Inzwischen setzen Finanz-Investoren verstärkt auch auf die Innovationskraft und die Rendite-Stärke mittelständischer Unternehmen und investieren dort gezielt – als Beteiligungs-Fonds für den Mittelstand, als Privat-Equity oder als direkter Start-Up-Finanzierer (vgl. Nr. 17/2016). Die jetzt veröffentlichten Zahlen zur Ertragsstärke des Mittelstands bestätigen: Danach erzielte jedes sechste deutsche Unternehmen in 2015 eine Ertragsmarge von über 20 % – von jedem Euro Umsatz bleiben 20 Cent Gewinn (Quelle: DSGV, Auswertung von 7.000 Firmenbilanzen). Das ist eine Gewinnmarge, die keines der 30 größten deutschen Dax-Unternehmen erreicht. Gründe für die guten Zahlen sind: Reale Lohnzuwächse, niedrige Zinsen und Energiekosten und der Immobilienboom treiben den deutschen Konsum und damit viele der Branchen, die bevorzugt von deutschen Mittelständlern bedient werden. …
Schlagwort: Umsatzrendite
Volkelt-Brief 22/2016
Avancen: Guten Chancen für den GmbH-Verkauf + Leiharbeit: Mit den neuen Rahmenbedingungen lässt sich arbeiten + Gesellschafter-Streit: GmbH muss nicht Alles offen legen + Sommer 2016: So beeinflusst das Wetter die Aussichten Ihrer GmbH + Neues Urteil: Versicherungspflicht des angestellten Minderheits-Gesellschafters + Neues Urteil: Versicherungspflicht des Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführers + GF unterwegs: Nutzung des Mobiltelefons über die Freisprechanlage + GmbH-Steuern: VGA-Rechtslage kommt auf den Prüfstand + BISS …
Geschützt: Excel-Tabelle Kennzahlen
Die ewig neue Diskussion um die Angemessenheit um Manager-Gehälter wird derzeit hoch emotional geführt und von den Gewerkschaften gezielt gepuscht. Kaum ein Thema bewegt so viele Menschen wie die Verteilung von Einkommen und Vermögen. Es prägt Wertvorstellungen und beeinflusst sicherlich auch das Verhalten der Menschen (Arbeitnehmer und deren Familien) bei den anstehenden Wahlen.
Dabei geht es realiter um die Manager der DAX-Unternehmen. Das sind etwa 100 große deutsche Unternehmen, in denen die umstrittenen (zweistelligen) Millionen-Gehälter für das Management gezahlt werden. Grundsätzlich gilt die Vertragsfreiheit. Die Unternehmenseigentümer sind frei in ihren Vereinbarungen mit den Mitgliedern der Organe. Daran kann und konnte auch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsbezüge (VorstAG) nichts ändern. Nach den Grundsätzen unserer Verfassung ist es auch nicht ohne Weiteres möglich, in die Eigentumsrechte einzugreifen. Insofern wird uns das Thema Einkommens- und Vermögensverteilung auch in den nächsten Monaten bis zur Bundestagswahl 2013 weiter begleiten.
Ganz anders ist die Situation im Mittelstand: Hier werden deutlich niedrigere Vergütungen an die Geschäftsführer gezahlt. Zusätzliche höhere Einkommen ergeben sich in der Regel für Familien-Unternehmen aus Gewinnausschüttungen, die in der Statistik nicht als Gehaltszahlungen auftauchen. Damit kommen mittelständische Unternehmen in der Öffentlichkeit seltener in Erklärungsnot über ihre Gehaltssituation. Dennoch geht die gegenwärtige Diskussion auch nicht an den Arbeitnehmern in mittelständischen und kleineren Unternehmen vorbei. Auch hier wird an den Werkbänken und Schreibtischen diskutiert, wie es in ihrem Unternehmen mit der Verteilungsgerechtigkeit aussieht. Was tun? …