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Volkelt-Briefe

Digitales: Besteuerung der Internet-Umsätze wird konkret – betrifft viele Online-Shops

Um die Steu­er-Rocha­den von Ama­zon, Face­book, Apple und Co. in den Griff zu bekom­men, prü­fen eini­ge Natio­nal­staa­ten und die EU-Finanz­be­hör­den neue Besteue­rungs­an­sät­ze für inter­na­tio­na­le digi­ta­le Geschäfts­mo­del­le. Sta­tus: Unter­des­sen hat die EU-Kom­mis­si­on mit Datum vom 21.3.2018 einen ers­ten Richt­li­ni­en-Ent­wurf zur Besteue­rung der digi­ta­len Wirt­schaft vor­ge­legt. …Wich­tig: Dabei geht es nicht nur um eine Erfas­sung der Ein­künf­te und Gewin­ne aus die­sen Umsät­zen, son­dern um eine zusätz­li­che Steu­er auf die­se Umsät­ze in Höhe von 3%. Die EU-Kom­mis­si­on geht mit­tel­fris­tig davon aus, dass damit ca. 5 Mrd. EUR aus der digi­ta­len Wirt­schaft abge­zweigt wer­den kön­nen. Im Ein­zel­nen geht es um fol­gen­de Bemessungsgrundlagen:

  • Erträ­ge aus dem Ver­kauf von Online-Werbeflächen,
  • Erträ­ge aus digi­ta­len Ver­mitt­lungs­ge­schäf­ten, die Nut­zern erlau­ben, mit ande­ren Nut­zern zu inter­agie­ren und die den Ver­kauf von Gegen­stän­den und Dienst­leis­tun­gen zwi­schen ihnen ermög­li­chen (Z. B.: Ama­zon Part­ner Net, aber auch: EBay) und
  • Erträ­ge aus dem Ver­kauf von Daten, die aus Nut­zer­in­for­ma­tio­nen gene­riert werden.

Zunächst wird es „Grö­ßen­be­schrän­kun­gen” geben. Danach sol­len die­se Rege­lun­gen nur für Unter­neh­men gel­ten, die welt­weit einen Umsatz > 750 Mio. EUR machen bzw. für Umsät­ze > 50 Mio. EUR inner­halb Euro­pas. Ach­tung: Nach der offi­zi­el­len Begrün­dung sol­len mit die­ser Ein­schrän­kung Unter­neh­men „in ihrer Auf­bau­pha­se” nicht behin­dert wer­den – Besteue­run­gen auch klei­ne­rer Ein­hei­ten sind dem­nach also juris­tisch machbar.

Bei die­sem Vor­schlag han­delt es sich um eine Über­gangs­lö­sung, die bis zu einer gemein­sa­men EU-Steu­er­lö­sung in den ein­zel­nen Mit­glied­staa­ten prak­ti­ziert wer­den kann/soll. Aller­dings dürf­te ein euro­pa­ein­heit­li­che Rege­lung – die unter­des­sen eben­falls als Richt­li­ni­en-Vor­schlag vor­liegt – noch dau­ern. rea­lis­ti­scher­wei­se ist hier eine Umset­zung der­zeit nicht abseh­bar, weil Steu­er­ent­schei­de auf EU-Ebe­ne nur ein­stim­mig beschlos­sen wer­den kön­nen und eine sol­che Beschluss­mehr­heit nicht sehr wahr­schein­lich ist. Mit einer deut­schen Über­gangs­lö­sung muss ggf. gerech­net werden.

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