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Terminsache: Jahresmeldung zur Künstlersozialversicherung (KSV)

Die Sum­me aller von Ihrer Fir­ma an selb­stän­di­ge Künst­ler und Publi­zis­ten gezahl­ten Ent­gel­te aus 2016 müs­sen Sie bis zum 31.3.2017 an die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung (KSV) mel­den. Die­se Jah­res­mel­dung ist die Grund­la­ge für die Abrech­nung der Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be für das Vor­jahr. Soweit sich hier­aus Nach­zah­lun­gen erge­ben, wer­den die­se eben­falls am 31.3. des Abrech­nungs­jah­res fäl­lig. Die monat­li­chen Vor­aus­zah­lun­gen auf die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be sind bis zum 10. des Fol­ge­mo­na­tes an die Künst­ler­so­zi­al­kas­se zu zah­len. Zah­len Sie Bei­trä­ge nicht in der gefor­der­ten Höhe oder nicht pünkt­lich, ist die Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung berech­tigt, monat­lich Säum­nis­zu­schlä­ge in Höhe von 1% des Rück­stan­des zu berechnen.

Seit Anfang 2014 wird die ord­nungs­ge­mä­ße Mel­dung und Abfüh­rung der Bei­trä­ge zur Künst­ler­so­zi­al­ver­si­che­rung im Rah­men der Betriebs­prü­fun­gen durch die Deut­sche Ren­ten­ver­si­che­rung (DR) geprüft. Ziel ist eine flä­chen­de­cken­de Prü­fung, die aber auch im abge­lau­fe­nen Geschäfts­jahr 2016 so noch nicht durch­ge­setzt wer­den konn­te. Infor­mie­ren Sie sich vor­ab dar­über, wel­che Leis­tun­gen bei­trags­pflich­tig sind. Bei­spie­le gibt es auf der Home­page der KSV unter www.kuenstlersozialkasse.de > Down­load­be­reich für Unter­neh­men und Ver­wer­ter. Prü­fen Sie, wel­che Leis­tun­gen Sie ggf. im eige­nen Haus ohne KSV-Bei­trag erstel­len kön­nen, z. B. die For­mu­lie­rung von Wer­be­tex­ten, eige­ne Fotos durch Mit­ar­bei­ter erstel­len, Gestal­tung der Web-Sei­ten durch die eige­ne IT usw..

 

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Terminsache: Erstellung des GmbH-Jahresabschlusses 2016

Mit­tel­gro­ße und gro­ße GmbHs müs­sen den Jah­res­ab­schluss 2016 bis zum 31.3.2017 auf den Weg brin­gen (§ 264 HGB). Anschlie­ßend muss der Jah­res­ab­schluss fest­ge­stellt und per Gesell­schaf­ter-Beschluss abge­seg­net wer­den. Letz­te Maß­nah­me wird dann der 31.12.2017 sein, zu dem alle GmbHs ihren Jah­res­ab­schluss 2016 offen legen müs­sen und dazu den Jah­res­ab­schluss im elek­tro­ni­schen Unter­neh­mens­re­gis­ter ver­öf­fent­li­chen müs­sen. Auch in die­sem Jahr ver­wei­sen wir an die­ser Stel­le auf die ent­spre­chen­den Pflich­ten des Geschäfts­füh­rers zur ord­nungs­ge­mä­ßen Erstel­lung, Fest­stel­lung, ggf. Prü­fung und Ver­öf­fent­li­chung des GmbH-Jahresabschlusses.

Arbeits­hil­fe: Die GmbH-Grö­ßen­klas­sen

Geschäfts­füh­rer-WIS­SEN zum GmbH-Jah­res­ab­schluss: Der GmbH-Jah­res­ab­schluss

Laut HGB muss der Jah­res­ab­schluss 2016 bereits zum 31.3.2017 „erstellt“ sein. Auch dafür ist der Geschäfts­füh­rer ver­ant­wort­lich. In der Pra­xis ist das aber für die meis­ten GmbHs nicht zu leis­ten – so sind vie­le Steu­er­be­ra­ter dazu schlicht­weg zeit­lich nicht in der Lage. Zum ande­ren: Wo kein Klä­ger, da kein Täter. In der Pra­xis wird die­se Ter­min­vor­ga­be nicht geprüft und somit auch nicht geahn­det. Zum Pro­blem wird die­se Frist in der Pra­xis aber dann, wenn einer der Gesell­schaf­ter auf Ein­hal­tung des Ter­mins drängt (klagt) oder wenn ein Bank­ter­min zu Finan­zie­run­gen ansteht und die Bank dar­auf Wert legt, den aktu­el­len Jah­res­ab­schluss einzusehen.

 

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Aktuell Volkelt-Briefe

BUCHTIPP der Woche: Olaf Scholz / Hoffnungsland

Olaf Scholz: Hoff­nungs­land – eine neue deut­sche Wirk­lich­keit- ein Blick nach vor­ne – was kön­nen die neu­en Men­schen hier bewir­ken. Wacht Deutsch­land auf. Scholz zeigt Chan­cen, wägt ab und prä­sen­tiert sei­ne Ergeb­nis­se zur aktu­el­len Wirk­lich­keit. Stel­lungs­nah­men eines wirk­li­chen inter­es­san­ten Man­nes mit boden­stän­di­gen Visio­nen. Ver­lag Hoff­mann & Cam­pe 22 €

Klap­pen­text: Wir erle­ben der­zeit einen fun­da­men­ta­len Wan­del in der Wahr­neh­mung unse­res Lan­des. Deutsch­land ist für vie­le Men­schen in der Welt zu einem Hoff­nungs­land gewor­den. Unse­re offe­ne, libe­ra­le und säku­la­re Gesell­schaft ver­heißt ein attrak­ti­ves Leben in Frei­heit und Sicher­heit. Zuwan­de­rung ist damit eine neue deut­sche Wirk­lich­keit, die es zu gestal­ten gilt. Jetzt ist eine prag­ma­ti­sche Poli­tik gefragt, die die Risi­ken zwar sorg­sam abwägt, aber zugleich die Chan­cen erkennt, die in der Zuwan­de­rung lie­gen. Olaf Scholz plä­diert für eine Poli­tik der selbst­be­wuss­ten Zuver­sicht und zeigt Wege auf, wie Deutsch­land die­se glo­ba­le Her­aus­for­de­rung meis­tert – und auch noch davon profitiert.

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Das neue US Steuersystem: Interessante Perspektiven für Unternehmer

die Trump-Admi­nis­tra­ti­on wird die Unter­neh­mens­steu­ern der USA radi­kal umbau­en. Ziel ist es, den Waren­ver­kehr zwi­schen den Staa­ten zu len­ken, ohne dass die USA Han­dels­be­schrän­kun­gen ein­führt. Neben­ef­fekt: Steu­er­oa­sen wer­den aus­ge­he­belt. So funk­tio­niert das Sys­tem der US-Öko­no­men Auerbach/Deve­reux: …

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Flüchtlinge/Migranten: Geschäftsführer müssen „sorgfältig” prüfen

Größ­tes Hin­der­nis bei der Ein­stel­lung von Flücht­lin­gen und Migran­ten ist die Sprach-Bar­rie­re. Bei der Erle­di­gung einfach(st)er Auf­ga­ben ohne Sprach­kennt­nis­se kann es leicht zu Pro­ble­men kom­men kann, im schlech­tes­ten Fall zu Haf­tungs­fäl­len. Dazu ein Kol­le­ge: „Gibt es bei der Ein­stel­lung von Mit­ar­bei­tern so etwas wie eine Sorg­falts­pflicht?“.

JA: Gibt es! … 

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GmbH-Recht: Wenn der Versammlungsleiter trickst

In vie­len mit­tel­stän­di­schen GmbHs ist per Gesell­schafts­ver­trag einer der Gesell­schaf­ter zum Lei­ter der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung   bestimmt. Damit soll der pro­fes­sio­nel­le Ablauf der Gesellschafter­versammlung sicher­ge­stellt wer­den. Das macht Sinn, wenn die übri­gen Gesell­schaf­ter kei­ne oder nur wenig geschäft­li­che Erfah­rung haben und sich auch nicht wei­ter in der GmbH enga­gie­ren wollen.

Ach­tung:

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Neue Internet-Attacken: So schützen Sie Ihre Stellenangebote

Letz­te Woche gab es zum ers­ten Mal Hin­wei­se auf ein neu­es Inter­net-Betrugs-Modell. Der Betrug läuft so: Aus­län­di­sche Betrü­ger schal­ten Fake-Anzei­gen in Inter­net-Job­bör­sen und schi­cken die­se per E‑Mail an poten­zi­el­le Bewer­ber. Mit den so erlang­ten Infor­ma­tio­nen wer­den Ver­mitt­lungs­ge­büh­ren kas­siert. Der Image­scha­den für Betrof­fe­ne Unter­neh­men ist dabei genau so hoch wie der Ver­mö­gens­scha­den der abge­zock­ten Bewer­ber. Was tun? … 

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Kartellvergehen: Bereits der Informationsaustausch wird bestraft

Bereits der blo­ße Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zwi­schen Unter­neh­men im Wett­be­werb berech­tigt die Kar­tell­be­hör­den, Stra­fen zu ver­hän­gen. Wört­lich heißt es dazu in einem Urteil des OLG Düsseldorf : … 

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GmbH-Recht: Stimmverbot für den GmbH-Gesellschafter

Geht es dar­um, in der Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung einen Ver­tre­ter zu bestim­men, der die GmbH im gericht­li­chen Ver­fah­ren gegen einen pflicht­wid­rig han­deln­den Gesell­schaf­ter ver­tritt, hat der betrof­fe­ne Gesell­schafter kein Stimm­recht – es besteht ein sog. Stimm­rechts­aus­schluss (OLG Mün­chen, Urteil vom 23.2.2017, 23 U 4888/15). ..

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Geschäftsführer unterwegs: Keine Lohnsteuer bei Unterbrechungen

Geschäfts­füh­rer, die ihren Fir­men­wa­gen nach der 1%-Methode ver­steu­ern, kön­nen sich ab sofort auf ein Urteil des FG Düs­sel­dorf beru­fen, wenn Sie für Zei­ten erzwun­ge­ner Nicht-Nut­zung des Fir­men­wa­gens kei­ne Lohn­steu­er zah­len wol­len. Das betrifft Zei­ten, in denen Sie wegen einer gesund­heit­li­cher Pro­ble­me (Kran­ken­haus­auf­ent­halt) oder z. B. län­ge­rer Abwe­sen­heit wegen einer Aus­land­tä­tig­keit den Fir­men­wa­gen nach­weis­lich nicht nut­zen kön­nen (FG Düs­sel­dorf, Urteil vom 24.1.2017, 10 K 1932/16 E). …