Wenn Sie – als privat Versicherter – Krankheitskosten (Behandlungskosten, Material, Rezeptgebühren) aus der eigenen zahlen, um in den Genuss der jährlichen Beitragsrückzahlung zu kommen, müssen Sie ab sofort genau rechnen. Es gibt keinen Steuervorteil mehr. Solche Kosten werden von Ihrem Finanzamt nicht mehr als Sonderausgaben anerkannt. Sie müssen also brutto für netto rechnen (BFH, Urteil v. 29.11.2017, X R 3/16).
Autor: volkelt
Volkelt-Brief 18/2018
Schmaler Grat: Zulässige Kooperation oder schon Kartellvergehen? + GroKo: Auswirkungen für Wirtschaft und Unternehmen – was kommt wann? + Digitales: Mit Psychologie und Sachlichkeit nach vorne schauen + GmbH/Recht: Geschäftsführer kann nicht zugleich kontrollieren + GmbH/Recht: Kapitalerhöhung kann ganz schön ins Geld gehen + Immer weniger Mindestlohn-Vergehen in Brandenburg
BISS … die Wirtschaft-Satire
Dass deutsche und europäische Kartellbehörden den Fokus zunehmend auch auf kleinere Unternehmen legen, ist bekannt. Diese Entwicklung hat sich seit Jahren angedeutet und auch wir haben an dieser Stelle über zahlreiche Verfahren berichtet und die z. T. undurchsichtigen Praktiken der Kartellbehörden ausgeleuchtet (Nr. 30/2016). Im Unterschied zu den Großen der Wirtschaft (aktuell: Autokartell) verfügen kleinere Unternehmen nicht über die Lobby und das finanzielle Durchhaltevermögen, rechtliche Positionen durchzusetzen bzw. eine Lösung im Vergleich – also im „Stillen” – zu vereinbaren und so zumindest einen größeren Imageschaden zu verhindern.
Dabei ist längst nicht jede Kooperation zwischen (kleineren) Unternehmen bereits ein Wettbewerbsverstoß. Zulässig sind z. B. …
GroKo: Auswirkungen für Wirtschaft und Unternehmen – was kommt wann?
In Ausgabe Nr. 8/2018 hatten wir die Vorgaben der GroKo mit Wirkung auf Wirtschaft und Unternehmen herausgearbeitet. Unterdessen sind die Ministerien besetzt und haben ihre Arbeit aufgenommen. Hier ein erster Zwischenstand. Für Unternehmen mit Folgen: Der Entwurf eines Gesetzes zur „Brückenteilzeit” aus dem Bundesarbeitsministerium. Das Wichtigste im Überblick: …
Wenn in den Betrieben über Digitalisierung diskutiert wird, wird es schnell irrational. Ängste, falsche Vorstellungen von der Dynamik und Unwissen prägen den Ton besonders vieler älterer Mitarbeiter. Vielen jüngeren Mitarbeitern geht Alles nicht schnell genug. Als Geschäftsführer sind SIE gut beraten, wenn Sie Sachlichkeit vorgeben und so dafür sorgen, dass die Mitarbeiter nicht aussteigen, sich verweigern oder aussteigen. Hier z. B. die zentralen Thesen der Delphi-Studie 2050 – die Zukunft der Arbeit der Bertelsmann-Stiftung zur Robotik/KI: …
In einem Grundsatzurteil – mit Auswirkung auch für das deutsche Gesellschaftsrecht – hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, dass ein und dieselbe Person nicht in Doppelfunktion als „Geschäftsleitung” und als „Aufsichtsperson” im Unternehmen tätig sein kann (EuGH, Urteil v. 24.4.2018, T‑133/16 bis T‑136/16).
Wird eine Kapitalerhöhung bei einer GmbH dadurch durchgeführt, dass neben der Erhöhung des Stammkapitals auf Grund eines zwischen den Gesellschaftern vorher oder gleichzeitig geschlossenen weiteren Vertrags eine zusätzliche Einzahlung in die freie Kapitalrücklage der Antragstellerin (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) zu leisten ist, so bestimmt sich der Geschäftswert für die notarielle Beurkundung des Gesellschafterbeschlusses über die Kapitalerhöhung nicht nur nach dem in das Handelsregister einzutragenden Erhöhungsbetrag, also in Höhe der Stammkapitalerhöhung. Vielmehr ist zu diesem Betrag der auf Grund des weiteren Vertrages einzuzahlende Betrag zu addieren. Der Geschäftswert darf jedoch 30.000 EUR nicht unterschreiten und 5.000.000 EUR nicht überschreiten (OLG München, Beschluss v. 26.2.2018, 32 Wx 405/17).
Wurden in 2016 in Brandenburg noch 1.650 Verfahren wegen Verstoßes gegen die Mindestlohnbestimmungen (Lohnhöhe, Aufzeichnungs- und Meldepflichten) eingeleitet, waren es 2017 nur noch 267 Ordnungswidrigkeitsverfahren, davon 111 im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, 27 in der Logistikbranche und 16 im Bauhaupt- und Baunebengewerbe (Quelle: Drucksache 19/1453).
Volkelt-Brief 17/2018
Klein gegen groß: Lieferanten und Zulieferer/VW-Prevent + Konflikte in der GmbH: Vorkehrungen gegen einer Trojaner (II) + Digitales: So optimieren Sie neue Projekte und Ideen + GF-Netzwerke: Der Geschäftsführer als Beirat von Geschäftspartnern + GF-Amtsniederlegung: Kein Anspruch auf Kündigungsschutz + GmbH/Geld: Renditen für US-Staatsanleihen auf dem Weg nach oben + GmbH/Steuer: Neue Größenklassen für die Betriebsprüfung + GmbH/Geld: Zahlungsverzug kostet Vorfälligkeitsentschädigung
BISS … die Wirtschaft-Satire
Seit Ferdinand Piech wissen wir, dass die vermeintliche Sicherheit eines Großkunden nur eine Seite der Medaille ist. Dagegen steht – und Piech hat diese Praxis mit Tiefenwirkung bis heute durchexerziert – die Daumenschraube des Preisdiktats. In Insiderkreisen sprich man von einer Marge von max. 8 %, die VW und andere Auto-Konzerne ihren Zuliefern zugestehen (vgl. Nr. 30/2016). Hinter den Kulissen sprich man von vertraglicher Gängelung und unzulässigen Eingriffen in die Geschäftspolitik der Zulieferer. Derzeit beschäftigen sich die Gerichte mit den Lieferstopps des VW-Zulieferers Prevent. Soweit, dass Gesellschafter, Geschäftsführer und Mitarbeiter des Zulieferers ins Visier genommen wurden. O‑Ton der VW-Anwälte: „Ja – man habe Recherchen über die Prevent-Gruppe in Auftrag gegeben, um mehr Transparenz über deren Strukturen und Netzwerke zu bekommen”. Gegenmaßnahmen: Selbst die einstweilige Verfügung des LG Braunschweig auf Beendigung des Prevent-Lieferstopps konnte nicht verhindern, dass die Bänder der VW-Produktion für einige Wochen still standen.
Fazit: …
