Stichproben belegen, dass in den Sicherheits-Systemen vieler Firmen Einiges im Argen liegt. So entsteht laut Bundeskriminalamt jährlich z. B. alleine durch Wirtschaftskriminalität ein Schaden von rd. 4 Mrd. EUR. Als Geschäftsführer liegt es in Ihrer Verantwortung, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und ein Sicherheitskonzept durchzusetzen. In mittelgroßen und größeren GmbHs dürften Nachlässigkeiten als sog. Organisationsverschulden regelmäßig auch Haftungsfolgen nach sich ziehen. Prüfen Sie, an welchen Stellen in Ihrer Firma Nachholbedarf besteht. …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Das Recht des GmbH-Gesellschafters auf Austritt aus der GmbH aus wichtigem Grund (z. B. Zerwürfnis der Gesellschafter) darf nicht in der Weise eingeschränkt werden, dass …
Laut Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht, wenn es …
Das Bundesjustizministerium (BMJV) hat im September 2014 den Gesetzentwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) vorgelegt (vgl. Nr. 36/2014). Die Größenklassen-Kriterien sollen erneut angehoben werden. Und zwar so, dass …
Selbst wenn der (Fremd-) Geschäftsführer einer GmbH 30 von 111 Flugstunden pro Jahr mit seinem Privatflugzeug für die GmbH geschäftlich unterwegs ist und dafür keine Erstattung von seinem Arbeitgeber GmbH erhält, kann er … diese Aufwendungen nicht als Werbungskosten geltend machen. Auch dann nicht, wenn die GmbH Linienflüge zahlt (FG Hessen, Urteil vom 14.10.2014, 4 K 481/12).
Mitarbeiter-Gespräche, die 2014 ausfallen mussten, sollten Sie jetzt Anfang 2015 schnellsten nachholen. Schließlich geht es darum, rechtzeitig zum Jahresbeginn zumindest alle wichtigen Mitarbeiter auf die Ziele für das neue Geschäftsjahr einzustellen. Dabei geht es nicht nur um Zahlen, also Umsatzplanungen, Ertragsziele oder Deckungsbeiträge.
Häufigster Fehler: …
In der Regel sind die Steuerbescheide für Unternehmens-Übertragungen in den letzten Jahren grundsätzlich „unter vorläufig“ ausgestellt worden. Werden die Regelungen, die nicht verfassungsrechtlichen Grundsätzen genügen, gekippt, kann es sein, dass Unternehmenserben nachzahlen müssen. Allerdings nur, wenn …
Das Deutsch-griechische Handelsvolumen stagnierte in den letzten 3 Jahren mit Einfuhrwaren im Wert von 1,8 Mrd. EUR und deutschen Ausfuhren leicht rückläufig bei 4,7 Mrd. EUR. Dabei machten …
Als Geschäftsführer einer Konzern-Mutter-Gesellschaft sind Sie verantwortlich für die Auswahl und Einstellung der Geschäftsführer der Tochtergesellschaften. Sie handeln für die Muttergesellschaft als Gesellschafter und sind damit zuständig für den Abschluss der entsprechenden Geschäftsführer-Anstellungsverträge. Das bedeutet: Sie müssen die Rechtslage (OLG Nürnberg, Urteil vom 25.11.2009, 12 U 681/09) zur Wirksamkeit von Wettbewerbsvereinbarungen auch für Ihre Unternehmensgruppe prüfen und ggf. nachbessern. Die Wettbewerbsvereinbarung ist unwirksam, wenn die Reichweite zu weit ist oder wenn die Vertragsstrafe unangemessen ist. Der ausscheidende Geschäftsführer muss sich dann nicht mehr an das Verbot halten, kann direkt zum Konkurrenten wechseln oder Geschäfte mit ihren Kunden machen.
Beispiel: … Bei einem Verstoß gegen jede einzelne wettbewerbliche Vereinbarung im Transportwesen ist eine Vertragsstrafe in Höhe des 2 bis 3‑fachen des eingetretenen Verlustes (z. B. Umsatzverlustes) pro Verstoßfall angemessen. Keinesfalls aber – wie im entsprechenden Fall – das 20-fache des Verlustes (OLG Jena, Urteil vom 26.11.2008, 7 U 329/08).
Der GmbH-Gesellschafter, der zugleich als Arbeitnehmer für seine GmbH tätig ist (hier: …