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Volkelt-Briefe

BISS: Schadenfreude – nein Danke …

Aus aktu­el­lem Anlass: Jetzt hat die US-Bör­sen­auf­sicht gegen die Ther­anos-Grün­de­rin Eliza­beth Hol­mes eine Stra­fe über 500.000 $ aus­ge­spro­chen und eine 10-jäh­ri­ges Ver­bot, dass ihr eine Unter­neh­mens­füh­rung ver­bie­tet. Zur Erin­ne­rung: Hier unser BISS aus dem Juli 2016:

HolmesSher­lock Hol­mes ken­nen Sie. Eliza­beth Hol­mes ist aber nicht des­sen bis­lang unbe­kann­te Frau. Die ken­nen Sie nur, wenn Sie regel­mä­ßig Wirt­schafts­pres­se lesen oder sich im Land der unbe­grenz­ten Mög­lich­kei­ten aus­ken­nen. Immer­hin hat sie in kür­zes­ter Zeit ein Ver­mö­gen von 4,5 Mrd. Dol­lar „gemacht“. Zumin­dest auf dem Papier. Das ist etwa so, wenn Sie zum Bank­au­to­mat gehen, sich den Kon­to­aus­zug aus­dru­cken las­sen und lesen: 4.501.101.234 € im Haben. Wahr­schein­lich wer­den Sie dann erst ein­mal nach Hau­se gehen, sich in den Ses­sel fal­len las­sen, einen Kaf­fee auf­brü­hen, in den Spie­gel schau­en und den­ken: „Das ist jetzt aber nicht wahr“. Eine Stun­de spä­ter gehen Sie noch­mals zur Bank, las­sen noch­mals einen Aus­druck raus und sie­he da: 1.267 € im Soll. Wie immer. Frau Hol­mes Fir­ma Ther­anos jeden­falls ist jetzt nix mehr wert. Irgend­wie hat sich her­aus­ge­stellt, dass die neue Blut­be­stim­mungs-Metho­de der Fir­ma gar nicht funk­tio­niert. Hat bis­her nur nie­mand gemerkt. Jetzt stu­diert Frau Hol­mes wie­der. Bio­che­mie. Toll – was so Alles geht.

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BISS - DIE Wirtschafts-Satire

Theranos Holmes

Aus aktu­el­lem Anlass: Jetzt hat die US-Bör­sen­auf­sicht gegen Eliza­beth Hol­mes eine Stra­fe über 500.000 $ aus­ge­spro­chen und eine 10-jäh­ri­ges Ver­bot, dass ihr eine Unter­neh­mens­füh­rung ver­bie­tet. Zur Erin­ne­rung: Hier unser BISS aus dem Juli 2016:

HolmesSher­lock Hol­mes ken­nen Sie. Eliza­beth Hol­mes ist aber nicht des­sen bis­lang unbe­kann­te Frau. Die ken­nen Sie nur, wenn Sie regel­mä­ßig Wirt­schafts­pres­se lesen oder sich im Land der unbe­grenz­ten Mög­lich­kei­ten aus­ken­nen. Immer­hin hat sie in kür­zes­ter Zeit ein Ver­mö­gen von 4,5 Mrd. Dol­lar „gemacht“. Zumin­dest auf dem Papier. Das ist etwa so, wenn Sie zum Bank­au­to­mat gehen, sich den Kon­to­aus­zug aus­dru­cken las­sen und lesen: 4.501.101.234 € im Haben. Wahr­schein­lich wer­den Sie dann erst ein­mal nach Hau­se gehen, sich in den Ses­sel fal­len las­sen, einen Kaf­fee auf­brü­hen, in den Spie­gel schau­en und den­ken: „Das ist jetzt aber nicht wahr“. Eine Stun­de spä­ter gehen Sie noch­mals zur Bank, las­sen noch­mals einen Aus­druck raus und sie­he da: 1.267 € im Soll. Wie immer. Frau Hol­mes Fir­ma Ther­anos jeden­falls ist jetzt nix mehr wert. Irgend­wie hat sich her­aus­ge­stellt, dass die neue Blut­be­stim­mungs-Metho­de der Fir­ma gar nicht funk­tio­niert. Hat bis­her nur nie­mand gemerkt. Jetzt stu­diert Frau Hol­mes wie­der. Bio­che­mie. Toll – was so Alles geht.

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BMF-Erlasse

Merkblatt zur Kassenbuchführung

OFD Karls­ru­he: Merk­blatt zur PC-Kassenbuchführung

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Downloads Excel-Tabellen Grundlagen

Geschützt: StartUp Kalkulation (Skalierung)

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 10/2018

Geschäfts­füh­rer in digi­ta­len Zei­ten: Ska­lie­rungs-Invest oder schon Schwin­del-GmbH?.+ GmbH/Steuer: Hier prüft die NRW-Finanz­ver­wal­tung ganz genau + GmbH/Recht: ACHTUNG – Ver­stö­ße gegen § 36 GmbH-Gesetz + Digi­tal: Gibt es das digi­ta­le Gen für Unter­neh­mer? – Was macht den Erfolg aus + GmbH/Recht: Noch mehr Vor­tei­le mit dem Schieds­ge­richts­ver­fah­ren + Kas­sen­nach­schau: Wenn jemand da ist, darf geprüft wer­den + Mitarbeiter/Kosten: Höhe­re Min­dest­löh­ne in 3 Branchen

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer in digitalen Zeiten: Skalierungs-Invest oder schon Betrug?

Sehr geehrte Geschäftsführer-Kollegin, sehr geehrter Kollege,

Nur die wenigs­ten Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen aus der Digi­tal-Wirt­schaft ahnen, auf welch schma­lem Haf­tungs­pfad sie sich bewe­gen. Die Gret­chen-Fra­ge heißt: Han­delt es sich noch um ein ska­lier­tes Geschäfts­mo­dell unter Risi­ko­be­din­gun­gen oder bereits um ein Schwin­del­un­ter­neh­men, das rea­lis­ti­scher­wei­se nie in die Gewinn­zo­ne rückt? (vgl. Nr. 1/2018). Rele­vant hier­zu ist ein Grund­satz-Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) aus dem Jahr 2015. Dort heißt es kate­go­risch: „Der Geschäfts­füh­rer haf­tet für alle Schä­den aus einem sog. Schwin­del­un­ter­neh­men” (Urteil v. 14.7.2015, VI ZR 463/14).

Falsch bera­ten ist der Geschäfts­füh­rer, wenn er sei­ne Ver­ant­wor­tung ledig­lich in der ope­ra­ti­ven Füh­rung der Geschäf­te sieht. Die BGH-Rich­ter ver­lan­gen aus­drück­lich, dass sich der Geschäfts­füh­rer auch mit den kal­ku­la­to­ri­schen Grund­la­gen des Geschäfts­mo­dells aus­ein­an­der­setzt. „Offen­sicht­li­che” Fehl­ein­schät­zun­gen rei­chen bereits aus für eine per­sön­li­che Haf­tung. Für den ein oder ande­ren eupho­ri­schen Neu­ling im Geschäft kann das ganz schnell zu einem per­sön­li­chen Desas­ter wer­den. Beson­ders gefähr­det sind aber auch alle die Kol­le­gen, die ledig­lich ihre Res­sort-Ver­ant­wor­tung wahr­neh­men und das „Rech­nen” dem Kauf­mann über­las­sen. Wem sage ich das. Alte Hasen im Geschäft ken­nen in der Regel die Regeln.

Alle Geschäfts­füh­rer müs­sen das Zah­len­werk ihrer GmbH beherr­schen und die Zusam­men­hän­ge rea­lis­tisch beur­tei­len kön­nen. Ver­ein­ba­ren Sie mit den Kol­le­gen Kri­sen-Sze­na­ri­en und rote Lini­en, bei deren Über­schrei­ten kon­kre­te Maß­nah­men ein­ge­lei­tet wer­den müs­sen. Fehlt Con­trol­ling-Wis­sen, hilft nur exter­ne Bera­tung durch einen Zah­len-Pro­fi mit Bran­chen-Erfah­rung – z. B. durch den Steu­er­be­ra­ter oder den Exper­ten vom Branchenverband.

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GmbH/Recht: ACHTUNG – Verstöße gegen § 36 GmbH-Gesetz

Nach § 36 GmbH-Gesetz gilt: „Die Geschäfts­füh­rer einer Gesell­schaft, die der Mit­be­stim­mung unter­liegt, legen für den Frau­en­an­teil in den bei­den Füh­rungs­ebe­nen unter­halb der Geschäfts­füh­rer Ziel­grö­ßen fest. Liegt der Frau­en­an­teil bei Fest­le­gung der Ziel­grö­ßen unter 30 Pro­zent, so dür­fen die Ziel­grö­ßen den jeweils erreich­ten Anteil nicht mehr unter­schrei­ten. Gleich­zei­tig sind Fris­ten zur Errei­chung der Ziel­grö­ßen fest­zu­le­gen. Die Fris­ten dür­fen jeweils nicht län­ger als fünf Jah­re sein”. Sank­tio­nen für Ver­stö­ße dage­gen sind vom Gesetz­ge­ber bis­her nicht vorgesehen.

ACHTUNG: …

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Digital: Gibt es das digitale Gen? – Was macht den Erfolg aus

Die Dis­kus­si­on um ein Unter­neh­mer-Gen ist so alt wie die Wirt­schaft selbst. Unter­des­sen wird in Fach­krei­sen inten­siv dar­über dis­ku­tiert, wel­che Eigen­schaf­ten der erfolg­rei­che Mana­ger in Zei­ten der Digi­ta­li­sie­rung mit­brin­gen muss, um ein bestehen­des Geschäfts­mo­dell auf­zu­bre­chen und zu ver­än­dern oder um ein neu­es Geschäfts­mo­dell erfolg­reich in den Markt ein­zu­füh­ren. Auch in den deut­schen TV-Start­Up-For­ma­ten geht es regel­mä­ßig um die Suche nach der per­fek­ten Unternehmer-Performance.

Vor­bild sind … 

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GmbH/Recht: Vorteile mit dem Schiedsgerichtsverfahren

Nach der Über­ar­bei­tung der Richt­li­ni­en der Deut­schen Insti­tu­ti­on für Schieds­ge­richts­bar­keit (DIS) ist das außer­ge­richt­li­che Ver­gleichs­ver­fah­ren bei Strei­tig­kei­ten zwi­schen Unter­neh­men seit 1.3.2018 noch vor­teil­haf­ter für alle Betei­lig­ten. Das Ver­fah­ren wur­de noch­mals ver­ein­facht und durch kür­ze­re Frist­set­zun­gen wei­ter beschleu­nigt. Vor­teil für strei­ten­de Unter­neh­men: Alle Inhal­te aus dem Ver­fah­ren blei­ben vertraulich.

Auch für Strei­tig­kei­ten zwi­schen den Gesell­schaf­tern der GmbH kann ver­ein­bart wer­den, dass die­se außer­ge­richt­lich in einem unab­hän­gi­gen Schieds­ge­richts­ver­fah­ren gelöst wer­den. Dazu muss aller­dings eine ent­spre­chen­de Rege­lung im Gesell­schafts­ver­trag ver­ein­bart werden.

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Kassennachschau: Wenn jemand da ist, darf geprüft werden

Eine sog. Kas­sen­nach­schau darf nicht nur wäh­rend der betriebs­üb­li­chen Geschäfts­zei­ten durch­ge­führt wer­den, son­dern auch außer­halb der Geschäfts­zei­ten, wenn im Unter­neh­men noch oder schon gear­bei­tet wird (Quel­le: Ent­wurf eines BMF-Schrei­bens zur Ände­rung des Anwen­dungs­er­las­ses zu § 146b AO)