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Lexikon

GmbH

Die GmbH (Gesell­schaft mit beschränk­ter Haftung) ist eine Kapi­tal­ge­sell­schaft, deren haf­ten­des Kapi­tal auf die Stamm­ein­la­gen der Gesell­schaf­ter beschränkt sind. Das Min­dest­stamm­ka­pi­tal der GmbH beträgt 25.000 €. Die Ver­fas­sung der GmbH rich­tet sich nach den Vor­schrif­ten des GmbH-Geset­zes. Zu eini­gen Regelngs­vor­schrif­ten sind abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen mög­lich. Die Ver­fas­sung der GmbH wird durch den Gesell­schafts­ver­trag vor­ge­ge­ben. Die GmbH ensteht mit Abschluss des nota­ri­ell beur­kun­de­te Gesell­schafts­ver­tra­ges und Ein­tra­gung der GmbH in das Han­dels­re­gis­ter Abt. B. Die GmbH wird im Geschäfts­ver­kehr vom/von Geschäfts­füh­rer/n ver­tre­ten. Die­se wer­den in ihr Amt bestellt und auf der Grund­la­ge eines Dienst­ver­tra­ges (Mus­ter: Geschäfts­fü­her-Anstel­lungs­ver­trag) tätig.

Seit 2007 ist es mög­lich eine sog. Mini-GmbH (offi­zi­ell: Unter­neh­mer­ge­sell­schaft haf­tungs­be­schränkt) zu grün­den. Deren Min­dest­stamm­ka­pi­tal beträgt 1 €. Ansons­ten gel­ten für die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft auch die Vor­schrif­ten des GmbH-Geset­zes. Beson­der­heit: Die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft muss eine gesetz­li­che Rück­la­ge in Höhe von 1/4 des aus­ge­wie­se­nen Gewin­nes bil­den bis die Rück­la­ge zusam­men mit dem aus­ge­wie­se­nen Min­dest­ka­pi­tal einen Betrag von 25.000 € erreicht ist.

Weiterführende Informationen:

Lite­ra­tur-Hin­weis: Die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft, Vol­kelt, Gab­ler 2011

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GmbH-Geschäftsführer

Der Geschäfts­füh­rer ( > Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer) der GmbH wird von den Gesell­schaf­tern in das Amt bestellt. Er ver­tritt die GmbH nach außen gegen­über Kun­den, Lie­fe­ran­ten, Gläu­bi­gern, Ban­ken usw. (§ 35 Abs. 1 GmbHG). Mit der Bestel­lung wird der Geschäfts­füh­rer zum hand­lungs­be­voll­mäch­tig­ten Organ der GmbH. Unab­hän­gig davon ent­steht zwi­schen der GmbH und dem Geschäfts­füh­rer ein Rechts­ver­hält­nis – ein Anstel­lungs­ver­hält­nis – , des­sen Inhalt im Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag bestimmt wird.

Der Geschäfts­füh­rer wird für die GmbH im Rah­men die­ses Anstel­lungs­ver­hält­nis­ses (Mus­ter: Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag) im Innen­ver­hält­nis tätig. Dar­in wer­den alle Rech­te und Pflich­ten fest­ge­legt. Bei ent­gelt­li­cher Tätig­keit des Geschäfts­füh­rers han­delt es sich um einen Geschäfts­be­sor­gungs­ver­trag, auf den die Regeln eines Dienst­ver­tra­ges Anwen­dung fin­den. Wird der Geschäfts­füh­rer (die Geschäfts­füh­rung) unent­gelt­lich tätig, han­delt es sich um ein Auf­trags­ver­hält­nis (§§ 662 ff. BGB).

GmbH-Geschäfts­füh­rer sind nach all­ge­mei­ner Auf­fas­sung kei­ne Arbeit­neh­mer. Für den GmbH-Geschäfts­füh­rer gilt nicht:

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt behan­delt den GmbH-Geschäfts­füh­rer aus­nahms­wei­se als Arbeit­neh­mer, wenn die kon­kre­te Ver­trags­ge­stal­tung sei­ne Befug­nis­se außer­ge­wöhn­lich stark ein­schränkt bzw. er stark per­sön­lich abhän­gig ist. Das ist der Fall, wenn der GmbH-Geschäfts­füh­rer regel­mä­ßig einem bezüg­lich Zeit, Dau­er, Art und Ort der Aus­füh­rung sei­ner Tätig­keit umfas­sen­den Direk­ti­ons­recht unterliegen.

Weiterführende Informationen:

Der Schnell­kurs für Geschäfts­füh­rer – Inhaltsübersicht

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Aktuell

Neue Rechtsprechung: Geschäftsführer auf dem „Schleudersitz”

Ein wich­ti­ges Urteil für Geschäfts­füh­rer kommt jetzt vom Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Köln. Tenor der Ent­schei­dung: Über­zieht der Geschäfts­füh­rer sei­ne Kom­pe­ten­zen, kann er selbst dann abbe­ru­fen wer­den, wenn die Mehr­heit der Gesell­schaf­ter den Geschäfts­füh­rer gar nicht abbe­ru­fen will (OLG Köln, Urteil vom 1.6.2010, 18 U 72/09) >

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Insiderhandel

Luft­bla­se

Ken­nen Sie Dr. Axel C. Heit­mann? NEIN! Das soll­ten Sie ändern. Axel Heit­mann wur­de am 2. Okto­ber 1959 in Ham­burg gebo­ren, ist ein deut­scher Che­mi­ker, Vorstands­vorsitzender der Lan­xess AG, ver­hei­ra­tet, hat 2 Kin­der und ist Ehren­bür­ger der chi­ne­si­schen Stadt Wuxi. Jetzt hat er sich eine Immo­bi­lie gekauft – für schlap­pe 9 Mio. Euros – wahr­schein­lich auf Hawai oder gleich irgend­wo an der Gold­küs­te. Finan­ziert hat er das mit Akti­en. Die hat er so um die 11 Euros erwor­ben und jetzt zu 39 Euros ver­kauft. Macht pro Aktie einen Gewinn von 28 Euros. Und da er damals gleich 209.779 Akti­en bekom­men hat, ist er jetzt ein gemach­ter Mann. Wie schön die Bör­se doch sein kann. Lei­der hat die gan­ze Sache einen Haken. Heit­mann hat qua­si sei­ne eige­ne Fir­ma ver­kauft. Also genau genom­men die Lan­xess AG, deren Vor­stands­vor­sit­zen­der er ist. Wahr­schein­lich kennt er die Zah­len so gut, dass es höchs­te Zeit war, die Akti­en in hand­fes­tes Ver­mö­gen umzu­wan­deln. Dass er in Per­so­nal­an­ge­le­gen­hei­ten als har­ter Hund gilt, wuss­ten wir ja schon. Aber dass er gleich so viel Schma­ckes hat, hät­ten wir ihm gar nicht zuge­traut. Wenn er nicht schon Per­sön­lich­keit des Jah­res wäre (2009), wür­den wir ihn jetzt glatt für die­se Aus­zeich­nung vorschlagen.

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Volkelt-Brief 34/2011

The­men heu­te: Finanz­kri­se – Kon­junk­tur­ab­schwä­chung – wie als Geschäfts­füh­rer reagie­ren? – brem­sen bei den Kapa­zi­tä­ten + Neu­es Steu­er-Urteil hilft bei der Nach­fol­ge in der GmbH + Steu­er­spar-Modell: Inkon­gru­en­te Gewinn­ver­tei­lung – kein Pro­blem + Arbeits­recht: Kün­di­gung bei feh­len­der Krank­mel­dung + FG: Sanie­rungs­klau­sel wird zunächst wei­ter prak­ti­ziert + Kor­rek­tur bei Ein­la­ge von GmbH-Antei­len + BISS

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Volkelt-Brief 33/2011

The­men heu­te: Aus für Euro­pa-GmbH – damit kann kein Unter­neh­mer pla­nen + Bun­des­ar­beits­ge­richt: Solan­ge kein Geschäfts­füh­rer-Ver­trag abge­schlos­sen ist, gilt der alte Arbeits­ver­trag, u. U. auch noch nach Jah­ren + Neu­re­ge­lung für Finanz­an­la­gen in der Schweiz – was tun? + Pro­gramm­fin­der: Betei­li­gungs­ka­pi­tal ein­fa­cher fin­den + Fir­men­wa­gen: Grund­aus­stat­tung bestel­len und weni­ger Steu­er nach der 1 % – Metho­de zah­len + Stimm­rechts­än­de­run­gen: FA darf nicht ein­fach Steu­er­be­scheid erlas­sen + BISS

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Volkelt-Brief 32/2011

The­men aktu­ell: Geschäfts­füh­rer erhält Vor­steu­er für EU-Aus­lands­kos­ten zurück – Ter­min: 30.9.2011 + Ent­war­nung für vGA und Schen­kungs­steu­er: Finanz­be­hö­ren machen Rück­zie­her + Arbeit­neh­mer-Bonus: Lohn­steu­er für Schen­kung + Kei­ne Betriebs­aus­ga­be für Luxus­gü­ter + Golf bleibt Pri­vat­sa­che + FAX reicht nicht für Amts­nie­der­le­gung + Neu­er Erlass für Bewer­tung von GmbH-Antei­len + BISS

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Wunderheilung

The End …

Nur so zum Spaß haben wir mal alle Vor­schlä­ge und Ideen gelis­tet, von denen sich die Exper­ten eine Hei­lung der Finanz­mi­se­re ver­spre­chen. Fan­gen wir mal mit der Kom­pli­zier­tes­ten an. Schön wäre, wenn alle Staa­ten der Rei­he nach ihre Schul­den zurück­zah­len. So wie es der gemei­ne Häus­le­bau­er und jeder seriö­se Geschäfts­mann tun muss. Kön­nen Sie ver­ges­sen. Ist uto­pisch. Dann gibt es da noch den Ret­tungs­schirm. Auf dem Papier bleibt dann erst ein­mal Alles so wie es ist. Zumin­dest eine Zeit lang. Was danach kommt, ist uns ziem­lich egal – eine Hal­tung, die ja bereits in frü­he­ren Epo­chen mit Erfolg prak­ti­ziert wur­de – frei nach dem Mot­to aprés nous la delu­che – was sich ja in etwa mit der lang­fris­ti­gen Wet­ter­vor­her­sa­ge decken wür­de. Die­ser Effekt lie­ße sich leicht ver­zö­gern, indem man den einen oder ande­ren Staat (Grie­chen­land) bereits vor­her in Front­stel­lung bringt respek­ti­ve allei­ne in die Wüs­te schickt. Käme noch die Ver­staat­li­chung des Ban­ken­sek­tors durch die UNO in Fra­ge.  Da wol­len wir aber erst gleich gar nicht drü­ber nach­den­ken. Nicht umsonst hat Jesus die Ban­ker damals aus dem Tem­pel gejagt. Auch in der öffent­li­chen Ver­wal­tung hat der Ban­ker nichts ver­lo­ren. Blei­ben die Rating-Agen­tu­ren. Ein recht guter Vor­schlag kommt dazu aus – woher sonst – Ita­li­en. So wür­de die Kre­dit­wür­dig­keit statt der bis­he­ri­gen Bewer­tungs­ska­la aus Tripp­le A+ usw. wie bei Kühl­schrän­ken und Autos mit einer Ampel gewer­tet, also in grün, oran­ge und rot und sämt­li­chen Über­gangs­far­ben, die Sie sich wün­schen dür­fen. Also z. B. rosa­rot. Zumin­dest für eine gewis­se Über­gangs­zeit wäre damit sicher­ge­stellt, dass die Schlau­lis aus den Rating-Agen­tu­ren so inten­siv mit sich selbst und den Über­gangs­vor­schrif­ten und Aus­füh­rungs­be­stim­mun­gen beschäf­tigt wären, das sie bis auf Wei­te­res kein Unheil mehr anrich­ten könn­ten. Wir selbst blei­ben eher skeptisch.

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Volkelt-Brief 31/2011

The­men heu­te: klei­ne „Sen­sa­ti­on” – BFH ermög­licht Euro­pa-Organ­schaft – mit tol­len Steu­er­mög­lich­kei­ten + ACHTUNG vGA: Finanz­amt darf Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter zusam­men­rech­nen + FA: Gehalts­ver­ein­ba­rung muss durch­ge­führt wer­den wie ver­ein­bart – sonst gibt es kei­nen Betriebs­aus­ga­ben­ab­zug + Mit­ar­bei­ter dür­fen Fir­ma „anschwär­zen” + Adres­sen­än­de­rung: Geschäfts­füh­rer ist zustän­dig – auch wenn der Insol­venz­ver­wal­ter das Sagen hat + BISS

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Geschützt: Schnellkurs Modul 6

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