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Vertrags-Angelegenheiten: So bleibt die GmbH handlungsfähig

Erfah­rungs­ge­mäß kommt es zwi­schen den Gesell­schaf­ter-Geschäfts­füh­rern von GmbHs  alle 2 Jah­re neben den übli­chen inhalt­li­chen Dif­fe­ren­zen über Sach­fra­gen zu ernst­haf­ten Kon­flik­ten über die Geschäfts­po­li­tik. Z. B., ob und wel­che neu­en Mit­ar­bei­ter ein­ge­stellt wer­den sol­len, wann und wo inves­tiert wer­den soll oder wel­che Mar­ke­ting- und Ver­triebs­schwer­punkt für die Zukunft gesetzt wer­den sol­len. Eini­gen sich die Betei­lig­ten nicht auf eine Ziel­rich­tung, kommt es zu Pro­ble­men. Und zwar ganz beson­ders dann, wenn immer der glei­che Gesell­schaf­ter Kom­pro­mis­se macht und der ande­re sich durch­setzt. Pas­siert das in der Zwei­per­so­nen-GmbH, ist abseh­bar, dass für den Kom­pro­miss berei­ten Gesell­schaf­ter irgend­wann „die Fah­nen­stan­ge erreicht“ ist und er einer kon­struk­ti­ven Beschluss­fas­sung nicht mehr zustimmt. Ist im Gesell­schafts­ver­trag einer sol­chen GmbH kei­ne Klau­sel zur Been­di­gung der Gesell­schaft ver­ein­bart, kann das ziem­lich auf­rei­bend werden.

Aus der Pra­xis sind Fäl­le bekannt, … 

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Digitales: Neue Angebote für Ihre Geschäftsreisen

Wie viel Zeit brau­chen Sie bzw. Ihre Assis­tenz, um eine mehr­tä­gi­ge Geschäfts­rei­se vor­zu­be­rei­ten? Sind Sie sicher, dass Sie die Kos­ten opti­miert haben? Kol­le­gen, die regel­mä­ßig unter­wegs sind (z. B. in Chi­na oder den neu­en Zulie­fer-Staa­ten oder den Start­Up-Zen­tren (Isra­el, Viet­nam, Indi­en usw.),  ver­las­sen sich meist auf eine ört­li­che Rei­se­agen­tur. Mit dem Risi­ko, dass man sich im Lau­fe der Zeit an ein bestimm­tes Preis­le­vel gewöhnt hat und Ver­trau­en einen sys­te­ma­ti­schen Preis­ver­gleich ersetzt – schluss­end­lich also mehr bezahlt wird als notwenig.

Dabei ist das The­ma wie … 

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Gesellschafter-Geschäftsführer: Finanzämter bewerten Zeitwertkonto als vGA

Ein Steu­er spa­ren­des Ver­gü­tungs­mo­dell ist die Zufüh­rung von Zeit­gut­schrif­ten auf ein sog. Zeit­wert­kon­to. Danach kann ver­trag­lich bestimmt wer­den, dass Arbeits­zei­ten vor­ge­tra­gen wer­den und die dafür fäl­li­ge Ver­gü­tung erst spä­ter aus­ge­zahlt und ent­spre­chend spä­ter ver­steu­ert wird. Die Finanz­be­hör­den akzep­tie­ren sol­che Ver­ein­ba­run­gen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen gene­rell für Arbeitnehmer.

Etwas kom­pli­zier­ter sieht das für Geschäfts­füh­rer aus. Danach gilt: … 

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Strategisches: In die EU-Steuerpolitik kommt Bewegung

Für die EU-Steu­er­ge­setz­ge­bung gilt das natio­na­le Veto­recht – der Haupt­grund dafür, dass es seit Jahr­zehn­ten kei­ne Steu­er­be­schlüs­se gibt, die euro­pa­wei­te Gel­tung und Wir­kung haben – Stich­wor­te: Besteue­rung der inter­na­tio­na­len Kon­zer­ne (Goog­le, Face­book, Star­bucks) und Gesetz­ent­wurf für eine ein­heit­li­che Bemes­sungs­grund­la­ge zur Erhe­bung der Kör­per­schaft­steu­er. Hier gibt es ers­te Anzei­chen für eine Locke­rung. Die EU-Kom­mis­si­on wird noch im ers­ten Quar­tal 2019 einen Vor­schlag zur Ände­rung der Abstim­mungs­mo­da­li­tä­ten vor­le­gen. Danach sol­len Steu­er­ge­set­ze in Zukunft per Mehr­heits-Ent­scheid ver­ab­schie­det werden.

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GmbH/Recht: Anmeldung der UG/GmbH durch den Geschäftsführer

Mit der Anmel­dung muss der Geschäfts­füh­rer ver­si­chern, dass kei­ne Umstän­de dafür vor­lie­gen, die sei­ner Bestel­lung zum Geschäfts­füh­rer ent­ge­gen­ste­hen. Das Regis­ter­ge­richt in Pader­born ver­lang­te jetzt zusätz­lich zu den in § 6 GmbH-Gesetz auf­ge­führ­ten Bestell­hin­der­nis­sen, dass der Geschäfts­füh­rer auch aus­drück­lich ver­si­chern muss, dass er nichts mit der Mani­pu­la­ti­on von Sport­wet­ten (§ 265 c,d StGB) zu tun hat­te. Zu Unrecht. Die­se Ver­si­che­rung muss der Geschäfts­füh­rer zur Ein­tra­gung nicht abge­ben (OLG Cel­le, Beschluss v. 27.9.2018, 29 W 93/18).

Sport­wet­ten­be­trug ist erst mit der 51. Ände­rung des Straf­ge­setz­bu­ches zum 1.1.2018 ein Straf­de­likt und als neue §§ 265 c und d. ein­ge­führt. Das bleibt für § 6 GmbH-Gesetz ohne Auswirkung.

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Firmenrecht: „Partners” ist keine zulässige Firmierung für eine UG/GmbH

Zwar gibt es für die Wahl der „Fir­ma” (hier: des Namens des Unter­neh­mens) der UG/GmbH unter­des­sen nur noch weni­ge Vor­schrif­ten bzw. Aus­schlüs­se – bis hin zum Fan­ta­sie­na­men ist vie­les mög­lich. Aber: Das  Kam­mer­ge­richt (KG) Ber­lin unter­sag­te jetzt die Ein­tra­gung einer GmbH, weil die im Namen der Fir­ma den Begriff „Part­ners” ver­wen­det hat, obwohl es sich offen­sicht­lich nicht um einen Zusam­men­schluss von meh­re­ren Per­so­nen han­del­te. Das ist aber z. B. dann zuläs­sig, wenn es sich um eine Frei­be­ruf­ler-GmbH (Steu­er­be­ra­tung, Wirt­schafts­prü­fung, Archi­tek­ten) han­delt – sich also meh­re­re Per­so­nen zu einer gemein­sa­men Berufs­aus­übung zusam­men­schlie­ßen (Quel­le: KG Ber­lin, Urteil v. 17.9.2018, 22 W 57/18).

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Geschäftsführer-privat: Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Erstellt ein Hand­werks­be­trieb eine Ein­zel­an­fer­ti­gung (hier: Tür) und mon­tiert die­se Tür im Haus des Auf­trag­ge­bers, dann kann der nicht nur die Kos­ten der Arbeits­zeit für die Mon­ta­ge son­dern auch die Kos­ten der Arbeits­zeit für die Fer­ti­gung der Tür gemäß § 35a EStG steu­er­lich berück­sich­ti­gen (FG Sach­sen-Anhalt, Urteil v. 26.2.2018, 1 K 1200/17).

Die Finanz­be­hör­den wol­len das aber nicht so ste­hen las­sen und haben Revi­si­on ein­ge­legt. Akten­zei­chen des BFH-Ver­fah­rens: VI R 7/18. Laut Geset­zes­be­grün­dung kann die Steu­er­ermä­ßi­gung für Hand­wer­kerleis­tun­gen auch dann bean­sprucht wer­den, wenn die Leis­tung außer­halb des Haus­hal­tes, aber mit Bezug zum Haus­halt erbracht wer­den. Dar­aus erge­ben sich neue Mög­lich­kei­ten zur Steu­er­ge­stal­tung: Kos­ten für die Ein­bau­kü­che und sons­ti­ge Maßanfertigungen.

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NEU: Keine Lohnsteuer für Wertguthabeneinzahlung des Fremd-Geschäftsführers

Gut­schrif­ten auf einem Wert­gut­ha­ben zur Finan­zie­rung eines vor­zei­ti­gen Ruhe­stands sind kein gegen­wär­tig zuflie­ßen­der Arbeits­lohn. Das gilt auch für Gut­schrif­ten auf ein Wert­gut­ha­ben­kon­to des Fremd-Geschäfts­füh­rers einer GmbH (BFH, Urteil v. 22.2.2018, VI R 17/16).

Die Finanz­ver­wal­tung teilt die­se Auf­fas­sung bis­her aus­drück­lich nicht (vgl. dazu BMF-Schrei­ben vom 17.6.2009, IV C 5 – S 2332/07/0004, vgl. dazu S. 3). Es bleibt abzu­war­ten, wie die Finanz­be­hör­den reagie­ren wer­den. Eine Anpas­sung der BMF-Vor­schrif­ten ist bis­her noch nicht erfolgt. Gehen Sie davon aus, dass die Finanz­be­hör­den einen nächs­ten Fall abwar­ten, um die­sen exem­pla­risch (höchst-) gericht­lich klä­ren zu lassen.

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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 43/2018

GF-Haf­tung: Wie Sie vor Gericht eine gute Figur machen + Geschäfts­füh­rer-Tan­tie­me: Steu­er­prü­fer bean­stan­den Bemes­sungs­grund­la­ge  + Digi­ta­les: Neue ideen für die Fir­men-Mobi­li­tät + GmbH-Ver­trags-Check: Nut­zen Sie den Pro­jekt-Juris­ten + GmbH/Recht: Sitz­ver­le­gung einer auf­ge­lös­ten GmbH + GmbH/Steuer: Rück­erstat­tung von zu viel gezahl­ten Zin­sen an das Finanz­amt + Erfolgs­ge­schich­te: 10 Jah­re Mini-GmbH + Geschäfts­füh­rer-Fir­men­wa­gen: Die­sel­ga­te-Soft­ware ist „sit­ten­wid­ri­ge Manipulation”

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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GF-Haftung: Wie Sie vor Gericht eine gute Figur machen

Ein inter­es­san­ter Fall zur Geschäfts­füh­rer-Haf­tung wur­de jetzt vor dem Amts­ge­richt Frei­burg ver­han­delt. Ganz offen­sicht­lich konn­te der Staats­an­walt dem Geschäfts­füh­rer-Kol­le­gen „die Nicht­ab­füh­rung von Sozi­al­bei­trä­gen” (hier: Schwarz­ar­beit). Mit der Fol­ge, dass die Sozi­al­ab­ga­ben nach­ge­for­dert wur­den. Und zwar in nicht unbe­trächt­li­cher Höhe (hier: 70.000 EUR). Der Anwalt des Kol­le­gen ließ das aber nicht auf sich beru­hen. Er ließ den Betriebs­prü­fer als Zeu­gen vor­la­den. Der muss­te den Scha­den detail­liert darlegen.

Ergeb­nis: …