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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 06/2016

Volkelt-FB-01Geschäfts­füh­rer-Haf­tung: Die „Klei­nen” hän­gen – der Frei­spruch für die Daim­ler-Benz AG ? + Fir­men­wa­gen: Auch das Finanz­amt muss Bewei­se brin­gen + Flücht­lin­ge: Ab wann dür­fen Sie wen ein­stel­len? + Bar­geld: GmbHs mit Bar­ge­schäft müs­sen Kas­sen­soft­ware upda­ten + GmbH-Zuschuss: Ihr Bera­ter kann für Ihre GmbH bür­gen – und den Ver­lust abset­zen + Inter­net-Mar­ke­ting: Ama­zon-Wei­ter­emp­feh­lungs­funk­ti­on taugt nicht für Wer­be­zwe­cke + Glä­sern: Kein Tabu für Geschäfts­füh­rer-Gehäl­ter in kom­mu­na­len GmbHs + BISS

 

 

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Geld: GmbHs mit Bargeschäft müssen Kassensoftware updaten

GmbHs, die Bar­ge­schäf­te mit Regis­trier­kas­sen, Waa­gen mit Regis­trier­kas­sen­funk­ti­on oder mit Taxa­me­tern abrech­nen, müs­sen die ver­wen­de­te Software/Hardware spä­tes­tens bis zum 31.12.2016 an die neu­en Vor­schrif­ten zur Auf­be­wah­rung digi­ta­ler Daten anpas­sen (BMF-Schrei­ben vom 26.11.2010, IV A 4 – S 0316/08/10004–07). Dann läuft die bis­lang zuge­stan­de­ne Über­gangs­frist aus. Damit ist die Schon­zeit für die alten Kas­sen­sys­te­me, die bau­art­be­dingt die vom Finanz­amt gefor­der­ten Pflicht­auf­zeich­nun­gen nicht ermög­li­chen, abgelaufen. … 

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Terminsache: Gewinnabführungsverträge (GAV) prüfen und anpassen

Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trä­ge (GAV), die nach dem 26.2.2013 abge­schlos­sen wer­den, müssen …

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Volkelt-Brief 07/2013

The­men heu­te: War­um Ihr Bera­ter nicht immer Ihre Inter­es­sen ver­tritt – enga­gie­ren Sie im Zwei­fel einen „Aus­wär­ti­gen” + Inter­es­sant für Sie: GmbH-Ver­kaufs­preis mit oder ohne Karenz­ent­schä­di­gung + Geschäfts­füh­rer einer Toch­ter-GmbH: Sie müs­sen die „Ver­lust­über­nah­me” aktua­li­sie­ren + Fremd-Geschäfts­füh­rer: Sie haben bes­te Chan­cen auf dem Arbeits­markt + Zah­len Sie nie auf die Hand: GmbH-Geschäfts­füh­rer haf­tet für Schwarz­löh­ne + GmbH-Anteil auf Kre­dit gekauft? – dann müs­sen Sie auf­pas­sen + Prü­fen Sie: Ein­la­ge oder Gesell­schaf­ter­dar­le­hen – was steht im „Zweck” + BISS

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Geschäftsführer einer Tochter-GmbH: Sie müssen die „Verlustübernahme” aktualisieren

Geschäfts­füh­rer von GmbH-Toch­ter­ge­sell­schaf­ten, die Bestand­teil eines Kon­zerns sind, müs­sen ab sofort eine Rechts­än­de­rung beach­ten. Das betrifft …

Toch­ter-GmbHs, die in einen Kon­zern­ab­schluss ein­ge­bun­den sind. Als Geschäfts­füh­rer müs­sen Sie dar­auf ach­ten, dass die neue gesetz­li­che Vor­la­ge kor­rekt umge­setzt wird. Um was geht es: In der steu­er­li­chen Organ­schaft ist die Ver­lust­ver­rech­nung zwi­schen der Kon­zern­o­ber­ge­sell­schaft und den Kon­zern­ge­sell­schaf­ten mög­lich. Steu­er­lich wird die Ver­lust­ver­rech­nung ab sofort aber nur dann aner­kannt, wenn im Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag zur Ver­lust­über­nah­me aus­drück­lich auf die Vor­schrif­ten des § 302 AktG ver­wie­sen wird. Für bestehen­de Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trä­ge gibt es eine Über­gangs­frist. Die Ver­lust­über­nah­me wird solan­ge aner­kannt, wenn sie durch­ge­führt wie im Ver­trag vor­ge­se­hen durch­ge­führt wird und die Ver­trags­än­de­rung recht­zei­tig bis zum 30.12.2014 for­mal kor­rekt beschlos­sen und abge­än­dert wird.

Für die Pra­xis: Prü­fen Sie den für Ihre Toch­ter-GmbH gül­ti­gen Gewinn­ab­füh­rungs­ver­trag. Ggf. zusam­men mit dem Steu­er­be­ra­ter, und zwar im Hin­blick auf die genaue For­mu­lie­rung zur Ver­lust­über­nah­me. Hier muss es kon­kret hei­ßen: „….die Über­nah­me eines Ver­lus­tes erfolgt nach den Vor­schrif­ten des § 302 AktG in der jeweils gül­ti­gen Fas­sung“. Fehlt die­ser sog. dyna­mi­sche Ver­weis müs­sen Sie nachbessern.

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Steuer-Anmeldungen: Viele Probleme nach Online-Umstellung – was tun?

Spä­tes­tens zum 10.1.2013 muss­ten GmbHs/UGs USt-und Lohn­steu­er-Vor­an­­mel­dun­gen für das 4. Quar­tal 2012/Dezember 2012 ein­rei­chen. Sonst dro­hen Ver­zugs­zin­sen. ACHTUNG: …