Kategorien
Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 14/2014

The­men heu­te: Behör­den nut­zen Min­dest­lohn für noch schär­fe­re Kon­trol­len  + Öko-Zer­ti­fi­ka­te: Behör­den set­zen auf Kon­trol­len auf dem Papier – das kos­tet + Min­dest­lohn: Das kommt und das kön­nen Sie jetzt schon tun  + Pro­fes­sio­nel­ler Geschäfts­be­richt: Dar­auf kommt es an – mus­ter­gül­ti­ge Bei­spie­le + Geschäfts­füh­rer pri­vat: So bekom­men Sie Ihre Steu­er-Rück­zah­lung ganz schnell aufs Kon­to + Mit­ar­bei­ter: Ent­war­nung – Frist für Mel­dung von Mini-Job­bern ver­län­gert + BISS

Down­load als PDF

Nr. 14/2014

Frei­burg, 4.4.2014

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

deut­li­cher als es DGB-Chef Som­mer for­dert, geht es kaum: Der will eine Hot­line instal­lie­ren, über die Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber Ver­stö­ße gegen die Min­dest­lohn­vor­ga­ben anzei­gen sol­len. Außer­dem soll zusätz­li­ches Per­so­nal beim Zoll ein­ge­stellt wer­den. Für die meis­ten Unter­neh­mer ist das Affront und Miss­trau­ens­be­weis. Zumal vie­le Unter­neh­men mit Zoll­prü­fun­gen die Erfah­rung haben, dass „mit Kano­nen auf Spat­zen geschos­sen wird“ und „die Auf­for­de­rung zur Denun­zia­ti­on das Kli­ma in der Wirt­schaft wei­ter ver­gif­tet“ (vgl. Nr. 19/2013).

Zwar lenkt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um noch ein. Dort will man von zusätz­li­chen Plan­stel­len und Neu­ein­stel­lun­gen (noch) nichts wis­sen. Aber: Der poli­ti­sche Druck nach mehr Prü­fern steht im Raum. Alle Par­tei­en wer­den die Dis­kus­si­on um Schwarz­geld und Steu­er­hin­ter­zie­hung zu ihren Guns­ten nutzen.

Als Geschäfts­füh­rer sind Sie gefor­dert. Wie sieht es in Ihrer Fir­ma kon­kret aus? Wie vie­le Arbeits­kräf­te sind davon betrof­fen und wie viel zusätz­li­che Lohn­kos­ten sind zu erwar­ten. Prü­fen Sie, ob es Alter­na­ti­ven dazu gibt und set­zen Sie die Pla­nun­gen dafür früh­zei­tig um (vgl. dazu unten).

Öko-Produkte: EU setzt auf Zertifikate und nicht auf Kontrollen

Mit dem erneu­ten Vor­stoß der EU-Kom­mis­si­on für Bio-Pro­duk­te gibt die EU jetzt die Rich­tung vor, was in Zukunft auch für alle ande­ren nach­hal­ti­gen Pro­duk­te (Kon­sum­gü­ter, Spiel­wa­ren, Kos­me­ti­ka, Arz­nei­en, Lebens­mit­tel, aber auch: Dienst­leis­tun­gen, hand­werk­li­che Leis­tun­gen usw.) zu erwar­ten sein dürf­te. Danach wird es deut­lich mehr Kon­trol­len geben. Kon­kret bedeu­tet das: Stren­ger und auf­wen­di­ger wird das Zertifizierungsverfahren.

Gera­de klei­ne­re Unter­neh­men wis­sen bereits aus der Betriebs­pra­xis, wie auf­wen­dig das ist und dass das erheb­li­che Mehr­kos­ten brin­gen wird. Sogar dann, wenn ein nicht zer­ti­fi­zier­ter Betrieb aus­schließ­lich zer­ti­fi­zier­te Waren ver­wen­det oder ver­kauft, darf die­ser Betrieb das nicht in sei­ner Wer­bung und auch nicht im Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren sagen (vgl. Nr. 25/2013).

Auch bis­her tun sich schon vie­le klei­ne­re Betrie­be schwer damit, die jähr­lich wie­der­keh­ren­den Kos­ten für das Zer­ti­fi­zie­rungs­ver­fah­ren zu kal­ku­lie­ren. Ins­be­son­de­re dann, wenn zunächst (aus orga­ni­sa­to­ri­schen und Kos­ten­grün­den) nur ein­zel­ne Betriebs­be­rei­che auf Nach­hal­tig­keit umge­stellt wer­den kön­nen. Für die­se Betrie­be droht sogar das „Aus“, wenn die Voll­zer­ti­fi­zie­rung für Betrie­be ein­ge­führt wird.

Mindestlohn: Jetzt schon nach vorne planen

Ab 2015 wird der flä­chen­de­cken­de Min­dest­lohn kom­men. Es gibt nur weni­ge Aus­nah­men (vgl. Nr. 2/2014). Für vie­le Bran­chen gilt es jetzt schon, Aus­weich­mo­del­le zu ent­wi­ckeln. Ver­stö­ße wer­den teu­er (geplant: Buß­geld bis 500.000 €) und kön­nen sogar bis ins Pri­vat­ver­mö­gen des Geschäfts­füh­rers durch­ge­setzt wer­den. Hier soll­ten Sie also früh­zei­tig pla­nen. Gehen Sie davon aus, dass es zu einem Run auf Alter­na­ti­ven kommt und Sie u. U. kei­ne Ersatz­kräf­te oder exter­ne Dienst­leis­ter mit frei­en Kapa­zi­tä­ten mehr fin­den. Im Einzelnen:

  • Mini-Job­ber: Bei den 450 € – Kräf­ten müs­sen Sie sicher­stel­len, dass die zuläs­si­ge Stun­den­zahl nicht über­schrit­ten wird (ca. 50 Stun­den), damit es nicht zu einer Bezah­lung unter dem Min­dest­lohn kommt. Gehen Sie davon aus, dass die Arbeit­neh­mer nach­rech­nen und den Min­dest­lohn ein­for­dern wer­den. Umge­kehrt: Der Prü­fer will Arbeits­plä­ne und Stun­den­be­le­ge einsehen.
  • Gering­fü­gig Beschäf­tig­te/­Midi-Job­ber: Zu Pro­ble­men wird es bei den gering­fü­gig Beschäf­tig­ten (451 – 800 €) kom­men, wenn der Gesetz­ge­ber bei der Abga­ben­last nicht noch kor­ri­giert. Die­se Mit­ar­bei­ter wer­den über­le­gen, ob es für sie nicht güns­ti­ger ist, in einen 450-€-Job zu wech­seln. Um damit ver­bun­de­ne Stun­den­aus­fäl­le zu kom­pen­sie­ren, müss­ten Sie zusätz­li­che Arbeits­kräf­te ein­stel­len. Hier ist aber das letz­te Wort noch nicht gespro­chen. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.
  • Arbeits­ver­trä­ge mit leis­tungs­be­zo­ge­ner Bezah­lung: Für Mit­ar­bei­ter mit leistungs­abhängiger Ver­gü­tung (z. B. nach Stück­zahl, Qua­li­täts­kri­te­ri­en, Umsatz usw.) müs­sen Sie sicher­stel­len, dass der Min­dest­lohn erreicht wird. Set­zen Sie den leis­tungs­be­zo­ge­nen Ver­gü­tungs­be­stand­teil so an, dass er auf jeden Fall vom Mit­ar­bei­ter erreicht wer­den kann. Ggf. müs­sen Sie die Arbeits­ver­trä­ge per Ände­rungs­kün­di­gung anpas­sen. Prü­fen Sie dabei, ob Sie dann gleich auch zusätz­li­che Ver­ein­ba­run­gen in den Ver­trag auf­neh­men wol­len, z. B. zur Inter­net-Nut­zung, zum Fir­men­wa­gen usw..
  • Out­sour­cing an Frei­be­ruf­ler und Selb­stän­di­ge: Zu prü­fen ist, ob Sie Auf­ga­ben und Funk­tio­nen an Selb­stän­di­ge ver­ge­ben kön­nen. Hier kön­nen Sie – unab­hän­gig vom Stun­den­lohn – ein­zel­ne Pro­jek­te ver­ge­ben oder bestimm­te Auf­ga­ben zu fes­ten Ver­trags­kon­di­tio­nen aus­la­gern. In Fra­ge kom­men hier: Wer­bung (Erstel­len von Wer­be­un­ter­la­gen, Durch­füh­ren von Wer­be­ak­tio­nen), IT + Inter­net (Soft­ware-Ent­wick­lung, Betreu­ung, Aktua­li­sie­rung), Rech­nungs­we­sen (Buch­hal­tung, Lohn­buch­hal­tung), Per­so­nal­we­sen (Aus­schrei­bung, Bewer­ber­aus­wahl) usw.. Beach­ten Sie hier­zu die geplan­ten gesetz­li­chen Rege­lun­gen zu Werk­ver­trä­gen und Leih­ar­beit (vgl. Nr. 2/2014).
  • Prak­ti­kan­ten: Hier gibt es kei­ne Aus­nah­me­re­ge­lung. Für Prak­ti­kan­ten, die über einen Schnup­per­kurs hin­aus beschäf­tigt wer­den und über 18 Jah­re alt sind, gilt der Mindestlohn.
  • Beschäf­ti­gung von Aus­hil­fen unter 18 Jah­ren: Aus­hilfs­tä­tig­kei­ten, die von Jugend­li­chen bis 18 Jah­ren geleis­tet wer­den, sind vom Min­dest­lohn aus­ge­nom­men. Hier müs­sen Sie aber die übri­gen Vor­aus­set­zun­gen für Schü­ler­ar­beit beach­ten (vgl. dazu Nr. 27/2012).

Sie müs­sen davon aus­ge­hen, dass die Zoll­prü­fer genau hin­schau­en wer­den. Das betrifft auch den Nach­weis über die Arbeits­zei­ten (Arbeits­plä­ne, Zeit­er­fas­sung, Über­stun­den). Die Behör­den wer­den von Ihnen als Arbeit­ge­ber Nach­wei­se ver­lan­gen und ggf. Schät­zun­gen durch­füh­ren. Dazu kom­men inten­si­ve Mit­ar­bei­ter­be­fra­gun­gen durch geschul­tes Per­so­nal des Zolls, die gezielt nach Ver­stö­ßen und Umge­hungs­stra­te­gien forschen.

Vie­le Detail­fra­gen rund um den Min­dest­lohn sind noch nicht geklärt. Dazu gibt es für zahl­rei­che Bran­chen Über­gangs­re­ge­lun­gen und Son­der­be­stim­mun­gen (bis 1.1.2017). Den­noch: Unter­neh­men, die mit vie­len weni­ger qua­li­fi­zier­ten Mit­ar­bei­tern und Aus­hil­fen tätig sind, müs­sen sich dar­auf ein­stel­len, dass es kaum Mög­lich­kei­ten gibt, die stei­gen­den Lohn­kos­ten auf­zu­fan­gen. Die Mit­ar­bei­ter wer­den das so einfordern.

Geschäftsbericht: So verbessern Sie Ihre Chancen auf gutes Geld 

Immer mehr mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men müs­sen zusätz­li­che Finan­zie­run­gen für das lau­fen­de Geschäfts­jahr auch auf dem frei­en Kapi­tal­markt suchen. Das Unter­neh­men muss dazu in die Offen­si­ve gehen und für sich, sei­ne Pro­duk­te, für sein Manage­ment und die Orga­ni­sa­ti­on „wer­ben”. Die Anle­ger erwar­ten dazu mehr als den gesetz­lich vor­ge­schrie­be­nen Jahresabschluss.

Üblich ist ein aus­sa­ge­kräf­ti­ger, gut umge­setz­ter Geschäfts­be­richt. Wenn die Geschäfts­füh­rung kei­ne eige­nen Vor­stel­lun­gen für die Erstel­lung eines Geschäfts­be­richts hat und kei­ne Vor­ga­ben dazu macht, ent­ste­hen für die Kon­zep­ti­on, Pla­nung und Her­stel­lung eines Geschäfts­be­richts hohe Kos­ten. Wich­tig sind kon­kre­te Vor­ga­ben über die Aus­füh­rung des Geschäfts­be­richts (Brie­fing). Arbei­ten Sie mit einer Agen­tur zusam­men, die Erfah­rung mit der Erstel­lung von Geschäfts­be­rich­ten hat (Refe­renz­kun­den­lis­te).

Mus­ter­gül­ti­ge Geschäfts­be­rich­te gibt es unter > https://geschaeftsberichte.getthereport.com. Die bes­ten Geschäfts­be­rich­te wer­den jähr­lich mit dem ACR-Award prä­miert – so z. B. 2012 der Online-Geschäfts­­­be­richt der Bay­er AG unter > https://www.geschaeftsbericht2012.bayer.de. Wie für ande­re Beschaf­fun­gen auch, müs­sen von der mit der Umset­zung betrau­ten Abtei­lung (PR) min­des­tens zwei Ange­bo­te für die Erstel­lung des Geschäfts­be­richts ein­ge­holt und zur Ent­schei­dung vor­ge­legt werden.

Geschäftsführer privat – ab März gibt es „Steuern zurück“

Offi­zi­el­le Abga­be-Frist für die Ein­kom­men­steu­er-Erklä­rung 2013 ist – wie jedes Jahr – der 31.5.2014. Wenn Sie Ihre Steu­er­erklä­rung vor­her und elek­tro­nisch ein­rei­chen, ist es seit die­sem Jahr sogar mög­lich, dass Sie  bereits ab März mit den errech­ne­ten Rück­zah­lun­gen auf dem Kon­to rech­nen kön­nen. Unter www.elster.de kön­nen Sie die dem Finanz­amt bereits vor­lie­gen­den Steu­er­da­ten und in die Steu­er­erklä­rung vor­ge­tra­ge­nen Daten ein­se­hen und korrigieren.

Die­se sog. vor­aus­ge­füll­te Steu­er­erklä­rung soll­ten Sie aber nicht unge­prüft über­neh­men. Hier sind ledig­lich die Stand­art-Daten (Lohn­steu­er, Ren­ten- und KV-Bei­trä­ge) ein­ge­tra­gen. Wer­bungs­kos­ten, Son­der­aus­ga­ben und außer­ge­wöhn­li­che Belas­tun­gen müs­sen Sie selbst ein­tra­gen. Den­noch: Es lohnt, die­sen Ser­vice der Finanz­be­hör­den in Anspruch zu neh­men. Emp­feh­lung: Für Steu­er­zah­ler, die kei­nen Steu­er­be­ra­ter für die pri­va­te Ein­kom­men­steu­er­erklä­rung beauf­tra­gen, ein guter neu­er Service.

Mitarbeiter: Fristverlängerung für Meldung von Mini-Jobbern

Die Mini-Job-Cen­tra­le kommt jetzt den Unter­neh­men ent­ge­gen, die vie­le Mini-Job­ber beschäf­ti­gen und Pro­ble­me bei der Beschaf­fung der Anträ­ge auf Frei­stel­lung von der Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht haben. 

Hin­ter­grund: Mini-Job­ber, die einen 450 € – Job ange­nom­men haben oder die einen bestehen­den 400 € – Job auf 401 bis 450 € auf­ge­stockt haben, sind ren­ten­ver­si­che­rungs­pflich­tig. Aus­nah­me: Es wird ein Antrag auf Befrei­ung gestellt. Die Mini-Job-Zen­tra­le hat dazu die Mel­de-Frist für den Befrei­ungs­an­trag bis zum 31.6.2014 ver­län­gert (Mini-Job-Cen­tra­le, News­let­ter vom 18.3.2914).

Nur mit der Mel­dung des Antrags des Arbeit­neh­mers auf Befrei­ung von der Ver­si­che­rungs­pflicht ist sicher gestellt, das der Arbeit­neh­mer nicht zusätz­lich Bei­trä­ge zur Ren­ten­ver­si­che­rung zah­len müs­sen. Liegt der Mini-Job-Cen­tra­le die­se Mel­dung nicht vor, wird es kom­pli­ziert. Dann muss ein Antrag bei der Ein­zugs­stel­le der Ren­ten­ver­si­che­rung gestellt und – über ein län­ge­res Ver­fah­ren – durch­ge­setzt werden.

 Mit bes­ten Grü­ßen Ihr

Volkelt-FB-01    Lothar Volkelt

Dipl. Volks­wirt, Chefrd­ak­teur + Her­aus­ge­ber Volkelt-Briefe

 

Schreibe einen Kommentar