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Finanzämter erstatten Steuervorauszahlung 2019

Das BMF hat wei­te­re Erleich­te­run­gen bei den Unter­neh­mens­steu­ern beschlos­sen –  und zwar als Rück­erstat­tung von bereits in 2019 gezahl­ten Steu­er­vor­aus­zah­lun­gen (Ver­lust­rück­trag). Max. Höhe für den Ver­lust­rück­trag sind 15 % des in 2019 erwirt­schaf­te­ten Gewinns (Vor­aus­set­zung: Bilanz für 2019 ist erstellt, ansons­ten Schätz­wer­te – hier müs­sen Details noch geklärt wer­den). Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den. Kon­tak­ten Sie Ihren Steuerberater!

Bei­spiel:

Vor­aus­sicht­li­cher Ver­lust 2020 200.000 EUR
Steu­er­vor­aus­zah­lung 2019 40.000 EUR
Erwar­te­ter Gewinn 2019 200.000 EUR
15 % des Gewinns 30.000 EUR

Das Unter­neh­men erhält 30.000 EUR direkt vom Finanz­amt zur Stär­kung der Liqui­di­tät überwiesen.

Wei­te­re steu­er­li­che Entlastungen:

Hier: Wie bean­tra­ge ich die Her­ab­set­zung mei­ner Steuervorauszahlungen

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