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Geschützt: Volkelt-Brief 13/2021

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Geschützt: Volkelt-Brief 42/2020

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Volkelt-Brief 01/2020

Soli­da­ri­täts­zu­schlag

Nach­fol­ge-Pla­nung: Jetzt gibt es neue Mög­lich­kei­ten Geschäfts­füh­rer-Gehalt: Die bes­ten Argu­men­te für eine Erhö­hung Geschäfts­füh­rer-Per­spek­ti­ve: Die Sache mit dem Soli + Digi­ta­les: Vor-Ort direkt in die Zen­tra­le Kom­pakt: Kon­junk­tur- und Finanz-Plan­da­ten Janu­ar 2020 + Neu­er BMF-Erlass: Bilan­zi­el­le Erfas­sung der Pen­si­ons­rück­stel­lung + Offen­le­gung des Jah­res­ab­schlus­ses 2018 + Finan­zen: Dar­le­hen an die GmbH  ist kei­ne gewerb­li­che Tätig­keit + Mit­ar­bei­ter: Arbeit­neh­mer dür­fen Verstöße/Mängel anzei­gen +

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Planung 2020: NEUE Möglichkeiten für die Nachfolge

Schon gehört: „Ver­ant­wor­tungs­ei­gen­tum”? Damit sol­len – so der poli­ti­sche Wil­le – auch die Unter­neh­men nach­hal­tig wer­den. Bosch und Alna­tu­ra prak­ti­zie­ren das bereits in der Form einer dop­pel­ten Stif­tungs­ge­sell­schaft. Also ziem­lich auf­wän­dig und bera­tungs­in­ten­siv. Das soll anders werden.

Zwei Zie­le sol­len dann im Gesell­schafts­ver­trag bzw. in der Sat­zung des Unter­neh­mens ver­an­kert wer­den. Zum einen sol­len die für das Unter­neh­men han­deln­den Per­so­nen – also die Geschäfts­füh­rung und die Mit­ar­bei­ter – allein über die wirt­schaft­li­chen Belan­ge des Unter­neh­mens ent­schei­den. Sie füh­ren das Unter­neh­men in „Ver­ant­wor­tungs­ei­gen­tum”. Das ist ein kla­res weg von der Ren­di­te­ori­en­tie­rung der Inves­to­ren. Zum ande­ren wird vor­ge­ge­ben, dass der gesam­te Ertrag, den ein Unter­neh­men erwirt­schaf­tet, in die Zukunft des Unter­neh­mens inves­tiert wer­den muss – Rück­la­gen­bil­dung ein­ge­schlos­sen. Das umzu­set­zen, haben sich 32 Unter­neh­mer aus den ver­schie­dens­ten Bran­chen und Unter­neh­mens­grö­ßen zum Ziel gesetzt und dazu die Stif­tung Ver­ant­wor­tungs­ei­gen­tum begrün­det. Ers­ter Erfolg: Es gibt bereits 200 Unter­neh­men in Deutsch­land, die nach den Grund­sät­zen des Ver­ant­wor­tungs­ei­gen­tums auf­ge­stellt sind.

Noch sind eini­ge recht­li­che Hür­den bis zu einer ein­fa­chen und unbü­ro­kra­ti­sche­ren Umset­zung (Rechts­form) aus dem Weg zu räu­men. Den­noch: Das Modell ist auch für klei­ne­re Unter­neh­men inter­es­sant. Z. B. dann, wenn das Unter­neh­men gut eta­bliert ist und kein Nach­fol­ger aus der Fami­lie vor­han­den ist. Dann kann damit eine dau­er­haf­te Fort­füh­rung der Grün­dungs­idee gesi­chert wer­den. Das Unter­neh­men bleibt bestehen, wird nicht an Drit­te ver­kauft oder ein­fach „zer­schla­gen”.