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Geschäfts-Interna: Wenn ein Gesellschafter „Alles“ wissen will – was tun?

Anzei­chen für die Ver­kaufs-Absicht eines GmbH-Gesell­schaf­ters: Er inter­es­siert sich nicht mehr nur  tur­nus­ge­mäß zur Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses über sei­ne GmbH. Viel­mehr ver­langt er plötz­lich wäh­rend des Geschäfts­jah­res aus­führ­li­che Ein­sicht und Aus­kunft zum Geschäfts­ver­lauf. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie dann gut bera­ten, die­sen Vor­gang nicht unge­prüft durch­ge­hen zu las­sen. U. U. muss befürch­tet wer­den, dass Unter­neh­mens-Inter­na in unbe­fug­te Hän­de gelan­gen und Sie dafür in die Haf­tung genom­men wer­den können. … 

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Geschäftsführer-Pflichten: Datenschutz gilt auch gegen den Gesellschafter

Neben den oben dar­ge­stell­ten Ein­schrän­kun­gen zum Aus­kunfts- und Ein­sichts­recht des Gesell­schaf­ters gehört aber auch, dass ande­re gesetz­li­che Vor­ga­ben nicht ver­letzt wer­den. Dazu gehö­ren z. B. auch die Vor­ga­ben aus dem Bun­des­da­ten­schutz-Gesetz (BDSG). Danach dür­fen per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nicht bzw. nur bei einem berech­tig­ten Inter­es­se her­aus­ge­ge­ben wer­den. Das gilt so auch für Daten, die von der GmbH ver­wal­tet wer­den. Das sind z. B. per­so­nen­be­zo­ge­ne Kun­den­da­ten, wie Tele­fon-Num­mern oder Bank­ver­bin­dun­gen. Als Geschäfts­füh­rer sind Sie ver­ant­wort­lich dafür, dass die Vor­schrif­ten zum Daten­schutz ein­ge­hal­ten wer­den. Bei Ver­stö­ßen dro­hen Buß­gel­der, im Ein­zel­fall bis zu 50.000 € bei leich­ten Ver­stö­ßen und bis zu 300.000 €, z. B. bei einem Ver­stoß gegen die Zweck­bin­dung der ermit­tel­ten per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten. … 

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Internet: So testen Sie Ihre Homepage nach den neuen Google-Kriterien

Goog­le hat – wir haben dar­über berich­tet – neue Such­kri­te­ri­en ein­ge­führt, nach denen Inter­net-Sei­ten bewer­tet und gelis­tet wer­den (vgl. Nr. 18/2015). Wich­tig ist die­se Ände­rung für Unter­neh­men, die sich an ein jun­ges Publi­kum rich­ten oder die Online-Shops betrei­ben. Es geht dar­um, wie kom­for­ta­bel auf den Inter­net-Sei­ten mit dem Smart­phone navi­giert wer­den kann. Das ist wich­tig, weil – so die Anga­ben laut Goog­le – 74 % aller Nut­zer eine Sei­te nur dann noch­mals besu­chen, wenn die­se für das Smart­phone opti­miert ist. Ten­denz: stei­gend. Häu­figs­te Aus­schluss-Kri­te­ri­en sind: Die Schrift ist zu klein und damit nur schwer les­bar, die Navi­ga­ti­ons­punk­te lie­gen zu eng nebeneinander. … 

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Abkommen zum automatischen Informationsaustausch zeigt Wirkung

Auch nach der Ver­schär­fung des Geset­zes zur steu­er­li­chen Selbst­an­zei­ge bleibt die Zahl der reu­igen Steu­er­sün­der hoch. So gab es im 1. Quar­tal wie­der­um bereits 8.154 Selbst­an­zei­ger. Zuletzt gab es 2014 ins­ge­samt 40.000 Selbst­an­zei­gen mit 1,5 Mrd. EUR Steu­er­mehr­erlö­sen. Zunächst waren alle Exper­ten davon aus­ge­gan­gen, dass es nach einer Ver­schär­fung des Geset­zes zum 1.1.2015 zu einer spür­ba­ren Abnah­me bei den Selbst­an­zei­gen kom­men wird. … 

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Wirtschaftsrecht: Zustellung eines Versäumnisurteils an Angestellte der GmbH

Nimmt ein Ange­stell­ter der GmbH eine Zustel­lungs­ur­kun­de, die gegen den Geschäfts­füh­rer als Ver­tre­ter der GmbH aus­ge­stellt ist, an und ver­weist er dar­auf, dass der Geschäfts­füh­rer nicht anwe­send ist, dann gilt die Urkun­de den­noch als zuge­stellt (BGH, Urteil vom 4.2.2015, III ZR 513/13). …

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Mitarbeiter-Recruiting über die Unternehmens-Websites immer erfolgreicher

Wur­den in 2011 ledig­lich 17,6 % der neu ein­ge­stell­ten Mit­ar­bei­ter über die Unter­neh­mens-Web­sites auf die aus­ge­schrie­be­ne Stel­le auf­merk­sam, waren das in 2014 bereits 24,3 %. Danach wird unter­des­sen jeder 4. Mit­ar­bei­ter ein­ge­stellt, weil er über die Web­site des Unter­neh­mens auf die freie Stel­le auf­merk­sam wur­de (Stu­die: „Recrui­ting-Trends im Mit­tel­stand“). …

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Selbstmotivation: Wie SIE sich aus einem Tief herausholen

Ob Har­vard Busi­ness Mana­ger, Psy­cho­lo­gie heu­te oder Brand1: In schö­ner Regel­mä­ßig­keit wid­met sich die Fach­pres­se dem The­ma „Moti­va­ti­on“ – und das unter allen nur denk­ba­ren Aspek­ten. Was dabei zu kurz kommt: Wer oder womit moti­vie­ren Sie sich als Geschäfts­füh­rer eigent­lich selbst? Ziel­vor­ga­ben und Beloh­nun­gen hel­fen nicht mehr wei­ter, wenn die Bat­te­rie leer ist. Und das kann bei Unter­neh­mern mit einem Tages­pen­sum von 10 Stun­den und mehr ganz schnell pas­sie­ren. Z. B., wenn plötz­lich noch eine pri­va­te Bau­stel­le dazu kommt. Bezie­hungs­kri­se oder Kon­flik­te mit den Kin­dern. Der Stoff für Dails Soaps wie Gute Zei­ten, schlech­te Zei­ten und Konsorten. … 

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Der „ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter“: Sind SIE das wirklich?

Als GmbH-Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie Ihre Ent­schei­dun­gen mit der „Sorg­falt eines ordent­li­chen und gewis­sen­haf­ten Geschäfts­lei­ters“ tref­fen. Was heißt das kon­kret? Gibt es Urtei­le und Leit­sät­ze, an denen Sie sich in der Pra­xis ori­en­tie­ren kön­nen? JA – die gibt es. Ein für die Pra­xis wich­ti­ges Grund­satz-Urteil kommt vom Bun­des­ge­richts­hof (BGH). Im Urteil geht es um Ihre Infor­ma­ti­ons­pflich­ten. Also um die Fäl­le, in denen Sie Ent­schei­dun­gen tref­fen, zu denen Sie sich zusätz­lich infor­mie­ren oder eine ent­spre­chen­de Bera­tung ein­ho­len müs­sen. Dazu der BGH: Als Geschäfts­füh­rer haf­ten Sie nur dann nicht für den wirt­schaft­li­chen Scha­den aus einer Fehl­ent­schei­dung, wenn Sie für Ihre Ent­schei­dung „alle ver­füg­ba­ren Infor­ma­ti­ons­quel­len tat­säch­li­cher und recht­li­cher Art aus­schöp­fen und auf die­ser Grund­la­ge die Vor- und Nach­tei­le der bestehen­den Hand­lungs­op­tio­nen sorg­fäl­tig abschät­zen“. …

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Konflikte in der GmbH: Neues Urteil zum Ausschluss eines Gesellschafters

Laut OLG Stutt­gart gilt: „Fasst die Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung der GmbH einen Beschluss über die Aus­schlie­ßung eines Gesell­schaf­ters, obwohl die Mög­lich­keit eines Aus­schlus­ses im Gesell­schafts­ver­trag nicht vor­ge­se­hen ist, dann ist die­ser Beschluss von vor­ne­her­ein unwirk­sam“ (OLG Stutt­gart, Beschluss vom 10.2.2015, 14 U 40/13; Quel­le: GmbH-Rund­schau 2015, 431 ff.).

Die Rechts­la­ge:

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Zwei Wohnungen? – So optimieren SIE als Geschäftsführer Ihr häusliches Büro

Nach einem aktu­el­len Urteil des Finanz­ge­richts (FG) Rhein­land-Pfalz kön­nen Sie die Kos­ten für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer nur ein­mal anset­zen – auch dann, wenn Sie eine zwei­te Woh­nung in der Nähe der Fir­ma bewoh­nen (dop­pel­te Haus­halts­füh­rung). Damit ist aber schwarz auf weiß ver­brieft, dass Sie das Büro in einer der bei­den Woh­nun­gen auf jeden Fall anset­zen kön­nen. Vor­aus­ge­setzt die steu­er­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen stim­men (FG Rhein­land-Pfalz, Urteil vom 25.2.2015, 2 K 1595/13). …