der Schlecker-Prozess geht in die letzten Runden. Für alle GmbH-Geschäftsführer von Interesse ist dabei die Frage, ab wann Anton Schlecker mit seinem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten seiner Firmen einstehen muss. Zunächst war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass dies bereits Ende 2009 der Fall war (Insolvenzantragspflicht). Ab diesem Zeitpunkt müsste …Anton Schlecker einen Schaden von 25 Millionen EURO verantworten. Unterdessen geht der Staatsanwalt von einer drohenden Zahlungsunfähigkeit Ende 2010 aus (Nr. 34/2017). Die Verteidigung plädiert auf April 2011. Das Gericht geht von dem Zeitpunkt aus, an dem Anton Schlecker die definitiven Zahlen für das Geschäftsjahr 2010 vorlagen. Konkret wäre das der 28. Januar 2011. Soviel lässt sich anhand der Unterlagen objektiv festmachen. Das ist die Beweislage.
Wichtig: Es gibt sie nicht – diese eindeutigen Kriterien, mit denen sich die wirtschaftliche Entscheidungswirklichkeit abbilden ließe. Für den verantwortlichen Geschäftsführer bleibt also immer auch ein strafrechtliches Rest-Risiko. Das zumindest zeigt der Fall Schlecker ziemlich eindeutig. Viel schlauer werden wir nach Abschluss der Verfahrens auch nicht sein.