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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer privat: Wer schön sein will, muss leiden

Selbst wenn Sie noch Tage nach einem Pro­be­trai­ning im Fit­ness-Stu­dio schmerz­haf­ten Mus­kel­ka­ter haben, wird es Ihnen nicht gelin­gen auf dem Gerichts­weg Schmer­zens­geld durch­zu­set­zen. Dazu das Land­ge­richt Köln: Zunächst kam der Sach­ver­stän­di­ge zu dem Ergeb­nis, dass bei der Klä­ge­rin – trotz eines erhöh­ten Enzym­wer­tes – kei­ner­lei Gefahr für ein Nie­ren­ver­sa­gen bestand. Auch sei­en dau­er­haf­te Kopf­schmer­zen, Glie­der­schmer­zen und Schlaf­stö­run­gen nicht auf das Trai­ning zurück­zu­füh­ren. Für nach­voll­zieh­bar hielt der Sach­ver­stän­di­ge ledig­lich, dass sich die Klä­ge­rin über eini­ge weni­ge Tage unwohl fühl­te und unter Kopf­schmer­zen litt – ver­ur­sacht durch einen hef­ti­gen Mus­kel­ka­ter wegen der unge­wohn­ten Belas­tung (Urteil v. 11.7.2018, 18 O 73/16, nicht rechtskräftig).

Aus dem Urteil: „Bei einem mehr­tä­gi­gen Mus­kel­ka­ter, auch wenn er mit zwei­tä­gi­gen Belas­tungs­kopf­schmer­zen ver­bun­den war, han­delt es sich um eine Beein­träch­ti­gung, wie sie nach jeder Art sport­li­cher Betä­ti­gung zu erwar­ten ist und übli­cher­wei­se von Sport trei­ben­den hin­ge­nom­men wird. Schmer­zens­geld kann man dafür nicht beanspruchen”.

Nicht bekannt ist, ob der Pro­bant in die Revi­si­on gehen wird. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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