Mitarbeiter: Nutzen Sie Feste und Jubiläen – aber professionell + Neues Gesetz: Behörden bekommen noch mehr Kontrollbefugnisse + CMS: Die wichtigsten Unternehmens-Leitlinien für Ihre IT (II) + Geschäftsführer im US-Konzern: Gericht stärkt Kündigungsschutz + Kommunale GmbH: BMF erleichtert Zusammenveranlagung + Versäumnisse: Bundesarbeitsgericht verschont Geschäftsführer + BISS …
Autor: volkelt
Ob Jubiläumsveranstaltung oder Tag der offenen Tür: Das sind gute Möglichkeiten, das Unternehmen zu präsentieren und Werbung für neue Mitarbeiter zu machen. Wie beeindruckend solche Gelegenheiten sein können, konnte ich zuletzt beim Schwarzwälder Maschinenbauer J. G. Weisser Söhne GmbH & Co. KG erleben. Geschäftsführung, Mitarbeiter und Senioren brachten unter dem Leitbild „Postschmied-Saga“ die 160-jährige Firmengeschichte des Unternehmens eindrucksvoll auf die Bühne. Die Bindungswirkung auf die Mitarbeiter und deren Angehörigen war live zu spüren. Dass gut gemachte Events zur Mund-zu-Mund-Empfehlung für potentielle Mitarbeiter taugen, ist kein Geheimnis.
Allerdings: …
Wer schon einmal mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zu tun hatte, weiß, dass es dann zur Sache geht und auf die Wirkung für den Publikumsverkehr kaum oder gar nicht Rücksicht genommen wird. Der Imageschaden kann beträchtlich sein. Fingerspitzengefühl sieht anders aus (vgl. Nr. 19/2013, 41/2015).
Achtung: …
Als Geschäftsführer sind Sie auch für die technische Sicherheit und die rechtlich korrekte Nutzung der IT in Ihrem Unternehmen verantwortlich. Die technischen Standards sind bestimmt nach der DIN ISO 27001. Dazu zählen z. B. Themen wie der Freigabe von Gastzugängen, die Ausgestaltung der Firewall oder entsprechender Content-Filter, auch Benutzerrichtlinien, Verpflichtungserklärungen zum Datenschutz und Vorgaben zur Dokumentation. Die meisten Geschäftsführer sind dazu auf den Report der Fachabteilung angewiesen.
Andere Maßstäbe …
Erst letzte Woche haben wir über eine noch ungeklärte Rechtsfrage zur Kündigung eines Geschäftsführers wegen Formfehlern berichtet („Geschäftsführer können Lücke nutzen“). Jetzt gibt es zu dieser Frage ein interessantes neues Urteil, das alle Geschäftsführer betrifft, die in einer deutschen GmbH-Tochtergesellschaft tätig sind, die zu einem US-Konzern gehört.
Danach gilt: …
Mit Schreiben vom 11.5.2016 hat das Bundesfinanzministerium die neuen Grundsätze veröffentlicht, die bei der Zusammenlegung von gewerblich tätigen kommunalen GmbHs berücksichtigt werden müssen (Hier: Zusammenlegung eines Blockheizkraftwerk mit einer kommunalen Bädergesellschaft). Diese Grundsätze sind auf alle dazu noch offenen Steuerfälle anzuwenden – nicht beanstandet wird, wenn die bis dahin geltenden Rechtsvorschriften für Zusammenlegungsfälle noch bis zum 1.1.2017 von den Finanzbehörden angewandt werden (Quelle: BMF-Schreiben IV C S 2706/08/10004). …
Versäumt es der Geschäftsführer das Wertguthaben aus einem Altersteilzeitarbeitsverhältnis gegen Insolvenz zu sichern, kann dieser nicht persönlich dafür haftbar gemacht werden (§ 7e Abs. 7 Satz 2 SGB IV). Danach gilt: Der Arbeitgeber oder ein organschaftlicher Vertreter haften nicht, wenn sie den Schaden nicht zu vertreten haben (BAG, Urteil vom 23.2.2016, 9 AZR 293/15). …
Volkelt-Brief 26/2016
Familien-GmbHs: „mixed strategy” gewinnt + Personal: Immer mehr Arbeit bleibt am Chef hängen + CMS: Bringen Sie Ihre Unternehmens-Richtlinen auf Vordermann (I) + Gekündigt: Geschäftsführer können Lücke nutzen + Wirtschaftsrecht: Neue Vorgaben für AGBs bei B2C-Geschäften + Personal: Das Entgeltgleichheitsgesetz kommt, gewaltig + Finanzamt: Straf-Zinssatz kommt auf den Prüfstand + BISS …
Nach einer neuen Studie der INTES Akademie für Familiengesellschaften ist die ideale Geschäftsführung eine Mischung aus internen und externen Geschäftsführern – also eine Geschäftsführungs-Besetzung, die sich aus Mitgliedern der Gründer-Familie und externen Managern zusammensetzt (Quelle: Studie „Gemischte Geschäftsführer-Teams in Familiengesellschaften“). Wichtig: …
Personal: Immer mehr Arbeit bleibt am Chef hängen
„Führen ist Dienstleistung“ – so die Botschaft eines aktuellen Management-Titels zur Personalführung in Zeiten der Personal-Knappheit. Darin beschreibt der Geschäftsführer der Upstallsboom Hotellerie-Gruppe Bodo Janssen seine Erfolgsrezepte in Sachen Personalführung. Was die Mitarbeiter in mittelständischen und größeren Unternehmen zu Höchstleistungen motivieren kann, wird in kleineren Betrieben immer mehr zum Problem. Hier ist der Geschäftsführer immer weniger Dienstleister für die Mitarbeiter, der für die Erledigung der Jobs optimale Arbeitsbedingungen organisiert. Immer öfter muss der Geschäftsführer Arbeiten erledigen, die die Mitarbeiter liegen lassen und die sonst nicht (termingerecht) fertig werden. Das betrifft z. B. Handwerks-Betriebe, aber auch kleinere Dienstleistungsunternehmen (Werbe-Agenturen, Software-Entwickler, Gastronomie usw.). O‑Ton eines Kollegen: „Im Vergleich zu den Vorjahren muss ich jetzt jede Woche selbst mit anpacken“. Die Probleme auf dem Arbeitsmarkt und bei der Personalsuche fallen immer öfter auf den Geschäftsführer zurück. Vor Ort heißt das dann: …