Schlagwort: Verantwortungseigentum
Volkelt-Brief 01/2020
Solidaritätszuschlag
Nachfolge-Planung: Jetzt gibt es neue Möglichkeiten + Geschäftsführer-Gehalt: Die besten Argumente für eine Erhöhung + Geschäftsführer-Perspektive: Die Sache mit dem Soli + Digitales: Vor-Ort direkt in die Zentrale + Kompakt: Konjunktur- und Finanz-Plandaten Januar 2020 + Neuer BMF-Erlass: Bilanzielle Erfassung der Pensionsrückstellung + Offenlegung des Jahresabschlusses 2018 + Finanzen: Darlehen an die GmbH ist keine gewerbliche Tätigkeit + Mitarbeiter: Arbeitnehmer dürfen Verstöße/Mängel anzeigen +
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Schon gehört: „Verantwortungseigentum”? Damit sollen – so der politische Wille – auch die Unternehmen nachhaltig werden. Bosch und Alnatura praktizieren das bereits in der Form einer doppelten Stiftungsgesellschaft. Also ziemlich aufwändig und beratungsintensiv. Das soll anders werden.
Zwei Ziele sollen dann im Gesellschaftsvertrag bzw. in der Satzung des Unternehmens verankert werden. Zum einen sollen die für das Unternehmen handelnden Personen – also die Geschäftsführung und die Mitarbeiter – allein über die wirtschaftlichen Belange des Unternehmens entscheiden. Sie führen das Unternehmen in „Verantwortungseigentum”. Das ist ein klares weg von der Renditeorientierung der Investoren. Zum anderen wird vorgegeben, dass der gesamte Ertrag, den ein Unternehmen erwirtschaftet, in die Zukunft des Unternehmens investiert werden muss – Rücklagenbildung eingeschlossen. Das umzusetzen, haben sich 32 Unternehmer aus den verschiedensten Branchen und Unternehmensgrößen zum Ziel gesetzt und dazu die Stiftung Verantwortungseigentum begründet. Erster Erfolg: Es gibt bereits 200 Unternehmen in Deutschland, die nach den Grundsätzen des Verantwortungseigentums aufgestellt sind.