In börsennotierten Unternehmen ist es die Angst vor der feindlichen Übernahme – so zuletzt spektakulär der Fall VW/Porsche. Aber auch in vielen mittelständischen Unternehmen steigt die Verunsicherung bei der Neu- oder Umverteilung der Geschäftsanteile – sei es im Erbfall, wenn die Kinder ihre GmbH-Anteile vergolden wollen, wenn einer der Gesellschafter seinen Anteil verkaufen will, wenn chinesische Investoren dringend benötigtes neues Kapital für Investitionen bereitstellen oder wenn ein Privat-Equity-Investor zusätzliches Know-How einbringt. Steht das Wohl der GmbH im Vordergrund oder bedrohen andere Interessenlagen den Bestand des Unternehmens? Geht es den neuen Investoren um Know-How und Kunden und weniger um die Zukunft des Unternehmens? Als Geschäftsführer kommt Ihnen dabei die Aufgabe zu, unterschiedliche Gesellschafter-Interessen zu erkennen, offen zu legen und ggf. Zielkonflikte aufzuzeigen, um wirtschaftlich nachteilige Auswirkungen auf die GmbH zu vermeiden. Z. B., weil keine Entscheidungen mehr über Strategisches gefällt werden oder weil zu viel Kapital aus der GmbH abgezogen wird (Ausschüttungspolitik). Wichtig ist es hier, im entscheidenden Moment den richtigen Maßnahmen-Katalog zu ziehen. Das sind im Einzelnen:…
Autor: volkelt
Wenn in den Betrieben über Digitalisierung diskutiert wird, wird es schnell irrational. Ängste, falsche Vorstellungen von der Dynamik und Unwissen prägen den Ton besonders vieler älterer Mitarbeiter. Vielen jüngeren Mitarbeitern geht Alles nicht schnell genug. Als Geschäftsführer sind SIE gut beraten, wenn Sie Sachlichkeit vorgeben und so dafür sorgen, dass die Mitarbeiter nicht aussteigen, sich verweigern oder aussteigen. Hier z. B. die zentralen Thesen der Delphi-Studie 2050 – die Zukunft der Arbeit der Bertelsmann-Stiftung zur Robotik/KI: …
In der Zusammenarbeit zwischen Firmen entstehen vertrauliche Arbeitsbeziehungen zwischen den den Geschäftsführern. Bisweilen ergeben sich Freundschaften, die sogar den Wechsel des Arbeitgebers überstehen. Übung ist es auch, die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen zu institutionalisieren – man verständigt sich darauf, gemeinsame Erfahrungen in Gremien festzumachen. Bewährt ist die gegenseitige Einbindung der Geschäftsführer in den (beratenden) Beirat des jeweils anderen Unternehmens. Wird der Geschäftsführer in einem anderen Unternehmen als (beratender) Beirat oder als kontrollierender Aufsichtsrat tätig, handelt es sich um eine Nebentätigkeit, die die Belange der GmbH betrifft.
Für den (Gesellschafter-) Geschäftsführer bedeutet das: …
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die neuen Größenklassen für die steuerlichen Betriebsprüfungen veröffentlicht. Die neuen Größenklassen gelten für den 24. Prüfungsturnus der Steuerbehörden und sollen ab 1.1.2024 entsprechend angewandt werden (Quelle: BMF-Schreiben v. 15.12.2022 – IV A 8 – S 1450/19/10001 :003, DOK 2022/0957811).
Festzuhalten bleibt, dass die Finanzbehörden ihre Prüfungsschwerpunkte in den letzten Jahren zunehmend auf bestimmte Branchen (Stichwort: Kasse) ausgerichtet haben, gezielt nach Auffälligkeiten in den eingereichten Steuerdaten suchen oder aufgrund von Hinweisen von Informanten tätig werden. Der angestrebte Prüfungszyklus nach Betriebsgrößenklasse existiert – außer für alle anschlussgeprüfte Unternehmen – nach unseren Erfahrungen in der Praxis immer mehr nur noch auf dem Papier.
Kann die GmbH ein Darlehen nicht wie vereinbart bedienen und kündigt die Bank daraufhin die Geschäftsbeziehung, kann sie neben der Rückzahlung zusätzlich die bis zu diesem Zeitpunkt vereinbarte Vorfälligkeitsentschädigung als Schadensersatz in Rechnung stellen (BGH, Urteil v. 20.2.2018, XI ZR 445/17).
„Dass ich nochmals selbst zupacken muss, hätte ich nicht gedacht” – so der Kollege einer Inneneinrichtungs- GmbH, der seine Kunden jetzt wieder selbst beraten muss. Weil er nicht die Mitarbeiter findet, die er für eine qualifizierte Beratung seiner Kunden braucht. In der Tat: Unterdessen fehlen nicht nur Mitarbeiter mit qualifizierter Ausbildung (Stichwort: Fachkräftemangel). Selbst Mitarbeiter für geringer qualifizierte Tätigkeiten und ungelernte Aushilfen (etwa in der Pflege, im Vertrieb, im Service oder etwa in der Gastronomie), die Jobs einigermaßen zuverlässig und fehlerlos erledigen, sind kaum noch zu finden. Selbst Zuweisungen aus den Arbeitsagenturen sind selten geworden. Was tun? …
Volkelt-Brief 16/2018
Geschäftsführung: Mitarbeiter, Mitarbeiter, Mitarbeiter … + Konflikte in der GmbH: Vorbeugen und es besser machen (II) + Digitales: Crowdfunding weiter auf dem Vormarsch + Achtung: Bestellung zum Geschäftsführer der Tochter-GmbH + Recht: Anwalts-Vollmacht zur Vertretung der GmbH + OLG München: 10%-Liquiditätslücke reicht für Insolvenzhaftung des Geschäftsführers + GmbH-Marketing: Werbung mit Testergebnissen + GmbH-Recht: Einsichts- und Auskunftsrecht in der gelöschten GmbH
BISS … die Wirtschaft-Satire
In den meisten GmbH sind zwei oder mehrere Geschäftsführer mit der Führung der Geschäfte betraut, wobei in aller Regel neben dem kaufmännisch verantwortlichen Geschäftsführer – je nach Branchennotwendigkeiten – zusätzliche Ressorts gebildet werden: Der technische Geschäftsführer im produzierenden Bereich, der marketing-verantwortliche Geschäftsführer bevorzugt in vertriebsorientierten Branchen oder der personal- und organisationsverantwortliche Geschäftsführer in größeren Unternehmen mit ausgeprägten Unternehmensstrukturen. Meist verlangt die Geschäftsordnung der GmbH, dass Entscheidungen einstimmig zu fällen sind. Ist Mehrheitsbeschluss vereinbart, entscheidet in aller Regel die Stimme des Vorsitzenden über die Annahme bzw. Ablehnung von Beschlüssen. Aber: …
Das Crowdfunding – auch als Schwarmfinanzierung bezeichnet – ist eine Internet-gestützte Finanzierungs-Plattform, auf der Kapital suchende Unternehmen ihre Projekte (Klein-) Anlegern vorstellen und an denen diese sich beteiligen können. Das Verfahren ist unkompliziert und schnell. Die aktuellen Zahlen: Im Jahr 2016 wurden insgesamt ca. 80 Mio. EUR Kapital für Investitionen in die Wirtschaft (Energie, Immobilien, Unternehmen) im Crowdfunding vergeben. 2017 waren es bereits ca. 200 Mio. EUR. Das entspricht einer Zunahme um 250 %. Für 2018 ist ein Finanzierungsvolumen von rund 500 Mio. EUR zu erwarten. Unterdessen gibt es eine ausgeprägte Crowdfunding-Szene auch in Deutschland.
Einen guten Überblick …
Wenn Sie bzw. Ihre GmbH eine 100%ige Tochtergesellschaft gründen, ist die Mutter-GmbH alleinige Gesellschafterin der Tochter-GmbH. Rechtsfolge: Als gesetzlicher Vertreter der Mutter-GmbH sind Sie deren Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Tochter-GmbH und damit grundsätzlich auch weisungsberechtigt gegenüber der Geschäftsführung der Tochter-GmbH. Ist für die Tochter-GmbH ein Fremd-Geschäftsführer bestellt – etwa ein früherer leitender Mitarbeiter – unterliegt dieser dem Weisungsrecht der Mutter-GmbH. Ist ein sog. Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte vereinbart, dann kann der Geschäftsführer diese nur mit Zustimmung der Mutter-Gesellschaft bzw. mit Ihrer Zustimmung als Geschäftsführer und Vertreter der Muttergesellschaft durchführen.
Üblich ist es, dass …