Nach der Neufassung des § 33 EStG (Abs. 2, Satz 4: keine steuerliche Berücksichtigung von Prozesskosten) haben einige Finanzämter die neue Rechtslage auch auf die Scheidungskosten übertragen und die Berücksichtigung von Anwalts- und Gerichtskosten als außergewöhnliche Belastung abgelehnt. Laut Finanzgericht (FG) Köln ist das aber nicht so: Die Finanzämter müssen diese Kosten weiterhin bei der Steuer als abziehbare Belastung anerkennen (FG Köln, Urteil vom 13.1.2016, 14 K 1861/15). …
Schlagwort: Scheidungskosten
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Volkelt-Brief 11/2015
Führungsaufgabe: Reden ist Gold – über Unternehmensziele, Visionen und Strategisches + Pflichtveröffentlichung: Monopolpreise sind Abzocke + Anstellung auf Probe: Schlechte Karten für den Interims-Geschäftsführer + Wirtschaft und Politik: Mindestlohn-Protest wird zur Anti-Bürokratie-Bewegung + Verlust-Verrechnung: Konzernklausel wird weiter gefasst + GmbH-Bilanzrecht: Verstöße blocken Feststellung des Jahresabschlusses + Geschäftsführer privat: Scheidungen werden teurer + BISS …
Nach einem Urteil des FG Niedersachsen können Scheidungskosten ab 2013 nicht …