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Volkelt-Briefe

Vermögensplanung: Geld von der GmbH für die private Immobilie

Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer, die in 2012 pri­vat eine Immo­bi­lie anschaf­fen wol­len, dafür aber nicht dau­er­haft ihr Gehalt erhö­hen wol­len, kön­nen die Finan­zie­rung aus einer Vor­aus­zah­lung auf die nächs­te Gewinn-Tan­tie­me ver­bes­sern. Vorsicht: …

Bis vor eini­gen Jah­ren war das unpro­ble­ma­tisch. Sie muss­ten selbst als Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer kei­ne Steu­ern auf Zin­sen für den Tan­tie­me-Vor­schuss zah­len. Unter­des­sen sehen die Finanz­be­hör­den das anders: Nicht berech­ne­te Zin­sen für Vor­schuss­zah­lun­gen auf die Tan­tie­me wer­den als ver­deck­te Gewinn¬ausschüttung besteu­ert (so z. B. zuletzt BFH, Urteil vom 22.10.2003,  I R 36/03). Es gibt eine Mög­lich­keit, wie Sie die­se Steu­er-Mehr­be­las­tung ver­hin­dern. Ver­ein­ba­ren Sie schrift­lich in Ihrem Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag, dass Sie einen Anspruch auf Vor­schuss­zah­lun­gen haben. Und zwar für den Zeit­raum nach Abschluss des Geschäfts­jah­res bis zur Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses und damit zum bis­her übli­chen Aus­zah­lungs­an­spruch. Ergän­zen Sie Ihre Tan­tie­me-Ver­ein­ba­rung entsprechend.

Mus­ter-For­mu­lie­rung für den Anstel­lungs­ver­trag des Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rers: „Der Geschäfts­füh­rer kann einen Anspruch auf einen Vor­schuss auf sei­ne Gewinn-Tan­tie­me mit Abschluss des Geschäfts­jah­res zum 31.12. gel­tend machen, sofern laut Betriebs­wirt­schaft­li­cher Aus­wer­tung (BWA) ein Gewinn für das abge­lau­fe­ne Geschäfts­jahr zu erwar­ten ist. Der Vor­schuss auf die Tan­tie­me beträgt danach maxi­mal 50% (alter­na­tiv: 80 %) der vor­läu­fig aus­ge­wie­se­nen Berech­nungs­grund­la­ge der Tan­tie­me. Vor­schuss­zin­sen wer­den nicht erhoben“.

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