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Geschäftsführer-Tantieme: Steuerprüfer beanstanden Bemessungsgrundlage

Immer wie­der berich­ten uns Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen, wie peni­bel die Finanz­be­hör­den gezielt nach (kleins­ten) Form­feh­lern in den GmbH-Ver­trä­gen – und ganz beson­ders im Geschäfts­füh­rer-Anstel­lungs­ver­trag – suchen. Das gilt auch für alle die Feh­ler, wenn es zu Abwei­chun­gen zwi­schen der schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung und der tat­säch­li­chen Durch­füh­rung eines Vor­gangs kommt. Pro­ble­me gibt es aber auch dann, wenn für die Bemes­sungs­grund­la­ge der Tan­tie­me unkla­re Begrif­fe ver­wen­det wer­den (Bilanz­ge­winn, Roh­ge­winn). Nach eini­gen Hin­wei­sen von Bera­tern sieht es der­zeit so aus, als ob die Finanz­be­hör­den jetzt die For­mu­lie­run­gen für die Tan­tie­me-Bemes­sungs­grund­la­ge „Gewinn“ ins Visier neh­men. Im kon­kre­ten Fall hat­te der Geschäfts­füh­rer eine For­mu­lie­rung aus einem Ver­trags­mus­ter in sei­nen Anstel­lungs­ver­trag über­nom­men, wonach „sons­ti­ge Steu­er­ver­güns­ti­gun­gen, die den Gewinn unmit­tel­bar beein­flus­sen und betriebs­wirt­schaft­lich nicht gebo­ten sind, den Tan­tie­me­an­spruch des Geschäfts­füh­rers auf den GmbH-Gewinn nicht mindern“.

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Digitales: Neue ideen für die Firmen-Mobilität

Fahr­ten von der Woh­nung zur Arbeit oder zum Kun­den­ter­min brau­chen immer mehr Zeit. Die Staus in den Städ­ten neh­men zu, immer mehr Land- und Bun­des­stra­ßen sind Bau­stel­len, wich­ti­ge Brü­cken müs­sen gesperrt wer­den. Ver­kehrs­exper­ten suchen nach neu­en Mobi­li­täts­kon­zep­ten. Auch in vie­len Start­Ups wird an Lösun­gen gear­bei­tet. Der Geni­us Award zeich­net regel­mä­ßig die bes­ten Mobi­li­täts-Ideen aus – mit neu­en Anre­gun­gen auch für die betrieb­li­che Logis­tik und Orga­ni­sa­ti­on. Hier ein paar gute Ideen für Ihre Mobilität: …

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GmbH-Vertrags-Check: Nutzen Sie den Projekt-Juristen

Nicht zuletzt die Umset­zung der Daten­schutz­grund­ver­or­dung (DSGVO) war für vie­le Kol­le­gen Anlass, das Ver­trags­werk ihrer GmbH unter die juris­ti­sche Lupe zu neh­men. Z. B. die auf den Inter­net-Sei­ten aus­ge­wie­se­nen All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB), aber auch die Umset­zung und Aus­for­mu­lie­rung der Daten­schutz­er­klä­rung. Für die meis­ten Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen war das ohne anwalt­li­che Bera­tung nicht mehr rechts­si­cher und com­pli­ance-fest umzu­set­zen. Auch von den IT-Abtei­lun­gen gab es hier­zu meist nur all­ge­mei­ne For­mu­lie­rungs­hil­fen, die nicht unbe­dingt die unter­neh­mens-indi­vi­du­el­len Ver­hält­nis­se ein­zel­fall­be­zo­gen wie­der­ge­ben und damit auch nicht abmahn­si­cher sind.

Wir haben bereits dar­auf ver­wie­sen, dass … 

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GmbH/Recht: Sitzverlegung einer aufgelösten GmbH

Nach einem Beschluss des Kam­mer­ge­richts (KG) Ber­lin ist eine Sitz­ver­le­gung einer auf­ge­lös­ten GmbH grund­sätz­lich nicht mög­lich.  Es ist näm­lich davon aus­zu­ge­hen, dass eine Sitz­ver­le­gung das Auf­fin­den der GmbH für Gläu­bi­ger der Gesell­schaft, die ihre For­de­run­gen noch nicht ange­mel­det oder noch nicht in Rech­nung gestellt haben,   erschwert. (KG Ber­lin, Beschluss vom 24.4.2018, 22 W 63/17).

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Erfolgsgeschichte: 10 Jahre Mini-GmbH

Seit 2007 gibt es jetzt die Unter­neh­mer­ge­sell­schaft (haf­tungs­be­schränkt) oder kurz: UG. Die Mini-GmbH, die bereits mit 1 EUR Stamm­ka­pi­tal gegrün­det wer­den kann, war die deut­sche Ant­wort auf die eng­li­sche Limi­t­ed, die beson­ders für Unter­neh­mens­grün­der – mit unge­wis­sem Aus­gang – attrak­tiv war. Unter­des­sen gibt es in Deutsch­land rund 140.000 Unter­neh­mer­ge­sell­schaf­ten. Etwa 20.000 UGs wur­den in Voll-GmbHs umge­wan­delt. Ca. 40.000 UGs haben den Geschäfts­be­trieb wie­der ein­ge­stellt und wur­den gelöscht. Fazit des Gesetz­ge­bers, der Fach­pres­se und der meis­ten Gesell­schafts­recht­ler: Die UG war und ist die rich­ti­ge Ant­wort auf die – mit vie­len recht­li­chen Unsi­cher­hei­ten ver­bun­de­ne – eng­li­sche Limi­t­ed und eine gute Alter­na­ti­ve gera­de für StartUp-Gründungen.

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Rückerstattung von zu viel gezahlten Zinsen an das Finanzamt

In Sachen Zin­sen für Steu­er­nach­zah­lun­gen wird es kon­kre­ter. Zunächst hat­te der Bun­des­fi­nanz­hof ent­schie­den, dass die Nach­zah­lungs­zin­sen in Höhe von 6 % zu hoch ange­setzt sind. Auch das Finanz­amt muss die aktu­el­le Preis- und Zins­si­tua­ti­on berück­sich­ti­gen (vgl. dazu Nr. 26/2018). Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat reagiert und wird die Zin­sen ab 1. April 2015 rück­wir­kend erstat­ten. Das Finanz­ge­richt Müns­ter hat jetzt aber dazu ent­schie­den, dass die zuviel gezahl­ten Zin­sen bereits für das gesam­te Geschäfts­jahr 2014 rück­wir­kend erstat­tet wer­den müs­sen. Nicht abschlie­ßend geklärt ist, ob die Rück­erstat­tung auch erfol­gen muss, wenn gegen den ent­spre­chen­den Steu­er­be­scheid kein Ein­spruch ein­ge­legt wur­de (Quel­le: FG Müns­ter, Beschluss vom 31.8.2018, 9 V 2360/18 E).

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Geschäftsführer-Firmenwagen: Dieselgate-Software ist „sittenwidrige Manipulation”

Unter­des­sen zeich­net sich eine kla­re Argu­men­ta­ti­ons­li­nie der Gerich­te ab, wonach die Scha­dens­er­satz­an­sprü­che von Ver­brau­chern juris­tisch schlüs­sig begrün­det wer­den kön­nen. So jetzt z. B. auch das Land­ge­richt (LG) Heil­bronn. Da heißt es klipp und klar: „Bringt ein Kraft­fahr­zeug­her­stel­ler in einer Viel­zahl von Fäl­len Fahr­zeu­ge mit einem den Ver­brau­chern bewusst ver­schwie­ge­nen Betriebs­mo­dus in Ver­kehr, des­sen allei­ni­ger Zweck dar­in besteht, die Ein­hal­tung von Emis­si­ons­wer­ten zu Geneh­mi­gungs­zwe­cken vor­zu­täu­schen, so han­delt es sich nicht ledig­lich um eine unvoll­stän­di­ge oder unrich­ti­ge Auf­klä­rung, son­dern um eine geziel­te Mani­pu­la­ti­on zum Zweck der Täu­schung, die als sit­ten­wid­rig im Sin­ne von § 826 BGB ein­zu­ord­nen ist” (LG Heil­bronn, Urteil vom 9.8.,2018, Sp 2 O 278/17).

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Volkelt-Brief 42/2018

Gro­Ko-Wirt­schafts­po­li­tik: Zu wenig für die Pra­xis + Geschäfts­füh­rer-Ver­dienst: Zusätz­li­che Leis­tun­gen für die GmbH rich­tig ver­gü­ten Digi­ta­les: Muss jetzt auch der Chef weg? + die neu­en Prio­ri­tä­ten der Geschäfts­füh­rung  + Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Nut­zen Sie die guten Zah­len aus 2018 + IT-Sicher­heit: Der Virus kommt mit der Online-Bewer­bung + Brexit: Umwand­lung einer Limi­t­ed in eine GmbH/UG & Co. KG + GmbH/Steuer: Neue Berech­nungs­grö­ßen für Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen + Geschäfts­füh­rer unter­wegs: Ersatz­an­spruch für den Die­sel-Fir­men­wa­gen + Vor­sor­ge: Ver­si­che­rungs­pflicht für (klei­ne­re) Selbst­stän­di­ge ist „auf dem Weg”

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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GroKo-Wirtschaftspolitik: zu wenig für die Praxis …

Sie erin­nern sich: Im Herbst 2017 stand in die­sen Tagen „Jamai­ka” auf der Tages­ord­nung. Unse­re Befürch­tung damals: „Müs­sen wir uns auf Jah­re des wirt­schafts­po­li­ti­schen Still­stands ein­rich­ten” (vgl. Nr. 42/2017). 12 Mona­te spä­ter müs­sen wir feststellen: … 

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Geschäftsführer-Verdienst: Zusätzliche Leistungen für die GmbH richtig vergüten

Darf ich neben mei­ner Geschäfts­füh­rungs-Tätig­keit zusätz­li­che Leis­tun­gen für die GmbH erbrin­gen und die­se geson­dert in Rech­nung stel­len?“ – so die Anfra­ge eines Kol­le­gen, der  für sei­ne GmbH eine Markt­ana­ly­se erstel­len will und die­se geson­dert abrech­nen will. Ant­wort: JA – grund­sätz­lich geht das. Aber Sie müs­sen ein paar Din­ge berück­sich­ti­gen, damit das Finanz­amt mit­macht und damit Sie haf­tungs­recht­lich auf der siche­ren Sei­te sind. Ins­be­son­de­re müs­sen Sie die Grund­sät­ze beach­ten, die die Recht­spre­chung für einen sol­chen Fall auf­ge­stellt hat (vgl. dazu OLG Naum­burg, Urteil vom 23.1.2014, 2 U 57/13). Danach gilt: …