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Volkelt-Briefe

Export-GmbHs: Nutzen Sie die Vereinfachungen bei der Umsatzsteuer

Seit 1.1.2013 gel­ten für Export­ge­schäf­te neue ein­heit­li­che EU-Vor­schrif­ten. Danach gilt: …

  1. EU-weit sind elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen genau so zu behan­deln wie Papier­rech­nun­gen. Berück­sich­ti­gen Sie dazu die Vor­ga­ben für die elek­tro­ni­sche Rech­nungs­stel­lung, die auch für Deutsch­land gelten.
  2. Unter­neh­men mit Umsät­zen bis zu 2 Mio. EUR/Jahr kön­nen die sog. Ist-Besteue­rung bean­tra­gen. Vor­teil: Sie müs­sen die Mehr­wert­steu­er erst zah­len, sobald der Zah­lungs­ein­gang erfolgt.

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