Themen heute: Für Mitglieder – Excel-Marketing-Jahres-Planung (Download) + Unternehmergesellschaft: gutes Modell mit kleinen Schwächen + BMF: Erste Vorschläge zum Bürokratie-Abbau + Umsatz-Tantieme für Geschäftsführer: Keine Änderung in Sicht + Vertragsänderungen ab sofort immer in „Schriftform” + Pflichtveröffentlichung: Es gilt, was im Gesellschaftsvertrag steht + BISS > Preis-Geflüster
Schlagwort: Pflichtveröffentlichung
Alle GmbHs und Unternehmergesellschaften – klein, mitelgroß oder groß – müssen den Jahresabschluss 2009 spätestens bis zum 32.12.2010 ins elektronische Unternehmensregister eingestellt haben – sonst müssen Sie Verwaltungsgebühr bzw- Bußgeld zahlen. So gehen Sie richtig vor >
Erfreulich: Nach EU-Kommissionm und dem EU-Parlament will auch Justizministerin Leutheuser-Schnarrenberger Erleichterungen für kleine GmbHs in Deutschland umsetzen. Ziel: Kleine GmbHs müssten – bei zügiger Umsetzung – ab dem Geschäftsjahr 2012 keine Bilanz mehr erstellen und müssten auch die Pflichtoffenlegung nicht mehr vornehmen. Ersparnis pro kleinem Unternehmen: Zwischen 1.500 und 3.000 € – pro Jahr je nach Branche.
Letzte Rettung für GmbH/UG & Co. KG
Für Unternehmen in der Rechtsform einer GmbH/UG & Co. KG, die ihren Jahresabschluss auf keinen Fall veröffentlichen wollen, gibt es jetzt einen letzten Ausweg. Sogar rückwirkend.
Volkelt-Brief 04/2010
Aus dem Inhalt: Wie der ausscheidenswillige Gesellschafter-Geschäftsführer schneller Geschäfte auf eigene Rechnung machen kann + Pflicht-Offenlegung: Letzter Ausweg für GmbH & Co. KGs + Achtung: Finanzamt muss Steuergutschriften nachträglich und in voller Höhe nachbessern + u.v.a.