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Bürokratie: Neues Gesetz wird Whistleblower schützen

Die Bun­des­re­gie­rung hat einen Gesetz­ent­wurf „zum Schutz von Geschäfts­ge­heim­nis­sen” vor­ge­legt. Nicht rechts­wid­rig ist danach die Offen­le­gung und Nut­zung von Geschäfts­ge­heim­nis­sen, wenn die Hand­lung der Aus­übung der Mei­nungs- und Infor­ma­ti­ons­frei­heit oder der Auf­de­ckung von Fehl­ver­hal­ten und rechts­wid­ri­gen Hand­lun­gen dient (Ent­wurf eines Geset­zes zur Umset­zung der EU-Richt­li­nie 2016/943).

 

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