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Die „GmbH” in der GroKo: Stillstand, nur der Firmenwagen steht nicht still

auf den 174 Sei­ten Koali­ti­ons­pa­pier taucht nicht ein­mal die „GmbH” auf. Was nicht heißt, es bestün­de kein Hand­lungs­be­darf. Ver­wie­sen sei auf offe­ne Rechts­fra­gen zur Gesell­schaft­er­lis­te, die Mög­lich­keit einer beur­kun­dungs­frei­en Über­tra­gung von GmbH-Antei­len oder Pro­ble­me bei der Beschluss­fest­stel­lung. In Sachen GmbH-Gesell­schafts­recht ist also in den nächs­ten 4 Jah­ren nicht mit Ände­run­gen zu rechnen.

Auch in Sachen … 

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 11/2018

Die „GmbH” in der Gro­Ko: Still­stand, aber Neu­es für den Fir­men­wa­gen + Risi­ko-Manage­ment: Wie SIE als Geschäfts­füh­rer Ihre GmbH fit für alle Fäl­le machen (II) + Digi­tal: So nut­zen SIE Start­Up-Vor­tei­le für Ihre Fir­ma + Unter­stüt­zung für den GF: Was tun, wenn der Tag nur 24 Stun­den hat? + GF-Vor­sor­ge: Ist Ihr Pen­si­ons­an­spruch noch sicher?

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Risiko-Management: Wie SIE Ihre GmbH fit für alle Fälle machen (II)

In wel­chem Umfang und auf wel­chen gesetz­li­chen Grund­la­gen Sie für betrieb­li­che Risi­ken haf­ten, haben wir in Nr. 9/2018 auf­ge­zeigt. Lesen Sie heu­te, wie Sie ein wirk­sa­mes Risi­ko-Manage­ment-Sys­tem – auch geeig­net für klei­ne­re Unter­neh­men – stu­fen­wei­se ein­füh­ren. Stu­fe 2: Sys­te­ma­ti­sches Beob­ach­ten von Risi­ken. Arbeitsschema:… 

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Digital: So nutzen SIE StartUp-Vorteile für Ihre Firma

In fast allen grö­ße­ren Städ­ten gibt es unter­des­sen (geför­der­te) Grün­der­zen­tren. Ziel ist es, jun­ge Men­schen mit Start-Up-Ideen vor Ort zu bin­den, zu för­dern und ihren Enthu­si­as­mus in rea­lis­ti­sche Bah­nen zu len­ken. Das betrifft ins­be­son­de­re alle Uni­ver­si­täts-Stand­or­te mit IT- und Infor­ma­tik-Stu­di­en­gän­gen. An der Schnitt­stel­le zwi­schen Stu­di­um, Prak­ti­kum und For­schung gibt es zahl­rei­che Initia­ti­ven, die jun­gen Grün­dern eine Infra­struk­tur bereit­stel­len. In sol­chen pri­va­ten Grün­der­zen­tren wer­den pro­fes­sio­nell aus­ge­stat­te­te Arbeits­plät­ze, bes­te Ver­net­zung, Bera­tung und wei­ter­füh­ren­de Semi­nar-The­men – BWL, Mar­ke­ting, Social Media usw. – angeboten.

Zugleich bemüht sich das Manage­ment der Grün­der­zen­tren um Kon­tak­te zur regio­na­len Wirt­schaft bzw. zu Unter­neh­men, die poten­zi­el­le Ver­wer­ter der so geschaf­fe­nen Start­Up-Ideen sind oder sein könn­ten. Für klei­ne­re Fir­men, die kei­ne eige­nen Digi­tal-Initia­ti­ven ent­wi­ckeln kön­nen, bie­ten sich damit gute Mög­lich­kei­ten, sich in die regio­na­le Grün­der­sze­ne ein­zu­brin­gen. Das ist möglich, .. 

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Unterstützung für den GF: Was tun, wenn der Tag nur 24 Stunden hat?

Als GmbH-Geschäfts­füh­rer sind Sie zustän­dig für alle Belan­ge der GmbH. In beson­de­ren Situa­tio­nen der GmbH (wirt­schaft­li­che Kri­se, Umstruk­tu­rie­rungs­pro­zes­se usw.) fehlt oft die eige­ne Erfah­rung. Die meis­ten GmbH-Geschäfts­­­füh­rer scheu­en aber den Ein­satz von exter­nen Bera­tern. Ent­we­der sind die­se zu teu­er oder pas­sen nicht in den mit­tel­stän­di­schen Betrieb. Lösung: Der Mana­ger auf Zeit (z. B. Seni­or Exper­ten Ser­vice unter -> www.ses-bonn.de). Damit bin­den Sie einen erfah­re­nen Mana­ger ver­trag­lich ins Unter­neh­men ein. Außer­dem kann er am Erfolg sei­ner Tätig­keit gemes­sen und ver­gü­tet wer­den. Hat er sei­ne Auf­ga­be erle­digt, schei­det er aus und der vor­ma­li­ge Allein-Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rer führt die Geschäf­te der GmbH wie­der allei­ne. Die­se Punk­te müs­sen geklärt werden: … 

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GF-Vorsorge: Ist Ihr Pensionsanspruch noch sicher?

Das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) hat jetzt dem Euro­päi­schen Gerichts­hof eine Rechts­fra­ge zur Prü­fung vor­ge­legt, die Aus­wir­kung für Geschäfts­füh­rer haben wird. Weil die Pen­si­ons­kas­se auf­grund wirt­schaft­li­cher Schwie­rig­kei­ten den Pen­si­ons­an­spruch (z. B. des Geschäfts­füh­rers) kür­zen muss­te, hat­te der alte Arbeit­ge­ber den feh­len­den Betrag auf­ge­stockt. Als die­ser Arbeit­ge­ber Insol­venz anmel­den muss­te, woll­te der Geschäfts­füh­rer den Pen­si­ons­si­che­rungs-Ver­ein (PSV) zur Zah­lung ver­pflich­ten. Das Lan­des­ar­beits­ge­richt gab der Kla­ge statt. Dazu muss der EuGH nun abschlie­ßend ent­schei­den (BAG, Beschluss v. 20.2.2018, 3 AZR 142/16 A).

Es geht dar­um, ob für die­sen Fall nach den gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zur betrieb­li­chen Alter­ver­sor­gung (hier: Art. 8 der Richt­li­nie 2008/94/EG) staat­li­cher Insol­venz­schutz gewährt wer­den muss. Bis­her ver­wei­gert die PSV ent­spre­chen­de Ansprü­che. Wir hal­ten Sie über den Aus­gang des Ver­fah­rens auf dem Laufenden.

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BISS: Schadenfreude – nein Danke …

Aus aktu­el­lem Anlass: Jetzt hat die US-Bör­sen­auf­sicht gegen die Ther­anos-Grün­de­rin Eliza­beth Hol­mes eine Stra­fe über 500.000 $ aus­ge­spro­chen und eine 10-jäh­ri­ges Ver­bot, dass ihr eine Unter­neh­mens­füh­rung ver­bie­tet. Zur Erin­ne­rung: Hier unser BISS aus dem Juli 2016:

HolmesSher­lock Hol­mes ken­nen Sie. Eliza­beth Hol­mes ist aber nicht des­sen bis­lang unbe­kann­te Frau. Die ken­nen Sie nur, wenn Sie regel­mä­ßig Wirt­schafts­pres­se lesen oder sich im Land der unbe­grenz­ten Mög­lich­kei­ten aus­ken­nen. Immer­hin hat sie in kür­zes­ter Zeit ein Ver­mö­gen von 4,5 Mrd. Dol­lar „gemacht“. Zumin­dest auf dem Papier. Das ist etwa so, wenn Sie zum Bank­au­to­mat gehen, sich den Kon­to­aus­zug aus­dru­cken las­sen und lesen: 4.501.101.234 € im Haben. Wahr­schein­lich wer­den Sie dann erst ein­mal nach Hau­se gehen, sich in den Ses­sel fal­len las­sen, einen Kaf­fee auf­brü­hen, in den Spie­gel schau­en und den­ken: „Das ist jetzt aber nicht wahr“. Eine Stun­de spä­ter gehen Sie noch­mals zur Bank, las­sen noch­mals einen Aus­druck raus und sie­he da: 1.267 € im Soll. Wie immer. Frau Hol­mes Fir­ma Ther­anos jeden­falls ist jetzt nix mehr wert. Irgend­wie hat sich her­aus­ge­stellt, dass die neue Blut­be­stim­mungs-Metho­de der Fir­ma gar nicht funk­tio­niert. Hat bis­her nur nie­mand gemerkt. Jetzt stu­diert Frau Hol­mes wie­der. Bio­che­mie. Toll – was so Alles geht.

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Theranos Holmes

Aus aktu­el­lem Anlass: Jetzt hat die US-Bör­sen­auf­sicht gegen Eliza­beth Hol­mes eine Stra­fe über 500.000 $ aus­ge­spro­chen und eine 10-jäh­ri­ges Ver­bot, dass ihr eine Unter­neh­mens­füh­rung ver­bie­tet. Zur Erin­ne­rung: Hier unser BISS aus dem Juli 2016:

HolmesSher­lock Hol­mes ken­nen Sie. Eliza­beth Hol­mes ist aber nicht des­sen bis­lang unbe­kann­te Frau. Die ken­nen Sie nur, wenn Sie regel­mä­ßig Wirt­schafts­pres­se lesen oder sich im Land der unbe­grenz­ten Mög­lich­kei­ten aus­ken­nen. Immer­hin hat sie in kür­zes­ter Zeit ein Ver­mö­gen von 4,5 Mrd. Dol­lar „gemacht“. Zumin­dest auf dem Papier. Das ist etwa so, wenn Sie zum Bank­au­to­mat gehen, sich den Kon­to­aus­zug aus­dru­cken las­sen und lesen: 4.501.101.234 € im Haben. Wahr­schein­lich wer­den Sie dann erst ein­mal nach Hau­se gehen, sich in den Ses­sel fal­len las­sen, einen Kaf­fee auf­brü­hen, in den Spie­gel schau­en und den­ken: „Das ist jetzt aber nicht wahr“. Eine Stun­de spä­ter gehen Sie noch­mals zur Bank, las­sen noch­mals einen Aus­druck raus und sie­he da: 1.267 € im Soll. Wie immer. Frau Hol­mes Fir­ma Ther­anos jeden­falls ist jetzt nix mehr wert. Irgend­wie hat sich her­aus­ge­stellt, dass die neue Blut­be­stim­mungs-Metho­de der Fir­ma gar nicht funk­tio­niert. Hat bis­her nur nie­mand gemerkt. Jetzt stu­diert Frau Hol­mes wie­der. Bio­che­mie. Toll – was so Alles geht.

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BMF-Erlasse

Merkblatt zur Kassenbuchführung

OFD Karls­ru­he: Merk­blatt zur PC-Kassenbuchführung

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Downloads Excel-Tabellen Grundlagen

Geschützt: StartUp Kalkulation (Skalierung)

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