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Volkelt-Briefe

GmbH-Planung: Fußball-WM, Sommerferien und Vertretungsregelungen

Noch sind es gera­de ein­mal etwas über 5 Wochen bis zum Start der Fuß­ball-Welt­meis­ter­schaft 2018 in Russ­land (14.6.2018 bis 15.7.2018). Die ech­ten Fans haben bereits Urlaub ein­ge­reicht. Erfah­rungs­ge­mäß las­sen sich aber auch die im Betrieb ver­blie­be­nen Mit­ar­bei­ter schnell von der Eupho­rie anste­cken, so dass Sie gut dar­an tun, dar­auf hin­zu­wei­sen, wel­che Rechts­la­ge gilt und wel­che Regeln in Ihrem Betrieb gel­ten. Die meis­ten Spie­le der WM fin­den am Nach­mit­tag (14 Uhr), am spä­ten Nach­mit­tag (16 oder 17 Uhr) oder abends (20 Uhr) statt  (Fuß­ball-WM > Spiel­plan). Damit sind fast alle Bran­chen und Betrie­be tan­giert. Was sagt das Arbeits­recht? Wie lösen Sie Ziel­kon­flik­te kon­struk­tiv für den Betrieb und den Fuß­ball-Fan? Hier eini­ge Hin­wei­se zum Handling: … 

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Digitales: Hier gibt es Geld für Projekte und Ideen

Für die Ent­wick­lung und Digi­ta­li­sie­rung der Pro­duk­te kön­nen Unter­neh­men bis zu 1,25 Mio. EUR Betei­li­gungs­fi­nan­zie­rung erhal­ten. Vor­aus­set­zung: Sie fin­den einen zusätz­li­chen Inves­tor (Kapi­tal­be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft). Das kann auch eine Pri­vat-Equi­ty-Finan­zie­rung sein, aber z. B. auch eine Betei­li­gung durch einen Mana­ger, der sich neu ori­en­tie­ren will und der mit sei­nem pri­va­ten Ver­mö­gen oder z. B. mit der Abfin­dung vom vor­he­ri­gen Arbeit­ge­ber in eine Kapi­tal­be­tei­li­gungs­ge­sell­schaft ein­steigt und in Ihr Unter­neh­men inves­tie­ren will. Vor­aus­set­zun­gen für eine För­de­rung Ihres Unter­neh­mens aus dem ERP-Betei­li­gungs­pro­gramm sind: … 

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GmbH-ORGA: Wie viel Meeting muss wirklich sein

Vor lau­ter Mee­tings kom­me ich kaum noch zum arbei­ten“. Das Phä­no­men ist in vie­len Unter­neh­men bekannt. Auch ohne kon­kre­ten Anlass sind schon am Mon­tag­mor­gen bis zu 10 Ter­mi­ne über die Woche für Jour-fix-Ter­mi­ne geblockt. Wel­che Vor­ga­ben kön­nen Sie hier als Chef geben? Ver­schaf­fen Sie sich zunächst einen Überblick: … 

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GmbH/Geld: Geschäftsführer muss in Sachen Bank-Bearbeitungsgebühren aktiv werden

Bereits in Aus­ga­be 4/2018 hat­ten wir auf ein Urteil des Bun­des­ge­richts­hofs (BGH) zum Rück­zah­lungs­an­spruch für zu unrecht gezahl­te Bank-Bear­bei­tungs­ge­büh­ren hin­ge­wie­sen (BGH, Urteil v. 4.7.2017, XI ZR 562/15). Beson­der­heit: …

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Geschäftsführer privat: Neu rechnen bei der Beitragsrückerstattung

Wenn Sie – als pri­vat Ver­si­cher­ter – Krank­heits­kos­ten (Behand­lungs­kos­ten, Mate­ri­al, Rezept­ge­büh­ren) aus der eige­nen zah­len, um in den Genuss der jähr­li­chen Bei­trags­rück­zah­lung zu kom­men, müs­sen Sie ab sofort genau rech­nen. Es gibt kei­nen Steu­er­vor­teil mehr. Sol­che Kos­ten wer­den von Ihrem Finanz­amt nicht mehr als Son­der­aus­ga­ben aner­kannt. Sie müs­sen also brut­to für net­to rech­nen (BFH, Urteil v. 29.11.2017, X R 3/16).

Der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) setzt damit sei­ne unter­des­sen sehr restrik­ti­ve Recht­spre­chung zum Son­der­aus­ga­ben­ab­zug von Krank­heits­kos­ten fort. Nur im beson­de­ren Aus­nah­me­fall – z. B. wenn mit der Über­nah­me der Kos­ten eine nicht zumut­ba­re wirt­schaft­li­che Belas­tung für den Pati­en­ten ein­tritt – könn­te ein Son­der­aus­ga­ben­ab­zug in Fra­ge kom­men. Z. B., wenn die zumut­ba­re Eigen­be­las­tung gemäß § 33 Abs. 3 EStG erreicht wird. Laut Tabel­le ist das ein Ein­kom­men bis zu 15.340 EUR im Jahr – als (gut dotier­ter) Geschäfts­füh­rer haben Sie damit in der Regel kei­ne Chan­ce auf den Sonderausgabenabzug.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 18/2018

  1. Schma­ler Grat: Zuläs­si­ge Koope­ra­ti­on oder schon Kar­tell­ver­ge­hen? + Gro­Ko: Aus­wir­kun­gen für Wirt­schaft und Unter­neh­men – was kommt wann? + Digi­ta­les: Mit Psy­cho­lo­gie und Sach­lich­keit nach vor­ne schau­en + GmbH/Recht: Geschäfts­füh­rer kann nicht zugleich kon­trol­lie­ren + GmbH/Recht: Kapi­tal­erhö­hung kann ganz schön ins Geld gehen + Immer weni­ger Min­dest­lohn-Ver­ge­hen in Brandenburg

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

 

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Gratwanderung: Zulässige Kooperation oder bereits Kartellverstoß?

Dass deut­sche und euro­päi­sche Kar­tell­be­hör­den den Fokus zuneh­mend auch auf klei­ne­re Unter­neh­men legen, ist bekannt. Die­se Ent­wick­lung hat sich seit Jah­ren ange­deu­tet und auch wir haben an die­ser Stel­le über zahl­rei­che Ver­fah­ren berich­tet und die z. T. undurch­sich­ti­gen Prak­ti­ken der Kar­tell­be­hör­den aus­ge­leuch­tet (Nr. 30/2016). Im Unter­schied zu den Gro­ßen der Wirt­schaft (aktu­ell: Auto­kar­tell) ver­fü­gen klei­ne­re Unter­neh­men nicht über die Lob­by und das finan­zi­el­le Durch­hal­te­ver­mö­gen, recht­li­che Posi­tio­nen durch­zu­set­zen bzw. eine Lösung im Ver­gleich – also im „Stil­len” – zu ver­ein­ba­ren und so zumin­dest einen grö­ße­ren Image­scha­den zu verhindern.

Dabei ist längst nicht jede Koope­ra­ti­on zwi­schen (klei­ne­ren) Unter­neh­men bereits ein Wett­be­werbs­ver­stoß. Zuläs­sig sind z. B. … 

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GroKo: Auswirkungen für Wirtschaft und Unternehmen – was kommt wann?

GroKo: Auswirkungen für Wirtschaft und Unternehmen – was kommt wann?

In Aus­ga­be Nr. 8/2018 hat­ten wir die Vor­ga­ben der Gro­Ko mit Wir­kung auf Wirt­schaft und Unter­neh­men her­aus­ge­ar­bei­tet. Unter­des­sen sind die Minis­te­ri­en besetzt und haben ihre Arbeit auf­ge­nom­men. Hier ein ers­ter Zwi­schen­stand. Für Unter­neh­men mit Fol­gen: Der Ent­wurf eines Geset­zes zur „Brü­cken­teil­zeit” aus dem Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um. Das Wich­tigs­te im Überblick: … 

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Digitales: Mit Psychologie und Sachlichkeit nach vorne schauen

Wenn in den Betrie­ben über Digi­ta­li­sie­rung dis­ku­tiert wird, wird es schnell irra­tio­nal. Ängs­te, fal­sche Vor­stel­lun­gen von der Dyna­mik und Unwis­sen prä­gen den Ton beson­ders vie­ler älte­rer Mit­ar­bei­ter. Vie­len jün­ge­ren Mit­ar­bei­tern geht Alles nicht schnell genug. Als Geschäfts­füh­rer sind SIE gut bera­ten, wenn Sie Sach­lich­keit vor­ge­ben und so dafür sor­gen, dass die Mit­ar­bei­ter nicht aus­stei­gen, sich ver­wei­gern oder aus­stei­gen. Hier z. B. die zen­tra­len The­sen der Del­phi-Stu­die 2050 – die Zukunft der Arbeit der Ber­tels­mann-Stif­tung zur Robotik/KI: …

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GmbH/Recht: Geschäftsführer kann nicht zugleich kontrollieren

In einem Grund­satz­ur­teil – mit Aus­wir­kung auch für das deut­sche Gesell­schafts­recht – hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof (EuGH) fest­ge­stellt, dass ein und die­sel­be Per­son nicht in Dop­pel­funk­ti­on als „Geschäfts­lei­tung” und als „Auf­sichts­per­son” im Unter­neh­men tätig sein kann (EuGH, Urteil v. 24.4.2018, T‑133/16 bis T‑136/16).

Das gilt zumin­dest auch dann für den Geschäfts­füh­rer einer GmbH, wenn in der GmbH ein Bei­rat mit kon­trol­lie­ren­der Funk­ti­on ein­ge­rich­tet wird. Dazu das Gericht: „Es muss grund­sätz­lich eine Tren­nung zwi­schen der Aus­übung von Lei­tungs- und Auf­sichts­funk­tio­nen inner­halb eines Lei­tungs­or­gans geben. Die Wirk­sam­keit einer wirk­sa­men Kon­trol­le ist gefähr­det, wenn der Vor­sit­zen­de des Lei­tungs­or­gans in sei­ner Kon­troll­funk­ti­on zugleich für die tat­säch­li­che Geschäfts­lei­tung des Unter­neh­mens zustän­dig ist”. Das gilt auch dann, wenn es kei­ne Vor­ga­ben aus der Geschäfts­ord­nung des Bei­rats gibt. Hat der Bei­rat ledig­lich bera­ten­de Funk­ti­on, ist eine Mit­wir­kung des akti­ven Geschäfts­füh­rers unproblematisch.