmen, die sich professionelle Rechtsberatung und lange Prozesse nicht leisten können. Sogar TV-Entertainer Hape Kerkeling hat jetzt in seinem Jahresrückblick 2011 die höchst umstrittene Praxis der Verprobung durch die Finanzbehörden angeprangert und damit erstmals einer breiten Öffentlichkeit Methoden der Finanzbehörden aufgezeigt, die sonst nur im Stillen ausgetragen werden. Der Steuerbürger ist ansonsten ohne öffentliche Kontrolle den Unterstellungen der übermächtigen Finanz-Bürokratie ausgesetzt.
Im vorgeführten Fall geht es um einen kleineren Gastronomiebetrieb, dem das Finanzamt unterstellt, dass die verkauften Schnitzel statt der angegebenen 250 Gramm nur mit 180 Gramm zu veranschlagen sind. Folge: Die verkaufte Menge und die Umsätze werden nach oben „geschätzt“. Und zwar hier ganz konkret um insgesamt 38.000 €, was das finanzielle Ende des betroffenen Gewerbetreibenden bedeutet. Um was geht es und was können Sie dagegen tun? …
Ob innerbetriebliche Verrechnungen, Schachtelbeteiligungen zwischen verbundenen Unternehmen oder Aus-landsbeziehungen in Konzerngesellschaften: Die meisten Geschäftsführer sind bei solchen „steuerlichen Konstrukten“ auf die Beratung von Steuer-Experten angewiesen. Eine tatsächliche eigene Beurteilung solcher steuerlichen Sachverhalte durch den Geschäftsführer ist nicht oder nur schwierig möglich. Geht dem Finanz-amt bei Steuergestaltungen Geld verloren und zeigt sich im Nachhinein, dass die gewählte Steuer-Gestaltung unzulässig war, halten sich die Finanzbehörden im Zweifel an den Geschäftsführer – bis hin ins Privatvermögen, wenn die Firma die Steuernachzahlung nicht mehr aufbringen kann. Jedenfalls war das bisher so und der Geschäftsführer musste eine eventuelle Falschberatung in einem gesonderten Verfahren nachweisen und durchsetzen. Das aber ist aufwändig und in der Praxis kaum durchzusetzen. In diesem Zusammenhang hat der Bundesgerichtshof jetzt ein wichtiges Urteil gefällt, das Ihre Rechte als Geschäftsführers deutlich stärkt. …
Der Bundesanzeiger-Verlag – zuständig für die Pflichtveröffentlichungen aller GmbHs im elektronischen Unternehmensregister – warnt derzeit wieder vor betrügerischen Anbietern, die Unternehmen zu Pflichteinträgen mit fiktiven Veröffentlichungsregistern abzocken. Laut Bundesanzeiger-Verlag gibt es mittlerweile bereits über 100 in- und ausländische Abzocker-Firmen, die immer wieder mit der gleichen Masche Massen-Briefe an Unternehmen verschicken, um so Einträge in Werberegister und entsprechende Gebühren zu erschleichen.
Für die Praxis: Der Bundesanzeiger-Verlag hat jetzt …
In vielen GmbH-Gesellschaftsverträgen ist vereinbart, dass alle Gesellschafter aktiv in der GmbH mitarbeiten müssen, entweder als Geschäftsführer oder als Angestellter. Ziel der Vereinbarung: Damit wollen die Gesellschafter sicherstellen, dass sich alle zum Wohl der GmbH einsetzen und das gemeinsame Projekt zum bestmöglichen Erfolg führen. Ist der Gesellschafter nicht mehr für die GmbH tätig (Altersgründe, Abwanderungswünsche), haben die verbleibenden Gesellschafter das Recht, den GmbH-Anteil einzuziehen. Das ist rechtlich aber nur zulässig, wenn der Gesellschafter dafür abgefunden wird – ihm also eine entsprechender Preis für seinen GmbH-Anteil gezahlt wird. Problem: Die Abfindung darf nicht „sittenwidrig“ sein. Dem ausscheidenden Gesellschafter muss ein fairer Preis gezahlt werden. Dazu gibt es jetzt ein wichtiges neues Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). …
Versäumnisse bei der Erstellung und Vorlage des Jahresabschlusses der GmbH berechtigen die Gesellschafter zur Abberufung und Kündigung des Geschäftsführers (vgl. Volkelt-Brief Nr. 35/2011). Das ist nachvollziehbar, bringt in der Praxis aber einige zusätzliche Probleme. Zum Beispiel, wenn der abberufene Geschäftsführer gegen den Abberufungsbeschluss der Gesellschafter vor Gericht per Anfechtungsklage vorgeht. Problem: Darf der Geschäftsführer bis zur rechtsverbindlichen Entscheidung des Gerichts über die Wirksamkeit des Abberufungsbeschlusses im Amt bleiben oder nicht?
Die richtige Antwort ist: JEIN. Er kann zwar im Amt bleiben, aber …