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GmbH-Jahresabschluss: Weniger Bürokratie für kleinste GmbHs

Bereits im April 2012 hat­te die EU-Kom­mis­si­on ange­mahnt, die büro­kra­ti­sche Hür­den für kleins­te GmbHs zu ver­ein­fa­chen (vgl. Nr. 31/2012). In der Zwi­schen­zeit hat das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um die Haus­auf­ga­ben gemacht. Jetzt hat auch der Bun­des­tag dem vor­ge­leg­ten Kleinst­ka­pi­tal­ge­sell­schaf­ten-Bilanz­rechts­än­de­rungs­­­ge­setz (Micro­BilG) zuge­stimmt. Für klei­ne GmbH gibt es damit zumin­dest eini­ge Erleichterungen: …

  1. Für wen kom­men Erleich­te­run­gen? Umsatz­er­lö­se bis 700.000 €, Bilanz­sum­me bis 350.000 €, bis zu durch­schnitt­lich 10 Mit­ar­bei­tern. Zwei von drei Kri­te­ri­en müs­sen unter­schrit­ten sein. Nach ers­ten Schät­zun­gen sind das ca. 500.000 Unter­neh­men in Deutsch­land (GmbH, UG).
  2. Wel­che Erleich­te­run­gen kom­men? Die­se GmbHs/UG kön­nen eine stark ver­kürz­te Bilanz mit nur noch weni­gen Bilanz­pos­ten auf­stel­len. Sie brau­chen kei­nen Anhang mehr zu ver­öf­fent­li­chen. Sie müs­sen den Jah­res­ab­schluss nicht mehr Pflicht­ver­öf­fent­li­chen. Es genügt eine Hin­ter­le­gung im Unter­neh­mens­re­gis­ter. Vor­teil: Nur wer zahlt, kann den Jah­res­ab­schluss anschauen.
  3. Was Sie noch wis­sen müs­sen? GmbHs/UG wer­den bei Ver­säum­nis­se bei der Pflicht­ver­öf­fent­li­chung nicht mehr so hart ange­packt. Ein Ord­nungs­geld wird nur noch ver­hängt, wenn ein Ver­schul­den vor­liegt. Das Buß­geld, dass die Behör­de bei Ver­säum­nis fest­set­zen kann, wird von 2.500 € für kleins­te GmbHs auf 500 und für klei­ne GmbHs auf 1.000 € her­ab­ge­setzt. Ach­tung: Das redu­zier­te Buß­geld gibt es aber nur, wenn der Jah­res­ab­schluss inner­halb der Nach­reich­frist (6 Wochen) nach­ge­reicht wird.

Für die Pra­xis: Noch ist das Gesetz­ge­bungs­ver­fah­ren nicht abge­schlos­sen. Es ist aber davon aus­zu­ge­hen, dass es zu die­sem Vor­ha­ben eine brei­te Zustim­mung in allen Gre­mi­en und damit auch im Bun­des­rat geben wird (letz­te Sit­zung 2012 am 14.12.2012). Nach Beschluss wer­den die neu­en Vor­ga­ben für Jah­res­ab­schlüs­se ab 2013 wirk­sam wer­den. Das heißt: Die Erleich­te­run­gen kom­men für den Jah­res­ab­schluss des dann ange­lau­fe­nen Geschäfts­jah­res 2013.

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Neu im Amt: Jetzt die Altersvorsorge anpacken

Nach­wuchs-Geschäfts­füh­rer müs­sen zum Jah­res­en­de prü­fen, ob für sie eine Pensions­zusage in Fra­ge kommt. Das ist die steu­er­güns­ti­ge Mög­lich­keit, der Steu­er-Gewinn der GmbH nach­hal­tig zu sen­ken. Vor­aus­set­zung:

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GmbH-Recht: Beschlüsse gegen den Gesellschaftsvertrag sind möglich

Beschlie­ßen die Gesell­schaf­ter abwei­chend vom Gesell­schafts­ver­trag eine höhe­re Gewinn­aus­schüt­tung an die Gesellschafter, …

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Kartellverfahren: GN Store Nord klagt gegen deutsche Kartellbehörden um 1,1 Mrd. EUR

Über die Unge­reimt­hei­ten in den euro­päi­schen und deut­schen Kar­tell­ver­fah­ren haben wir an die­ser Stel­le regel­mä­ßig berich­tet (vgl. zuletzt Nr. 24/2012). Zum Bei­spiel auch dar­über, dass die betrof­fe­nen Unter­neh­men kei­ne Mög­lich­keit haben, …

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Geschäftsführer-Haftung: Was gilt, wenn der Geschäftsführer Hausverbot hat?

Ist der ordent­lich bestell­te Geschäfts­füh­rer nicht in der Lage, sei­ne Geschäfts­füh­rungs-Auf­ga­ben zu erfül­len (z. B. weil er kei­nen Zugang mehr zu den Geschäfts­räu­men hat), haftet …

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Pflichtveröffentlichung: Keine Schonung für Kleinst-GmbHs/UGs

Als Geschäfts­füh­rer einer Kleinst-GmbH müs­sen Sie die Jah­res­ab­schlüs­se 2011 wie bis­her ver­öf­fent­li­chen. Die geplan­ten Erleichterungen … 

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Geschäftsführer: Urlaubs- und Weihnachtsgeld für 2013 jetzt noch beschließen

Gehalts­zah­lun­gen an den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer einer GmbH wer­den nur dann als Betriebs­aus­ga­ben aner­kannt, wenn es eine schrift­li­che Vor­ab-Ver­ein­ba­rung gibt. Das gilt auch für Urlaubs- und Weih­nachts­geld. Wich­tig:

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Whistleblowing (Anschwärzen) rechtfertigt fristlosen Rauswurf

Zeigt ein Arbeit­neh­mer den Arbeit­ge­ber an, ohne vor­her in einem inter­nen Gespräch eine Klä­rung ver­sucht zu haben, …

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Geschäftsführer: Mehr Risiko – weniger Verdienst als Festangestellte

Wer nach Bun­des­an­ge­stell­ten-Tarif (BAT) oder Beam­ten­be­sol­dungs­recht bezahlt wird, hat Vor­tei­le: Unab­hän­gig von der Leis­tung steigt die Ver­gü­tung mit dem Alter. Dazu kom­men Son­der­ver­gü­tun­gen (Orts­zu­schlag) und Zuzah­lun­gen des Arbeit­ge­bers für die Alters­ver­sor­gung. Es gibt fes­te Arbeits­zei­ten, die ein­ge­hal­ten wer­den müs­sen. Leis­tun­gen, von denen die meis­ten Geschäfts­füh­rer nur träu­men können. …

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Finanzamt darf Gewinne und Gehälter nicht zusätzlich mit Schenkungsteuer bestrafen

Nach einem Urteil des Finanz­ge­richts Nie­der­sach­sen darf das Finanz­amt den Vor­teil aus der zu nied­ri­gen Ver­gü­tung der Kom­ple­men­tär-GmbH bei den Kommanditisten …