Die Geschäftsführerin eines Pflegedienstes kann ihre betreuten Kunden nicht beerben und darf auch keine anderen zusätzlichen geldwerten Zuwendungen oder Leistungen annehmen. Ein zu Ihren Gunsten verfasster Erbvertrag, nach dem eine Geschäftsführer-Kollegin als Alleinerbin (hier: Vermögen von ca. 100.000 €) eingesetzt werden sollte, ist unwirksam (OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.5.2015, 21 W 67/14). …
Kategorie: Volkelt-Briefe
Zahlen Sie Ihren Arbeitnehmern neben einem festen Lohnbestandteil (hier: 8,10 €) zusätzlich einen Leistungsbonus (zum Beispiel: 0,40 €/Stunde Minimum bis maximal 1,10 €/Stunde), dann ist dieser bei der Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen. Der Leistungsbonus muss nicht …
Es liegt im Trend der Zeit, dass sich Senior-Geschäftsführer heutzutage gerne schon etwas früher aus dem Geschäft zurückziehen wollen. Stichworte: Lebensqualität und Work-Life-Balance. Gut, wenn das Finanzamt da mitmacht. Z. B. indem eine stufenweise Reduzierung der Arbeitszeit des Seniors mit Lohnverzicht nicht mit einer Aberkennung der Steuervorteile der Pensionszusage bestraft wird (vgl. dazu Nr. 17/2015). Das Kompliment für eine zeitbezogene Anschauung in Sachen Steuerrecht geht in diesem Fall an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 2.12.2014, 6 K 6045/12). …
Nach der sog. Luxleaks-Affaire hat die EU-Kommission jetzt angekündigt, ihre Pläne für eine einheitliche Körperschafts-Mindestbesteuerung zügig voranzutreiben. Damit geht die EU-Kommission über die bisherigen Pläne zur Vereinheitlichung der Unternehmenssteuer in Europa hinaus. Bisher war nur die Rede davon, die Bemessungsgrundlagen für die Erhebung der Unternehmenssteuern anzupassen.…
Führende Unternehmen der M&A‑Branche prognostizieren weiterhin eine Zunahme der Firmenverkäufe. Der Leistungs- und Renditedruck auf die Unternehmen führt dazu, dass gezielt umstrukturiert wird. Folge: Auch auf der Geschäftsführungsebene wird umgebaut, ausgetauscht oder verschlankt. Das betrifft z. B. die Geschäftsführer in Tochtergesellschaften oder in mittelständischen GmbHs, die zur Finanzierung neue Gesellschafter aufnehmen müssen. Für den betroffenen Geschäftsführer bedeutet das: Er wird – auf der Grundlage des bestehenden Anstellungsvertrages – für einen neuen Arbeitgeber tätig.
Wichtig: …
Laut PWC-Studie werden rund 1/3 des Bruttosozialprodukts „wetterabhängig“ erwirtschaftet. Unternehmer, die im Saisongeschäft tätig sind (Freizeit, Touristik, Bau, Logistik, Mode, Eis, Getränke, (Außen-) Gastronomie), müssen (noch) nicht um den Sommer 2015 bangen. Prognosen und vor allem auch Wetter-Prognosen sind zwar immer nur „Wahrscheinlichkeiten“. Erste Trends …
Arbeitet der (Gesellschafter-) Geschäftsführer nach Erreichen des in der Pensionszusage vereinbarten Alters weiter (gegen geringes Entgelt), darf das Finanzamt die Pensionszahlungen als verdeckte Gewinnausschüttung bewerten (FG Köln, Urteil vom 26.3.2015, 10 K 1949/12). …
Sie müssen den Mindestlohn nicht nur für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden vergüten, sondern auch für alle übrigen Arbeitgeber-Leistungen im Zusammenhang mit dem Arbeitslohn. Das sind z. B. Vergütungen für Feiertags-Tätigkeiten, bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit oder im Rahmen der Urlaubsabgeltung (BAG, Urteil vom 13.5.2015, 10 AZR 191/14). …
Richtet der Geschäftsführer auf Verlangen der GmbH ein Büro in seinen Räumen ein, kann er die sämtliche Kosten als Werbungskosten gelten machen. Er unterliegt nicht den Beschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer (FG Köln, Urteil vom 27.8.2014, 7 K 3561/10). …
Ob Nachfolge-Planung, Krisen-Szenario oder krankheitsbedingter Ausfall eines Führungskraft in der GmbH: Unterdessen etabliert ist die Möglichkeit, Manager auf Zeit einzustellen – auf allen Ebenen der Geschäftsleitung. Die Branche der Interims-Manager boomt. Eine Schwierigkeit liegt dabei darin, den kompetent qualifizierten Partner zu finden, der in die Chemie der Firma passt. Wichtig ist auch, den Partner auf Zeit so in die Firma einzubinden, dass der seine Aufgaben mit dem notwendigen und erwarteten Engagement angehen kann und dass unnötige Risiken von der Firma fern gehalten werden können.
Schauen Sie sich den „Neuen“ noch sorgfältiger an als den üblichen Bewerber im Bewerbungsgespräch. Besonderes Augenmerk sollten Sie bei der Anstellung eines Interims-Managers auf die folgenden Punkte legen: …