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Neue Rechtslage: Mehr Spielraum für das Abfindungs-Szenario

In vie­len Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trä­gen ist für den Fall des Schei­terns eine sog. Abfin­dungs­ver­ein­ba­rung ver­ein­bart. Auch wir emp­feh­len an die­ser Stel­le eine sol­che Ver­ein­ba­rung. Aus der Erfah­rung her­aus, dass es im Kon­flikt­fall zwi­schen den betei­lig­ten Par­tei­en oft kaum noch mög­lich ist, ein­ver­nehm­li­che Lösun­gen zu fin­den und man sich dann leich­ter auf das zuvor Ver­ein­bar­te ver­stän­di­gen kann.

Pro­blem:

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Geschäftsführer privat: Finanzamt bestraft Gesundheits-Vorsorge

Gewährt Ihnen Ihre Kran­ken­ver­si­che­rung (KV) Bonus­zah­lun­gen, weil Sie die Vor­aus­set­zun­gen aus einem Bonus­pro­gramm erfül­len, min­dern die­se Zah­lun­gen Ihren Son­der­aus­ga­ben­ab­zug. Das gilt z. B. für Bonus­zah­lun­gen aus einem Fit­ness-Pro­gramm (direk­ter Zuschuss zum Fit­ness-Stu­dio-Bei­trag), bestimm­te Vor­sor­ge-Maß­nah­men (Nicht-Rau­cher-Pro­gramm, Impf­schutz, Zahn­vor­sor­ge) oder sog. Sport­bo­ni für sons­ti­ge gesund­heits­för­dern­de Akti­vi­tä­ten (Finanz­ge­richt Müns­ter, Urteil v. 13.6.2018, 7 K 1392/17 E).

Das gilt auf jeden Fall dann, wenn die Bonus­zah­lun­gen ohne den Nach­weis zusätz­li­cher gesund­heits­be­zo­ge­ner Auf­wen­dun­gen erbracht wer­den. Der Steu­er­zah­ler muss bele­gen, dass er für die Bonus­leis­tun­gen zusätz­li­che Auf­wen­dun­gen getä­tigt hat. Wie das gehen soll, lässt das Finanz­ge­richt offen – damit kön­nen Sie so gut wie nicht ver­hin­dern, dass Ihr Finanz­amt den Son­der­aus­ga­ben­ab­zug kürzt – wie bei der Bei­trags­rück­erstat­tung durch die Kran­ken­ver­si­che­rung wg. nicht in Anspruch genom­me­ner Leis­tun­gen. Es ist davon aus­zu­ge­hen, dass die KV das so nicht ein­fach hin­neh­men werden.

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Mitarbeiter: Betriebsrat (BR) leichter durchzusetzen

Die Bun­des­re­gie­rung plant, das ver­ein­fach­te Betriebs­rats-Wahl­ver­fah­ren für Betrie­be mit 5 bis 100 Mit­ar­bei­tern (bis­her: 5 bis 50) obli­ga­to­risch ein­zu­füh­ren. Das ver­ein­fach­te Wahl­ver­fah­ren ist straf­fer und wesent­lich ein­fa­cher und unbü­ro­kra­ti­scher durch­zu­füh­ren. Statt (Gewerkschafts-)Listen wer­den hier Per­so­nen gewählt (Mehr­heits­wahl­recht). Die Kan­di­da­ten, die die meis­ten Stim­men erhal­ten bil­den den Betriebs­rat. Mit die­ser Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung der BR-Wahl wird dann auch die Hür­de nied­ri­ger, auch in klei­ne­ren Unter­neh­men einen Betriebs­rat ein­zu­rich­ten. Vor­teil für die Unter­neh­men: Gewerk­schaf­ten kön­nen nicht mehr ein­fach ihre Lis­ten durch­set­zen (Quel­le: Heu­te im Bun­des­tag 510/2018).

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GmbH/Steuer: Pauschalversteuerung nur für zusätzliche Leistungen

Das Finanz­ge­richt (FG) Düs­sel­dorf hat ent­schie­den, dass nur zusätz­lich zum bis­he­ri­gen Lohn gezahl­te Leis­tun­gen (hier: Fahr­kos­ten­zu­schuss, Inter­net-Zuschuss) pau­schal ver­steu­ert wer­den kön­nen. Eine ledig­li­che Umwand­lung ist damit aus­ge­schlos­sen. Ach­tung: In neu­en Arbeits­ver­trä­gen soll­ten Sie aus­drück­lich dar­auf hin­wei­sen, dass es sich um Zusatz­leis­tun­gen han­delt, die pau­schal besteu­ert wer­den. Revi­si­on ist zuge­las­sen (FG Düs­sel­dorf, Urteil v. 24.5.2018, 11 K 3448/15 H).

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GmbH/Geld: BMF zu EC-Karten-Umsätzen im Kassenbuch

Auf Nach­fra­ge des Deut­schen Steu­er­be­ra­ter­ver­ban­des hat das BMF jetzt klar­ge­stellt, dass EC-Kar­ten-Umsät­ze grund­sätz­lich nicht im Kas­sen­buch auf­ge­führt wer­den dür­fen. Aber: Wenn die­se fälsch­li­cher­wei­se trotz­dem im Kas­sen­buch geführt wer­den (wur­den), aber nach­voll­zieh­bar wei­ter­ver­bucht wer­den, ist das nicht mehr allei­ne ein Grund für die Finanz­be­hör­den wegen die­ses for­mel­len Man­gels die Buch­füh­rung als Gan­zes zu ver­wer­fen und die Umsät­ze zu schät­zen (BMF-Ant­wort per e‑Mail an den Deut­schen Steu­er­be­ra­ter­ver­band zu IV A 4 – S 0316/13/10003–09).

Vie­le Ein­zel­händ­ler, Gas­tro­no­mie­be­trie­be oder sons­ti­ge Betrie­be mit viel Bar­geld-Durch­lauf haben immer wie­der Pro­ble­me mit den Finanz­be­hör­den, weil klei­ne for­mel­le Män­gel im Kas­sen­buch oder in den Umsatz-Auf­zeich­nun­gen aus­rei­chen, um die gesam­te Buch­füh­rung zu ver­wer­fen und die Umsät­ze zu schät­zen (Umsatz­v­er­pro­bung). Damit ist jetzt klar­ge­stellt, dass EC-Kar­ten-Umsät­ze zwar nicht ins Kas­sen­buch gehö­ren – dass aber eine feh­ler­haf­te Hand­ha­bung nicht auto­ma­tisch als Begrün­dung für die Ver­wer­fung der Buch­füh­rung her­an­ge­zo­gen wer­den darf. Den­noch: For­mel­le Feh­ler blei­ben ein gro­ßes BP-Risiko.

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Firmenwagen: Dieselgate ist eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung

Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Olden­burg hat jetzt erst­mals in die­ser Form bestä­tigt, dass es sich bei der Mani­pu­la­ti­on der Abgas­tech­no­lo­gie um eine vor­sätz­li­che sit­ten­wid­ri­ge Schä­di­gung des Kun­den han­delt. Das dürf­te zu wei­te­ren Scha­dens­er­satz­pro­zes­sen in Sachen Die­sel­ga­te füh­ren und die recht­li­che Hand­ha­bung in Deutsch­land auf neue juris­ti­sche Füße stel­len. Wir hal­ten Sie auf dem Lau­fen­den (OLG Olden­burg, Beschluss v. 19.6.2018, 2 U 9/18).

 

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Der Tag heute …

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

Trump ist Trumpf. Jetzt hat er es geschafft, dass die EU eine Nie­der­la­ge in einen Sieg umdeu­tet. Und die Medi­en hel­fen kräf­tig dabei mit („EU erreicht Eini­gung”). Was ist pas­siert? Nur mit Sprü­chen hat er es geschafft, dass die ame­ri­ka­ni­schen Maschi­nen­bau­er (Medi­zin­tech­nik!) jetzt zoll­frei nach Euro­pa ver­kau­fen dür­fen. Dazu kom­men Flüs­sig­gas aus dem umstrit­te­nen Frack­ing und Soja­boh­nen (?). Sei­ne Gegen­leis­tung: Er ver­zich­tet (vor­erst) auf Straf­zöl­le gegen die euro­päi­schen Auto­bau­er. So etwas nann­te man bis­her Bau­ern­schläue. Heu­te heißt es Ame­ri­ca first.

Die neue Ver­pa­ckungs­ver­ord­nung ist da. Und wer ver­packt nicht. Sie dür­fen gegen­über dem End­ver­brau­cher nur noch Packun­gen ver­wen­den, die bei einem Sys­tem der dua­len Ent­sor­gung regis­triert sind (Grü­ner Punkt). Das gilt auch für Online-Shops. Die Abmahn-Sze­ne dürf­te sich die Hän­de reiben.

ACHTUNG: ein aus­ge­spro­chen wich­ti­ges Urteil für alle Kol­le­gIn­nen, die sich über ihren Arbeit­ge­ber „GmbH” mit einer D&O – Ver­si­che­rung (Direc­tors and Offi­cers Insu­rance) ver­si­chert haben, kommt vom OLG Düs­sel­dorf: „Der Haf­tungs­an­spruch gemäß § 64 GmbH-Gesetz ist mit dem ver­si­cher­ten Anspruch auf Scha­dens­er­satz wegen eines Ver­mö­gens­scha­dens nicht ver­gleich­bar. Es han­delt sich um einen Ersatz­an­spruch eige­ner Art” (OLG Düs­sel­dorf, Urteil v. 20.7.2018, 1–4/93/16). Im Klar­text: Ver­an­las­sen Sie als Geschäfts­füh­rer Zah­lun­gen der GmbH nach Ablauf der 3‑Wo­chen-Frist haf­ten Sie per­sön­lich gegen­über der GmbH (§ 64 GmbH-Gesetz) – solan­ge haben Sie Zeit, nach Vor­lie­gen der Insol­venz­kri­te­ri­en (Illi­qui­di­tät, dro­hen­de Zah­lungs­un­fä­hig­keit, Über­schul­dung) einen Antrag auf Eröff­nung des Insol­venz­ver­fah­rens zu stel­len. Die D&O – Ver­mö­gens­scha­den-Ver­si­che­rung deckt die­ses Risi­ko grund­sätz­lich nicht ab.

Zu guter Letzt: Chris­ti­an Lind­ner, Hoff­nungs­g­trä­ger der Libe­ra­len, ist wie­der liiert. Mit der RTL-Mit­ar­bei­te­rin Fran­ca Leh­feldt – ein TV-For­mat, das bis­her mit der Betei­li­gung an ntv nur bedingt für Infor­ma­ti­ons-Yan­kees geeig­net ist. Für ihn sicher­lich eine Chan­ce, sich von der Oppo­si­ti­ons­bank zum Poli­ti­ker mit wirt­schafts-libe­ra­lem For­mat wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Hät­ten wir verdient.

… einen span­nen­den und erfolg­rei­chen Tag wünscht Ihnen

Ihr Lothar Volkelt 😉

 

PS:

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Digitalisierungs-Hype: Wie behalten Sie den Überblick?

Als ich mich vor eini­gen Wochen mit einem guten Bekann­ten – er ist Pro­fes­sor für Erzie­hungs­wis­sen­schaf­ten – über das The­ma „Digi­ta­li­sie­rung in Wis­sen­schaft und Bil­dung” unter­hal­ten habe, muss­te ich fest­stel­len: Es ist gar nicht ein­fach, die vie­len Ein­zel­aspek­te des The­mas zusam­men­zu­fas­sen und dar­aus ein Gesamt­sze­na­rio zu ent­wi­ckeln. Pro­blem: Es erfor­dert eine Men­ge Phan­ta­sie, Ein­sich­ten und visio­nä­re Weit­sicht, die Aus­wir­kun­gen der Digi­ta­li­sie­rung als Gesamt­pro­zess zu erfas­sen. Schnell ver­zet­telt man sich in ein­zel­nen Bei­spie­len, Plan­spie­len oder Zah­len­spie­le­rei­en. Die­se Ein­sicht in den Gesamt­pro­zess ist aber gera­de für Füh­rungs­kräf­te und Ent­schei­der ein wich­ti­ge Vor­aus­set­zung dafür, die rich­ti­ge Stra­te­gie für die Zukunft des Unter­neh­mens zu fin­den und ent­spre­chen­de Maß­nah­men zur Umset­zung zu ergreifen.

Ich habe dem Professor … 

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Volkelt-Brief 29/2018

Füh­rung in digi­ta­len Zei­ten: Wie behal­ten Sie eigent­lich den Über­blick? + Schlan­ke Füh­rung: Mee­ting oder Intranet/Outlook – was passt wann bes­ser + Digi­ta­les: Wie und wann Sie neue Pro­jek­te sinn­voll aus­glie­dern + Geschäfts­füh­rer Haf­tung: Vor­sicht „Bau­geld“ – Sie müs­sen rich­tig doku­men­tie­ren Über­zo­gen: Öffent­li­ches Anschwär­zen recht­fer­tigt die Ein­zie­hung des GmbH-Anteils War­nung vor betrü­ge­ri­schen eMails vom Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um + Die­sel­ga­te (I): BGH bestä­tigt Kla­ge­be­fug­nis + Geschäfts­füh­rer in der Toch­ter GmbH: Anspruch auf das Teil­ein­künf­te­ver­fah­ren + VW-Die­sel­ga­te (II): Es dau­ert und dau­ert und dauert …

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Schlanke Führung: Meeting oder Intranet/Outlook – was passt wann besser

Das renom­mier­tes­te Ten­nis-Tur­nier der Welt in Wim­ble­don ist seit dem Wochen­en­de wie­der ein­mal Geschich­te – mit strah­len­den Sie­gern und geschla­ge­nen Ver­lie­rern. Gewin­nen kann man nur, wenn die ein­zel­nen Tei­le des jewei­li­gen Teams zusam­men pas­sen – Phy­sio, Ernäh­rung, Kraft­trai­ning, men­ta­le Fit­ness, Tak­tik – nur wenn das Team funk­tio­niert, gibt es einen Cham­pi­on – wie in jedem Unter­neh­men mit arbeits­tei­li­ger Orga­ni­sa­ti­on, also auch schon in klei­ne­ren Betriebsgrößen.

Wenn das Geschäfts­mo­dell stimmt, kommt es auf die Kom­mu­ni­ka­ti­on im Unter­neh­men an. Das bedingt Mee­tings und eine ent­spre­chen­de IT-Aus­stat­tung (Intra­net). Immer mehr Mit­ar­bei­ter stel­len die prak­ti­zier­te Mee­ting-Kul­tur in Fra­ge (vgl. Nr. 19/2018 „Wie viel Mee­ting muss wirk­lich sein”). Orga­ni­sa­ti­ons-Exper­ten sind sich einig, dass hier noch Vie­les opti­miert wer­den kann. Das ist Chef­auf­ga­be. Sie sind gut bera­ten, die Kom­mu­ni­ka­ti­ons-Kul­tur in der Fir­ma regel­mä­ßig auf Auf­wand und Ertrag zu prü­fen und die­se ggf. ver­än­der­ten Kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­for­de­run­gen und ‑bedürf­nis­sen anzu­pas­sen. Hier eini­ge Hin­wei­se, mit wel­chen Maß­nah­men Sie die inner­be­trieb­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on bes­ser machen: …