Führt das vereinfachte Ertragswertverfahren zur Bewertung des GmbH-Anteils (hier: zur Ermittlung der Erbschaftsteuer) offensichtlich zu einem unrichtigen Ergebnis, muss das Finanzamt Nachbesserungen zulassen und ggf. eine gutachterliche Bewertung zulassen bzw. selbst veranlassen (FG Düsseldorf, Urteil v. 12.12.2018, 4 K 108/18 F).
Schlagwort: vereinfachtes Ertragswertverfahren
GmbH-Anteile, die nicht notiert sind und für die es keine vergleichbaren Marktwerte gibt, werden in der Regel für steuerliche Zecke und je nach Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag zur Berechnung eines Verkaufspreises nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren bewertet (§ 203 BewG). Der dabei verwendete Basiszinssatz wird jährlich durch die Deutsche Bundesbank festgesetzt. Er beträgt seit 1.1.2016 und damit auch für das kommende Geschäftsjahr 2019 1,10 % (BMF-Schreiben vom 4.1.2016, IV C 7 S 3102/07/10001).
Zur Ermittlung des steuerlichen Wertes eines GmbH-Anteils, für den es keinen Markt- oder Börsenwert gibt, wird das vereinfachte Ertragswertverfahren angewandt. Der Basiszins …
Volkelt-Brief 26/2013
Themen heute : Der Fall Karstadt: Was der Mittelstand lernen kann + Geschäftsführer im Konzern: Der alte Arbeitsvertrag ist Ihr Pfrund + GmbH-Recht: Das vereinfachte Ertragswertverfahren begünstigt Aussteiger+ Gesellschafterversammlung: Gesellschafter müssen sich informieren können + Geschäftsführer/Einkommensteuer: Schnellere, aber längere Strecke auf dem Weg zur Arbeit + Geschäftsführer privat: „Miles and more“ ist übertragbar + BISS …
Laut Valnes Corporate Finance GmbH fördert das vereinfachte Ertragswertverfahrens eine Überbewertung …
Volkelt-Brief 03/2013
Themen heute: Kontrolle: Gesellschafter können Sonderprüfung auch für GmbH anordnen + Haftung: Geschäftsführer haftet für Verstöße der GmbH gegen Wettbewerbsregeln + Kommunale GmbH: Mehr Kontrollen für Geschäftsführer und Aufsichtsrat + Geschäftsführer-Vorsorge: Fehler in der Probezeit werden teuer + FG Düsseldorf: Gesetzliches Rentenalter gilt auch für Geschäftsführer + Zahlen/Fakten: Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren neu festgelegt + Recht: Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern als wichtiger Grund für die Auflösung der GmbH + BISS …