Zahlt die GmbH eine Forderung, für die der Gläubiger einem Rangrücktritt zugestimmt hat, dennoch aus, kann der Insolvenzverwalter die Auszahlung mangels Rechtsgrund kondizieren (herausverlangen) oder er kann die Auszahlung als unentgeltliche Leistung anfechten (BGH, Urteil vom 5.3.2015, IX ZR 133/14). Was bedeutet das für die GmbH-Praxis?…
Kategorie: Volkelt-Briefe
Vereinbart die GmbH mit dem Geschäftsführer im Aufhebungsvertrag eine Klageverzichtserklärung, muss der Arbeitgeber GmbH aufpassen. Eine solche Erklärung kann unwirksam sein, wenn die zugrunde liegende Kündigungsandrohung zu Unrecht erfolgte (BAG, Urteil vom 12.3.2015, 6 AZR 82/14). Was bedeutet das für die GmbH-Praxis? …
Will der Arbeitgeber einem Mitarbeiter die Arbeitszeit so kürzen, dass dadurch bei unveränderter Gehaltszahlung die Vorschriften zum Mindestlohn eingehalten werden, dann darf der Mitarbeiter ein solches Angebot ablehnen, ohne dass er mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Eine nach der Ablehnung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam (Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 17.4.2015, 28 Ca 2405/15).…
Erwarten die Gesellschafter von Ihnen, dass Sie bzw. die GmbH für einen bestimmten Auftrag unbedingt den Zuschlag erhält, müssen Sie aufpassen. Und zwar dann, wenn Sie die Kalkulation so zurechtbiegen, dass die GmbH zwar den Auftrag erhält. Aber nur, weil Sie draufzahlen. Das kann zwar Sinn machen, z. B. wenn sich daraus Folgeaufträge ergeben oder wenn Sie den Auftrag als Referenz brauchen. Probleme kann es aber geben, wenn einer der Gesellschafter dem potenziellen Geschäftspartner einen Gefallen tun will, ohne dafür die Zustimmung der übrigen Gesellschafter einzuholen.
Achtung: …
Über kein Thema wird derzeit mehr in der Wirtschaftspresse berichtet und spekuliert. Selbst die Bundesregierung hat die industrielle Zukunft Deutschlands zur Chefsache gemacht. Aber nach wie vor halten selbst viele Geschäftsführern Industrie 4.0 für ein Schlagwort, das lediglich den permanenten Innovationsdruck in fast allen Branchen auf den Punkt beschreibt. Die Digitalisierung der Prozesse ist schon seit etlichen Jahren in Planung und Produktion angekommen. Die Verzahnung der Prozesse schreitet weiter voran. Als Geschäftsführer müssen Sie den permanenten Wandel steuern, für die Qualifikation der Mitarbeiter sorgen und für die damit verbundenen Investitionen die richtigen Finanzierungen organisieren. Die Fraunhofer-Gesellschaft begleitet diese Entwicklung schon seit Jahren bereits und prognostiziert für den Standort Deutschland 12 Themenfelder, die zum Teil bereits umgesetzt wurden, zum Teil „in der Mache“ und zum Teil noch Zukunftsmusik sind. Die dort prognostizierten Geschäftsfelder werden sich nahezu in alle Branchen auswirken und die Geschäftsmodelle fast aller Unternehmen beeinflussen. Die Cluster im Überblick: …
Es gibt bei immer mehr jungen Menschen den Trend, ganz auf ein eigenes Fahrzeug zu verzichten. Gründe: Hohe Sprit- und Unterhaltskosten. Aber auch die Parkflächen gerade in den Innenstadt-Bereichen werden immer teurer. Ausweg: Statt einem Firmenwagen überlassen Sie ihren jungen Mitarbeitern ein Fahrrad/E‑Bike. Das ist natürlich auch für Sie in Ihrer Vorbildfunktion als Geschäftsführer möglich. Seit 2013 gibt es bundesweit einheitliche Vorgaben für die steuerliche Behandlung (Weg zur Arbeitsstätte, private Nutzung, Verrechnung beim Sachbezug, § 8 Abs. 2 Satz 8 EStG). Danach gilt: …
Erzielt der Junior während seiner Ausbildung keine steuerbaren Einkünfte, dann ist nach aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ein ihm zugewiesener Verlust vortragsfähig. Auch dann, wenn der zugrunde liegende Steuerbescheid bereits bestandskräftig ist (BFH, Urteil vom 13.1.2015, IX R 22/14). …
Als Geschäftsführer sind Sie gut beraten, wenn Sie die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Teamarbeit in Büros zur Kenntnis nehmen und sich ggf. einige gute Ideen abschauen. In einem interessanten und lesenswerten Beitrag haben sich die Handelsblatt-Redakteure die Mühe gemacht, die neuesten Erkenntnisse in verständlicher Form auf einen schnell erfassbaren Nenner zu bringen > zum Handelsblatt-Beitrag
Zur Info: Das Bundesfinanzministerium hat den Entwurf der aktualisierten KSt-Richtlinien vorgelegt. Wir prüfen und weisen auf Neuerungen und Änderungen hin und halten Sie auf dem Laufenden. Den Entwurf im Volltext gibt es > Entwurf KSt-Richtlinien
Gut ein Drittel der Inhaber von mittelständischen Firmen in Deutschland ist bereits älter als 55 Jahre. Ganz konkret planen derzeit ca. 580.000 Inhaber und Gesellschafter-Geschäftsführer kleinerer Unternehmen bis 2017 ihre Nachfolge. Zwar besteht bei den Nachfolgeplanungen eine leichte Präferenz für familieninterne Lösungen. Laut KfW Research wollen derzeit nur 9 % der kleinen und mittleren Unternehmen die Nachfolge innerhalb der Familie organisieren, viele Alteigentümer suchen externe Nachfolger. Hier kommen etwa ein Verkauf an einen Mitarbeiter, ein anderes Unternehmen oder einen Finanzinvestor in Frage. Betroffen vom anstehenden Generationswechsel sind alle Segmente der mittelständischen Wirtschaft. Besonders häufig bestehen Übergabepläne im sonstigen verarbeitenden Gewerbe. …