Nimmt ein Angestellter der GmbH eine Zustellungsurkunde, die gegen den Geschäftsführer als Vertreter der GmbH ausgestellt ist, an und verweist er darauf, dass der Geschäftsführer nicht anwesend ist, dann gilt die Urkunde dennoch als zugestellt (BGH, Urteil vom 4.2.2015, III ZR 513/13). …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Wurden in 2011 lediglich 17,6 % der neu eingestellten Mitarbeiter über die Unternehmens-Websites auf die ausgeschriebene Stelle aufmerksam, waren das in 2014 bereits 24,3 %. Danach wird unterdessen jeder 4. Mitarbeiter eingestellt, weil er über die Website des Unternehmens auf die freie Stelle aufmerksam wurde (Studie: „Recruiting-Trends im Mittelstand“). …
Ob Harvard Business Manager, Psychologie heute oder Brand1: In schöner Regelmäßigkeit widmet sich die Fachpresse dem Thema „Motivation“ – und das unter allen nur denkbaren Aspekten. Was dabei zu kurz kommt: Wer oder womit motivieren Sie sich als Geschäftsführer eigentlich selbst? Zielvorgaben und Belohnungen helfen nicht mehr weiter, wenn die Batterie leer ist. Und das kann bei Unternehmern mit einem Tagespensum von 10 Stunden und mehr ganz schnell passieren. Z. B., wenn plötzlich noch eine private Baustelle dazu kommt. Beziehungskrise oder Konflikte mit den Kindern. Der Stoff für Dails Soaps wie Gute Zeiten, schlechte Zeiten und Konsorten. …
Als GmbH-Geschäftsführer müssen Sie Ihre Entscheidungen mit der „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ treffen. Was heißt das konkret? Gibt es Urteile und Leitsätze, an denen Sie sich in der Praxis orientieren können? JA – die gibt es. Ein für die Praxis wichtiges Grundsatz-Urteil kommt vom Bundesgerichtshof (BGH). Im Urteil geht es um Ihre Informationspflichten. Also um die Fälle, in denen Sie Entscheidungen treffen, zu denen Sie sich zusätzlich informieren oder eine entsprechende Beratung einholen müssen. Dazu der BGH: Als Geschäftsführer haften Sie nur dann nicht für den wirtschaftlichen Schaden aus einer Fehlentscheidung, wenn Sie für Ihre Entscheidung „alle verfügbaren Informationsquellen tatsächlicher und rechtlicher Art ausschöpfen und auf dieser Grundlage die Vor- und Nachteile der bestehenden Handlungsoptionen sorgfältig abschätzen“. …
Laut OLG Stuttgart gilt: „Fasst die Gesellschafterversammlung der GmbH einen Beschluss über die Ausschließung eines Gesellschafters, obwohl die Möglichkeit eines Ausschlusses im Gesellschaftsvertrag nicht vorgesehen ist, dann ist dieser Beschluss von vorneherein unwirksam“ (OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.2.2015, 14 U 40/13; Quelle: GmbH-Rundschau 2015, 431 ff.).
Die Rechtslage: …
Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts (FG) Rheinland-Pfalz können Sie die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nur einmal ansetzen – auch dann, wenn Sie eine zweite Wohnung in der Nähe der Firma bewohnen (doppelte Haushaltsführung). Damit ist aber schwarz auf weiß verbrieft, dass Sie das Büro in einer der beiden Wohnungen auf jeden Fall ansetzen können. Vorausgesetzt die steuerlichen Rahmenbedingungen stimmen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.2.2015, 2 K 1595/13). …
Kommt es bei der Umstrukturierung einer Immobilien besitzenden GmbH zu einem Anteilserwerb durch einen Gesellschafter oder zu einem Anteilserwerb durch die GmbH selbst (hier: sog. Eigener Geschäftsanteil), dann liegt eine grunderwerbsteuerpflichtige Anteilsvereinigung vor (BFH, Urteil vom 20.1.2015, II R 8/13).…
Entgegen der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 3.8.2004, IV A 6 – S 2244 – 16/04) werden diese Bezüge nach den im Zeitpunkt des Zuflusses geltenden Vorschriften besteuert. Für Zuflüsse im Jahr 2008 kann demnach nach dem Halbeinkünfteverfahren besteuert werden. Danach werden lediglich 50 % der Einkünfte zur Besteuerung herangezogen (BFH, Urteil vom 8.11.2014, IX R 4/14). …
Unternehmen, deren Internet-Seiten nicht smartphone-optimiert sind, werden ab sofort schlechter gelistet. Sie werden im Google-Ranking weiter unten plaziert. Das betrifft in erster Linie die Google-Abfragen, die über das Smartphone eingegeben werden. In Europa sind das aber bereits 20 % aller Google-Abfragen. Sogar 30 % aller Online-Einkäufe werden unterdessen über Tablet oder Smartphone getätigt. …
Erst wurden die betroffenen Unternehmen vertröstet: Die GroKo wollte am 23.4. die Praxis-Erfahrungen mit dem Mindestlohn ernsthaft prüfen, neu bewerten und ggf. nachbessern. Jetzt ist die Enttäuschung doch recht groß. Man hat sich auf „Nichts” verständigt. Was im Klartext heißt: Die bürokratischen Zumutungen (und Kosten natürlich) spielen für die Politik offensichtlich keine Rolle. Die CDU beteuert zwar weiterhin, dass es Änderungen geben wird. Für die betroffenen Unternehmen müssen wir allerdings konstatieren: Heiße Luft und die Verärgerung über die Bürokratie-Politik nimmt weiter zu. Wen wundert´s.