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Volkelt-Briefe

GmbH-Finanzen: Geld 4.0 geht auch ohne Banken

Spä­tes­tens nach der 3‑SAT Exper­ten­run­de Bye-bye-Bar­geld ist klar: In Deutsch­land wird es nach Exper­ten-Ein­schä­t­­zun­gen auch nach der Ober­gren­ze für Bar­zah­lun­gen (5.000 EUR) und nach Abschaf­fung des 500-EURO-Scheins min­des­tens bis 2030 Bar­geld geben (vgl. Nr. 10/2016). Unter­des­sen hat näm­lich auch die Ban­ken­bran­che erkannt, dass mit der Abschaf­fung des Bar­gel­des u. U. auch das Geschäfts­mo­dell Bank auf dem Prüf­stand steht. Hin­ter­grund: Ist es mög­lich, ein „neu­tra­les“ Überweisungs­system – vgl. dem Inter­net-Betrieb – zu instal­lie­ren, ent­fällt die Über­wei­sungs-Hoheit der Ban­ken. In Schwe­den gibt es bereits eine sol­che neu­tra­le Clea­ring-Stel­le für Echtzeit-Überweisungen. … 

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Panama-Papers: Was tun gegen eine schlechte Presse

Kehr­sei­te des Ent­hül­lungs-Jour­na­lis­mus über Brief­kas­ten­fir­men, Steu­er­be­trug und Schwarz­­geld in Pana­ma: Auch so man­cher Jour­na­list hier­zu­lan­de dürf­te sich in sei­ner unter­neh­mens­kri­ti­schen Hal­tung bestärkt füh­len. Was tun gegen eine schlech­te Pres­se? Selbst­ver­ständ­lich darf die Pres­se auch über Ihre GmbH berich­ten. Zum Bei­spiel über alle Fak­ten aus dem (öffent­li­chen) Unter­neh­mens­re­gis­ter oder aus Geschäfts­be­rich­ten zitie­ren, die Sie der Öffent­lich­keit vor­ge­stellt haben. Solan­ge die Grund­sät­ze des Pres­se­rechts bzw. der ordent­li­chen Pres­se­be­richt­erstat­tung ein­ge­hal­ten sind, kön­nen Sie dar­auf auch kei­nen wirk­li­chen Ein­fluss nehmen. … 

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GmbH-Recht: Kein Zurück beim Ordnungsgeld

Wird der Jah­res­ab­schluss einer GmbH nach einer ers­ten Ord­nungs­geld­an­dro­hung (2.500 EUR) durch einen Feh­ler des Steu­er­be­ra­ters auch nicht inner­halb der Nach­frist ver­öf­fent­licht, ist das Bun­des­amt für Jus­tiz (BfJ) berech­tigt ein wei­te­res Ord­nungs­geld (hier: 5.000 EUR) fest­zu­set­zen und bei­zu­trei­ben. Und zwar auch dann, wenn die GmbH das Regis­ter­ge­richt auf den Feh­ler des Steu­er­be­ra­ters ver­weist und des­we­gen nach­träg­lich eine Aus­set­zung des Ord­nungs­gel­des bean­tragt (OLG Köln, Beschluss vom 2.2.2016, 28 Wx 20/15). …

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Die (zu) späten Einsichten des anonymen Inhabers einer Briefkastenfirma

Briefkasten
Typisch: Brief­kas­ten-Fir­ma

Ich habe es jähr­lich auf Mini­mum gut vier Dut­zend Spen­den­be­schei­ni­gun­gen gebracht. Selbst für die Damen von der Hockey­mann­schaft habe ich gespen­det. Ohne Beschei­ni­gung. Ein­fach so. Man kennt mich im Ort. Andau­ernd haben mir frem­de Men­schen die Hand geschüt­telt und sich für irgend­et­was bedankt. Da musst du erst ein­mal den Über­blick behal­ten. Es war die Idee von mei­nem Steu­er­be­ra­ter auf anony­me Spen­den umzu­stel­len. Nicht gesagt hat er mir aller­dings, dass man dazu eine anony­me Fir­ma braucht. So ist dann mei­ne ers­te Brief­kas­ten­fir­ma ent­stan­den. Kon­to. Zah­lungs­ein­gang. Zah­lungs­an­wei­sun­gen. Fer­tig. Sau­be­re Sache. Habe ich damals jeden­falls gedacht. Pana­ma kann­te ich allen­falls von Janosch´s klei­nem Tiger. Irgend­wo ganz hin­ten in Ame­ri­ka. Und den Kanal. Mein Steu­er­be­ra­ter ist noch mit mir run­ter auf die Stra­ße und hat mir den fun­kel­na­gel­neu­en Brief­kas­ten gezeigt, den er neben dem Kanz­lei-Schild hat mon­tie­ren las­sen (158,90 €). Über dem Ein­wurf-Schlitz gab es ein klei­nes Papier­schild. Dar­auf stand Klein Janos GmbH & Co. KG. Ich fand das sehr lus­tig, habe ihm auf die Schul­ter geklopft und gesagt: „Wie­der so ein Ding von Dir, typisch“. Post ist da nie ange­kom­men. Die Fir­ma gab es ja gar nicht. Eine Brief­kas­ten­fir­ma eben. Oder was stel­len Sie sich dar­un­ter vor. Dann kam der letz­te Sams­tag im Okto­ber. Sie­he da – eine Post­wurf­sen­dung. Ein gro­ßer Umschlag, der gera­de so durch den Schlitz pass­te. Der Steu­er­be­ra­ter hat dann stun­den­lang bis in die spä­ten Abend­stun­den nach dem Brief­kas­ten­schlüs­sel gesucht. Schließ­lich haben wir das Ding auf­ge­bro­chen. Dabei wur­den wir beob­ach­tet. Irgend­je­mand hat dann die Poli­zei geru­fen. Die haben nicht lan­ge rum­ge­macht. Es war ja Nacht von Sams­tag auf Sonn­tag und die Bul­len waren ja schon seit Mona­ten auf der Suche nach ein paar Trick­die­ben, die vor nichts zurück­schreck­ten. Weil ich die Dienst­waf­fe im Gesäß spür­te, habe ich dann auch nichts mehr gesagt. Weil Alles voll war, hat man mich in die Aus­nüch­te­rungs­zel­le ver­frach­tet. Unter­des­sen wur­de der Spreng­meis­ter benach­rich­tigt, die GSG aus Stutt­gart ein­ge­flo­gen und das Büro mei­nes Steu­er­be­ra­ters auf den Kopf gestellt. Jetzt wird gegen mich wegen Umsatz­steu­er­be­trug ermit­telt, weil ich mei­nen Mit­ar­bei­tern einen klei­nen Zuschuss zu den monat­li­chen Park­platz­ge­büh­ren gewähr­te – was aber nach neu­es­ter Recht­spre­chung so nicht zuläs­sig ist. Habe ich nicht gewusst. Ganz ehrlich.

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Geld + Finanzen: Was GmbH-Geschäftsführer vom AG-Vorstand lernen

Dass AG-Vor­stän­de mehr ver­die­nen als GmbH-Geschäfts­füh­rer ist öffent­lich. Das liegt auch dar­an, dass die Finanz­be­hör­den bei GmbH-Geschäfts­füh­rern genau hin­schau­en. Wird zu viel gezahlt, kos­tet das Straf­steu­er in Form einer ver­deck­ten Gewinn­aus­schüt­tung (vGA). Der Fis­kus bemisst das nach Ver­gleichs­zah­len deut­scher GmbHs. Kon­zer­ne zah­len Vor­stän­de im inter­na­tio­na­len Ver­gleich – da geht es um ande­re Dimensionen. … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 16/2016

Volkelt-FB-01Geld + Finan­zen: Was GmbH-Geschäfts­füh­rer vom AG-Vor­stand ler­nen kön­nen + Ach­tung: Zustim­mungs­er­for­der­nis kos­tet Gehalts­er­hö­hung + Gut gesi­chert: GmbH zahlt D&O‑Selbstbehalt für den Geschäfts­füh­rer + Mit­ar­bei­ter-Gesprä­che: Immer schön sach­lich blei­ben + Steu­er: Ver­lust bei unent­gelt­lich erwor­be­nem GmbH-Anteil +  Steu­er: VGA bei Ver­zicht auf ein GmbH-Dar­le­hen + GmbH-Recht: Aus­schluss eines Gesell­schaf­ters aus der GmbH + BISS

 

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Achtung: Zustimmungserfordernis kostet Gehaltserhöhung

Eigent­lich woll­te der Geschäfts­füh­rer einer Fami­li­en-GmbH – rou­ti­ne­mä­ßig alle 2 Jah­re nach der Beschluss­fas­sung zum Jah­res­ab­schuss – sein Gehalt prü­fen und per Gesell­schaf­ter­be­schluss anpas­sen las­sen. Die stimm­ten dem mehr­heit­lich zu. Aller­dings über­sa­hen sie, dass es laut Gesell­schafts­vertrag ein Zustim­mungs­er­for­der­nis für den Abschluss, die Ände­rung und die Kün­di­gung von Anstel­lungs­ver­trä­gen mit einem Volu­men von 30.000 EUR gab. Die­se Zustim­mung konn­te nach einer Klau­sel im Gesell­schafts­ver­trag nur ein­stim­mig erteilt wer­den. Einer der Gesell­schaf­ter hat­te aber gegen die Gehalts­er­hö­hung votiert (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2015, I‑8 U 67/15). Was gilt? Gibt im Gesell­schafts­ver­trag der GmbH einen Kata­log zustim­mungs­pflich­ti­ger Geschäf­te, soll­ten Sie prüfen: … 

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GmbH zahlt D & O – Selbstbehalt für Geschäftsführer

Der Gesetz­ge­ber ver­langt vom Vor­stand der Akti­en­ge­sell­schaft, dass er auch mit sei­nem pri­va­ten Ver­mö­gen im Haf­tungs­fall zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen wer­den kann. Er muss eine Selbst­be­tei­li­gung – den sog. Selbst­be­halt – aus eige­ner Tasche bei von ihm ver­ur­sach­ten Ver­mö­gens­schä­den an sei­nen Arbeit­ge­ber zah­len. Laut Akti­en­ge­setz (§ 93 Abs. 2 Satz 3) beträgt der Selbst­be­halt für Vor­stands­mit­glie­der min­des­tens 10 % der ver­ur­sach­ten Scha­dens bis min­des­tens zur Höhe des Ein­ein­halb­fa­chen sei­ner fes­ten jähr­li­chen Ver­gü­tung. Bei­spiel: Bezieht er 250.000 € jähr­li­ches Fest­ge­halt, muss er im schlech­tes­ten Fall maxi­mal 375.000 € aus eige­ner Tasche zahlen. 

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Mitarbeiter-Gespräche: Immer schön sachlich bleiben

Unbe­strit­ten ist, dass ein freund­li­cher und direk­ter Stil im Umgang mit den Mit­ar­bei­tern gut ankommt und wirkt. Je nach Aus­bil­dung, Bran­che und Unter­neh­mens­ge­gen­stand gibt es Unter­schie­de in der Anspra­che. In Bera­ter-GmbHs herrscht ein ande­rer Ton als im Hand­werks­be­trieb. In Ver­triebs-Gesell­schaf­ten geht es anders zu als in der Pro­duk­ti­on. Das ist Alles kein Pro­blem solan­ge sich der Chef dar­über bewusst ist, dass die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit den Mit­ar­bei­tern wich­ti­ger Bestand­teil sei­nes Füh­rungs-Poten­zi­als ist. Aber es gibt typi­sche „No-goes“ und die sind nach wie vor ver­brei­tet. Das betrifft Anspra­che-For­men, die von den Mit­ar­bei­tern nicht ver­stan­den wer­den und die nicht geeig­net sind, das Ver­hal­tens­ziel zu errei­chen. Unbe­dingt ver­mei­den soll­ten Sie im täg­li­chen Umgang mit den Mitarbeitern: … 

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Steuer: Verlust bei unentgeltlich erworbenem GmbH-Anteil

Hat der Rechts­vor­gän­ger den GmbH-Anteil mit einer Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht erwor­ben und gehal­ten, dann kann auch der Rechts­nach­fol­ger nach einem unent­gelt­li­chen Erwerb (Schen­kung) einen Ver­äu­ße­rungs­ver­lust bei den Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen (§ 17 Abs. 2 EStG) gel­tend machen (FG Ham­burg, Urteil vom 25.11.2015, 2 K 258/14). …