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Volkelt-Briefe

GmbH/Steuer: Fristverlängerung für die selbst erstellte KSt-Erklärung 2017

Weil die elek­tro­ni­schen For­mu­la­re für die KSt-Erklä­rung 2017 nicht recht­zei­tig online zur Ver­fü­gung ste­hen, haben die Finanz­be­hör­den die Abga­be­frist (bis­her: 31.5.2018) um 3 Mona­te bis zum 31.8.2018 ver­län­gert. Die Erklä­rung kann bis dahin elek­tro­nisch oder wie bis­her in Papier­form ein­ge­reicht wer­den (Quel­le: BMF, Nach­richt vom 12.4.2018).

 Wer die KSt-Erklä­rung vom Steu­er­be­ra­ter erle­di­gen lässt, hat ohne­hin mehr Zeit. Hier läuft die Abga­be­frist bis zum 31.12.2018, in begrün­de­ten Fäl­len bis zum 28.2.2019.