Geld/Geschäfts-Ideen: Mit dem richtigen Start-up lässt sich bestens verdienen + Gehalts-Spirale: GmbH-Geschäftsführer profitieren nicht + Mitarbeiter: Dürfen Sie einstellen, wen Sie wollen? + GmbH-Finanzen: Geld 4.0 geht auch ohne Banken + Panama-Papers: Was tun gegen eine schlechte Presse + GmbH-Recht: Kein Zurück beim Ordnungsgeld + BISS …
Der Volkelt-Brief 17/2016 > Download als PDF - lesen im „Print”
Freiburg 22. April 2016
Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,
wo steht Ihre GmbH? „Wenn ich das nur wüsste!“ oder „Noch läuft es“. Oder: „Wir haben ein zukunftsfähiges Portfolio“. Fakt ist, dass fast alle Branchen vor gewaltigen Herausforderungen und großen Veränderungen stehen. Wie werden Sie in 5 oder 10 Jahren Ihr Geld verdienen?
Fakt ist, dass immer mehr Konzerne (Siemens, Bosch, Merck, Klöckner, Commerzbank u.v.a.) eingesehen haben, dass sich aus den komplexen Unternehmensstrukturen heraus kaum noch Innovationen initiieren lassen. Der Apparat ist zu langsam. Die Mitarbeiter zu konform, zu wenig risikobereit und es fehlt an Kreativität. Die gewachsene Unternehmenskultur steht sich selbst im Wege. Lückenfüller sind Start-Ups. Unterdessen wird mit dem Kauf und Verkauf von Start-Ups gut bis bestens verdient.
Beispiel: 2013 erwarb Bosch das israelische Start-Up Pepple Interfaces (Produkt: Software zur Erkennung von menschlichen Handgesten) für ein paar Millionen EUR. Schon zwei Jahre später, 2015, verkaufte Bosch Pepple Interfaces weiter an das Silikon-Valley-Unternehmen Oculus Rift für ein Vielfaches – genau für 60 Mio. EUR. Schon wenige Monate später wurde die Oculus Rift von der Facebook Incorporation übernommen – für 400 Mio. Dollar in bar plus 1,6 Mrd. Dollar in Facebook-Aktien. Insider gehen davon aus, dass heute über 90 % aller erfolgreichen Start-Up-Gründungen nicht an die Börse gehen, sondern vorab von größeren Unternehmen aufgekauft werden.
Gehalts-Spirale: GmbH-Geschäftsführer profitieren nicht
2005 mussten die deutschen börsennotierten Unternehmen erstmals detaillierte Vergütungsberichte für ihre Vorstände offen legen. Mit den jetzt veröffentlichten Zahlen liegen damit fundierte Vergleichswerte über einen 10-Jahres-Zeitraum vor. Ergebnisse: 6 Unternehmen legten in dieser Zeit eine Steigerung von über 100 % hin. Das entspricht einer jährlichen Steigerung von 10 % und mehr über 10 Jahre. Spitzenreiter ist das Chemie-Unternehmen Merck. Hier lag die Steigerung mit + 190 % absolut an der Spitze. Der Durchschnittsverdienst jedes einzelnen Vorstands-Mitglieds betrug im Jahr 2015 6,26 Mio. EUR.
Bei GmbH-Geschäftsführern geht es um andere Dimensionen. Hier lag der Zuwachs im 10-Jahresvergleich im Durchschnitt über alle Branchen und alle Betriebsgrößen bei rund 60 %, also jährlich bei etwa 5 – 6 % – und damit deutlich unter dem AG-Niveau. Woraus resultiert die unterschiedliche Gehaltsentwicklung? Kritiker haben bereits 2004 mit der Umsetzung der Gehalts-Transparenz-Vorschriften darauf hingewiesen, dass gerade diese Transparenz dazu führen würde, dass damit eine Spirale in Gang gesetzt würde. Das scheint sich mit der Realität und den jetzt veröffentlichten Zahlen zu decken. GmbH-Geschäftsführer-Gehälter blieben intransparent und konnten so von diesem Trend nicht profitieren.
Mitarbeiter: Dürfen Sie einstellen, wen Sie wollen?
Größtes Hindernis bei der Einstellung von Flüchtlingen und Migranten ist die Sprach-Barriere. In der Praxis müssen Sie davon ausgehen, dass es selbst bei der Erledigung einfach(st)er Aufgaben ohne Sprachkenntnisse zu Problemen kommen kann, im schlechtesten Fall sogar zu Haftungsfällen. Dazu die Anfrage eines Kollegen: „Gibt es bei der Einstellung von Mitarbeitern so etwas wie eine Sorgfaltspflicht?“.
JA: Gibt es! Solange sich nicht die Gesellschafter das Recht zur Einstellung von Mitarbeitern vorbehalten haben, ist es Ihre Aufgabe als Geschäftsführer, Mitarbeiter einzustellen, die fachlich und persönlich in der Lage sind, die ihnen übertragenen Aufgaben zu erledigen. Ihnen steht grundsätzlich auch das Recht auf Entlassung, also die Beendigung oder Kündigung eines Arbeits- bzw. Anstellungsverhältnisses zu, sofern sich nichts anderes aus anderen Verpflichtungen – etwa dem Katalog zustimmungspflichtiger Maßnahmen – ergibt.
Die Beschäftigung von unqualifizierten oder zu gering qualifizierten Mitarbeitern kann das Unternehmen schädigen. Versäumt es der Geschäftsführer, geeignete Maßnahmen für Einstellungen zu ergreifen (Stellenbeschreibungen, Einstellungskriterien, Pflicht zum Einstellungsgespräch), kann dies als pflichtwidriges Handeln zu beurteilen sein, was ihn schadensersatzpflichtig gegenüber der geschädigten GmbH macht. Wir empfehlen, die folgenden Grundsätze in der Praxis zu beachten und zu kontrollieren. Der Bewerber ist daraufhin zu prüfen,
- ob er in fachlicher Hinsicht den Anforderungen der Stelle entspricht. Grundlage dafür ist die Stellenbeschreibung, die das Soll in fachlicher Hinsicht festlegt. Ist keine Stellenbeschreibung vorhanden, sollten Sie zumindest ein Anforderungsprofil erstellen und die Anforderungen im Einstellungsverfahren überprüfen (lassen).
- ob der Bewerber, soweit er Vorgesetzter ist und Führungsaufgaben wahrzunehmen hat, den Anforderungen entspricht, die das Unternehmen an ihn stellt. Das Soll dafür ist in der sog. Führungsrichtlinie festgelegt. Ist keine Führungsrichtlinie vorhanden, sollten Sie ebenfalls zumindest ein Anforderungsprofil erstellen und die Anforderungen im Einstellungsverfahren überprüfen (lassen).
GmbH-Finanzen: Geld 4.0 geht auch ohne Banken
Spätestens nach der 3‑SAT Expertenrunde Bye-bye-Bargeld ist klar: In Deutschland wird es nach Experten-Einschätzungen auch nach der Obergrenze für Barzahlungen (5.000 EUR) und nach Abschaffung des 500-EURO-Scheins mindestens bis 2030 Bargeld geben (vgl. Nr. 10/2016). Unterdessen hat nämlich auch die Bankenbranche erkannt, dass mit der Abschaffung des Bargeldes u. U. auch das Geschäftsmodell Bank auf dem Prüfstand steht. Hintergrund: Ist es möglich, ein „neutrales“ Überweisungssystem – vgl. dem Internet-Betrieb – zu installieren, entfällt die Überweisungs-Hoheit der Banken. In Schweden gibt es bereits eine solche neutrale Clearing-Stelle für Echtzeit-Überweisungen.
Panama-Papers: Was tun gegen eine schlechte Presse
Kehrseite des Enthüllungs-Journalismus über Briefkastenfirmen, Steuerbetrug und Schwarzgeld in Panama: Auch so mancher Journalist hierzulande dürfte sich in seiner unternehmenskritischen Haltung bestärkt fühlen. Was tun gegen eine schlechte Presse? Selbstverständlich darf die Presse auch über Ihre GmbH berichten. Zum Beispiel über alle Fakten aus dem (öffentlichen) Unternehmensregister oder aus Geschäftsberichten zitieren, die Sie der Öffentlichkeit vorgestellt haben. Solange die Grundsätze des Presserechts bzw. der ordentlichen Presseberichterstattung eingehalten sind, können Sie darauf auch keinen wirklichen Einfluss nehmen.
Allerdings hat die Pressefreiheit Grenzen. Welche Grenzen für eine polemisierende oder falsche Berichterstattung beachtlich sind, wird derzeit zwischen dem Handelsblatt und dem Militär-Ausrüster Heckler und Koch (H&K) vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. H&K erreichte in erster Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln eine Unterlassung der Überschrift „Bundeswehr kaufte Tausende untaugliche Waffen“ (15 U 10/14). Begründung: Die Überschrift erweckt beim Leser den Eindruck, die Gewehre wurden im rechtlichen Sinne „mangelhaft“ geliefert.
GmbH-Recht: Kein Zurück beim Ordnungsgeld
Wird der Jahresabschluss einer GmbH nach einer ersten Ordnungsgeldandrohung (2.500 EUR) durch einen Fehler des Steuerberaters auch nicht innerhalb der Nachfrist veröffentlicht, ist das Bundesamt für Justiz (BfJ) berechtigt ein weiteres Ordnungsgeld (hier: 5.000 EUR) festzusetzen und beizutreiben. Und zwar auch dann, wenn die GmbH das Registergericht auf den Fehler des Steuerberaters verweist und deswegen nachträglich eine Aussetzung des Ordnungsgeldes beantragt (OLG Köln, Beschluss vom 2.2.2016, 28 Wx 20/15).
Mit besten Grüßen
Lothar Volkelt
Herausgeber + Chefredakteur