Der Fall „Lauffenmühle”: So schnell kommt es zu einem Strafverfahren gegen die Geschäftsführung + GmbH/Jahresabschluss: Nicht jeder Prüfer darf prüfen + Geschäftsführungs-Perspektive: Firmenwagen, Dieselgate + Unternehmens-Recht: Was Sie wissen müssen – was die Geschäftsführung veranlassen muss + Digitales: So schreiben sich die neuen Erfolgsgeschichten (XVI) + GmbH/Finanzen: Steuer-Vorauszahlungen an die Lage anpassen + GmbH/Steuern: Fehler in der Körperschaftsteuer-Erklärung + Mitarbeiter: Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Einsicht + GmbH/Geld: UBS senkt Grenze für Strafzins + GmbH-Firmenwagen: Anspruch auf Neulieferung ohne Nutzungsentschädigung + GmbH/Krise: Beendigung des Insolvenzverfahrens einer GmbH + GmbH/Verkauf: Gewinn- bzw. umsatzabhängiger Kaufpreis
Schlagwort: Strafzins
Volkelt-Brief 29/2017
Null-Zins: Risiko-Geschäfte gehen (fast) immer zu Ihren Lasten + GmbH-Finanzen: Das müssen Sie bei der Anlage von GmbH-Geld unbedingt beachten + Gesellschafterliste: Nehmen Sie die Gesellschafter mit ins Boot + Treuhand am GmbH-Anteil: schriftlich, vollständig und steuerfest + Geschäftsführer Altersversorgung: Achtung – Neue Vorgaben für Ihre Pensionszusage + Steuern: Werbungskosten-Abzug nur für den aktiven Geschäftsführer
BISS … die Wirtschaft-Satire
EZB: Zinsen bleiben bei NULL …
… keine Aussichten auf Besserung – sprich: Normalisierung – an den europäischen Kapitalmärkten. Die Europäische Zentralbank (EZB) belässt den Leitzins im Euroraum weiterhin auf dem Rekordtief von Null Prozent. Geschäftsbanken müssen für das Geldparken weiterhin 0,4 Prozent Strafzinsen zahlen. Bis mindestens Ende Dezember 2017 wird die Notenbank Monat für Monat 60 Milliarden Euro in den Kauf von Staats- und Unternehmensanleihen stecken.
Einschätzung: Allerdings steigt der Druck, die Zinspolitik „anzupassen”. Experten erwarten in der nächsten Sitzung (September 2017) eine erste vorsichtige Anpassung (+ 0,25 %). In den USA liegen die Zinsen der FED unterdessen bei 1,0 bis 1,25 %. Dort wird eine weitere Anpassung für den September 2017 auf dann 1,375 % erwartet.
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BuchTIPP: Max Otte Investieren statt sparen
Zwar hat das Finanzgericht (FG) Düsseldorf in einem aktuellen Verfahren Strafzinsen und Säumniszuschläge im Grundsatz für zulässig erklärt – auch der Höhe nach (hier: 0,5 % im Monat). Aber: Das Gericht hat ausdrücklich festgestellt, dass damit keine Aussage über Zulässigkeit der Zinshöhe in einer Niedrigzinsphase gemacht ist. Das kann nur in einem Verfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) oder schlussendlich erst vor dem BVerfG geklärt werden (FG Düsseldorf, Urteil vom 10.3.2016, 16 K 2976/14 AO). …