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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 17/2020

Kri­sen-Stra­te­gie: Kei­ne Rück­la­gen, kein Zuschuss, kein Kre­dit – was tun? + Gegen die Kri­se: In der Sanie­rung unbe­dingt den Kün­di­gungs­schutz beach­ten + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Von Pes­si­mis­ten und Opti­mis­ten + Prak­ti­sches: Die Maß­nah­men der KfW im Über­blick + Digi­ta­les: Über die Hoheit in den Wohn­zim­mern + Jah­res­ab­schluss 2018: Buß­geld­be­schei­de dür­fen lie­gen blei­ben + Rechts­än­de­rung: GmbH-Beschluss­fas­sung im Umlauf­ver­fah­ren + BMAS: Zahl­rei­che Vor­schrif­ten des Arbeits­zeit­ge­set­zes sind aus­ge­setzt + Wie lang kann der Insol­venz­ver­wal­ter auf das Pri­vat­ver­mö­gen des Geschäfts­füh­rers zugrei­fen? + Coro­na: Zuschuss für Hand­wer­ker abge­lehnt – kein eili­ger Handlungsbedarf

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Volkelt-Briefe

Controlling: Messen, Reisekosten, Spesen

In der Kri­se müs­sen alle Kos­ten­pos­ten auf den Prüf­stand. Dazu gehö­ren die Kos­ten für die Prä­senz auf Fach­mes­sen. Neue digi­ta­le Prä­sen­ta­ti­ons­mög­lich­kei­ten haben eini­gen Mes­se­an­bie­tern schon bis­her Pro­ble­me gemacht. Mit der Coro­na-Kri­se hat sich die­ser Trend beschleu­nigt. Fach­mes­sen sind für vie­le Unter­neh­men kein Tabu mehr. Mit neu­er und kom­for­ta­bler Schnitt- und Ani­ma­ti­ons-Soft­ware las­sen sich unter­des­sen Pro­dukt­prä­sen­ta­tio­nen zu gerin­gen Kos­ten erstel­len – ent­we­der von der eige­nen Mar­ke­ting-Abtei­lung oder vom pro­fes­sio­nel­len Anbieter.

Da geht Eini­ges: Von ein­fa­chen Bild-Text-Lösun­gen bis zur ani­mier­ten 3‑D-Dar­stel­lung inklu­si­ve vir­tu­el­lem Rund­gang. Vie­le Agen­tu­ren arbei­ten bereits mit sol­chen Pro­gram­men, sind Dreh­bu­ch­er­fah­ren und beherr­schen Sto­rytel­ling. Das Kos­ten/­Nut­zen-Ver­hält­nis ist selbst für klei­ne­re Unter­neh­men mach­bar – die Fa. Ani­matz-Stu­di­os berech­net z. B. für einen 2‑Minuten Ani­ma­ti­ons-Clip gera­de ein­mal rund 1.500 EUR (Bei­spiel: Hier ankli­cken), die Münch­ner Agen­tur ExplainR bie­tet die Clip-Minu­te in der Grund­ver­si­on für 1.000 EUR an.

Zusätz­li­cher Effekt von Video­clip-Pro­dukt-Prä­sen­ta­tio­nen: Damit kön­nen Sie auf allen Kanä­len (web­site, E‑Mail-Anhang, XING, Lin­ke­dIn, Twit­ter, Face­book, Insta­gram usw.) zugleich auch gezielt nach Mit­ar­bei­tern suchen – mit ein­ge­blen­de­tem Unter­ti­tel und Link auf die Personaler-Website.

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Finanzämter erstatten Steuervorauszahlung 2019

Das BMF hat wei­te­re Erleich­te­run­gen bei den Unter­neh­mens­steu­ern beschlos­sen –  und zwar als Rück­erstat­tung von bereits in 2019 gezahl­ten Steu­er­vor­aus­zah­lun­gen (Ver­lust­rück­trag). Max. Höhe für den Ver­lust­rück­trag sind 15 % des in 2019 erwirt­schaf­te­ten Gewinns (Vor­aus­set­zung: Bilanz für 2019 ist erstellt, ansons­ten Schätz­wer­te – hier müs­sen Details noch geklärt wer­den). Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den. Kon­tak­ten Sie Ihren Steuerberater!

Bei­spiel:

Vor­aus­sicht­li­cher Ver­lust 2020 200.000 EUR
Steu­er­vor­aus­zah­lung 2019 40.000 EUR
Erwar­te­ter Gewinn 2019 200.000 EUR
15 % des Gewinns 30.000 EUR

Das Unter­neh­men erhält 30.000 EUR direkt vom Finanz­amt zur Stär­kung der Liqui­di­tät überwiesen.

Wei­te­re steu­er­li­che Entlastungen:

Hier: Wie bean­tra­ge ich die Her­ab­set­zung mei­ner Steuervorauszahlungen

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Zum krönenden Abschluss …

- also wirk­lich coro­na-gerecht – wird Bun­des­prä­si­dent Frank-Wal­ter Stein­mei­er direkt nach dem 31. August dem Par­la­ment vor­schla­gen, unser poli­ti­sches Sys­tem in eine par­la­men­ta­ri­sche Mon­ar­chie umzu­wan­deln. Und damit den lang ersehn­ten Wunsch vie­ler Mit­bür­ger end­lich wahr wer­den las­sen. Dazu wird er Ange­la Mer­kel im Ber­li­ner Olym­pia­sta­di­on die Ernen­nungs­ur­kun­de über­rei­chen. Die anschlie­ßen­de Krö­nung im Deut­schen Dom wird auf fast allen Kanä­len live über­tra­gen und welt­weit ein Mil­li­ar­den­pu­bli­kum errei­chen. Höhe­punkt wird dann sein, wenn der kurz nach Ostern wie­der auf­er­stan­de­ne Rio Rei­ser mit der neu­en Köni­gin vor den Altar und damit als ers­tes deut­sches Königs­paar nach dem Ende des zwei­ten Welt­krie­ges in Amt und Wür­den tritt. In ers­ter Amts­hand­lung wird König Rio I. zusam­men mit sei­nem Freund Georg von Rauch zuerst die Immo­bi­li­en-Lob­by­is­ten aus dem Bun­des­bau­mi­nis­te­ri­um ver­trei­ben. Anschlie­ßend wird er zusam­men mit den Genos­sen von der Kom­mu­ne 1 im Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­um ein Hap­pe­ning für die Hel­den der Moder­ne ver­an­stal­ten. Ehe dann Köni­gin Ange­la I. eine Volks­be­fra­gung zur neu­en Viren­schutz­ver­ord­nung ankün­di­gen wird. Welch ein Fina­le. Und alle haben etwas davon. Die Poli­ti­ker ihre Süpp­chen. Die 68er ein biss­chen Spaß. Die Medi­zi­ner gewin­nen ihr im Sys­tem-Gesund­heits­we­sen abhan­den­ge­kom­me­nes Reno­mee zurück. Die Yoga­schu­len sind wie­der offen. Klo­pa­pier-Her­stel­ler und Pfle­ge­diens­te stür­men an die Bör­sen. Die Spe­ku­lan­ten set­zen wie­der auf Auf­schwung. Sta­tis­ti­ker dür­fen wie­der mit dem Rechen­schie­ber. Nur der klei­ne Mann muss wie­der ran. Mal mit und mal ohne Job.

Frei­burg 18. April 2020 .. kurz nach Ostern in Erwar­tung der ange­kün­dig­ten ganz gro­ßen Welle …

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Volkelt-Brief 16/2020

Kri­sen-Stra­te­gie: Preis­er­hö­hun­gen gegen Umsatz­ein­bu­ßen + BUV: Was tun, wenn der Ver­si­che­rer nicht zahlt? + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Frau­en­quo­te für Bei­rat und Geschäfts­füh­rung + Geschäfts­füh­rung prak­tisch: Sofort­hil­fen und Zuschuss + Digi­ta­les: IT-Ser­vice in kon­takt­lo­sen Zei­ten + GmbH/Sanierung: Was tun, wenn ein Gläu­bi­ger blo­ckiert? + GmbH-Geschäfts­füh­rer: Erschwer­ter Zugang zum Arbeits­ge­richt + GmbH/Finanzen: Bund för­dert Coro­na-Bera­tungs­be­darf + Wie lang kann der Insol­venz­ver­wal­ter auf das Pri­vat­ver­mö­gen des Geschäfts­füh­rers zugrei­fen? + Falsch­be­ra­tung: Haf­tung des Steuerberaters

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Gesellschafterversammlung ohne Gesellschafter

Nach den Vor­ga­ben des GmbH-Geset­zes kön­nen Beschlüs­se der Gesell­schaf­ter auch ohne Abhal­tung einer offi­zi­el­len Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung gefasst wer­den, wenn sämt­li­che Gesell­schaf­ter einem ande­ren Beschluss­ver­fah­ren – etwa per eMail oder im schrift­li­chen Umlauf­ver­fah­ren – zustim­men (hier: § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz). Der Gesetz­ge­ber hat jetzt umge­hend reagiert und über­gangs­wei­se Anpas­sun­gen im GmbH-Gesetz ange­ord­net, um die Hand­lungs­fä­hig­keit der GmbH wäh­rend der Coro­na­kri­se sicher­zu­stel­len. Der gesetz­ge­be­ri­sche Ein­griff sieht befris­tet vor, dass das schrift­li­che Umlauf­ver­fah­ren auch ohne Zustim­mung sämt­li­cher Gesell­schaf­ter durch­ge­führt wer­den kann (Quel­le: Gesetz zur Abmil­de­rung der Fol­gen der COVID-19-Pan­de­mie im Zivil‑, Insol­venz- und Straf­ver­fah­rens­recht, Arti­kel 2 § 2).

Aber ganz ohne Gesell­schaf­ter­be­schluss geht es nicht. Der Beschluss zum schrift­li­chen Umlauf­ver­fah­ren oder zur Online-Abstim­mung muss danach mit ein­fa­cher Mehr­heit gefasst wer­den. Die­se Rechts­la­ge gilt für alle Beschlüs­se, die noch im Lau­fe des Jah­res 2020 gefasst wer­den (müs­sen). In der Pra­xis bedeu­tet das: Gibt es eine Mehr­heit für einen zu fas­sen­den Beschluss (Fest­stel­lung des Jah­res­ab­schlus­ses, Beschluss über die Gewinn­ver­wen­dung, Ent­las­tung des Geschäfts­füh­rers), dann kön­nen die zustim­men­den Gesell­schaf­ter auch den Beschluss über ein schrift­li­ches oder Online-Abstim­mungs­ver­fah­ren durch­set­zen – die Gesell­schaf­ter ver­fü­gen dann ja über die not­wen­di­ge ein­fa­che Mehr­heit – mit der eine sol­che Beschluss­fas­sung ja nach der oben genann­ten Anord­nung des Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums (BMJ) ver­fah­ren wer­den kann.

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Jahresabschluss 2018: Ordnungsgeldbescheide dürfen – nicht mehr – liegen bleiben

Zwar besteht die gesetz­li­che Offen­le­gungs­frist nach § 325 Han­dels­ge­setz­buch wei­ter­hin. Aber der­zeit wer­den kei­ne neu­en Andro­hungs- und Ord­nungs­geld­ver­fü­gun­gen gegen Unter­neh­men erlas­sen. GmbH/UG, die nach dem 5. Febru­ar 2020 vom Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) eine Andro­hungs­ver­fü­gung erhal­ten haben, kön­nen die Offen­le­gung bis zum 12.6.2020 nach­ho­len, auch wenn die sechs­wöchige Nach­frist für die ver­säum­te Offen­le­gung schon vor­her abge­lau­fen ist bzw. ablau­fen wird.

Wird die Offen­le­gung bis zum 12. Juni 2020 nach­ge­holt, wird das zuvor ange­droh­te Ord­nungs­geld nicht fest­ge­setzt.

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Volkelt-Brief 15/2020

Kri­sen-Stra­te­gie: Ner­ven behal­ten und „den Laden zusam­men­hal­ten” + Neu­start: So blei­ben Sie Herr des Ver­fah­rens + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Hil­fen vom Staat ohne Gren­zen? + Prak­ti­sches: Vor­sicht ist die Mut­ter … + Digi­ta­les: Mee­tings in kon­takt­lo­sen Zei­ten + Insol­venz­an­trags­pflicht: Es bleibt ein (gehö­ri­ges) Rest­ri­si­ko + GmbH/Finanzen: Export­ga­ran­tien für EU-Staa­ten und OECD-Staa­ten + GmbH/Mitarbeiter: Ent­schä­di­gung für Ver­dienst­aus­fall + BGH-Aktu­ell: Rück­zah­lung eines fremd­fi­nan­zier­ten Gesellschafter-Darlehen

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Die richtige Preis-Strategie gegen die Umsatzlücke

Dann muss ich eben die Prei­se erhö­hen” – so die Reak­ti­on einer Kol­le­gin auf die Fra­ge, ob und wie sie den Umsatz­ver­lust der ver­gan­ge­nen Wochen mit Blick auf das gesam­te Geschäfts­jahr und den benö­tig­ten Umsatz aus­glei­chen will. Ande­re aus den betrof­fe­nen Bran­chen sehen das eher mit Zurück­hal­tung und stel­len sich auf eine ins­ge­samt här­te­re Wett­be­werbs­si­tua­ti­on in der Zeit nach Coro­na ein. Hier hält man Preis­er­hö­hun­gen nicht für das geeig­ne­te Mit­tel, um Umsatz­aus­fäl­le zu kom­pen­sie­ren. Fakt ist: Es gibt kei­ne Blau­pau­se für die­se Situa­ti­on. Am bes­ten wer­den die Kollegen/Innen fah­ren, wenn sie sich ganz genau und lau­fend umschau­en, wie die Kon­kur­renz reagiert, wie Kun­den reagie­ren und ob es Rat­schlä­ge vom Bran­chen­ver­band gibt. Fakt ist aller­dings auch, dass Nach­züg­ler bei Preis­er­hö­hun­gen die schlech­te­ren Kar­ten haben – der rela­ti­ve Umsatz­ver­lust im Ver­gleich zur Kon­kur­renz ist dann nicht mehr auszugleichen.

In der Immo­bi­li­en­bran­che geht man davon aus, dass die Prei­se im nächs­ten Jahr lang­sa­mer und nur noch mode­rat stei­gen wer­den. Die Prei­se für Roh­öl sind unten – aller­dings nicht Coro­na-bedingt. In der Sta­tis­tik wir­ken sich bei­de Posi­tio­nen über­pro­por­tio­nal und bis­lang noch sta­bi­li­sie­rend auf den Preis-Index aus. Dage­gen steht: In den direkt betrof­fe­nen Bran­chen (Ein­zel­han­del, Gas­tro­no­mie, Mes­sen, Logis­tik, Tou­ris­mus, Flug­ver­kehr usw.) wird das Con­trol­ling neu rech­nen müs­sen. Im Zwei­fel mit – spür­bar – stei­gen­den Angebotspreisen.

Arbeits­hil­fe: Excel-Tabel­le Deckungsbeitragsrechnung

Phan­ta­sie ist gefragt. Denk­bar sind z. B. gespreiz­te Preis­er­hö­hun­gen mit (mode­ra­ten) Erhö­hun­gen für Neu­kun­den und Preis­staf­feln für Bestands­kun­den – je nach Lie­fer­men­gen und Bestell­häu­fig­kei­ten. Ihr Con­trol­ling ist gefor­dert. Nut­zen Sie dazu unse­re Arbeits­hil­fen – sie­he unten.

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Volkelt-Brief 14/2020

Kri­sen-Stra­te­gie: Fer­tig machen zum Neu­start + Bench­mar­king: Mit pfif­fi­gen Ideen das Geschäfts­mo­dell sta­bi­li­sie­ren + Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Man­che Kom­mu­ne ist glei­cher + Digi­ta­les: Mit den Invests der Gro­ßen pro­fi­tie­ren  + Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten April 2020 + Unter­neh­mens-Recht: Akti­en­ge­sell­schaf­ten wer­den schnel­ler + GF/Vorsorge: Aus­schluss­re­ge­lung in der Hin­ter­blie­be­nen­ver­sor­gung + GmbH/Firmenwagen: VW muss auch Gebraucht­wa­gen­kauf rück­ab­wi­ckeln + Ren­ten­ver­si­cher­te GF im Ruh­stand: Steu­er­be­schei­de anfechten

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